Ärger mit Mitbewohner, Katze schmeißt Fernseher um (Haftpflichtversicherung)

  • Themenstarter lebenistkunst
  • Beginndatum
  • Stichworte
    haftpflichversicherung schaden versicherung schuldfrage schadenersatz wohngemeinschaft
L

lebenistkunst

Neuer Benutzer
Mitglied seit
1. Dezember 2014
Beiträge
1
Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem, welches mich in letzter Zeit ziemlich belastet.

Ich betreibe seit ca. 8 Jahren eine kleine Wohngemeinschaft (3 Zimmer, 80m² und bin Hauptmieter), weil es einfach angenehmer ist nicht alleine zu wohnen und sich natürlich auch die Miete teilt. Seit ~2 Jahren bereichern auch 2 Kittis den "Hausrat".

Ich versuche darauf zu achten, dass die Mitbewohner eine soziale Ader haben und auch mit Tieren klar kommen, was bis jetzt auch immer ziemlich gut lief.

Dem letzten Untermieter habe ich den Schlüssel schon vorher mitgegeben, weil ich zu Monatsbeginn beruflich unterwegs war. Er stimmte zu, dass er sich um die Katzen kümmere und damit schon klar kommt.

Am 2. Tag, teilte er mir mit, dass er mittlerweile eingezogen sei und der Kater seinen Fernseher umgeschmissen hätte, welcher jetzt einen Totalschaden hat (NP 1500€), seine Freundin mit der er seit einem Monat zusammen ist sei Zeugin.
Inwieweit dass jetzt stimmt, sei erst einmal dahingestellt. Fakt ist, er will, dass ich jetzt für den Schaden den meine Katzen angerichtet haben aufkomme.
Ich bot ihm an, die Hälfte des Marktwertes(350€) zu übernehmen. Da ich keine Haftpflichtversicherung habe, ihm die Miete über die nächsten 9 Monate dementsprechend vergünstige (solange macht er noch Referendariat).
Den TV bekommt man für knapp 650€ bei Amazon mit einem Jahr Garantie, vom Alter und Wert her, seinem entsprechend. Er zeigte sich nicht Bereit und kam mir mit dem Vorschlag eine Versicherung abzuschließen und diese dann in einem halben Jahr in Anspruch zu nehmen.
Ich lasse es mir durch den Kopf gehen, erwiderte ich ihm. Da ich ein ungutes Gefühl dabei hatte und auch der Meinung bin, dass man ein derartiges Gerät nicht auf ein wackliges Drahtgestell stellt - kam ich ihm noch einmal mit dem Vorschlag, dass er auch Verantwortung zu tragen hätte - sieht er anders.

Ich kündigte ihm Fristgerecht, da er auch seine Miete nicht bezahlt. Die Kündigung unterschreibt er nicht und bleibt jetzt solange bis sein Fernseher abbezahlt ist. Da er anfangs mit Anzeige und vor Gericht klären kam, machte ich ihn darauf Aufmerksam es dann eben so zu klären und nicht mit "erpresserischen" Mitteln (obwohl ich von Gerichten/Anwalt, absolut nicht viel halte)

Dieser Mensch bringt mich wirklich zur Weißglut, zumal er hier zu top Konditionen wohnt, gut 25% unter dem Mietsdurchschnitt dieser Region, da ich keinen Gewinn durch Mitmieter machen will und in der Regel eher die finanziell "benachteiligten" als Mitbewohner hatte.

Was sagt ihr dazu, oder könnt mir anraten. Am liebsten würd ich ja sein Zeug vor die Tür stellen…was ja nun auch nicht die feine Art ist…nur meine Miete muss ich eben auch bezahlen.
 
A

Werbung

Da wirst du um einen Anwalt nicht herum kommen.
 
Sein Vorschlag zum Versicherungsbetrug ist "Anleitung zu einer Straftat".

Hast du Zeugen oder ein Beweismittel ? Wenn ja bist du ihn sehr schnell los.

Ansonsten Anwalt.

Ich fürchte, du hast dir da einen Profi Betrüger eingehandelt. Das mit dem Fernseher und der Katze glaube ich so auch nicht ohne Weiteres (oder ist deine Katze ein Tollpatsch ? Die meisten Katzen die ich so kenne sind erstaunlich umsichtig... )

Ich glaube da hat einer ein Opfer gesucht und gefunden.
 
Ich denke bei dem Typ wirst du um einen Anwalt wohl nicht drumherum kommen. Ein Anwalt kann viel besser und nachdrücklicher formulieren.
 
