Katzen müssen per Amtsgerichtsbeschluss von Futterstelle weichen, jemand ne Idee?

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Hallo Foris,
Eben sah ich diesen Hilferuf bei Facebook vom Tierrefugium Wegberg, Link:
https://m.facebook.com/Tier.Refugiu...75893.322052491211677/800061643410757/?type=1 und Zitat:
"
Vom Amtsgericht Erkelenz wurde am 26.2.15 folgendes Urteil erlassen :
------ Fütterungsverbot------
------ Schutzhütten müssen entfernt werden----
Diese Katzen werden von einer Familie seit 6 Jahren gefüttert, nachdem sie von ihrem Vorbesitzer im Hochsommer unkastriert, ohne Nahrung und Wasser zurückgelassen wurden.*
Einige Tiere des Besitzers die sich im Haus befanden verendeten qualvoll.*
Die Tiere die überlebten wurden vom zuständigen Veterinäramt beschlagnahmt mit AUSNAHME der Katzen.*
Auf Nachfrage, bekam man zur Antwort ---- Das mit den Katzen findet sich schon ----- !!!!!
Die Katzen kamen zu der Familie in den Gemeinschaftsgarten und weil sich die Familie dem Tierschutz verschrieben hatten wurden sie gefüttert und teilweise von uns (Tier Refugium Wegberg) kastriert und tierärztlich versorgt.*
Sie sind jeder Witterung schutzlos ausgeliefert, sind ständig auf der Suche nach Nahrung, werden durch Krankheit und eventueller Parasiten zusätzlich geschwächt. Nachtrag:
Das ist ein Gemeinschaftsgarten und die Nachbarn stören sich an den Hinterlassenschaften. Ein Stück weit kann man es verstehen.
Seit vier Jahren bemühen sich die Tierfreunde um eine Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden, weil sich die Nachbarn an den Katzen stören. Doch wer bietet schon verwilderten Katzen ein Zuhause? Wer möchte schon eine Katze, die sich nicht streicheln lässt und immer panisch ist?
Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass sich irgendwo ein Plätzchen findet, wo diese Tiere Schutz und Futter erhalten können.*
Mail: Kontakt@tier-refugium.de oder per PN hier bei Facebook"

Ich mache mir Sorgen, dass so ein Urteil Schule machen wird.
Wohin mit 6 Streunerkatzen, die nicht zahm sind?
Kennt jemand eine Futterstelle in NRW wohin man die Katzen umsiedeln könnte?
 

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Es ist aber nicht der eigene Garten der Familie sondern ein Gemeinschaftsgarten aller Mieter, da wird das schwierig.
 
Ich weiß, ich würde mich beispielsweise auf die 6 Jahre berufen.
Wie lange existieren die Unstimmigkeiten bereits?
Welche Verträge existieren über die Gartennutzung?
 
Das Urteil mit dem Schrebergarten nützt da leider nicht viel, Schatzkiste.

Der Vermieter kann das Einrichten und Betreiben einer Futterstelle im Gemeinschaftsgarten (aber auch im Mietergarten, wenn sich die anderen Mieter dadurch gestört fühlen) untersagen. Ebenso gilt dies in einer Eigentumsanlage mit Gemeinschaftsgarten.
Auch bei Reihenhäusern in der Form des Wohnungseigentums (= Garten als Sondernutzungsrecht) kann letztlich so eine Futterstelle verboten werden.
Auf dem Eigentumsgrundstück (Einfamilienhaus/ eigenes Mehrfamilienhaus) kann natürlich eine Futterstelle eingerichtet werden. Die Nachbarn müssen (solange es nicht ins Übermaß geht) dulden, dass der selbstbewohnende Eigentümer/Nachbar eine gewisse Zahl von Katzen auf seinem Grundstück hält bzw. duldet, nicht aber, dass die Tiere rudelweise auf dem betreffenden Grundstück rumlaufen. (Stichwort Immissionen)

Bei Schrebergärten sehe ich insofern eine Besonderheit, als es sich um Erholungsgrundstücke handelt, die ja nicht dauerhaft bewohnt werden und zuerst der Nutzung (Nutzgarten) und Erholung dienen. Ähnlich mag es in einer ländlich geprägten Siedlung sein, wo auch landwirtschaftliche Betriebe vorhanden sind bzw. vergleichsweise große Grundstücke (evtl. auch mit nutzwirtschaftlichen Nebengebäuden). Während eine Neubausiedlung (egal ob auf dem Dorf oder in der Stadt) aufgrund der reinen Wohnnutzung mit Ziergrundstücken, die relativ klein sind (selten über 500-750 qm Fläche), dann natürlich schneller zu Konflikten unter den Nachbarn führt, was die Tierhaltung bzw. Futterstellen für Katzen angeht.

Gerade aber bei Wohnungseigentum (WEG) und Gemeinschaftsgärten der Mehrfamilienmietshäuser ist die Rechtsprechung auch sehr auf das jeweilige Landgericht /OLG geprägt und zersplittert. Daher kann man die Rechtsprechung des OLG Hintertupfingen nicht zwingend auf die Futterstelle im OLG-Bezirk Großkleckersdorf übertragen.

