Kastration strafbar??

  • Themenstarter Themenstarter Cartagena
  • Beginndatum Beginndatum
  • Stichworte Stichworte
    kastration kastrieren tiere
C

Cartagena

Erfahrener Benutzer
Mitglied seit
17. April 2007
Beiträge
386
Hallo ihr Lieben,

ich hab jetzt grad mal wieder - wie schon mehrfach - gelesen, dass es strafbar sei, Tiere, die draußen "rumstreunen", kastrieren zu lassen. 😕

Warum soll das so sein und aufgrund welcher Norm?
Es geht hier nicht darum, was der Bauer von nebenan davon hält, wenn man seine Katzen einfängt und kastrieren lässt, oder der "Hobbyzüchter", der seine potenten Tiere rumlaufen lässt, sondern rein um das, was einem rechtlich passieren kann, wenn man ein streunende Tier einfängt und kastrieren lässt.
Es geht auch nicht darum, dass man die Katze danach behält oder sie sonstwie dem Eigentümer wegnimmt, sondern um die bloße Kastration eines Tieres, welches man potentiell nach Heilung der Wunde wieder freilässt.

Ich bin schon ganz gespannt auf eure Antworten, weil ich wirklich keine Ahnung hab.. 😳
 
A

Werbung

Na ja, da Tiere ja als Sache gelten und der Halter der Besitzer ist, vermute ich, es geht hier um die Verfügungsgewalt, die eben nur dem Besitzer zusteht.
Man darf ja auch nicht das Auto des Nachbarn umlackieren lassen, weil einem die Farbe nicht gefällt - obwohl das dem Auto nicht "schadet".
 
ich wollte auch mal die katze unserer nachbarin kastrieren lassen, weil die arme alle paar wochen babys bekam und furchtbar vernachläßigt aussah.
mußte mir dann sagen lassen, das sowas unter "sachbeschädigung" fällt😡

also eine katze, die eindeutig einen besitzer hat darf man nicht einfach kastrieren lassen. es ist nicht strafbar seine katze unkastriert rum laufen zu lassen. strafbar ist esaber sie gegen seinen willen oder ohne sein wissen kastrieren zu assen.
 
Danke für eure schnellen Antworten..

Grundsätzlich stimmt es sicher, dass man Tiere, die eindeutig und offensichtlich einen Eigentümer haben nicht einfach kastrieren lassen darf. Aber das ist nur der Grundsatz. Praktisch sieht es doch ganz anders aus:

Kurzform:
- Freilaufendes Tier hat nicht zwingend einen Besitzer, ist also nach Suche dessen als herrenlos anzusehen und somit kann man daran keine Sachbeschädigung begehen.
- Mutmaßlich kann man von einer Einwilligung ausgehen, da man in einem potentiellen Eigentümer einen verantwortungsbewußten Tierhalter vermutet, so dass es nicht strafbar ist ein Tier ohne Wissen des Eigentümers zu kastrieren.
- Selbst wenn jemand eine Kastration anzeigen würde, müsste der Verantwortliche erstmal gefunden werden. Wobei das Verfahren schon ohne Verdächtigen wohl wegen Bagatellcharakters eingestellt würde. Somit hat auch eine theoretische Strafbarkeit keine praktische Relevanz.

Weiß irgendjemand, ob es mal ein Urteil oder so dazu gegeben hat? Ich google schon ne Weile danach, aber bisher hab ich - außer der immer wieder in Foren behaupteten evtl. möglichen Strafbarkeit - noch nichts dazu gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cartagena hat zeitgleich gepostet und ich bin nun schlauer.

Daher habe ich mein ursprüngliches Post entfernt.
 
Eigendlich geht mich das ja nix an und ist auch ein bisschen OFF TOPIC...

Warum gehen die meisten Menschen immer wieder davon aus, das Tiere laut Gesetz noch als Sachen gelten?

Das Gesetz ist schon lange dahin gehend geändert worden, das Tiere nicht mehr als Sache gelten

Siehe § 90a BGB Tiere:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechende Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

LG

Gabi
 
Werbung:
Hi Gabi,

es behauptet ja niemand, dass Tiere Sachen wären. Aber ich denke, man kann durchaus sagen, sie gelten als solche, weil sie wie diese behandelt werden - trotz 90a BGB.
Das Problem ist mal wieder das Gesetz selbst.. Es unterscheidet auch zwischen Eigentümer und Besitzer - wie sonst niemand..
 
Hi Gabi,

es behauptet ja niemand, dass Tiere Sachen wären. Aber ich denke, man kann durchaus sagen, sie gelten als solche, weil sie wie diese behandelt werden - trotz 90a BGB.
Das Problem ist mal wieder das Gesetz selbst.. Es unterscheidet auch zwischen Eigentümer und Besitzer - wie sonst niemand..

Naja, ich finde trotzdem das es ein Unterschied ist zu sagen Tiere sind Sachen oder es sind bestimmte
Vorschriften die auch für Sachen gelten darauf anzuwenden.
Die Sache mit dem Eigentümer und dem Besitzer ist auch so eine Sache, da verstehen manche den Unterschied wirklich nicht was ich auch gut nachvollziehen kann. 😀

Aber genug diskutiert🙄

Aber nun zum Kastrieren lassen.

Wenn das wirklich Strafbar wäre müssten sämtliche Tierschutzvereine ja Klagen am Hals haben wie Sand am Meer 😕 .

Ausserdem sag ich immer wo kein Kläger da kein Richter 😀 .

Die meisten Leute interessiert eine streunende Katze sowieso nicht und bei uns ist es eigendlich so das man einen Streuner zwischen Katzen die Besitzer haben recht gut unterscheiden kann. 😀
 
Wenn das wirklich Strafbar wäre müssten sämtliche Tierschutzvereine ja Klagen am Hals haben wie Sand am Meer 😕 .

Ausserdem sag ich immer wo kein Kläger da kein Richter 😀 .

Und recht hast du... Das ist das, was ich meinte mit der praktischen Relevanz.. 😀


Eigentum gehört jemandem, Besitz ist nur in der Gewalt von wem, also kann ich Eigentümer von der Katze sein und du Besitzer, weil sie bei dir ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessantes Problem🙂

Möchte auch gern wissen, was es am Ende wirklich "kostet", d.h. wie hoch die Strafe für die "Sachbeschädigung" ausfallen würde, wenn ich eine Katze aus der Nachbarschaft kastrieren lasse, angezeigt werde und "geständig" bin.

Eine normale FWW, die von Vermehrern benutzt wird - keine Zuchtkatze, die ja normalerweise nicht draussen rumläuft.
Wie würden die Besitzer ihre Anzeige begründen? Könnten keine Kitten mehr verkaufen? Und beim Kater???
 
Werbung:
Hallo KittyNelli,

eine Begründung bedarf es beim Strafrecht nicht. Geschützt ist das Eigentum als ideeller Wert auf das nur der Eigentümer zugreifen darf.

Wenn du fragst wieviel etwas kostet, interessiert dich wahrscheinlich die zivilrechtliche Seite. Dort würde ein Eigentümer wahrscheinlich sagen, du habest sein Eigentum verletzt durch die Kastration (auch hier ist das Eigentum an sich geschützt und man braucht keinen Grund warum man zB ein unkastriertes Tier haben will). Dann müsstest du den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Da ein unkastrierter FFWkater keinen besonderen Vermögenswert bildet, halte ich den unmittelbaren Schadensersatz für äußerst gering (Wiederbeschaffungswert). Inwiefern potentielle Kitten als entgangener Gewinn einzustufen sind und inwiefern das überhaupt anwendbar ist, weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das wirklich Strafbar wäre müssten sämtliche Tierschutzvereine ja Klagen am Hals haben wie Sand am Meer 😕 .

Laut Tierschutzgesetz sind Kastrationen erlaubt, wenn sie unkontrollierte Fortpflanzung verhindern oder wenn es nach tierärztlicher Indikation im Einzelfall geboten ist (für Nutztiere gibt es noch andere Ausnahmen). Und damit müsste ja eigentlich jeder Tierschutzverein abgesichert sein.

Das gilt übrigens nicht nur für herrenlose Tiere, sondern auch für unsere Katzen.
Tierärztliche Indikation kann zum Beispiel wohl auch Markieren in der Wohnung sein oder andere Verhaltensauffälligkeiten, die dadurch bedingt sind, dass die Katze noch potent ist.

Im Grunde kann ich mir z.B. keine medizinische Indikation für eine Frühkastration für Katzen vorstellen. Auffällig sind so kleine Würmchen ja in der Regel noch nicht und zeugungsfähig sind sie in dem Alter auch noch nicht. Vielleicht ist mir aber nur noch kein Grund eingefallen.

Ob es schon Urteile gegeben hat, weiß ich auch nicht, würde mich aber ebenfalls interessieren.
 

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben