Umzug- mit oder ohne Besitzerwechsel?

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EAbernathy

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15. August 2013
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Frankfurt
Ihr lieben,
ich wende mich an euch, da ich mal die Meinung einer neutralen Masse brauche.
Zu unserer Situation: mein Mann und ich müssen relativ spontan beruflich in eine andere Stadt umziehen und hatten es dort nicht besonders leicht mit der Wohnungssuche. Als es dann in aller Verzweiflung doch bei einer Wohnung klappte, hieß es kurz vor Vertragsunterzeichnung, Katzen seien nicht geduldet. Tatsächlich wurde dann aber vergessen, selbiges im Mietvertrag festzuhalten.
Wir haben nun hin und her überlegt, wie unsere beiden Katzen Mimi und Paula den Umzug überstehen. Es handelt sich immerhin um 6std Fahrt in die neue Stadt. Schweren Herzens haben wir uns nach eventuellen neuen Besitzern umgeschaut und auch jemanden gefunden - ein sehr nettes Paar, die auch sehr tierlieb sind. Deren Wohnung hat leider - nicht wie unsere zukünftige Wohnung und die jetzige - keinen Balkon. Außerdem fällt uns der Gedanke des Abschieds von den beiden natürlich sehr schwer.
Lange Rede, kurzer Sinn: wie würdet ihr euch verhalten? Bei aller Liebe zu den beiden wollen wir natürlich vor allem in ihrem Interesse handeln. Bleiben die beiden lieber bei uns, müssen dann in der Wohnung jedoch etwas versteckt werden und man riskiert natürlich ärger mit dem Vermieter (obwohl wir rechtlich abgesichert sind) oder ist es für die Mäuse vlt besser, bei einem ohnehin strapaziösen Revierwechsel lieber einen kurzen Umzug zu neuen Besitzern in Kauf zu nehmen. Es gibt wohl kein richtig oder falsch, aber was würdet ihr tun?
 
A

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Also erst mal, ihr seit nicht rechlich abgesichert.
Wie auch?
Wenn der Vermieter Tierhaltung untersagt habt ihr nicht das Recht doch Tiere zu halten. Klar könnt ihr sie mitnehmen und verstecken aber wenn es auffällt hat ihr gleich Streß mit dem Vermieter. Recht oder nicht, das ist kein guter Start.

Wie lange wollt ihr den in der neuen Stadt leben, gibt es da Vorstellungen wie es von da aus weiter geht?
Wie alt sind die Katzen, wie lange leben sie schon bei euch?
Sind sie sehr menschenbezogen oder vertragen sie sich untereinander sehr gut und sind ein harmonisches Team?

So eine Entscheidung ist immer schwer.
Nur wegen dem Umzug und der Fahrt braucht man keine Katzen abzugeben, das packen die schon!
Wenn ihr aber länger da wohnen wollt und die Katzen verstecken müßt ist das keine gute Sache, für euch nicht und die Katzen nicht und keinen.
Gibt es die Möglichkeit von da aus vor Ort eine andere Wohnung zu finden in der die Katzen erwünscht sind, vielleicht sogar mit Balkon?
Dann würde ich sie mitnehmen.
Wenn euer Leben aber ungewiss weiter geht ist es vielleicht klug die Katzen in ein neues gutes Zuhause zu vermitteln.

Die Entscheidung kann euch keiner abnehmen.
 
Als es dann in aller Verzweiflung doch bei einer Wohnung klappte, hieß es kurz vor Vertragsunterzeichnung, Katzen seien nicht geduldet. Tatsächlich wurde dann aber vergessen, selbiges im Mietvertrag festzuhalten.

Was steht denn jetzt nun genau im Mietvertrag bezüglich Tierhaltung/Katzenhaltung?
 
