Das Umwidmungsverbot kommt (Tierärztliche Hausapothekenverordnung 12.02.2018)

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A (nett)

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Das Umwidmungsverbot kommt (Tierärztliche Hausapothekenverordnung 12.02.2018)
https://vetline.de/das-umwidmungsverbot-kommt/150/3518/106617/

Die perfekte Ergänzung
https://vetline.de/die-perfekte-ergaenzung/150/4277/106712/

Kurkumine, grüner Tee und Kollagen bei Osteoarthritis? (Nahrungsergänzung | Schmerz 19.02.2018)
https://vetline.de/kurkumine-gruener-tee-und-kollagen-bei-osteoarthritis/150/4277/106722/
 
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Das wäre die Gelegenheit gewesen, den TÄ bei der laschen Verordnung ihres Lieblings-Allzweck-ABs Convenia (Cephalosporin 3. Generation) mal genau auf die Finger zu schauen und unsinnige Verabreichungen wenigstens zu erschweren. Bei Cephalosporin der 3. Generation müssen TÄ nichts umwidmen und können es bei jeder noch so hanebüchenen Diagnose geben. Hauptsache die angebrochene Flasche mit dem teuren Zeug wird nicht schlecht.

Schade, Chance vertan.
 
Es soll doch eine Antibiogrammpflicht kommen? Was will man denn mehr?
Wobei ich mich schon frage, wie das laufen soll, wenn man vor jeder Verordnung von Marbocyl und Veraflox erst einmal das Ergebnis des Antibiogramms abwarten soll und wie das der Durchschnittstierbesitzer so findet. Wird wohl wieder mehr Baytril verschrieben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
JFA, ich glaube nicht gut. Vor allem Marbofloxacinum ist bei unserem TA das Standardantibiotikum bei Bissen und entzündeten Verletzungen. Unsere Katzen vertragen es alle gut und bisher hat es wunderbar geholfen. Da jedes mal ne Woche auf ein Antibiogramm warten zu müssen, vor allem bei Bissen die ja schnell böse werden könnten, fände ich so gar nicht gut:(
 
"Bei der Behandlung von Hund und Katze muss ein Antibiogramm erstellt werden, wenn mit Fluorchinolonen oder Cephalosporinen der 3. und 4. Generation behandelt oder von den Zulassungsbedingungen abgewichen wird."
Ich verstehs jetzt schon so, dass das Antibiogramm bei jeder Behandlung gemacht werden muss? Sonst müsste da ja ein "und" stehen, wenn es nur für umgewidmete Präparate gelten würde. Aber vielleicht ist das auch undeutlich formuliert.
 
Das mag tatsächlich so sein.

Für mich war das ein Unterstrich zur Aussage oben drüber. Und dort steht: "dürfen bei Hund und Katze wie bei Rind, Schwein, Pute und Huhn nur noch dann angewendet oder abgegeben werden, wenn sie für die jeweilige Tierart zugelassen sind." Also bin ich von den nicht zugelassenen Cephalosporinen ausgegangen, für die ein Antibiogramm erforderlich wird.
 
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Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. + 4. Generation dürfen generell nur noch nach vorangegangenem Antibiogramm gegeben werden, auch zugelassene Präparate.

Alle anderen Antibiotika dürfen nur nach Antibiogramm umgewidmet werden. Das gilt übrigens auch für die zugelassene Indikation. Viele Präparate sind nur für ein oder zwei Erkrankungen zugelassen, soll es für etwas anderes eingesetzt werden, dann nur nach Antibiogramm.
Doxycyclin ist nicht für Katzen zugelassen, damit also auch nur noch nach Antibiogramm.
Azithromycin oder andere aus der Humanmedizin umgewidmete Antibiotika werden kaum noch legal umgewidmet werden können, zumindest nicht zur Erstbehandlung wie derzeit bei Kitten mit Katzenschnupfen durchaus üblich und medizinisch sinnvoll.
 
