zugelaufene Katze - wann vermitteln

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Shiobani

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Moinsens,

wie bereits woanders geschrieben, ist bei mir ca. Mitte September eine kleine, schwarze Katze aufgetaucht. Zu dem Zeitpunkt war sie ca. 6 bis 7 Monate alt.
Ungechippt und unkastriert.
Nach kurzer anfänglicher Vorsicht stellte sich die Kleine als ein äußerst zutrauliches Exemplar heraus. Ziemlich schnell holte ich für sie auch die Kastra und das Chippen nach.
Momentan läuft sie hier mit. Ich wohne auf einem Pferdehof. Sie ist auch schon recht schlau. Katzenklappe musste ich ihr nur ein- bis zweimal zeigen und schon hatte sie den Dreh raus.
Seit der Kastra klapper ich regelmäßig die bekannten Vermisstentools ab (Tasso, Kleinanzeigen, schwarze Bretter, Tierheim, Ordnungsamt etc.)
Bisher hatte ich kein Glück mit einer Vermisstenanzeigen.

Letztendlich kann sie hier natürlich weiter mitlaufen. Gibt nur einen Haken - die Kleine tut mir wirklich Leid.
Hier wohnt keine Katze in ihrem Alter und ich persönlich will schon seit Jahrzehnten keine kleinen Katzen mehr, weil ich einfach keine Lust mehr auf das Bespaße habe. Deswegen hole ich bestimmt schon seit über 30 Jahren nur ausgewachsene Katzen aus dem Tierheim.
Letztendlich wollte ich die Katzenhaltung sogar auslaufen lassen. Kam ein wenig anders als gedacht, aber jetzt wohnen hier nur routinierte, gesetzte Katzen mit min. 9 Jahren.
D.h. der Jungspund passt hier einfach nicht rein. Sie selbst würde sich über passende Gesellschaft bestimmt freuen. Sie ist sehr sozial verträglich. Die älteren hier müssen nur halbherzig ihren Unmut von weitem kund tun, dass sie zu dicht aufrückt, schon dreht sie ab.
Mit mir würde sie am Liebsten auch spielen. Ich erbarme mich dann auch Abends mal für 10 Min., weil sie mir einfach so Leid tut, weil sie Gesellschaft möchte und beschäftigt werden will, aber meine Lust hält sich da schon sehr in Grenzen.

Kurz, ich würde sie fürchterlich gerne in ein passendes Zuhause mit sozialen Katzen in ähnlichem Alter und einem Dosi, der richtig Lust auf Bespaßung hat, vermitteln.
Ich weiß bloß nicht, wann ich auf Suche gehen darf. Da hab ich wirklich das große Fragezeichen in den Augen.
Letztendlich kann sie auch hierbleiben, wenn sich nix Passendes findet. Ich muss sie nicht unbedingt loswerden. Aber das ist ohnehin eine Sache die infrage kommt, wenn ich wüsste, wann ich Versuche der Vermittlung überhaupt starten könnte.

Übrigens, normalerweise würde ich wirklich noch so ein paar Monate warten, dann wäre ich ja definitiv auf der sicheren Seite. Ich war aber eben bei ihr, sie liegt gerade auf dem Bett und kaum kommen meine Finger zum Streicheln, will sie spielen.
Deswegen bewegt mich jetzt mein schlechtes Gewissen dazu, hier mal zu fragen.

TÄ ist übrigens derzeit im Urlaub. Sobald sie wieder da ist, mach ich Termin zum Impfen und könnte dann auch eine Untersuchung auf die üblichen Katzenkrankheiten durchführen lassen. Die Kastra war mir - logischerweise - erst einmal wichtiger.
 
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Ich bin mir recht sicher dass du sie als fundtier melden musst und dann der Besitzer 6 Monate lang Zeit hat Ansprüche auf das Tier anzumelden.
Deshalb gab es beim Tierheim einen extra Paragraphen dazu.

Nur wo man das melden muss weiß ich gerade nicht.
Tierheim mal anrufen? Die wissen sowas.
 
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Ich bin mir recht sicher dass du sie als fundtier melden musst und dann der Besitzer 6 Monate lang Zeit hat Ansprüche auf das Tier anzumelden.
Deshalb gab es beim Tierheim einen extra Paragraphen dazu.

Nur wo man das melden muss weiß ich gerade nicht.
Tierheim mal anrufen? Die wissen sowas.

Beim Ordnungsamt hatte ich ja angerufen. Dort angegliedert ist auch das Fundbüro.
Letztendlich interessierte es dort aber niemanden. Aussage: Jetzt sind ohnehin Sie verantwortlich für das Tier.
Hier im Landkreis eigentlich ganz einfach geregelt. Fütterst du eine Katze, dann bist du gesetzlich verantwortlich, vor allem für die Kastra. Alles andere interessiert die nicht. Ich durfte nicht mal eine Fundmeldung bzw. Beschreibung dalassen.
Ähnliche Reaktion beim zuständigen Tierheim, wo ich angerufen habe. Aussage: Ne, Beschreibung nehmen wir nicht auf. Hier fragt ohnehin keiner nach einer verlorenen Katze, die nicht gechippt ist.

Das hängt alles damit zusammen, dass die Katze nicht gechippt war. Dann interessiert es hier einfach niemanden.
Es gibt hier im Landkreis die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen. Verpflichtend ist, eine Freigängerkatze mit spätestens 6 Monaten kastrieren und chippen zu lassen. Bist du gerade derjenige, der das Tier zu dem Zeitpunkt füttert, bist du auch dafür verantwortlich.
Rest interessiert hier nicht.

Letztendlich muss ich also nur eine Entscheidung treffen, ob ich das Tier weiter vermittle oder nicht.
Also anders gefragt: Wie lange würdet Ihr warten mit der Weitervermittlung?

Ich habe eine Bekannte gebeten, die Katze auch bei der FB Gruppe mal reinzusetzen. Bisher eben auch keine Reaktion und schwarzes Brett beim Zooladen hängt auch noch eine Anzeige von mir.
 
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Wow, da habt ihr ja Bedingungen. Kann man das schriftlich haben?
Dann würd ich mir das zuschicken lassen und direkt die Vermittlung angehen.
Ich denke aber da sind einige Parteien dabei die ihren Job nicht machen wollen in deinem Lkr
 
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Normalerweise ist es aber rechtlich so wie von Liesah schon geschrieben. Aber wenn dir so geantwortet wird, steht es irgendwie ja auch nicht ernsthaft in deiner Macht. Schwierige Situation. Das mit dem Füttern usw, was du bezüglich deines Landkreises schreibst, das trifft aber eben nur zu, wenn das Tier tatsächlich keinen Besitzer hatte. Was du ja leider nicht wirklich bisher ausschließen kannst.
 
Ich denke aber da sind einige Parteien dabei die ihren Job nicht machen wollen in deinem Lkr

Es ist wohl eher so, dass kaum zugelaufene Katzen wirklich gemeldet werden.
Die Sachbearbeiterin, die ich an der Strippe hatte, musste sich tatsächlich erst einmal erkundigen, was in so einem Fall zu tun ist. Sie rief mich dann zurück.
Es läuft wohl eher so, dass zugelaufene Katzen entweder im Tierheim abgegeben werden oder aber der Chip wird ausgelesen und das Tier kann gleich zurück vermittelt werden oder die Katze wird einfach gleich behalten.

So wie ich es machen will oder was ich eben schon gemacht habe, scheint es superselten zu geben.
 
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Ich denke aber da sind einige Parteien dabei die ihren Job nicht machen wollen in deinem Lkr
Kommt mir auch so rüber. Ich würde mir das auch sicherheitshalber schriftlich geben lassen, bevor man am Ende doch der Doofe ist.
 
Das mit dem Füttern usw, was du bezüglich deines Landkreises schreibst, das trifft aber eben nur zu, wenn das Tier tatsächlich keinen Besitzer hatte. Was du ja leider nicht wirklich bisher ausschließen kannst.

Tatsächlich sagt §1 Abs. 2 der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht des Landkreis Diepholz folgendes aus:

(2) Als Katzenhalter oder Katzenhalterin im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt

Da ich sie also jeden Tag fütter, bin ich auch verantwortlich. Es ist also dem Landkreis wirklich egal, ob es da noch einen eigentlichen Eigentümer gibt. Ich bin verantwortlich und für sie reicht das.

