Nachbars Katzenschreck überwacht uns

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kattegat

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28. Oktober 2012
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Hallo Allerseits,

wir leben in Bayern und haben zwei glückliche Freigänger und eine unglückliche Nachbarfamilie in einer Reihenhaussiedlung mit schmalen Grundstücken.
Diese Familie hat kürzlich einen "Katzenschreck", also ein Ultraschallgerät mit Bewegungsmelder, direkt neben unsere Grundstücksgrenze gestellt in der verständlichen Hoffnung, unsere und andere Katzen am Betreten ihres Grundstücks zu hindern.

Der Bewegungsmelder dieses Geräts ist leider so eingestellt, dass er einen Gutteil unseres Grundstücks überwacht. Das bedeutet, dass sich unsere Katzen, wenn wir oder sie das Ding beim Bewegen auf unserem Grundstück auslösen, kaum noch auf unserem Grundstück aufhalten mögen.

Weiß jemand, ob es zulässig ist, irgendeine Art Bewegungsmelder zur Überwachung fremder Grundstücke einzusetzen? Kann ich mir kaum vorstellen; im Internet habe ich schon Stunden recherchiert, aber finde keine rechtlichen Hinweise. Bevor ich einen Juristen kontaktiere, hoffe ich über Euch einen Tipp zu bekommen.

Vielen Dank!

Sandra
 
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Hallo, ich selbst kenne mich damit leider wenig aus.

Allerdings würde ich die Nachbarn einfach mal darauf ansprechen. Vielleicht lässt sich der Radius des Katzenschrecks verkleinern.
 
was habt ihr denn für ein verhältnis zu den Nachbarn? Ich würde auch vorschlagen, erst mal mit den Nachbarn zu sprechen um zu erreichen das das Gerät umplaziert wird oder anders eingestellt wird
 
Ich schließe mich den anderen an - versucht erst einmal mit den Nachbarn zu sprechen und auf das Problem mit der Einstellung hinzuweisen.
Wie das rechtlich aussieht kann ich nicht sagen, kann mir aber gut vorstellen, das es da keine geneuen Regelungen gibt.
Ich drück diue Daumen, dass ein Gespräch mit den Nachbarn die Situation lösen kann.
Wenn reden gar nicht geht wärs noch ne Option nen freundlichen Brief zu schreiben mit Bitte um Regelung.
 
Das Gespräch sollte die erste Wahl sein.

Ansonsten denke ich schon, daß man da rechtlich was machen kann. Durch den Katzenschreck wird ja die Nutzung eures gartens deutlich eingeschränkt. Und eine Nutzung des eigenen Gartens als Katzenauslauf kann euch euer Nachbar nicht streitig machen. Aber das sollte euch, wenn nötig, ein Anwalt genauer sagen können.
 
Hm, mich verwundert das ziemlich. Normal wirken diese Dinger nämlich Null.:confused:

Sprich doch einfach die Nachbarn an und bitte sie, das Dingen umzustellen.

Habe grad mal im Verzeichnis gesucht und diesen speziellen Fall nicht gefunden (also keine Rsprechug dazu). Müsstest du sonst mal den Juristen deiner Wahl nach Vergleichsfällen suchen lassen, um eine genaue Einschätzung zu bekommen.
 
Huhu,

ich danke Euch für die schnellen Antworten.
Doch, das Ding wirkt, doppelpack.

Natürlich habe ich mit ihnen zu sprechen versucht.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob sie verstanden haben, dass ich das Ding nicht grundsätzlich verteufle sondern das Bewegungsmelden und Vergraulen auf ihr Grundstück beschränkt wissen möchte.

Naja, hätte ja sein können, dass ich nur zu ungeschickt bei der Suche war und das Problem "Katzenschreck" hier sattsam bekannt ist mit allen Begleiterscheinungen.

Danke fürs Mitgefühl :zufrieden:

Viele Grüße
Sandra
 
Zuletzt bearbeitet:
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Huhu Ihr,

falls noch mal jemand so ein Problem hat: das wie oben beschriebene Ausrichten des "Katzenschrecks" ist eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit unseres Grundstücks, die zu unterlassen ist. Nach §1004 BGB.
Einschreiben mit Rückschein, Unterlassungsaufforderung mit zweiwöchiger Fristsetzung. Danach Klage.

Hab einen Juristen befragt.

Viel Grüße
kattegat


"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." - Friedrich Schiller, Wilhelm Tell.
 
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." - Friedrich Schiller, Wilhelm Tell.

Ist dann nur noch die Frage wer der böse Nachbar ist. Du, die annimmt, beim ersten Gespräch womöglich nicht ganz richtig verstanden worden zu sein und nun statt einens weiteren Gespräches gleich massiv juristisch auftrittst oder dein Nachbar, der eventuell gar nix weiter Böses will und bloß planlos ist. :confused:
 
  • #10
Huhu Ihr,

falls noch mal jemand so ein Problem hat: das wie oben beschriebene Ausrichten des "Katzenschrecks" ist eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit unseres Grundstücks, die zu unterlassen ist. Nach §1004 BGB.
Einschreiben mit Rückschein, Unterlassungsaufforderung mit zweiwöchiger Fristsetzung. Danach Klage.

Hab einen Juristen befragt.

Viel Grüße
kattegat


"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." - Friedrich Schiller, Wilhelm Tell.

Ich rate noch immer zum Gespräch. ;)
 
  • #11
Also ich persönlich finde den Sound von Ultraschallgeräten ganz schrecklich.
Vielleicht ist das ein besseres Argument. Dass EUCH der Klang stört. Das ist nämlcih ein ganz grässliches Gefiepse. Wir haben hier ein Ultraschallbad. Und in meinem Auto ist ein Ultraschallmarderschreck eingebaut (war bei Kauf schon drin). Scheusslich!
 
  • #12
Naja, aber was bringt es dir mit deinen Nachbarn nur noch über den Juristen zu kommunizieren?
 
  • #13
Habe da auch ein ungutes Gefühl, denn solche Streitigkeiten werden doch nur noch schlimmer. Lade die Nachbarn mal abends ein, damit sie sehen, wie sich das anfühlt. Vielleicht montierst Du mal einen Bewegungsmelder in die andere Richtung und ihr beschließt beide die Dinger anders einzustellen.

Ich habe z. B. eine Nachbarin, die ziemlich messimäßig drauf ist. Sie beschwerte sich, dass sie vom Wohnzimmer aus auf unseren Komposter schauen muss. Ich sagte nur: "Na dann komm' doch mal rüber und schau zu Dir aufs Grundstück".
 

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