LG
 
Hier besteht die Futterstelle aber bereits seit 6 Jahren.

Rechtsberatung wird es in diesem Fall ja schon gegeben haben.
Was sagt denn der RA zum Urteil?
 
Rechtsberatung wird es in diesem Fall ja schon gegeben haben.
Was sagt denn der RA zum Urteil?

Muss nicht in jedem Fall sein; vor den Amtsgerichten herrscht ja kein Anwaltszwang (wobei es in so einem Fall natürlich besser wäre, mit Anwalt zu agieren, bzw. mit Mieterverein usw.).

Gerade bei WEG-Sachen (Gemeinschaftsgarten etc.) gibt es keinen Bestandsschutz. Da gilt knallhart die Teilungserklärung. Und so kann schlimmstenfalls auch eine Markise, die jahrelang ohne entsprechenden WEG-Beschluss der Miteigentümer an einem einzelnen Balkon gehangen hat, im Klagewege beseitigt werden, wenn sie später die anderen Miteigentümer daran stören sollten. (Argument hier: Veränderung des einheitlichen Bildes der Fassade usw.)
Für die Gartennutzung gilt insofern dasselbe. Auch wenn beispielsweise nur ein Miteigentümer den Gemeinschaftsgarten jahrelang allein genutzt hat, weil die übrigen Miteigentümer kein Interesse daran hatten, können die anderen Miteigentümer die Entfernung der Gartenmöbel des nutzenden Miteigentümers verlangen, umso mehr auch fest eingebaute Dinge wie eine Wäschespinne, einen gemauerten Grill oder ähnliches.
Im Falle von Wohneigentum würden die Betreiber der Futterstelle im Gemeinschaftsgarten insofern einen zustimmenden Beschluss der Eigentümerversammlung herbeiführen (einfache Mehrheit sollte reichen) - im Falle von Miete die Genehmigung des Vermieters.
Dann wäre im Haus Ruhe.
Die weiteren Nachbarn (= Nachbargrundstücke) wären dann in einer ähnlichen Lage, wie es bei dem Schrebergarten der Fall ist (Immissionen, d. h. sie könnten vor allem das Betreten ihres eigenen Grundstücks durch die Katzen verbieten lassen, sofern der Betreiber der Futterstelle die Katzen als seine eigenen akzeptieren würde und die Zahl der Tiere deutlich über der ortsüblichen Katzenzahl, die die Nachbarn eh dulden müssten, läge). Basis ist § 1004 BGB, zu dem eine umfangreiche Rechtsprechung existiert.

Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) kann die Katzenhaltung ja nicht generell untersagt werden, und Futterstellen für Streuner könnten seitens der übrigen Nachbarn ebenfalls duldungspflichtig sein. Ich möchte dafür aber nicht komplett meine Hand ins Feuer legen, da ich die Rechtsprechung dafür zu wenig kenne.

Für die Fellchen drücke ich alle Daumen!

LG
 
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Ich denke der Rechtsstreit besteht ja schon länger, wenn seit Jahren eine Lösung gesucht wird. Insofern sollte man wahrscheinlich dankbar sein, dass die Nachbarn das so lange toleriert haben ohne die Eigeninitiative zu ergreifen.

Klar kann man Rechtsmittel einlagen...aber für das Geld was ein u.U. wenig engagierter Rechtsberater dafür einkassiert, kann man verdammt viel Futter und Kastrationen bezahlen.

Zumal es in den meisten Genossenschaftsgärten per Vertrag verboten ist, Tiere anzufüttern, teilweise lohnt sich da auch ein Blick in die Gemeindeverordnung. Viele Gemeinden verbieten das aus Angst vor Rattenplagen.


Was sagt denn das örtliche Tierheim zu der Situation?
 
*Hüstel, also mir zumindest sind die genaueren Umstände nicht bekannt, darum ja meine Fragen.

Zur Art des Gemeinschaftsgartens habe ich auch nix gelesen, ebenso zu WEG usw., vielleicht war ich flüchtig.

Meine Fragen oben sind für mich interessant.
 
  • #10
Hey Schatzkiste,
Leider weiß ich darauf auch keine Antwort :(.
Ich werde diese Fragen da in dem Thema bei Facebook stellen.
Vielen Dank für eure Hilfe :).
EDIT:Seit 4 Jahren bemüht sich die Famile wohl um eine Lösung mit den Nachbarn.
Mal gucken was sonst noch als Antwort kommt.
Hab das Tier Refugium Wegberg nun gebeten genauere Angaben zu machen und bleibe am Ball.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
Hallo,
Sorry für den Aufruf hier, aber zufriedenstellende Antworten bekomme ich nicht.
Der Verein hat Kontakt zu der Familie, die die Streuner füttert, hat aber wohl auch keine genauen Infos über die Dauer des Streits oder was der RA sagt.
Sie möchten die Katzen umsiedeln und hatten um Ideen gebeten.
Tja.Wie will man so Ideen liefern, wenn man keine genauen Informationen erhält?
Klar wäre es das beste die Katzen umzusiedeln, nur so eine Futterstelle muss sich doch erstmal finden.
 

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