Schutzvertrag Tierheim

  • Themenstarter Teupe
  • Beginndatum
  • Stichworte
    schutzvertrag; tierheim;
T

Teupe

Neuer Benutzer
Mitglied seit
19. Januar 2015
Beiträge
7
Ort
München
Hallo, ich möchte gerne eine 15-jährige Katze übernehmen, die vor 15 Jahren aus dem Tierheim adoptiert wurde. Die jetztige Halterin kann sie nichtmehr halten, da die Katze ihre kleine Tochter angreift (und nicht zu wenig). Sie hat auch in ihrer Not das Tierheim informiert, schon bevor ich mich auf eine Anzeige gemeldet habe. Nun wollten wir das so machen, das sie sich unsere Wohnung anschaut und dann entscheidet obs passt. Momentan spricht alles dafür, das sie süße bei uns einen schönen Platz hätte für den Rest ihres Lebens.... jedoch schaltet sich jetzt das Tierheim dazwischen und möchte die Katze unbedingt vorerst in einer Pflegestelle unterbringen und sie dann weiter vermitteln. Dagegen ist die Tierhalterin aber strikt, da sie nicht möchte das ihre geliebte Katze "wie ein Wanderpokal rumgereicht wird". Vorallem, weil sie ja schon den Platz bei mir sicher hätte.... Nun hat sie sich darauf geinigt das die Dame vom Tierheim vorher bei uns eine Platzkontrolle durchführt und das dann entscheidet.... :reallysad:. Leider gehen wir beide davon aus, das sie dem im vornerein schon negativ gegenüber steht.... vorallem wegen meinem Alter :confused: (ich bin 20 und möchte grade deswegen eine ältere Katze, da ich nicht weiß wo ich mit 20 Jahren stehe und meine Katze nicht wieder abgeben möchte, wenn dann für immer!)
Auch ist sie halt von alldem überhaupt nicht angetan.... ich bin richtig verzeifelt, habe mich schon in die kleine alte Dame verliebt und hab nun echt Angst das uns die Tierheimfrau da ein Strich durch die Rechnung macht. Ist ein Schutzvertrag so bindend, das die Halterin nicht selber entscheiden kann wo die Katze hingeht? Ich meine Sie kennt die Katze seit 15 Jahren, und kann das doch am besten abschätzen, oder? :(
Über Antworten wäre ich seeeehr dankbar!

P.S; Sorry für die Tippfehler, bin total aufgewühlt....
 
A

Werbung

Hi,

ist denn die Katze noch bei der jetzigen Besitzerin oder schon im Tierheim?
Meiner Meinung nach überschreitet das Tierheim hier eindeutig seine Kompetenzen :hmm:. Das ist die alleinige Entscheidung der jetzigen Besitzerin wo die Katze hin soll!

Und ich finde es toll von dir dass du der Katzen-Oma ein zu Hause geben möchtest!!
 
Also die Katze ist jetzt noch bei ihr und eigentlich hätten wir das Mittwoch alles abgewickelt, weil die Katze dort ja wirklich nichtmehr länger bleiben kann.
Und jetzt zieht sich das so hin, da sich die Tierheimfrau halt einfach nicht bei mir meldet um einen Termin auszumachen!!! :mad:
Ich werde da morgen anrufen und nach dieser Frau fragen...
aber wie ist das denn mit dem Schutzvertrag? Steht da nicht irgendwie sowas drin, dass man das Tier zurück geben muss, wenn man es nichtmehr halten kann?= :stumm:

Und falls ich dann das Tier übernehmen kann, kann sie dann verlangen das ich auch einen Schutzvertrag unterschreibe als neue Besitzerin?
 
Falsch Lilula.

Im Vertrag steht das die Katze zurück ins TH muss wenn sie nicht mehr gehalten werden kann, das steht in allen Verträgen drin und diese Verträge gibt es nicht ohne Grund.

Teupe, du kannst da nur den Vorbesuch abwarten und dann wenn du sie bekommst wirst du einen Vertrag mit dem TH bekommen und eventuell eine Schutzgebühr zahlen müßen.
 
Hallo,

also nach 15 Jahren würde ich für mich persönlich nicht mehr sagen, dass da noch solch ein Schutzvertrag greift. Schon gar nicht, wenn ein neuer Platz da ist, der mir, als Eigentümerin der Katze, sehr gut gefällt.