Hallo ihr beiden,
im Vertrag gibt es ein Feld zum Ankreuzen, das besagt, Tierhaltung müsse mit der Vermietung abgesprochen werden. Das wurde jedoch vergessen, anzukreuzen.
Perspektivisch sind wir dort sicher die nächsten 4-5 Jahre. Eine andere Wohnung zu suchen wird wohl erstmal schwierig, da wir es als Berufsanfänger mit relativ geringem Einkommen für dortige Verhältnisse wirklich sehr schwer hatten. Tierhaltung wurde in allen Wohnungen, die wir uns anschauten, verboten :/
 
Hallo ihr beiden,
im Vertrag gibt es ein Feld zum Ankreuzen, das besagt, Tierhaltung müsse mit der Vermietung abgesprochen werden. Das wurde jedoch vergessen, anzukreuzen.

Wenn die Tierhaltung abgesprochen werden muss, ist explizit erstmal kein Tierhaltungsverbot vorhanden, denn sonst würde im Vertrag "Tierhaltung nicht erlaubt" stehen.

An eurer Stelle würde ich ganz schnell mit der Vermietung telefonieren, alles absprechen und die Katzenhaltung dann schriftl. bestätigen lassen.
 
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Wenn die Tierhaltung abgesprochen werden muss, ist explizit erstmal kein Tierhaltungsverbot vorhanden, denn sonst würde im Vertrag "Tierhaltung nicht erlaubt" stehen.

An eurer Stelle würde ich ganz schnell mit der Vermietung telefonieren, alles absprechen und die Katzenhaltung dann schriftl. bestätigen lassen.

Nach meinem Kenntnisstand ist nach BGH Urteil ein genrelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag unzulässig. Der Vermieter muss die Ablehung im Einzelfall begründen.
 
Das hängt sehr von der Formulierung im Mietvertrag ab. Formal gilt: wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, dann hat der Vermieter auch kein Mitspracherecht.

Guck mal hier: http://www.zuhause.de/haustiere-im-mietrecht-wann-sie-den-vermieter-nicht-fragen-muessen/id_53949804/index

Das stimmt, aber es steht ja im MV, dass TH abgesprochen werden muss.
Also steht eine Regelung ja drin.

Nach meinem Kenntnisstand ist nach BGH Urteil ein genrelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag unzulässig. Der Vermieter muss die Ablehung im Einzelfall begründen.
Auch das stimmt.

Wenn aber kein explizites Verbot vermerkt ist und die Haltung mit der VM abgesprochen werden muss, dann würde ich das mit der VM auch tun.

"Muss abgesprochen werden" ist eeeeiiiigentlich schon ( fast ) eine Erlaubnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch das stimmt.

Wenn aber kein explizites Verbot vermerkt ist und die Haltung mit der VM abgesprochen werden muss, dann würde ich das mit der VM auch tun.

"Muss abgesprochen werden" ist eeeeiiiigentlich schon ( fast ) eine Erlaubnis.

Hatte die TE nicht geschrieben, dass bei der Absprache die Haltung untersagt wurde?
 
Hatte die TE nicht geschrieben, dass bei der Absprache die Haltung untersagt wurde?

Huch *überlesen* 😳.

Gut, dann muss das tatsächlich nochmal geklärt werden, weil dann das:
Nach meinem Kenntnisstand ist nach BGH Urteil ein genrelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag unzulässig. Der Vermieter muss die Ablehung im Einzelfall begründen.
greift.
 
Abgabe der Katzen + Besitzerwechsel vs. Umzug mit 6 std Autofahrt


AAALSo - ich denke mal, dass den Katzen es Wurscht ist, ob sie 30 Minuten transportiert werden oder 6 Stunden. Ferner ist es immer ein Revierwechsel für sie. Wenn dann auch noch die Bezugspersonen weg sind, können sie schon verunsichert sein.

Wenn Ihr also irgendwie darüber nachdenkt, dass die Katzen doch bei Euch eine Zukunft haben könnten, dann würde ich sie behalten und mitnehmen. Wenn es eh nicht in Euer Leben passt, dann gebt die Katzen in die liebevollen Hände, die Ihr bereits gefunden habt. Vielleicht wollt Ihr auch bald Kinder haben und dann könnten die Katzen auch nicht so richtig mehr zu Euch passen?

