Neu Hier unsere Geschichte und tips gesucht

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Najica

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10. Juni 2012
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Thüringen in der nähe von Sömmerda
Hallo,

vorweg ich bin Legasthenikerin und tu mir sehr schwer mit schreiben
solltet ihr etwas nicht verstehen fragt einfach nach
aus erfahrung weis ich das man mich oft schwer versteht
bezi miss versteht beim schreiben;)


Also am 11.5 bin ich abends auf ein gemaunze gestossen
und musste feststellen das in unseren 4 meter langen gang/schacht ein kitten sitzt.
Da ich absolut keine ahnung hatte und mein mann meinte mama wird schon in der nähe sein und wieder kommen wenn wir weg sind
bin ich noch schnell los hab den edeka gestürmt und katzenmilch und ein paar leckerlis in meiner not geholt
war mir ja nicht sicher ob mama überhaupt da ist
und wusste nur das katzen keine milch trinken dürfen
weil ich einfach nicht wusste was und wie.

Samstag hab ich dann endlich mama gesehen und war beruhigt:grin:
( war stündlich immer wieder mal spähen gegangen)
ich wollte also mama füttern und sie ihr baby und alles wäre gut gewesen:grin:
bis der sonntag kam:grummel:

ich stellte morgens wieder fressen hin und dachte alles gut
gehe nachmitags in die küche und höhr ein gemaunze und kuck net schlecht das das kleine schon auf der treppe sass für so ein kleines Kitten bestimmt eine Weltreise

ich beobachte das 1,5h :reallysad:

sie maunzte und maunzte :reallysad:
versuche die treppen hoch zu krackseln und kam nicht weiter mir is der kragengeplatz und bin raus und hab sie rein geholt und zwangsadoptiert
Mama hab ich seid den nicht mehr gesehen:(
Das futter war nicht angerührt bei der milch war ich mir nicht sicher

Sie trank dann ganz brav die Katzenmilch vom tellerchen ich musste sie nicht füttern kot und urin hat sie auch von allein fallen gelassen
ein Baby was keine arbeit machte und einfach nur süss war.:pink-heart:
Am Montag beim TA:
sie ist ca 4-5 Wochen alt und kerngesund
ach ja und die Info das Baby ein Mädchen ist

in einem anderne Forum bekam ich schon tipps das sie Aufzuchtsmilch braucht und keine katzenmilch dazu sei sie noch zu klein
Also Dienstags den fressnapf gestürm

teil 2 und so folgt später ich muss leider weg und kann nicht zwischen speichern also bitte noch geduld
 
A

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Aber das kleine Ding braucht doch seine Mama!! Mal ganz abgesehen davon das die Mutter an nem Milchstau sterben kann, wenn sie säugt und die Kitten plötzlich weg sind!! Sieh zu das du die Mutter kriegst und zum TA bringst! Für die Katze ist das lebensbedrohlich!
 
Ich stimme dem zu. Versuche bitte, die Mutter zu finden. Oben beschriebenes kann wirklich gefährlich sein.

Vielleicht kannst du versuchen, sie mit Thunfisch oder Leckerlies zu locken. Oder mit einer Decke, die nach ihrem Kitten riecht? Notfalls das Kitten in einem Transportkorb warm eingepackt nach draußen stellen, wenn es das Wetter zulässt? Oder ist das zu riskant/gefährlich für das Kitten (denke da an Zug o.ä.)?

Okay, dann warte ich mal den nächsten Teil der Geschichte ab.

Aber bitte such die Mutter morgen!
 
Also ein Kitten mit 4 - 5 Wochen kannst du ohne Probleme mit Nassfutter füttern! Aufzugsmilch ist da in der Regel nicht mehr nötig! Ausser das kleine Mäuschen ist etwas unterernährt! Aber ein Fehler ist es nicht!

Bitte immer wieder nach der Mutter schaun, könnte sein dass sie nur irgendwo eingesperrt ist! Das Kitten würde ich nicht alleine wieder zurücksetzen, zu viele Gefahren für das Kleinchen!

Warst du schon beim Tierarzt mit dem Kitten? WICHTIG!!!!!!!!

Schönen Gruß

Snoopy&Charlie
 
Guten Morgen

Zunächst wollte ich dir sagen, dass ich finde das man dich sehr gut verstehen kann und so viele Fehler machst du gar nicht, also da brauchst du dir keine Gedanken machen.