Eigentlich müsst ihr zwei das miteinander ausmachen, wenn die bisherige Eigentümerin der Katze beschließt sie Dir weiterzugeben, dann kann das Tierheim meines Erachtens so und so nichts machen.
In Deine Wohnung kommt die Dame eh nicht rein um die Katze da raus zu holen.

Ich würde bis Ende dieser Woche warten, wenn sich das Tierheim nicht meldet, würde ich das ohne das Tierheim machen.
Was genau sagt denn die bisherige Besitzerin dazu? Was glaubt sie, was passiert, wenn sie ohne Einverständnis des Tierheims Dir die Katze übergibt?
 
Bleib erstmal ruhig, dass TH will in der Regel auch nur das Beste für das Tier. Für mich ist kein Grund ersichtlich, wieso du die Katze nicht bekommen solltest. Sollte sich das Tierheim wider Erwarten nicht kooperativ zeigen, dann gibt es noch immer Mittel und Wege. ;) Die Katze wird zu hoher Wahrscheinlichkeit nicht erst die Zwischenstation über das Tierheim/Ps nehmen müssen.
 
Hallo,

also nach 15 Jahren würde ich für mich persönlich nicht mehr sagen, dass da noch solch ein Schutzvertrag greift. Schon gar nicht, wenn ein neuer Platz da ist, der mir, als Eigentümerin der Katze, sehr gut gefällt.

Eigentlich müsst ihr zwei das miteinander ausmachen, wenn die bisherige Eigentümerin der Katze beschließt sie Dir weiterzugeben, dann kann das Tierheim meines Erachtens so und so nichts machen.
In Deine Wohnung kommt die Dame eh nicht rein um die Katze da raus zu holen.

Ich würde bis Ende dieser Woche warten, wenn sich das Tierheim nicht meldet, würde ich das ohne das Tierheim machen.
Was genau sagt denn die bisherige Besitzerin dazu? Was glaubt sie, was passiert, wenn sie ohne Einverständnis des Tierheims Dir die Katze übergibt?


Sie hat halt Angst. das sie mir die Katze wegnehmen und sie ins Tierheim kommt oder irgendwie rechtlich gegen sie vorgehen... Sie ärgert sich selber total darüber, dem Tierheim diese Information gegeben zu haben. Aber jetzt ist es so und wir schauen beide doof aus der Wäsche, weil wir nur das Beste der Katze wollen (Das Tierheim sicher auch, nur wesentlich komplizierter) und es uns nicht möglich gemacht wird, es der Katze so stressfrei zu machen wie möglich- :sad:
 
Werbung:
Die Katze darf von der Frau gar nicht vermittelt werden, das Tierheim bleibt ein Leben lang für jedes der vermittelten Tiere zuständig und das steht auch in jedem Tierübernahmevertrag.

Ich kann mir aber überhaupt nicht vorstellen, dass das Tierheim sich querstellt, wenn es schon einen guten Platz für die Katze gibt.
Ihr müsst euch allerdings an die Vorschriften halten. Das heißt, dass Alleingänge tabu sein müssen und ihr das Tierheim mit ins Boot holt.
Das Tierheim wird dann eine Vorkontrolle machen und entscheiden, ob du den richtigen Platz für die Katze hast. Und du wirst die Katze offiziell vom TH übernehmen und nicht von einer Privatperson. Das sind aber lediglich Formalitäten.

Also setzt euch mal alle an einen Tisch, wie es von Anfang an schon hätte sein sollen, und dann wird sich sicherlich eine gute Lösung finden.
 
Genau, im Schutzvertrag steht, dass die Besitzerin die Katze nur mit Zustimmung des Tierheims weitergeben darf bzw. die Katze ans Tierheim zurückgeht, wenn die Besitzerin keinen (in den Augen des Tierheims) geeigneten Platz findet.

Und wenn Du die Katze nach erfolgreicher Vorkontrolle übernimmst, übernimmst Du sie - zumindest rechtlich - nicht von der Vorbesitzerin, sondern vom Tierheim und wirst selbst einen Schutzvertrag abschließen und u. U. auch eine Gebühr zahlen müssen.

Klingt alles fies, ist aber letztlich natürlich zu Schutz des Tieres, weil das Tierheim so kontrolliert, wo es hinkommt. Und die Schutzgebühr ist immer weniger die konkreten Kostendeckung des übernommenen Tiers, sondern eher eine allgemeine finanzielle Unterstützung des Tierheims.
 