Das es heute immer noch Menschen ohne Privathaftpflicht und Hausratversicherung gibt, macht mich echt fassungslos... :eek: :eek: :eek:
Wenn also wirklich mal "was passiert", ist der Geschädigte der Gelackmeierte....
Und auch in diesem Fall würde das "Problem" mit einer Versicherung gar nicht bestehen.

Aber gut....

Ich würde mich auch schleunigst mit einem Anwalt in Verbindung setzen, auch wenn das sonst "nicht so Dein Fall" ist.
Sonst wirst Du den nie los.
Für den Fernseher wirst Du aufkommen müssen, Deine Katze hat den Schaden verursacht, auch wenn der TV "ungünstig" stand.
Allerdings nur zum Wiederbeschaffungspreis des gleichen Gerätes.

Und ja, eine Katze schafft sowas locker.
Silvester hat hier den sauschweren Monitor meines GG locker vom Schreibtisch geschmissen, als er auf Fliegenjagd war.
5kg Kater in vollem Jagdfieber-Galopp können ganz schon "Wucht" entwickeln.
 
Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem, welches mich in letzter Zeit ziemlich belastet.

Ich betreibe seit ca. 8 Jahren eine kleine Wohngemeinschaft (3 Zimmer, 80m² und bin Hauptmieter), weil es einfach angenehmer ist nicht alleine zu wohnen und sich natürlich auch die Miete teilt. Seit ~2 Jahren bereichern auch 2 Kittis den "Hausrat".

Ich versuche darauf zu achten, dass die Mitbewohner eine soziale Ader haben und auch mit Tieren klar kommen, was bis jetzt auch immer ziemlich gut lief.

Dem letzten Untermieter habe ich den Schlüssel schon vorher mitgegeben, weil ich zu Monatsbeginn beruflich unterwegs war. Er stimmte zu, dass er sich um die Katzen kümmere und damit schon klar kommt.

Am 2. Tag, teilte er mir mit, dass er mittlerweile eingezogen sei und der Kater seinen Fernseher umgeschmissen hätte, welcher jetzt einen Totalschaden hat (NP 1500€), seine Freundin mit der er seit einem Monat zusammen ist sei Zeugin.
Inwieweit dass jetzt stimmt, sei erst einmal dahingestellt. Fakt ist, er will, dass ich jetzt für den Schaden den meine Katzen angerichtet haben aufkomme.
Ich bot ihm an, die Hälfte des Marktwertes(350€) zu übernehmen. Da ich keine Haftpflichtversicherung habe, ihm die Miete über die nächsten 9 Monate dementsprechend vergünstige (solange macht er noch Referendariat).
Den TV bekommt man für knapp 650€ bei Amazon mit einem Jahr Garantie, vom Alter und Wert her, seinem entsprechend. Er zeigte sich nicht Bereit und kam mir mit dem Vorschlag eine Versicherung abzuschließen und diese dann in einem halben Jahr in Anspruch zu nehmen.
Ich lasse es mir durch den Kopf gehen, erwiderte ich ihm. Da ich ein ungutes Gefühl dabei hatte und auch der Meinung bin, dass man ein derartiges Gerät nicht auf ein wackliges Drahtgestell stellt - kam ich ihm noch einmal mit dem Vorschlag, dass er auch Verantwortung zu tragen hätte - sieht er anders.

Ich kündigte ihm Fristgerecht, da er auch seine Miete nicht bezahlt. Die Kündigung unterschreibt er nicht und bleibt jetzt solange bis sein Fernseher abbezahlt ist. Da er anfangs mit Anzeige und vor Gericht klären kam, machte ich ihn darauf Aufmerksam es dann eben so zu klären und nicht mit "erpresserischen" Mitteln (obwohl ich von Gerichten/Anwalt, absolut nicht viel halte)

Dieser Mensch bringt mich wirklich zur Weißglut, zumal er hier zu top Konditionen wohnt, gut 25% unter dem Mietsdurchschnitt dieser Region, da ich keinen Gewinn durch Mitmieter machen will und in der Regel eher die finanziell "benachteiligten" als Mitbewohner hatte.

Was sagt ihr dazu, oder könnt mir anraten. Am liebsten würd ich ja sein Zeug vor die Tür stellen…was ja nun auch nicht die feine Art ist…nur meine Miete muss ich eben auch bezahlen.

Eine Kündigung ist eine "einseitige Willenserklärung", die zwar empfangsbedürftig ist, deren Empfang jedoch nicht bestätigt werden muss (durch Unterschrift). Du musst lediglich nachweisen können, dass der zu Kündigende die Kündigung fristgerecht erhalten hat (Einwurf Einschreiben, oder z.B. im gemeinsam genutzten Hausbriefkasten unter Anwesenheit eines Dritten als Zeugen dort hinterlegen).

Die ausstehende Miete und der angeblich beschädigte Fernseher sind zwei Dinge, die er nicht miteinander "aufrechnen" kann. Wenn er den Schaden ersetzt haben möchte, muss er das vor Gericht einklagen.
Trotzdem ist er aber verpflichtet, pünktlich und regelmäßig die Miete zu zahlen. Das war er macht (so lange bleliben, bis der TV bezahlt ist), ist Nötigung. Nötigung ist eine strafbare Handlung, Tat, die darin besteht, dass jemand einen anderen mit rechtswidrigen Mitteln zu einem bestimmten Verhalten zwingt.

Ist das Zimmer von Dir möbliert worden oder hat er seine eigenen Möbel mitbebracht? Falls es möbliert ist, kannst Du ihm sogar fristlos kündigen.
Dann kannst Du quasi wirklich seine Sachen vor die Tür stellen. Wenn er eigene Möbel hat, geht das so leider nicht.

Wenn ein Mieter einen Monat mit der Monatsmiete in Rückstand ist, kannst der Vermieter ebenso fristlos kündigen. Ob man im Fall eines Untermietsverhältnisses eine Räumungsklage braucht, wäre zu klären.
Habt ihr einen Mietvertrag abgeschlossen?

Es sieht stark danach aus, dass da bei der TV Geschichte was faul ist. Seine Zeugin ist seine Freundin, zählt das überhaupt, von wegen Befangenheit?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da würde ich auch ganz schnell zu einem Anwalt gehen.
Aber da du ja nicht mal eine Hapftpflichtversicherung hast (kann ich auch nciht verstehen, wie man sowas nicht haben kann...), wirst du wohl auch eine Rechtschutz haben.

Auf dem Gemeinden gibt es oft Rechtsberater - aber inwieweit die tätig werden können, oder dir nur Tipps geben können, weiß ich nicht.
 
Werbung:
Das kann man ohne Anwalt lösen.

1. Den Mieter darauf hinweisen, dass die Kündigung rechtswirksam ist und dass er ausziehen muss (Notfalls unter Androhung einer Räumungsklage).
Hierzu muss natürlich nachgewiesen werden, dass der Mieter die Kündigung erhalten hat (siehe mein vorhergehendes Posting).

2. Den Mieter darauf hinweisen, dass der Vorschlag zum Versicherungersbetrug eine Anleitung zu einer Straftat ist.

3. Nach Ablauf der Kündigungsfrist (unterschiedlich je nachdem ob Zimmer möbliert ist oder nicht) Schloß auswechseln und Sachen vor die Tür stellen.

4. Dann eine Mahnbescheid beim Amtsgericht einreichen für die ausstehende(n) Miete(n). Wenn der Mieter eine Kaution hinterlegt hat, diese erstmal einbehalten
wg der ausstehenden Miete.

5. Das mit dem TV ist ja seine Sache, wenn er da Kohle will, muss er sich drum kümmern.

Ich hatte schon 2x so einen Fall, daher weiss ich auch wovon ich spreche und was zu tun ist, und ich hab das beide Male ohne Anwalt durchgezogen.
 
Da er nur Untermieter ist, ist das doch perfekt. Die Kündigungsfrist ist kurz und derjenige hat nicht sonderlich viele Rechte.
Ich würde zum Anwalt gehen und Räumungsklage einreichen.

Der angebliche Schaden am TV ist eine völlig andere Sache und kann nicht einfach eigenständig aufgerechnet werden, zumal er nur den Zeitwert ersetzt bekommen kann.

Und dann kann ich nur jedem raten eine Haftplichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Versicherungsbetrug geht natürlich gar nicht!
 
  • #10
3. Nach Ablauf der Kündigungsfrist (unterschiedlich je nachdem ob Zimmer möbliert ist oder nicht) Schloß auswechseln und Sachen vor die Tür stellen.

.

Man kann nicht einfach das Schloss austauschen. Ansonsten kann sich der Mieter Zutritt verschaffen (lassen) und das kann dann richtig teuer werden.
Davon ab haftest du ab dann für alle Schäden usw an den Sachen. Oder wenn etwas abhanden kommt.
 
  • #11
Da er nur Untermieter ist, ist das doch perfekt. Die Kündigungsfrist ist kurz und derjenige hat nicht sonderlich viele Rechte.
Ich würde zum Anwalt gehen und Räumungsklage einreichen.

Das stimmt so aber auch nicht. Wenn es ein unmöbliertes Zimmer ist und keine (kürzere) Kündigungsfrist vertragl vereinbart wurde, greift hier die ganz normale 3monatige Kündigungsfrist.

Man kann nicht einfach das Schloss austauschen. Ansonsten kann sich der Mieter Zutritt verschaffen (lassen) und das kann dann richtig teuer werden.
Davon ab haftest du ab dann für alle Schäden usw an den Sachen. Oder wenn etwas abhanden kommt.

Doch, bei einem Mietverhältnis in einem möblierten Zimmer (Pensionscharakter) geht das sehr wohl, wenn der Mieter nicht freiwillig geht und das Mietverhältnis durch Kündigung beendet ist.
Hier hat der Mieter nämlich keinen Kündigungsschutz bzw. keine Kündigungsfrist. Wenn die Miete monatl. gezahlt wird, dann gibt es eine 14tägige Kündigungsfrist.

Und die Sachen muss man ja nicht vor die Tür stellen, sondern man kann ja einen Termin zur Übergabe vereinbaren.
Das kommt nicht von mir, sondern vom Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
Sie schrieb doch Untermieter und dass er seine eigenen Möbel mitgebracht hat. So habe ich das zumindest verstanden.
Hab grad mal kurz geschaut, das hier scheint mir auch für den juristischen Laien einfach verständlich:
http://www.mietrechtler-in.de/recht...ml?PHPSESSID=0f75303f5c5993a47d3224b0465b5bc7

Das lese ich so nicht raus. Ein TV zählt ja nicht unter "Möbel"? Viell hab ich es aber auch überlesen.

Wenn das Zimmer nur teilmöbliert ist, ist der Kündigungsschutz auch eingeschränkt:

Wird der Wohnraum möbliert untervermietet (Vermieter wohnt als Hauptmieter auch selbst in der Wohnung), kann der Vermieter kündigen, ohne dass er ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 BGB begründen muss. Anders als bei unmöbliertem Wohnraum verlängert sich die Kündigungsfrist nicht. Hier ist es umgekehrt, da sich die Kündigungsfrist sogar noch verkürzt (§ 573c III BGB).

Untermiete Typ 2: Der Vermieter (Hauptmieter) wohnt zusammen mit dem Untermieter in der Wohnung. Nur für einen solchen Untermietvertrag für Wohnraum gelten gesetzliche Sonderregeln, sofern die an den Untermieter vermieteten Zimmer vom Vermieter zusätzlich mindestens teilweise möbliert wurden (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Untermiete Typ2: Die Kündigung muss nicht begründet werden, ein berechtigtes Interesse für die Kündigung ist nicht erforderlich (kein Mieterschutz).
Hier gilt eine besonders kurze Kündigungsfrist. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig ( § 573 c Abs 3 BGB). Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehendem Gebrauch vermietet ist, kann eine noch kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Hier sind vom Gesetzgeber insbesondere auch Ferienwohnungen und auch Pensionszimmer gemeint.


Es gibt aber auch noch so ne Formulierung, wenn das Mietverhältnis "zerrüttet" und "unerträglich" ist, dann kann man den wirklich vor die Tür setzen. Hatte ich näml mal.
Weiss jetzt nicht, wie das genau formuliert war, ich google mal...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #14
Da komme ich gar nicht mehr mit bei dem ganzen editieren. ;)
Ich sehe es jedenfalls so wie es in dem verlinkten Beitrag beschrieben wird.
 
Werbung:
  • #15
Es sagt doch niemand, dass die Kündigung nicht geht, ich verstehe also nicht wirklich, worauf du hinauswillst.:confused:
Mir persönlich geht es darum, dass man nicht einfach die Schlösser austauschen kann. Siehe Beitrag. Und nur so kenne ich es auch aus der Praxis.
 
  • #16
Es sagt doch niemand, dass die Kündigung nicht geht, ich verstehe also nicht wirklich, worauf du hinauswillst.:confused:
Mir persönlich geht es darum, dass man nicht einfach die Schlösser austauschen kann. Siehe Beitrag. Und nur so kenne ich es auch aus der Praxis.

Das steht in dem Link:

Anders als im Hauptmietverhältnis kann der Untermieter gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB für sich keinen Mieterschutz in Anspruch nehmen. Durch diese besondere gesetzliche Regelung muss der Untervermieter eines möblierten Zimmers als Teil in seiner selbstgenutzten Wohnung die Kündigung gegenüber dem Untermieter nicht begründen, der Untermieter hat kein Widerspruchsrecht gegen die Kündigung und er muss eine relativ kurze Kündigungsfrist dulden. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß § 573c Abs. 3 BGB nur 14 Tage und die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum 15. des jeweiligen Monats dem Untermieter zugehen.