Wie du dich verhalten hast finde ich richtig super, andere hätten das Kitten sofort mitgenommen und nicht erst gewartet bis sie es zwangsadoptieren (musst bei dem Wort echt schmunzeln ;) klingt gut)

Wegen der Mutter würde ich auch schauen, evtl mal bei den Nachbarn fragen ob sie sie gesehen haben und deine Telefonnummer hinterlassen falls sie irgendwo auftauchen sollte.

Freu mich auf Teil 2 der Geschichte und würde mich auch über Bilder sehr freuen.
 
ich finde das Du gut schreibst :)

finde es aber auch gut
das Du nicht weggeschaut hast
und das Kleinteil mitreingenommen hast
aber gucke bitte zwischendrin nach der Mutter
vor allen Dingen das sie kastriert wird.

nun freue ich mich auch auf Teil 2
und evtl. auf Bilder :)
 
Hallo,

oh haben sich schon einige fleissige hier er verirrt das ist aber schön;)

wie gesagt das war ja alles schon im Mai

mama hab ich nie wieder gesehen:reallysad:
das futter in dem gang blieb immer unangrührt:reallysad:
ich machte das noch ca 5 tage.

futter was ich wo anders hinstellte wurde gefressen aber das war wohl eher von den frei laufenden katzen die es hier in massen gibt

das Tierheim hat mir auch nicht geholfen im gegenteil
ich solle der der natur ihren freienlauf lassen.......
sprich ich sollte das kitten sterben lassen....
dazu sei gesagt ich bin erst im januar nach Thüringen gezogen
wohne an einer extremen hauptstrasse und hab schon 3 überfahrene katzen hier vor meiner tür gehabt......:reallysad:
die autos sind wenigstens so schnell das das thema sofort durch ist.....:alien:

Auf der einen seite hab ich allso die hauptstrasse/durchgangsstrasse wo die alle mehr als nur 50 fahren
auf der andernen seite den Zug
und katzenleichen beseitigen wo von träumt ihr.......

Montags war ich ja sofort beim Tierarzt
der mir ja sagte das sie wirklich kern gesund ist und ein Mädchen ist und halt so 4-5 wochen
damit der weg nicht umsonst war gabs auch gleich ne wurmkur für madame :muhaha:

ich fragte noch was ich denn noch so beachten soll
da kam nur der spruch naja wenn sie es richtig machen wollen sehen wir uns in ca 4 wochen wieder zum impfen..
typisch landtierarzt oder^^

später hab ich noch raus gefunden das mamas "umziehen" wenn ihre kinder so 4 wochen sind
das wurde also eigentlich den einzug bei uns erklären;)

Tja und jetzt ist katzi schon 8 -9 wochen alt
Montag will ich mit ihr also zum impfen
sie sieht auch schon wie eine richtige katze aus nur in klein;)

so das war soweit unsere geschichte

nu hab ich mehre fragen bezi auch ein massives problem

ich weis wir brauchen eine 2te katze im alter zwischen 3-10 Monate

Problem:
wir brauchen aber die erlaubnis unseres vermieters
mit dem sind wir aber auf kriegsfuss und haben immer noch kein OK von ihm
sprich Yoshi ist ohne erlaubnis hier
die anfrage mit erlaubnis ist draussen aber er reagiert nicht usw
mit dem typen ist es eh schwieriger und es läuft schon viel über einen Anwalt
( ist das nicht schön da lebt man gerade ca 5 monate in einem haus und muss schon sachen über einen Anwalt klären lassen, achso klar denkt ihr bestimmt nun, na es gibt immer 2 seiten usw
da zu möchte ich sagen er sagte o-ton am tele zu meinem Mann:
Ich suchte eh nur dumme wessis die mir das Haus auf fodermann bringen und die ich nun raus ekeln kann.... ..is das nicht schön da fühlt man sich doch richtig willkommen oder.........)

Sprich so weh es mir gerade tun dies zu schreiben
wie lange können wir uns noch geben bevor wir aufgeben und sie lieber weiter vermitteln
sie muss eigentlich dringend lernen was eine katze ist
wann sie wie die krallen einfährt usw
das Tierheim ist wie gesagt gar keine wirkliche hilfe
die wollten mir eine 2 jahren alten Kater andrehen :massaker::massaker::massaker::massaker::grr::grr::grr::grr::grr::grr:


das klo gehen ist auch so ne sache
das mit dem Kot klappt prima das hat sogar schon 3 tage nach dem einzug geklappt
Aber bei Pipi bin ich mir massiv unsicher
mein katzenstreu ist von thomas und das klumpt nicht
was zwar gut ist wegen den essen gefahr aber so erkenn ich nie ob da nun wirklich pipi drin gelandet ist
und oft klappt es noch nicht da find ich stellen wo anders
kommt das noch?
oder will sie mir jetzt schon sagen ey alte hier stimmt was nicht?
im Schlafzimmer nachts klappt das gar nicht...
was ist da falsch das sie da nicht aufs klo geht?
ich weis nicht warum aber mein gefühl sagt mir sie will das schlafzimmer allgemein als klo benutzen
der auslauf für sie ist noch nicht zu gross sie kann also rechtzeitig wieder an ihrem klo sein
sie schläft aber sehr gern da etweder bei uns im bett oder wenn sie kein bock auf uns hat geht sie in den offenen bettkasten unterm bett noch kommt sie ja da rein hihi.

thema 2 Futter
ich habe mich schon vom traum verabschiedet nur mit trockenfutter zu füttern;)
ja doch ich hab in den 4 wochen auch schon was gelernt;)
davor war das ja komplett neu gebiet für mich und nassfutter find ich ehrlich gesagt immer noch ekelig;)

Meine Oma hat schon immer gesagt würde ne Katze einkaufen können würde sie sich mäuse kaufen.

mir war also bewusst das sie fleisch will
aber was zum geier geb ich da
keine angst von Felix Sheba Wiskas und co will ich nen bogen machen
das kauf ich dann mal in der not weil die hier im edeka halt nix anderes haben
und ich nicht zum fressnapf komme usw;)

aber alimonda oder wie das heist ist nun auch wieder etwas zu teuer für uns
besondern in anbetracht das ich damit 2 füttern soll
es soll also nicht der grösste mist sein aber denoch gut und ok
besonders da sie ja noch so klein ist
frage 3 zum füttern also:
-wieviel geb ich eigentlich an futter?
imo fühl ich immer sofort den teller auf wenn er leer ist
nicht zu viel damit mir das nicht vergehrt??
-wie lange darf das fessen für das kitten frei "rumstehen"

was soll ich imo füttern
katze also ca 8 wochen alt
sie bekommt noch katzen milch
wasser rührt sie nicht an
ich dachte mir ich verdünn die milch nun immer mehr also schuss wasser rein usw? is das ok?

an feuchtfutter
--bitte nicht hauen-- imo hab ich genuss Happen vom Edeka
http://www.dein-edeka.de/images/products/width_800/38350.jpg?mt=1326633609
hey das zeug hat immerhin 5 % fleisch anteil
die anderen marken alle nur 4 prozent
und ich äh komm mit dem geruch klar *hüstel*.

So etwas will ich eigentlich gar nicht geben
also diese art von zermatschen breidosen oder wie man die bezeichnen mag
http://www.dein-edeka.de/images/products/width_800/7732.jpg?mt=1334691721

ich dachte eher an stückchen so wie das
http://www.dein-edeka.de/images/products/width_800/8098.jpg?mt=1330427505
oder gibt es noch was ganz anders?

trockenfutter nur als leckerlie
z.b. wenn sie mich total verzaubert oder oder aus der hand aber kann und soll ich auch da was beachten? welches da das beste ist?
die verkäuferin im fressnapf gab uns so ne probe packung von Royal Canin
sie ist immer noch halp voll^^
das angebot im Fressnapf hat mich eh erschlagen
4 lange reagle nur mit fressen für Katzen
aber nur 1mal Aufsuchtsmilch von Gimpet da
nur leider zweifel ich an die fähigkeit dieser Firma wenn ich sehe sie verkaufen pudding für katzen?:confused:
entschuldigt aber für was brauchen katzen ein Pudding?
ich gestehe aber das ich mich "gerade" noch so beherschen konnte NICHT die milch mäuschens zu kaufen :omg::aetschbaetsch1:
ich möchte gern einmal in der woche ihr frischfleisch geben

als ich ihr aber letztens ne finger spitze rinderhack hin hielt
schaute sie mich an ala ey alte gehts noch was soll den der schrott
im gegenzug nahm sie aber ein leckerli


achso noch was sie mautz nicht mehr
also eigentlich gar nicht mehr
ausser sie hat aua weil ihr die kinder weh tun oder sie das wohl nicht will?

sie setzen sie aber sofort ab wenn sie "laut" gibt
aber ansosnten hört man sie nie
ist das normal?

gott is das lang was ich hier schreibe
ich hab jetzt auch nur noch eine kleinigkeit
mein Hauptproblem

katze spielt gerne mit uns kein thema wir ja auch mit ihr
sie hat bälle und so art angeln usw
leider beisst und krallt sie massiv
was jetzt noch kein thema ist
da ja klein seh ich aber in mehren monaten als massives problem
sie krallt und beist ganz massiv unsere hände
unangenehm kann es jetzt schon sein sie entwickelt sich ja weiter wird kräftiger usw aber noch im rahmen
puh ich glaub nun lasse ich euch erstmal reagieren hab bestimmt noch einiges vergessen oder oder
aber das sollte für den anfang reichen

grüsse die hinter Naji
 
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bilder bekomm ich imo nicht hochgeladen will sie von meinem rechner hier reinladen das sind jpgs weis nicht wieso das nu net geht find ich aber bestimmt noch herraus
 
Danke Djurmel

hmm wer viel schreibt bekommt viel zum lesen oder;):cool::cool::cool::cool::cool:
ich werde nächste woche viel zu lesen haben
:D
am WE werd ich wohl nicht dazu kommen
mein jüngster wird morgen schon 4......:alien:
und irgend wie ist wohl auch gerade die nahrung ein thema für sich;)

:hmm: batsch brei... :hmm:
ich werd mich wohl auch noch mal mit dem thema barfen auseinander setzen.....
oh weia irgend wann wird noch mein kopf qualmen

@Katzengeli ich hab dir denoch mal den ort geschickt aber ich kenn mein glück die leute sind am ende immer zu weit weg
 
  • #10
Habe eine Frage wegen der Erlaubnis des Vermieter. Steht in deinem Mietvertrag ausdrücklich drin, das du bei Katzenhaltung die schriftliche Erlaubnis brauchst?

Schau mal bitte nach, wenn es nicht drin steht, kann der Vermieter dir die Katzenhaltung nicht verbieten auch keine zweite Katze, wenn es drin steht kann er dir kündigen aber er muss dich vorher schriftlich abmahnen, da er von der Katze weiß und dich nicht abgemahnt hat, zumindest bisher nicht, kannst du dich nach einiger Zeit auf die Stillschweigende Duldung berufen. Da schaue ich dann nochmal nach sobald du mir sagst ob Katzenhaltung explizit genehmigungspflichtig ist laut deinem Mietvertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
im Mietsvertrag steht:

punkt 8 tierhaltung
8.1 für die haltung von haustieren bedarf der mieter die erlaubnis des vermieters
( der satz ist sogar unterstrichen)
8.2 die erlaubnis ist zu erteilen , wenn belästigungen der nachbarn sowie beeinträchtigung der mietsache einschliesslich grundstück nicht zu erwarten sind

dieser satz lässt mich ja nun massiv hoffen und beten;)
 
  • #12
die Klausel ist ungültig. man darf Tiere nicht generell verbieten. Kannst also Katzen halten (Korrektur, es wurde nicht die Tierhaltung verboten aber der zweite Absatz ist dann entscheidend, habe in einem Vermieterforum nachgeschaut in dem ich mich immer beraten lasse, wenn bei uns wieder mal etwas im Haus ansteht, was leider ständig ist)

bzw ist es so, das er dir Katzen nicht verbieten kann, wenn es Wohnungskatzen sind, da ja unter

8.2 die erlaubnis ist zu erteilen , wenn belästigungen der nachbarn sowie beeinträchtigung der mietsache einschliesslich grundstück nicht zu erwarten sind

Freigänger könnte er verbieten wenn 8.1 von einem Richter als gültig erklärt werden sollte

also wenn es hart auf hart kommt, dann kommt es bei Gericht logischerweise immer auf den Richter an, aber Richter stufen Katzen als Kleintiere ein siehe hier:

Katzen
Im Gegensatz zu der Haustierhaltung im Allgemeinen, sind sich die deutschen Gerichte im speziellen Fall der Katzenhaltung in Mietwohnungen weitgehend einig. Demnach darf einem Mieter die Haltung einer Katze weder vom Vermieter noch von den Nachbarn untersagt werden. Eine vorherige Benachrichtigung bzw. das Einholen der Erlaubnis ist folglich ebenfalls nicht erforderlich.

Diese Entscheidung wird damit begründet, dass Katzen keine unzumutbare Beeinträchtigung des Wohnwertes darstellen. Darüber hinaus sind die von Katzen verursachten Schäden, etwa durch Kratzspuren, nur marginal und können nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne Weiteres wieder beseitigt werden. Die Kosten hierfür sind dann allerdings vom Mieter zu tragen.
Auch der mit der Katzenhaltung einhergehende Geruch stellt für die Richter keinen dauerhaften Schaden dar, da der Geruch in der Wohnung nach einiger Zeit nicht mehr wahrnehmbar sei.

Die vorgenannten Regelungen gelten wohlgemerkt für das Halten von Katzen in einer maßvollen Anzahl. Unverhältnismäßige Populationen von Katzen in einer Mietwohnung müssen weder vom Vermieter noch von den anderen Mietparteien geduldet werden.

Katzen in der Wohnung können nicht verboten werden
Das Amtsgericht Hamburg urteilte, dass Katzen in der Wohnung zur "freien Lebensgestaltung" eines Mieters gehören. Daher kann der Eigentümer seinem Mieter Haustiere nicht verbieten. Zudem verursachen Katzen keinen störenden Lärm, Kratzspuren auf Tapeten können repariert werden und ein eventuell entstehender unangenehmer Geruch verzieht sich nach dem Auszug wieder – so die Begründung des Gerichts. Dem Vermieter würde also alles in allem kein bleibender Schaden drohen.
AG Hamburg, 40 a C 402/95 Quelle: Focus Online
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
Frage noch mal deinen Anwalt, aber ich kann dir sagen ich habe gerade meine Räumungsklage vor Gericht gewonnen, habe Mängel in der Wohnung und die Miete gemindert, nicht da hier jemand etwas falsches denkt (wurde alles anerkannt vom gericht, also die Schäden in der Wohnung), und die Katzen sind absolut irrelevant für das Gericht gewesen.

Meine Nachbarin hat nun auch die Räumungsklage, ebenfalls Schäden in der Wohnung plus so wie ich so 5 bis 8 Abmahnungen wegen der Katzen, aber bei der Räumungsklage hat der Anwalt die Katzen gar nicht erwähnt, weil er damit eh nicht durchkommt, man kann wegen Katzen nicht gekündigt werden, außer es wäre eine rechtliche korrekt formulierte Klausel im Mietvertrag oder man hätte eine Zusatzvereinbarung unterschrieben und selbst dann hat der Vermieter schlechte karten wenn er die Katzenhaltung 6 Monate stillschweigend geduldet hat und wie bei uns noch die Katzen ganz toll fand als er sie kennengelernt hat :D

Problematisch wird es wenn jemand im Haus eine Allergie hat und wegen der Katze/n gesundheitliche Probleme hätte, dann müsstest du die Katze/n weggeben.

Wie schon gesagt, Wohnungskatzen sind kein Problem, Freigänger schon eher
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #14
Hallo, unser anwalt hat auch schon abgewunken und gesagt das sollte kein thema sein

denoch wäre ich froh einfach das schriftliche zu haben ja wir dürfen;)

achso und wegne allergie
das ist hier ein 130 QM haus mit 100 Qm Garten freistehend nur wir leben da drin
also mein Mann ich und 3 Jungs im alter von 11-5,5 und (morgen) 4
vor uns die hauptsrasse hinter uns die Gleise
rechts neben uns Bahngrundstück extrem verwildert udn vernachlääsigt
links neben uns schrebergarten des Hausbesitzers
wegen der hauptstrasse allein schon müssen die katzen Wohnungskatzen werden
 
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  • #15
Also wenn ihr alleine in dem Haus wohnt, dann kann der Vermieter eh nicht nein sagen, ich würde auf den Anwalt hören und mich nach einem zweiten Kitten im Alter von ca 12 Wochen umsehen.

Ich weiß wie sehr Streit mit dem Vermieter an die Nerven gehen, habe ich ja seit 3 Jahren und will eigentlich nur noch mein Recht haben, die anderen Mieter auch weil wir bedroht, beleidigt und belogen wurden. Deshalb lasse ich mir aber nicht meine Tier verbieten oder das was für meine Tiere gut ist, in dem Fall ein Kamerad.