  • #10
Joa. Ich sehe das ehrlich kritisch und meines Erachtens dürfen da jetzt Kleintierärzte, die Tiere und deren Halter den Mist ausbaden, der in der Massentierhaltung produziert wurde.

Sicher ist es wünschenswert, Antibiotika mit Sorgfalt einzusetzen und sicher wird beispielsweise Convenia oft blind eingesetzt (wobei man da halt auch nicht auf die Compliance des Halters hoffen muss, ist garantiert ein sehr häufiger Grund).
Aber bei wie vielen Erkrankung, bei der ein solches Antibiotikum offensichtlich indiziert ist, hat man denn gemütlich Zeit, aufs Ergebnis des Antibiogramms zu warten? Bissabszesse? Katzenschnupfen? Bis rauskommt, dass Azithromycin sensitiv getestet wurde, ist das betroffene Kitten vielleicht schon tot.
Ich hoffe, das wird mit Augenmaß angewendet und keiner pinkelt einem Tierarzt ans Bein, der eben nicht abwarten wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
Joa. Ich sehe das ehrlich kritisch und meines Erachtens dürfen da jetzt Kleintierärzte, die Tiere und deren Halter den Mist ausbaden, der in der Massentierhaltung produziert wurde.

Das denke ich auch. Landwirte haben z. B. Cefquinomum flaschenweise rumstehen, verborgen es auf Anfrage. Also keine neue Idee: Passendes AB beim Landwirt ausborgen und mit zum TA nehmen. :stumm:
 
  • #12
Ok, ich hab das Augenmaß evtl. gefunden.

§12c, Abs. 2:

"Abweichend von Absatz 1 ist ein Antibiogramm dann nicht zu erstellen, wenn nach dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft
1. die Probenahme mit einer zusätzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des zu behandelnden Tieres verbunden wäre [...]"
https://www.bundesrat.de/SharedDocs...525D45E68.1_cid374?__blob=publicationFile&v=1

Die Frage ist, bezieht sich das jetzt nur auf die tatsächliche Entnahme der Probe (also z.B. Punktate, bei denen die Entnahme die Gesundheit beeinträchtigen kann) - durch Abstriche entsteht ja kaum eine gesundheitliche Beeinträchtigung - oder eben auch auf Wartezeiten, die durch das Warten aufs Ergebnis entstehen.

Edit, bezieht sich nur auf die Probenentnahme, siehe S. 22 des Dokuments.
Allerdings wird auf S. 21 immerhin zugestanden, dass das Antibiogramm auch nach Beginn der Behandlung erfolgen darf (die Frage ist nur: Warum regelt man das dann nicht gleich so, dass es erst bei Präparatwechsel notwendig wird?).

Geschätzte Gesamtkosten für Katzenhalter (S. 13): Gute 2 Millionen Euro pro Jahr. Das wird super für die Pflegestellen, die für 10 Schnupfenkitten dann auch noch das Antibiogramm bezahlen dürfen, herrenlos sind die Katzen dann ja nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
Die Verordnung wurde durchgewinkt ohne die Proteste des Berufsverbandes der praktizierenden Tierärzte hinsichtlich schwerer inhaltlicher Fehler und mangelnder Praktikabilität zu beachten. Sicher auch ein Symptom der derzeitigen politischen Situation in Deutschland.

Daher ist die Verunsicherung derzeit groß, da keinerlei Rechtssicherheit besteht wie mit vielen Situtationen zu verfahren ist bzw im Zweifel auch vor Gericht entschieden werden wird.
Bei Verstößen gegen die Verordnung sprechen die beratenden Juristen von Straftaten und mitnichten von Ordnungswidrigkeiten.
Daher werden die Tierärzte massiv davor gewarnt, die Verordnung zu ignorieren oder sich auf vermeintliche Schlupflöcher wie Paragraph 12c zu verlassen, sondern aufgefordert, alles daran zu setzen sich konform zu verhalten.
Wie die einzelnen TÄ das umsetzen wird sich zeigen, aber es wird jetzt schon darauf hingewiesen, dass mit vermehrten Kontrollen zu rechnen ist und TÄ, die eine deutliche Diskrepanz zwischen Antibiotikaanwendungen und Antibiogrammen haben, ein Problem bekommen werden.