Ich dachte auch nicht, dass Du sagst, dass die Kündigung nicht möglich ist. Ich wollte nur betonen, dass der Mieter eines teil/möblierten Untermietsverhältnisses keinen Kündigungsschutz besitzt und somit man nicht eine Räumungklage abwarten muss. So wurde es mir von einem befreundeten Anwalt gesagt, so habe ich es durchgezogen, und die Untermieterin ist sogar noch zum Anwalt. Hat aber nix gebracht für sie.
 
  • #17
Jetzt hast du den entscheidenen Teil aber nicht gelesen :D
Zieht der Untermieter nicht aus, muss der Untervermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Mietwohnung befindet, erheben. Der Untervermieter muss ein Räumungsurteil gegen den Untermieter erstreiten, kann dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Der Gerichtsvollzieher allein darf dann das Zimmer des Untermieters räumen oder den Untermieter entsprechend außer Besitz setzen, also die Schlösser austauschen.

Der Untervermieter darf hier nicht im Wege der Selbstjustiz vorgehen und selbst gegen den Untermieter tätig werden. Eine solche Vorgehensweise kann die teure Folge in Form einer einstweiligen Verfügung vom Gericht zugunsten des Untermieters nach sich ziehen. Und nicht nur, dass der Untervermieter bei Ausübung von Selbstjustiz die erheblichen Kosten für die einstweilige Verfügung tragen muss, es kommt noch schlimmer: der Untermieter muss wieder aufgenommen werden.
 
  • #18
Jetzt hast du den entscheidenen Teil aber nicht gelesen :D

Doch, den hab ich gelesen :D
Trotzdem hat es mir den Anwalt damals so gesagt, und ich hab das durchgezogen. Und hab weder Ärger bekommen, noch musste ich die Tussi wieder aufnehmen.

Vielleicht hat sich das ja auch geändert im Mietrecht; das war ja bei mir einmal 1998 und einmal 2005.

Die Argumentation damals war so, dass es unzumutbar ist/war, den Untermieter weiter zu beherbergen, außerdem ist es bei einem Untermietverhältnis
mit Vermietung eines (teilmöblierten) Zimmers und lediglich Mitnutzung Küche/Bad unverhältnismäßig, eine Räumungsklage anzustreben und
abwarten zu müssen.

Ich denke, es kommt auch immer auf die Argumentation an. DAS Gesetz an sich gibt es ja nicht. Ist immer Auslegungssache.
Und ob man "Biss" hat oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Am 2. Tag, teilte er mir mit, dass er mittlerweile eingezogen sei und der Kater seinen Fernseher umgeschmissen hätte, welcher jetzt einen Totalschaden hat (NP 1500€), seine Freundin mit der er seit einem Monat zusammen ist sei Zeugin.
Hat er das denn schon seiner Hausratversicherung gemeldet?
Den Kaufbeleg für den Fernseher wird er in jedem Fall vorlegen müssen.
Wurde der Fernseher denn schon begutachtet? Ein Protokoll erstellt?
Gibt's Fotos vom dem Drahtgestell auf dem dieses sündhaft teure Wunderding stand?
Wird man alles brauchen...

Wo steht denn der Fernseher? Sicherlich in seinem Zimmer, oder? Das ist dann durchaus auch seine Verantwortung wenn er den Kater da reingelassen hat...
 
  • #20
Hat er das denn schon seiner Hausratversicherung gemeldet?
Den Kaufbeleg für den Fernseher wird er in jedem Fall vorlegen müssen.
Wurde der Fernseher denn schon begutachtet? Ein Protokoll erstellt?
Gibt's Fotos vom dem Drahtgestell auf dem dieses sündhaft teure Wunderding stand?
Wird man alles brauchen...

Das würde ich mir auch schnellstens besorgen.

Wo steht denn der Fernseher? Sicherlich in seinem Zimmer, oder? Das ist dann durchaus auch seine Verantwortung wenn er den Kater da reingelassen hat...

Leider so nicht korrekt.
Der Halter des Katers ist für jeden Schaden haftbar, den das Tier begeht.
Nennt sich Tiergefährdungshaftung.
Nur den Neupreis kann er knicken, es geht nur um den aktuellen Wiederbeschaffungspreis.
 

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben