Wem gehört Fundkatze?

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Min83

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29. März 2009
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OHZ bei Bremen
Hallo liebe Forenmitglieder,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder.
Ich weiß nicht, ob meine Frage hier richtig ist, aber ich finde sonst nirgends etwas.
Es geht darum, das ein Bekannter vor einigen Monaten einen alten Resthof aus einem Zwangsverkauf gekauft hat. Dort wohnte bis vor kurzem ein kastrierter Kater. Er lebt jetzt seit 2 Wochen bei uns zum aufpäppeln. Er sah wirklich schlimm aus. War voller Flöhe und Würmer und hatte eine Wucherung über dem linken Auge.
Ich habe ihn mit Hilfe des Tierschutzvereins eingefangen und ihm bei TA durchchecken lassen. Sprich Wurmkur, mittel gegen Flöhe und OP am Auge.
Einen Chip hat er nicht und wird scheinbar auch nicht vermisst. Keine Suchmeldung oder ähnliches die passen könnte.
Jetzt denkt unser Bekannter, das der Kater ihm gehört und möchte ihn wieder auf dem Hof haben zwecks Mäuse usw. Aber der kleine ist so anhänglich und fühlt sich bei uns richtig wohl.
Allerdings hat er auch klar gesagt, das er das Geld fürn TA nicht ausgegeben hätte. Also habe ich alles bezahlt.
Der kleine Joschi hatte schon nen ganz dicken Bauch von den Würmern usw. Kaputte Haut und kahle Stellen durch die Flöhe.
Kann unser Bekannter wirklich verlangen, das wir ihn da wieder aussetzen? Ist er durch den Kauf aus rechtlicher Sicht gesehen der Besitzer?
Ich hoffe, hier kann mir einer helfen. Ich kann es nicht mit mir vereinbaren, Joschi wieder auszusetzen. Das hat der kleine nicht verdient.

Danke euch schonmal...
LG min
 
A

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Also es liest sich so, als wäre die Katze nicht Teil des Verkaufes gewesen. Also war dein Bekannter nicht Eigentümer. Die Katze ist wohl als Fundtier einzuordnen (selbst ausgesetzte Tiere gelten i.d.R. nicht als herrenlos oder das Fundrecht wird analog angewendet, variiert aber je nach Zuständigkeit) . Sodann müsst ihr als "Finder" unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Stelle erheben, da ihr ja keine Informationen über den Eigentümer habt, oftmals das Fundbüro. Meldet sich der Finder innerhalb von 6 Monaten nicht, werdet ihr Eigentümer.
Nun ist noch die Frage, ob euer Bekannter die Katze vor euch bereits "gefunden" hat (und dies auch gemeldet), da er sich scheinbar aber nicht um das Tier kümmerte, würde ich das eher verneinen.

Die Kosten könntet ihr grundsätzlich dem Eigentümer Zug-um-Zug entgegenhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kosten könntet ihr grundsätzlich dem Eigentümer Zug-um-Zug entgegenhalten.
Und genau damit werdet ihr ihn kriegen. Wenn er schon von sich aus sagt, er hätte den Tierarzt-Aufwand nicht betrieben, wird er euch sicher nicht die Kosten erstatten wollen. Wetten, vorher würde er sich von irgendnem Bauernhof ne Katze kostenlos holen? 😉

Man kann das Katerchen nur zu den neuen Dosis beglückwünschen. Schön, dass ihr euch kümmert! 🙂
 
Ich würde die Sache auch aussitzen.... Sehe es nämlich ähnlich, wer nichtmal eine Wurmkur zahlen will, der wird kaum zum Anwalt gehen um Herausgabe der Katze zu verlangen.
 
Also es liest sich so, als wäre die Katze nicht Teil des Verkaufes gewesen. Also war dein Bekannter nicht Eigentümer. Die Katze ist wohl als Fundtier einzuordnen (selbst ausgesetzte Tiere gelten i.d.R. nicht als herrenlos oder das Fundrecht wird analog angewendet, variiert aber je nach Zuständigkeit) . Sodann müsst ihr als "Finder" unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Stelle erheben, da ihr ja keine Informationen über den Eigentümer habt, oftmals das Fundbüro. Meldet sich der Finder innerhalb von 6 Monaten nicht, werdet ihr Eigentümer.
Nun ist noch die Frage, ob euer Bekannter die Katze vor euch bereits "gefunden" hat (und dies auch gemeldet), da er sich scheinbar aber nicht um das Tier kümmerte, würde ich das eher verneinen.

Die Kosten könntet ihr grundsätzlich dem Eigentümer Zug-um-Zug entgegenhalten.

Ich würde die Sache auch aussitzen.... Sehe es nämlich ähnlich, wer nichtmal eine Wurmkur zahlen will, der wird kaum zum Anwalt gehen um Herausgabe der Katze zu verlangen.

Sehe ich genauso.

Hast du mal Rücksprache mit dem Tierschutzverein gehalten, der dir geholfen hat?

Auf jeden Fall solltest du eine Fundmeldung bei dem zuständigen Fundbüro machen.
Einfache Angaben gefunden wo; mehr nicht und selbstverständlich auch diesem Bekannten nichts von der Fundanzeige erzählen.😉
 
Guten morgen und danke für die Antworten.
Ich habe auch mal bei fb in einer Gruppe die selbe Frage gestellt. Und da kamen auch die gleichen Antworten wie hier. Das macht mir Hoffnung. Natürlich werde ich noch versuchen, den eigtl Besitzer zu finden. Denn welche Katzeneltern wünschen sich nicht, das ihr Liebling gesund und munter nach hause kommen.
Unserem Bekannten werde ich sagen, das Joschi bei uns bleibt, wenn sich kein Besitzer meldet.
Und wenn er drauf besteht, werde ich ihm die TA Rechnung aufn Tisch legen. Da er die mit Sicherheit nicht übernehmen wird. Mir geht es dabei nicht um das Geld, ich will nur, daß Joschi wieder ganz fit wird und wir die beste Lösung für ihn finden. Und die ist meiner Meinung nicht, ihn wieder dort auszusetzen.
Er ist absolut kein Kater, der auf so nem Hof alleine auf Dauer leben kann.
Ich halte euch auf dem laufenden. Werde aber unseren Bekannten wohl erst am Montag sehen.
 
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Ich würde auch um ihn kämpfen!! Dort geht es ihm offensichtlich nicht gut und er ist froh bei euch zu sein.
(Fundanzeige machen und ihm notfalls richtig Druck mit den Tierarztkosten machen)

Danke, dass ihr euch kümmert! :zufrieden:
 
1. Er muß das Eigentum nachweisen, mit Impfpaß, TA-Rechnungen oder Kaufvertrag.

2. Jeder Eigentümer muß die medizinisch notwendigen Behandlungen, die vom Finder oder TSV ausgegeben wurden komplett erstatten. Wenn nicht, gibt es keine Herausgabe. (Obwohl es da vor einer Weile ein Gerichtsurteil gegeben hat, daß es dem Eigentümer psychisch nicht zuzumuten sei, sein Tier in der Tierklinik (die die Kosten eingefordert hatte) zu belassen.)

Da Punkt 1 sowieso wegfallen wird, würde ich mich auf nichts einlassen.
 

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