Die Behandlungen werden wegen der Antibiogrammpflicht deutlich teurer werden.
 
  • #14
Ok, ich hab das Augenmaß evtl. gefunden.

Oder doch Schlupfloch? Ich bin wieder beim Cephalosporin 3. Generation und bei den vielen Beiträgen hier: "Sie hat Katzenschnupfen und der TA hat Convenia gespritzt. Toller TA! :)"

PS: Müssen sich TÄ nun fortbilden?
 
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  • #15
Ich hab noch mal editiert. Das bezieht sich tatsächlich nur auf die Probenentnahme (also z.B. wenn dafür eine Narkose notwendig wird und dadurch die Gesundheit des Tieres gefährdet ist). Bei einer normalen Hauskatze, bei der nur ein Abstrich nötig ist, wird man sich damit nicht aus der Affäre ziehen können.
Ohne Antibiogramm wird es also kaum noch gehen.

Man darf sich jetzt schon für den Tierschutz freuen, der pro Katzenschnupfen-Katze dann noch mal x Euro mehr abdrücken darf, für die Katzen von Privatpersonen, die das nicht zahlen wollen oder können und für die Tierärzte, die diese Verordnung erfüllen sollen, auch wenn sie guter Praxis zuwiderläuft.
Gut gemeint war die Verordnung sicherlich und ein paar sinnvolle Ansätze sind ja auch drin. Aber eben nur ein paar. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint und so.
 
  • #16
Die Katzen sind die Profiteure. Das ist erfreulich! Endlich bekommen sie die Medikamente, die ihnen auch helfen und nicht irgendeinen wirkungslosen Mist, nur weil der TA den schon immer gibt. Dann werden auch nicht mehr so viele Babys mit Chloramphenicol traktiert. Ich entdecke immer mehr positive Seiten.
 
  • #17
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint und so.

Genauso.
Ich vermute, in Zukunft wird dann eben wieder hauptsächlich mit Amoxicillin behandelt werden. Das hat eine sehr breite Zulassungspalette und kann daher bei den meisten Erkrankungen ohne Antibiogramm eingesetzt werden.
 
  • #18
Die Katzen sind die Profiteure. Das ist erfreulich! Endlich bekommen sie die Medikamente, die ihnen auch helfen und nicht irgendeinen wirkungslosen Mist, nur weil der TA den schon immer gibt. Dann werden auch nicht mehr so viele Babys mit Chloramphenicol traktiert. Ich entdecke immer mehr positive Seiten.


Ich sehe eher die Gefahr, das viele Katzenbesitzer das Antibiogramm nicht zahlen möchten und den ganzen wo es nötig wäre kein AB mehr geben

Oder täusche ich mich da...zumindest wenn Amoxi nicht anschlägt...;)

Nicht jeder ist so narrisch wie wir....das hab ich den letzten zwei Monaten gelernt...aber manche sind noch narrischer.
 
  • #19
Ich sehe eher die Gefahr, das viele Katzenbesitzer das Antibiogramm nicht zahlen möchten und den ganzen wo es nötig wäre kein AB mehr geben

Oder täusche ich mich da...zumindest wenn Amoxi nicht anschlägt...;)

Sehe ich genauso. Und die Katzenbesitzer, die keine Medikamente geben können oder wollen, werden auch nicht radikal weniger werden.
Wenn man überlegt, wieviele Katzen schon alleine an einer SDÜ sterben, weil ihre Besitzer es einfach nicht gebacken kriegen trotz vielfältiger Möglichkeiten. Von Diabetikern ganz zu schweigen.
 
  • #20

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