Aventurin
Erfahrener Benutzer
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- 1. März 2012
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- 312
- Alter
- 41
- Ort
- Berlin
Hallo,
ich war mir nicht sicher ob das Thema eher zu Vorbereitung oder Sicherheit gehört also bitte ggf. verschieben.
So heute kamen nun die Briefe der Vermieter (Ich wußte schon vorher, dass wir die Genehmigungen zu 100% bekommen).
Voraussetzung für die Katzenhaltung:
--die Katzen sidn ausschließlich in der Wohnung zu halten
--es darf nciht zu Geruchsbelästigungen kommen
--Katzenstreu ist nur im Müll zu entsorgen und nciht in der Toilette
Okay das ist alles ja normal.
Was mich aber Tierisch aufgeregt hat war die Genehmigung des Katzennetzes(einige Auszüge des Briefes):
"Um eine einheitliche Fassadengestaltung zu gewährleisten, sind die nachstehenden Ausführungsrichtlinien unbedingt zu beachten:
Es ist ein grünes Kunstfasernetz in der Fluchtlinie der Fassade mit der Bezeichnung
TN 1,6 mm Garnstärke
UV-behandelt, mit 5 cm Maschenbreite
zu verankern, in das rundherum ein Nirostaseil zur Stabilisierung eingefädelt wird.
Je nach Größe des Balkons sind mindestens 15 Befestigungspunkte vorgeschrieben:
und zwar an den rechten und linken Wänden sowie an er Decke. In die Befestigungspunkte werden Kunststoffdübel eingebracht, in denen Messingschrauben und -haken (nichtrostendes Material) verankert werden. An den Seitenwänden und an der Decke wird das Netz mit Hilfe des Nirostaseils eingespannt. An der Balkonbrüstung werden ebenfalls Löcher gebohrt. Hier wird das Netz mit einer entsprechenden Anzahl von Spannschlössern befestigt.
...Beauftragen Sie für diese Arbeiten eine Fachfirma, die unsere Ausführungsrichtlinien strikt einhält....
...Bei einer Auflösung des Mietverhältnisses sind dahet zu Lasten des Mieters alle Änderungen, Um-, An- und Einbauten zu entfernen (einschl. der Beseitigung von Schäden) und der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen..... "
Also 5 cm Maschenbreite ist ja schonmal ein no-go. Das ist doch viel zu groß. Was mach ich denn nun ? Soll ich mal ne Mail hinschrieben (ist ne große Wohnungsgesellschaft)? Denke nicht, dass die sich daon abbringen lassen.
Okay Fachfirma das kann ich irgendwie noch verstehen (Wobei dann müssen die Katzen wohl etwas warten ist sicher schweine teuer). Viele in unserer Gegend (selbe Häuser selber Vermieter) haben Katzennetze hängen und keins davon entspricht diesen Ausfürungsrichtlinien.
Wir müssen innerhalb von 14 Tagen die Kopie der genehmigung zurück schicken als Zeichen unseres Einverständnisses.
Was soll ich nun Tun ?
Dann mit dem Schäden beseitigen. Es wundert mich überhaupt dass gebohrt ect werden darf. Alle Häuser sind von 1925 bis 1933 und daher Denkmalgeschützt. Wenn wir das Netz so anbringen und danach alle dadurch entstandenen Schäden beseitigen müssen wird das doch auch sicher wieder sehr Teuer.
Sorry das der Text so lang wurde.
Ich hoffe auf eure hilfreichen Tipps.
Gruß Aventurin
ich war mir nicht sicher ob das Thema eher zu Vorbereitung oder Sicherheit gehört also bitte ggf. verschieben.
So heute kamen nun die Briefe der Vermieter (Ich wußte schon vorher, dass wir die Genehmigungen zu 100% bekommen).
Voraussetzung für die Katzenhaltung:
--die Katzen sidn ausschließlich in der Wohnung zu halten
--es darf nciht zu Geruchsbelästigungen kommen
--Katzenstreu ist nur im Müll zu entsorgen und nciht in der Toilette
Okay das ist alles ja normal.
Was mich aber Tierisch aufgeregt hat war die Genehmigung des Katzennetzes(einige Auszüge des Briefes):
"Um eine einheitliche Fassadengestaltung zu gewährleisten, sind die nachstehenden Ausführungsrichtlinien unbedingt zu beachten:
Es ist ein grünes Kunstfasernetz in der Fluchtlinie der Fassade mit der Bezeichnung
TN 1,6 mm Garnstärke
UV-behandelt, mit 5 cm Maschenbreite
zu verankern, in das rundherum ein Nirostaseil zur Stabilisierung eingefädelt wird.
Je nach Größe des Balkons sind mindestens 15 Befestigungspunkte vorgeschrieben:
und zwar an den rechten und linken Wänden sowie an er Decke. In die Befestigungspunkte werden Kunststoffdübel eingebracht, in denen Messingschrauben und -haken (nichtrostendes Material) verankert werden. An den Seitenwänden und an der Decke wird das Netz mit Hilfe des Nirostaseils eingespannt. An der Balkonbrüstung werden ebenfalls Löcher gebohrt. Hier wird das Netz mit einer entsprechenden Anzahl von Spannschlössern befestigt.
...Beauftragen Sie für diese Arbeiten eine Fachfirma, die unsere Ausführungsrichtlinien strikt einhält....
...Bei einer Auflösung des Mietverhältnisses sind dahet zu Lasten des Mieters alle Änderungen, Um-, An- und Einbauten zu entfernen (einschl. der Beseitigung von Schäden) und der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen..... "
Also 5 cm Maschenbreite ist ja schonmal ein no-go. Das ist doch viel zu groß. Was mach ich denn nun ? Soll ich mal ne Mail hinschrieben (ist ne große Wohnungsgesellschaft)? Denke nicht, dass die sich daon abbringen lassen.
Okay Fachfirma das kann ich irgendwie noch verstehen (Wobei dann müssen die Katzen wohl etwas warten ist sicher schweine teuer). Viele in unserer Gegend (selbe Häuser selber Vermieter) haben Katzennetze hängen und keins davon entspricht diesen Ausfürungsrichtlinien.
Wir müssen innerhalb von 14 Tagen die Kopie der genehmigung zurück schicken als Zeichen unseres Einverständnisses.
Was soll ich nun Tun ?
Dann mit dem Schäden beseitigen. Es wundert mich überhaupt dass gebohrt ect werden darf. Alle Häuser sind von 1925 bis 1933 und daher Denkmalgeschützt. Wenn wir das Netz so anbringen und danach alle dadurch entstandenen Schäden beseitigen müssen wird das doch auch sicher wieder sehr Teuer.
Sorry das der Text so lang wurde.
Ich hoffe auf eure hilfreichen Tipps.
Gruß Aventurin