Kostenübernahme/Zuschuss Amt für Fundtiere

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nordfriesische Nordseeküste...
Die Bezuschussung/Kostenübernahme , die örtliche Gemeinden für Fundtiere an einen TSV oder an ein Tierheim leisten, wenn diese ein Tier aufnehmen, wozu ist diese da?

Ich bin grad ganz perplex gewesen.

Vorgeschichte:
Bei einer älteren Dame 30km entfernt von hier ist eine junge schwarze Katze mit weissen Pfoten anscheinend „rausgeschmissen“ worden.
In dem Ort kennt jeder jeden, keiner kennt das Tier das aufmal dort war.

Nun hat das OA mich angerufen:rolleyes:, ob ich noch Kapazitäten hätte…da die Dame dort angerufen hat was sie nun tun soll/kann…

Ne, hab ich nicht, kann mich nur umhören…:rolleyes:
Mein TA ist voll…:rolleyes:

Also hab ich einen TSV aus der Region heut morgen angerufen, ob die die Katzen nehmen könnten.

„Ja, aber die Kostenübernahme vom Amt muss stehen.“
(Kein Problem, ein Anruf meinerseits und das steht….)

„Die Katze müsste allerdings vorher noch kastriert werden“

Hä?:confused:

Nette Geste von jemandem, der ein Tier nicht aufnehmen kann und es zum TSV gibt…aber DAS kann ich jetzt doch nicht von der alten Dame verlangen, bei der das Tier aufgeschlagen ist….;)

Und ich glaube nicht, das das OA den Zuschuss bewilligt, UND auch noch die Kastra übernimmt….

….und ich mach das (diesmal) auch nicht.!

Jetzt frag ich mal, ist das „normal“?
Ich dachte immer, die einmalige Bezuschussung (Kostenübernahme) vom Amt wäre für so was zuständig….


:confused::confused::confused:
 
A

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Na, das wundert mich jetzt aber auch...

Ich kenne es auch nur so, dass die Kosten von der normalerweile zuständigen Behörde (somit Fundamt/Gemeinde) übernommen werden muss.

Hier mal ein Zitat von folgender Webseite: (http://www.vetmed.de/vet/download/rechtssituation_fundtiere.htm)

"Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ff 965-984). Die Bestimmungen für Fundsachen sind dabei entsprechend für Tiere anzuwenden. Der Finder hat den Fund unverzüglichen dem Eigentümer bzw. bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen.
Die Behörde ist zur Aufnahme und zur Betreuung der Fundtiere verpflichtet. Es besteht die Möglichkeit, diese Aufgaben an Dritte (z.B. Tierschutzvereine) zu übertragen; die Kosten trägt die Fundbehörde. Die Aufwendungen können bei Bekanntwerden des Besitzers diesem in Rechnung gestellt werden."
 
Nö.

Für Fundtiere ist eigentlich die Gemeinde zuständig ( Fund"sache").

Du müsstest mal in der Satzung der zuständigen Gemeinde nachschauen, welche Regelungen es diesbezüglich gibt bzw. mit welchem TSV die Gemeinde eventuell Verträge hat.

Bei uns z.B. ist es so geregelt, dass die Gemeinden mit dem zuständigen TSV sogenannte Fundtierverträge haben.

Beispiel:
"Der jetzt für drei Jahre abgeschlossene neue Fundtier-Vertrag tritt am 1. März 2011 in Kraft. Er sieht eine jährliche Pauschale je Einwohner der Stadt vor. Im Jahr 2011 beträgt sie 0,80 Euro, 2012 sind es 0,85 Euro und 2013 zahlt die Stadt 0,90 Euro."

Quelle: http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten/10280320.htm

Damit sollen dann allen Kosten abgedeckt sein, Extragelder gibt es nicht.
 
Ich kenn es hier auch nur so, das das Amt jetzt dem TH oder dem TSV eine bestimmte Summe gegen Bescheinigung zukommen lässt pro Tiernase. Der Satz ist festgelegt pro Tier. (Verträge bestehen)

Klar, ist jeder TSV klamm….aber….:rolleyes:

Letztes Jahr z.B. als ich hier in den Kitten mit Katzenschnupfen erstickt bin, hätten die mir zwei abgenommen mit Kostenzusage vom Amt. Allerdings wollten die das ich zusätzlich schon entwurme, entflohe und Ohrmilbenmittel gebe und die Schnupfis schon einmal mit AB versorge ….:confused:

Ich frag mich jetzt grad, ob die das von Ottonormalverbrauchern, also von Menschen die mit Tierschutz und Tieren kaum oder nix zu tun haben, auch verlangen.

Sprich, Herr und Frau Weissnichtwie (beide 60 Jahre alt und Tierhaarallergiker, haben für Tiere nix übrig) finden beim Spaziergang im Wald einen Karton mit 5 Kitten die total verrotzt sind und bringen die zum TSV.Werden die dann auch gefragt, ob die mit den Tieren erst bitte zum TA gehen könnten?:confused:
 
Hier in der Gegend wird es in zwei Städten verschieden gehandhabt:

Trier:
Dort steht Geld für Fundtiere zur Verfügung, das den Tierschutzvereinen zu Gute kommt.

Wittlich:
Hier gibt es keine Fundtiere :cool: Laut Stadt sind das alles Tiere die einen Besitzer haben und nur den Weg nach hause gerade nicht finden. So muss die Stadt auch kein Geld für Fundtiere zahlen (weil es die ja nicht gibt). :cool:

Eine einheitliche Regelung dafür gibt es anscheinend leider nicht - liegt alles im Ermessen der Stadt. :(
 
:confused::confused:

Wir in Melle bekommen auch die Fundtiere hier aus Hilter und anderen Orten. Alle Behandlungen und Kastration sind damit abgegolten, sprich Gemeinde zahlt den Satz, TH Melle kommt für alle weiteren Kosten auf.

Wir würden nie auf die Idee kommen zu sagen: "Wir nehmen die aber nur kastriert."
 
Sprich, Herr und Frau Weissnichtwie (beide 60 Jahre alt und Tierhaarallergiker, haben für Tiere nix übrig) finden beim Spaziergang im Wald einen Karton mit 5 Kitten die total verrotzt sind und bringen die zum TSV.Werden die dann auch gefragt, ob die mit den Tieren erst bitte zum TA gehen könnten?:confused:

Nö - normalerweise sollte das so nicht sein, wüsste auch nicht das dies hier so gemacht wird.

Gerade deshalb gab es hier ziemlichen Ärger: zwischen den einzelnen Vereinen ( wer bekommt nun welches Geld) und zwischen dem Haupttierschutzverein und der Stadt bzw. den Gemeinden.

Das Geld reicht hinten und vorne nicht,hab das mal nur für Giessen kurz überschlagen.
Bei der aktuellen Regelung gibt es im Schnitt pro Fundtier 182 Euro.
 
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Wittlich:
Hier gibt es keine Fundtiere :cool: Laut Stadt sind das alles Tiere die einen Besitzer haben und nur den Weg nach hause gerade nicht finden. So muss die Stadt auch kein Geld für Fundtiere zahlen (weil es die ja nicht gibt). :cool:


Ähm sicher? Weil die Begründung hat weder Hand noch Fuß.

Tiere die einen Besitzer haben und gerade nicht nach Hause finden sind rechtlich Fundtiere. Für die Unterbringung etc. sind laut Gesetzt nunmal die entsprechenden Gemeinden zuständig.
Anders ist es bei herrenlosen Tiere - ist ein Tier herrenlos ist es auch kein Fundtier.
Wie will man aber in der Praxis unterscheiden, ob es sich um "herrenloses"Tier handelt?

http://www.vetmed.de/vet/download/rechtssituation_fundtiere.htm
 
182 :eek::eek::eek::eek:
Boha....:eek:
 
  • #10

Klingt erstmal viel; aber ich weiß nicht ob die Kostendeckung da wirklich gewährleistet ist.:confused: Darin ist ja alles enthalten: Unterbringung, Futter, tierärztliche Behandlung usw..

Ausgegangen bin ich von den angegebenen Zahlen: 80 Cent pro Einwohner, rund 75.000 Einwohner in Giessen und jährlich im Schnitt 330 Fundtiere.

Bevor der neue Vertrag ausgehandelt wurde gab es diese Rechnungen:

http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten/9599184.htm
 
  • #11
Unser städtischen TH nimmt z. B. keinerlei Tiere, die im Landkreis gefunden wurden. Die schicken die Leute, die z. B. im Wald beim Spaziergang ne Katze/nen Hund aufgefunden haben knallhart wieder weg und nehmen das Tier nicht auf, da die Stadt Kassel nur für innerstädt. Tiere zahlt und der Landkreis ebenfalls keine Kosten übernimmt.

Es ist aber das einzige TH hier, im Landkreis gibt es keines mehr und wenn, wollen "Finder" ja auch nicht noch 30 km und weiter fahren. Dass es ansässige Orgas gibt, weiß kaum einer und das TH gibt diese auch nicht preis.

Hab ich selbst schon einmal dort erlebt, als ich in den 90ern einen Hudn im Wald gefunden hab. Mit viel gutem Zureden durfte der bleiben, wurde 1 Jahr lang nicht vermittelt und dann eingeschläfert weil wunderlich geworden (bissig und fast taub).
 

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