
KristinaS
Forenprofi
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Heute morgen ärgerliches Stirnrunzeln beim Aufschlagen unserer Tageszeitung Lübecker Nachrichten. Riesiger Artikel - hier kurze Zusammenfassung:
Im Jahr 2004 verstirbt eine 65-jährige Dame an Krebs. Sie hinterläßt 100.000 Euro mit folgender Auflage: Das Geld erhält der Lübecker Tierschutzverein, sobald ihr Kater Mikesch verstorben ist. Dieser befindet sich in Obhut einer Testamentsvollstreckerin (die von der Dame bestimmt wurde), die sich auch solange um das Geld kümmern wird. Die Summe wurde bei einer Bank angelegt. Der Tierschutzverein (dessen Vorsitzende praktischerweise eine Anwältin ist) hat dagegen geklagt, aber in dritter Instanz vor dem Oberlandesgericht wieder verloren. Zwar sind Tiere in Deutschland nicht erbberechtigt, aber der Wille der Verstorbenen ist eindeutig: Nach Mikeschs Ableben erhält der Verein das Geld.
Nun will der Verein wieder klagen, und zwar soll der Testamentsvollstreckerin dieses Amt entzogen werden. Angeblich habe sie ihre Pflichten, was das Geld anbelangt, nicht erfüllt. Dabei hat der Verein wohl genaue Kenntnis über die Höhe der Summe und die Anlageform. Die Argumentation der Anwältin: "Ich habe selbst vier Katzen - und die verbrauchen keine 100.000 Euro" Wenn es Frau D. um Unterbringungskosten für den Kater gehe, könne man darüber reden. Ansonsten sei der Tierschutzverein aber auf Gelder aus Erbnschaften dringend angewiesen. Man müsse ja ein Tierheim und zehn Angestellte finanzieren.
Frau D. geht es aber laut eigener Aussage nicht ums Geld - sondern darum, daß der letzte Wille erfüllt wird.
😕😡 Wenn die Frau nicht so früh verstorben wäre, wäre auch immer noch kein Geld in Sicht! Soll sich der Verein doch freuen, daß er in einigen Jahren was erbt. Ich finde, dieses Verhalten ist ein echtes NO GO.
Normalerweise stehe ich hinter dem Verein, sie leisten gute Arbeit und auch wir haben unsere beiden Fellpopos von dort und wurden in der Anfangszeit sehr gut unterstützt, aber das jetzt geht gar nicht!
Hier Link zum Artikel: http://www.ln-online.de/regional/2454087
Im Jahr 2004 verstirbt eine 65-jährige Dame an Krebs. Sie hinterläßt 100.000 Euro mit folgender Auflage: Das Geld erhält der Lübecker Tierschutzverein, sobald ihr Kater Mikesch verstorben ist. Dieser befindet sich in Obhut einer Testamentsvollstreckerin (die von der Dame bestimmt wurde), die sich auch solange um das Geld kümmern wird. Die Summe wurde bei einer Bank angelegt. Der Tierschutzverein (dessen Vorsitzende praktischerweise eine Anwältin ist) hat dagegen geklagt, aber in dritter Instanz vor dem Oberlandesgericht wieder verloren. Zwar sind Tiere in Deutschland nicht erbberechtigt, aber der Wille der Verstorbenen ist eindeutig: Nach Mikeschs Ableben erhält der Verein das Geld.
Nun will der Verein wieder klagen, und zwar soll der Testamentsvollstreckerin dieses Amt entzogen werden. Angeblich habe sie ihre Pflichten, was das Geld anbelangt, nicht erfüllt. Dabei hat der Verein wohl genaue Kenntnis über die Höhe der Summe und die Anlageform. Die Argumentation der Anwältin: "Ich habe selbst vier Katzen - und die verbrauchen keine 100.000 Euro" Wenn es Frau D. um Unterbringungskosten für den Kater gehe, könne man darüber reden. Ansonsten sei der Tierschutzverein aber auf Gelder aus Erbnschaften dringend angewiesen. Man müsse ja ein Tierheim und zehn Angestellte finanzieren.
Frau D. geht es aber laut eigener Aussage nicht ums Geld - sondern darum, daß der letzte Wille erfüllt wird.
😕😡 Wenn die Frau nicht so früh verstorben wäre, wäre auch immer noch kein Geld in Sicht! Soll sich der Verein doch freuen, daß er in einigen Jahren was erbt. Ich finde, dieses Verhalten ist ein echtes NO GO.
Normalerweise stehe ich hinter dem Verein, sie leisten gute Arbeit und auch wir haben unsere beiden Fellpopos von dort und wurden in der Anfangszeit sehr gut unterstützt, aber das jetzt geht gar nicht!
Hier Link zum Artikel: http://www.ln-online.de/regional/2454087
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