Rechtlich gesehen erinnere ich mich, dass es doch so ein neues Urteil gibt, dass besagt, dass man Katzen durchaus halten darf und der Vermieter sie nicht einfach so verbieten kann.

Bei Eurem Mietvertrag zählt am Ende übrigens auch nur das, was drinsteht, nicht das, was zwischen Tür und Angel mal besprochen wurde ……..
 
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Vielen Dank für alle eure Antworten! Wir hatten zwischenzeitlich mit einem Anwalt für Mietrecht gesprochen, der auch meinte, dass wir rein rechtlich auf der sicheren Seite sind. Allerdings ist das Verhältnis zu den Vermietern natürlich trotzdem futsch. Wir werden uns nochmal alles gründlich überlegen, uns auch erstmal die Wohnung der potentiellen Neubesitzer anschauen etc.
Danke euch nochmal und einen schönen Sonntag!
 
Hallo,

Bei unseren Mietverträgen haben wir am Ende immer eine Klausel, dass etwaige Absprachen nur zur Geltung kommen wenn sie schriftlich festgehalten sind. Demnach fällt das Verbot weg. Aber das ja eigentlich sowieso.
 
Hallo ihr beiden,
im Vertrag gibt es ein Feld zum Ankreuzen, das besagt, Tierhaltung müsse mit der Vermietung abgesprochen werden. Das wurde jedoch vergessen, anzukreuzen.

Genau das wurde vergessen oder eben nicht gesetzt, also muss Tierhaltung nicht abgesprochen werden, wenn dem Mietvertrag keine weitere regelung beliegt.

Nach meinem Kenntnisstand ist nach BGH Urteil ein genrelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag unzulässig. Der Vermieter muss die Ablehung im Einzelfall begründen.

Das ist zwar zutreffend bedeutet aber nicht, dass ein Mieter nun ohne Zustimmung Katzen halten darf.
Dafür könnte der Vertrag gekündigt werden.

Er kann klagen, aber nicht einfach halten.

Hatte die TE nicht geschrieben, dass bei der Absprache die Haltung untersagt wurde?

Das würde eine Änderung des Mietvertrages bedeuten, die kann aber nicht einseitig und schon gar nicht ohne Grund erfolgen.
 
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Das ist ein Ratgeber, kein Garant für Richtigkeit.

Aktualität sollte ebenfalls berücksichtigt werden.

PS: Aus Gründen des Urheberrechts solltest Du unbedingt die Quellenangabe im Beitrag nachholen.
 
Quellenangabe hat Sushi doch in Form des ersten Fotos gemacht 😉

Zur rechtlichen Seite ist inzwischen auch alles gesagt, ich würde aber trotz Recht auf meiner Seite keinen Krach mit den Vermietern riskieren...
Aber mit denen nochmal sprechen und sagen, dass ihr eure Katzen bisher nirgends unterbringen konntet und sie doch noch um Zustimmung bitten, vlt auch mit dem Zusatz, dass das laut dem Mietvertrag wie er geschlossen nicht notwensig wäre, ihr aber nicht hinter ihrem Rücken handeln wollt...
 
Also wir haben das Buch letztes jahr gekauft, als wir Probleme mit unserem alten Vermieter hatten. Sind damit auch zum Anwalt gegangen und der meint, dass man das schon alles so glauben kann wie es da steht. Was man noch zu Hilfe nehmen kann ist das BGB (Bundesgesetzbuch) das noch alles ergänzt. Wir fahren damit sehr gut wenn es um Probleme geht mit Mieter. Haben das Buch auch unser Vermieterin geschenkt. Als Hilfe gegen den Mieter über uns.
Also wir sind begeistert von dem Buch. Und es ist auf dem neuesten Stand.
 

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