Der Vollständigkeit halber hier auch Absatz 1

(1) Katzenhalter oder Katzenhalterinnen, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von 5 Monaten sowie für Katzen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits kastriert und mittels Tätowierung gekennzeichnet wurden.

Diese Verordnung ist im LK Diepholz 2012 in Kraft getreten.

Nachdem ich jetzt auch noch mal §2 gelesen habe, kann ich aber die Katze definitiv vermitteln, da die Katze definitiv älter als 5 Mon. war. Sollte sich der Eigentümer jetzt noch melden, kann ich ihm sogar mit Anzeige drohen. Höchststrafe bei Verstoß sind 5.000,- €.
Warum mach ich mir überhaupt Gedanken? 🙂
 
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Vermutlich weil du Deutscher bist (oder zugezogener der hiermit vollumfänglich integriert ist) und wir lernen schon in der Wiege dass ohne Bürokratie nichts geht.
 
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Tatsächlich sagt §1 Abs. 2 der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht des Landkreis Diepholz folgendes aus:

(2) Als Katzenhalter oder Katzenhalterin im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt

Da ich sie also jeden Tag fütter, bin ich auch verantwortlich. Es ist also dem Landkreis wirklich egal, ob es da noch einen eigentlichen Eigentümer gibt. Ich bin verantwortlich und für sie reicht das.

Der Vollständigkeit halber hier auch Absatz 1

(1) Katzenhalter oder Katzenhalterinnen, die ihrer Katze die Möglichkeit gewähren, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von 5 Monaten sowie für Katzen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits kastriert und mittels Tätowierung gekennzeichnet wurden.

Diese Verordnung ist im LK Diepholz 2012 in Kraft getreten.

Nachdem ich jetzt auch noch mal §2 gelesen habe, kann ich aber die Katze definitiv vermitteln, da die Katze definitiv älter als 5 Mon. war. Sollte sich der Eigentümer jetzt noch melden, kann ich ihm sogar mit Anzeige drohen. Höchststrafe bei Verstoß sind 5.000,- €.
Warum mach ich mir überhaupt Gedanken? 🙂
Meine Katzen sind älter und tätowiert. Außer Peppi der ist tätowiert und hat 2011 noch einen Chip bekommen weil er Freigänger wurde. Die KSV gibt es erst seit einem Jahr bei uns.
Das würde ja nach eurer Verordnung für meine nur tätowierten Katzen bedeuten, wenn sie jemand anfüttert, und dadurch auch regelmäßig füttert, die Person sich als Besitzer ausgeben kann?
 
Das würde ja nach eurer Verordnung für meine nur tätowierten Katzen bedeuten, wenn sie jemand anfüttert, und dadurch auch regelmäßig füttert, die Person sich als Besitzer ausgeben kann?

Ich denke mal, zumindest von Seiten irgendeines Amtes interessieren die Eigentumsverhältnisse nicht.
Das wäre mit Sicherheit so ein Fall, wo du zum Anwalt marschieren müsstest und da das Eigentum an der Katze einklagen müsstest.
Ich persönlich würde mit Sicherheit die Katze sofort rausgeben, aber ich bin ich.
Sollte es jemand darauf anlegen und sie nicht rausrücken, wärst du mit Sicherheit verpflichtet, den Eigentumsnachweis zu erbringen. Auch aus dem Grund ist chippen wirklich superwichtig.

Zumal es in meinem Fall auch noch um ein Lackfellchen geht. Schwarz ist eben schwarz.

Tschuldigung, gerade gelesen. Du hättest ja den Eigentumsnachweis in Form des Tatoos. In meinem Fall geht es ja um ungechippt und kein Tattoo. Wenn aber das Tattoo nicht mehr lesbar wäre, wäre das schon wieder richtig schlecht.

Fällt mir gerade so im Nachhinein ein. Wie das bei euch genau geregelt ist, da müsstest du noch einmal explizit in die Kastrations-/Kennzeichnungsverordnung Deines Landkreises nachsehen.
Ich könnte mir vorstellen, dass die nicht einheitlich sind, evtl. auch nur in Kleinigkeiten voneinander abweichen. Die von mir zitierte ist ja die explizit für den Landkreis Diepholz.
 
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