  • #10
Sie hat halt Angst. das sie mir die Katze wegnehmen und sie ins Tierheim kommt oder irgendwie rechtlich gegen sie vorgehen... Sie ärgert sich selber total darüber, dem Tierheim diese Information gegeben zu haben. Aber jetzt ist es so und wir schauen beide doof aus der Wäsche, weil wir nur das Beste der Katze wollen (Das Tierheim sicher auch, nur wesentlich komplizierter) und es uns nicht möglich gemacht wird, es der Katze so stressfrei zu machen wie möglich- :sad:

Diese Klauseln in Schutzverträgen sind rechtlich nicht haltbar, sie sind überwiegend sittenwidrig. Also macht euch keine Sorge. Natürlich wird das gerne anders suggeriert, damit der juristische Laie den Inhalt glaubt (was irgendwo ja auch nur Schutz des Tieres bedeutet).
Aber bitte, versucht es zunächst in Kooperation mit dem TH.
Im Übrigen kann niemand vom TH einfach in deine Wohnung kommen und dir ein Tier wegnehmen. Das wird zwar gerne behauptet, um den Leuten Angst zu machen, aber die Wohnung ist dein geschützter Bereich.

Wie gesagt, dennoch würde ich in Ruhe mit dem TH sprechen und sie davon überzeugen, dass ihr nur das Beste wollt.
 
  • #11
Ich habe gehofft, dass doppelpack hier schreibt, die kennt sich ja nu aus mit sowas.

Aber ich sehe es auch ohne doppelpack so:
rechtlich haltbar kann das nicht sein, schon gar nicht nach 15 Jahren Versorgung eines Tieres.
Da wird eine Gebühr bezahlt (ich nenne es Kaufpreis), da wird ein Tier 15 Jahre tierärztlich versorgt, es wird Futter gekauft und sonstiges Zubehör und das alles nur, damit das Tier "untergebracht" ist und einem nicht gehört?

Ne danke ... da gibts ja wohl hoffentlich noch ein Eigentumsrecht, dass da so einem Schutzvertrag dazwischengrätscht.
 
  • #12
Hallo,

es gibt ja auch sehr unterschiedliche Schutzverträge, den vorhandenen sollte man genau lesen, kann sein, daß einem da schon die "Furcht" schmilzt.
Es gibt grob gesagt die Verträge, wo man laut Vertrag eigentlich nur Besitzer, aber niemals Eigentümer wird (dennoch wird auch in solchen Fällen darauf geachtet schon vom Tierheim aus, daß man bei Tasso eingetragen ist als Besitzer....) und jene, wo man Eigentümer wird, jedoch ein Vorkaufsrecht/Vermittlungsrecht usw. eingebaut ist, für den Fall der Fälle, damit die Tiere nicht über Annonce an irgendwenn ungeprüft weitergereicht werden, vor der Tür landen oder was sich manche Leute noch so einfallen lassen, sondern eben in diesen Fällen ganz simpel ans Tierheim zurückgegeben werden.
Rechtlich wird strittig sein, ob das Ganze nicht jeweils zu sehr einem Kaufvertrag gleich kommt, erst recht, wenn der Besitzer alles zahlt, für alles aufkommt, die volle Verantwortung hat usw. dann ist meiner Meinung nach der Schutzvertrag eigentlich ganz simpel ein Kaufvertrag, egal wie man ihn genannt hat.

Es wäre sinnvoll, in diesem vorliegenden Fall den Vertrag einem Juristen zu zeigen, der auf Vertragsrecht spezialisiert ist... im Zweifelsfall fühlt man sich dann sicherer in der Position dem Tierheim gegenüber, was nicht heißt, daß man sie nicht ins Boot holen sollte, notfalls eben nachträglich zum Besuch einladen, als Goodwill und zum Überzeugen, daß alles gut ist für die Miez. Eigentlich wollen ja alle das beste für die Katze, nur ist es sicher nicht im Sinne der Katze erstmal auf einer Pflegestelle zu landen, um dann weitergereicht zu werden, wenn es sich direkt lösen ließe. Immerhin ist das Tier nicht mehr das Jüngste und war sehr lange im gleichen Zuhause, es ist zu erwarten, daß Mieze ziemlich verstört wäre mit zweimal Umzug hintereinander.

Lieben Gruß
Karen
 

Ähnliche Themen

Katzenschutz
2
Antworten
20
Aufrufe
5K
Kitty-Sue
K
ELIA
Antworten
14
Aufrufe
1K
nikita
nikita
snowflake
Antworten
13
Aufrufe
2K
kleinebaerin
kleinebaerin
Katzerine
Antworten
17
Aufrufe
3K
Barbarossa
Barbarossa

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben