
Kittolina
Erfahrener Benutzer
- Mitglied seit
- 11. November 2008
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- 60
- Ort
- Hamburg-Farmsen
Liebe Foris,
ich hatte ja so meine Befürchtungen...nun sind Diese leider Realität geworden..
Heute fand ich ein Schreiben der Genossenschaft im Briefkasten...
Zitat:
Sehr geehrte Frau Wendt,
hiermit kommen wir zurück auf unser Schreiben vom 22.09.2008.
Wie damals bereits genannt können wir einen Auslauf für Ihre Katze nur dulden, wenn dieser mobil ist und nur für einige Stunden aufgebaut bleibt.
Die Konstruktion die sich nun in dem von Ihnen genutzten Garten befindet, ist nicht mobil und stellt daher eine bauliche Veränderung dar, die genehmigungspflichtig ist.
Wir fordern Sie hiermit auf, den von Ihnen errichteten Katzenauslauf bis zum 06.08.2010 bzu entfernen.
Außerdem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir rechtliche Schritte einleiten werden, sofern Sie die Konstruktion nicht bis zum vorgenannten Termin demontiert haben. Die hierdurch entstehenden, nicht unerheblichen Kosten wären dann von Ihnen zu tragen. Weiterhin behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, etwaige Schadensersatzansprüche bezüglich der durch die Montage eventuell entstandenen Schäden geltend zu machen.
Mit freundliche Grüßen,
Mietergenossenschaft
Zitatende...
Ich lass das jetzt mal kommentarlos stehen...und bin auf Eure Posts gespannt...
ich hatte ja so meine Befürchtungen...nun sind Diese leider Realität geworden..
Heute fand ich ein Schreiben der Genossenschaft im Briefkasten...
Zitat:
Sehr geehrte Frau Wendt,
hiermit kommen wir zurück auf unser Schreiben vom 22.09.2008.
Wie damals bereits genannt können wir einen Auslauf für Ihre Katze nur dulden, wenn dieser mobil ist und nur für einige Stunden aufgebaut bleibt.
Die Konstruktion die sich nun in dem von Ihnen genutzten Garten befindet, ist nicht mobil und stellt daher eine bauliche Veränderung dar, die genehmigungspflichtig ist.
Wir fordern Sie hiermit auf, den von Ihnen errichteten Katzenauslauf bis zum 06.08.2010 bzu entfernen.
Außerdem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir rechtliche Schritte einleiten werden, sofern Sie die Konstruktion nicht bis zum vorgenannten Termin demontiert haben. Die hierdurch entstehenden, nicht unerheblichen Kosten wären dann von Ihnen zu tragen. Weiterhin behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, etwaige Schadensersatzansprüche bezüglich der durch die Montage eventuell entstandenen Schäden geltend zu machen.
Mit freundliche Grüßen,
Mietergenossenschaft
Zitatende...
Ich lass das jetzt mal kommentarlos stehen...und bin auf Eure Posts gespannt...
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