Irgendwann müsst ihr euch sowieso entscheiden ob ihr nicht lieber auszieht, denn Streit mit dem Vermieter kann sehr sehr hässlich sein und es kann einen wirklich zermürben, vor allem wenn man sich korrekt verhält und weiß das man im Recht ist, dann bereut ihr das ihr auf die Freuden eines bzw zwei Tiere verzichtet habt. Ich würde da auch nicht mehr nachfragen, ihr habt den Vermieter nachweisbar informiert und angefragt und gut ist.

Wie geht es denn der Kleinen?
 
  • #16
Hallo Najica,
wegen Futter und Vermieter wurde ja schon viel geschrieben.
Ich möchte was zu dem Krallen und beissen schreiben.
Wichtig ist das deine Kinder die kleine nicht wie ein Spielzeug sehen, wenn sie schon maunzt wurden schon viele Signale außer acht gelassen (Peitschender Schwanz, evtl. angelegte Ohren).
Es gibt nicht viele Katzen die gerne durch die Gegend geschleppt werden ;)
Gaaanz wichtig: Nicht mit den Händen mit ihr Toben!
Lieber Angeln oder anderes Spielzeug benutzen.
Da sie so früh von der Mama weg ist und keine andere Katze dabei hat müßt ihr solange versuchen ihr klarzumachen wanns weh tut, das konnte sie ja noch nicht lernen.
Wenn sie zu feste krallt oder beißt laut "aua" sagen und das Spiel sofort unterbrechen.
Deinem jüngsten wünsche ich alles liebe zum Geburtstag :)
 
  • #17
die Klausel ist ungültig. man darf Tiere nicht generell verbieten. Kannst also Katzen halten

Doch das dürfen Vermieter! Deine Info ist leider veraltet.

http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/mietrecht.html

Keine Chance für Hund und Katze

Das in einem Formularmietvertrag vom Vermieter vorgegebene Verbot, Hunde oder Katzen in der Mietwohnung zu halten, ist wirksam. Der Mieter ist nicht berechtigt, sich einseitig über dieses Verbot hinwegzusetzen. Allerdings ist die Haltung von Kleintieren (Ziervögel, Zierfische, Hamster etc.) von dieser Verbotsvorschrift nicht erfasst, sodass der Mieter auf solche Kleintiere ausweichen darf. Landgericht Karlsruhe, Az.: 9 S 186/00

Keine Zustimmung für Hund und Katze

Sieht ein Mietvertrag ausdrücklich vor, dass der Mieter zur Hunde- oder Katzenhaltung vorher die Zustimmung des Vermieter einholen muss, dann rechtfertigt die gleichwohl vorgenommene Tierhaltung die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Selbst wenn es sich bei dem streitigen Tier um ein ausgesprochenes friedliches Exemplar handelt, das die Mitbewohner in keinster Weise stört, geht das Interesse des Vermieters, die gesamte Wohnanlage ruhig zu halten, vor. Denn wenn der Vermieter dem einen Mieter die Tierhaltung genehmigt, muss er auch den anderen Mietern hierzu seine Zustimmung erteilen. Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Az.: 7 C 59/02
 
  • #18
Doch das dürfen Vermieter! Deine Info ist leider veraltet.

http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/mietrecht.html

Keine Chance für Hund und Katze

Das in einem Formularmietvertrag vom Vermieter vorgegebene Verbot, Hunde oder Katzen in der Mietwohnung zu halten, ist wirksam. Der Mieter ist nicht berechtigt, sich einseitig über dieses Verbot hinwegzusetzen. Allerdings ist die Haltung von Kleintieren (Ziervögel, Zierfische, Hamster etc.) von dieser Verbotsvorschrift nicht erfasst, sodass der Mieter auf solche Kleintiere ausweichen darf. Landgericht Karlsruhe, Az.: 9 S 186/00

Keine Zustimmung für Hund und Katze

Sieht ein Mietvertrag ausdrücklich vor, dass der Mieter zur Hunde- oder Katzenhaltung vorher die Zustimmung des Vermieter einholen muss, dann rechtfertigt die gleichwohl vorgenommene Tierhaltung die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Selbst wenn es sich bei dem streitigen Tier um ein ausgesprochenes friedliches Exemplar handelt, das die Mitbewohner in keinster Weise stört, geht das Interesse des Vermieters, die gesamte Wohnanlage ruhig zu halten, vor. Denn wenn der Vermieter dem einen Mieter die Tierhaltung genehmigt, muss er auch den anderen Mietern hierzu seine Zustimmung erteilen. Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Az.: 7 C 59/02

1. hatte ich in rot meine aussage korregiert
2. steht in diesem Mietvertrag nicht das die Zustimmung für Hunde- oder Katzenhaltung vorher gegeben werden muss, sondern für Tierhaltung allgemein, das ist ein unterschied
es steht auch drin das die Zustimmung gegeben werden muss, wenn nicht dagegen spricht und das tut es in diesem Fall nicht.

Ich habe das aber gestern abend mal ins Vermieterforum rein und warte noch auf Antwort
es gibt da verschiedene Meinungen unter anderem wurde ich auf diese Seite verwiesen
http://www.123recht.net/DRINGEND-Zaehlen-Katzen-noch-zu-Kleintieren-__f57962.html

Nachtrag: zudem ist der Vermieter informiert und reagiert nicht, also duldet er es, im Moment, stillschweigend, nach 6 Monaten kann er so gut wie nichts mehr machen
Und wenn der Anwalt schon abwinkt und meint das das kein Problem sein, dann wird das wohl auch so sein. denke da gibt es in diesem Fall sehr viel ernster Dinge als zwei Kitten, in einem freistehenden Haus.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Nachtrag: zudem ist der Vermieter informiert und reagiert nicht, also duldet er es, im Moment, stillschweigend, nach 6 Monaten kann er so gut wie nichts mehr machen
Und wenn der Anwalt schon abwinkt und meint das das kein Problem sein, dann wird das wohl auch so sein. denke da gibt es in diesem Fall sehr viel ernster Dinge als zwei Kitten, in einem freistehenden Haus.

Da hast Du wohl recht ;)

Ich habe das nur gepostet weil, Viele der irrigen Meinung sind, Katzen würden zu den Kleintieren zählen und somit hat kein Vermieter das Recht generell zu verbieten.

Aber Katzen zählen halt nicht zu den Kleintieren und bedürfen daher immer der Genehmigung durch den Vermieter!

BGH-Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter immer in der Mietwohnung gehalten werden.

Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen...
 
  • #20
Ich habe nun Antwort aus dem Vermieterforum bekommen.
Habe die Klausel aus dem Mietvertrag reingestellt und gefragt ob der Vermieter nein sagen kann

Hier die Antwort (Nürnberg bin ich dort):

Zitat von Nürnberg
Zunächst wollte ich wirklich nur wissen ob der Vermieter NEIN sagen KANN
:wink5: Nürnberg

natürlich kann der Vermieter auch "nein" sagen, aber dann wäre interessant in wie weit das ggf vor Gericht bestand hätte bzw wie die Rechtslage ist. Verstehst du wie ich das meine ?

Wie schon geschrieben, ich sehe eigentlich keinen Grund warum der Vermieter hier ablehnen sollte/würde/dürfte. Natürlich kann ich mich aber nicht in den Vermieter von dir reinversetzen wie dieser so Tickt.

Hier nochmal was ich im Internet dazu gefunden hab:
Wirksam ist auch folgende Klausel: Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Hier ist der Vermieter grundsätzlich in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. Seine Entscheidung muss sich aber an sachlichen Kriterien ausrichten.

Solche Kriterien sind die Eignung des Mieters zur Tierhaltung, die ablehnende Haltung anderer Mieter zu der Tierhaltung (= Frage des Hausfriedens) oder die Gefahr, dass nunmehr auch eine Vielzahl der anderen Mieter entsprechende Tiere halten wollen. "



Zitat von Nürnberg
das man sogar fragen müsste wenn man eine Maus halten möchte???
oder Fische??



Nochmal: A) ist erstmal interessant was im Mietvertrag dazu steht und ob das ggf auch gültig ist. Wie in deinem Fall also: "Die Haltung von Haustieren bedarf der Zustimmung des Vermieters", ist erstmal so gültig. B) ist dann interessant um was für Tiere es sich handelt. Siehe zB. bei Goldfischen, ect ==> Kleintierhaltung. Für Hunde & Katzen guckst du bitte etwas weiter oben, was ich dazu jetzt zum 2ten mal gepostet hab.

Noch was aus dem Internet dazu:
Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden.

Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.

Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.
 

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