Halbfreigänger abgeben?

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Katzenfreund92

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11. Dezember 2015
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Artgerecht würde ja vor allem auch "mit Katzengesellschaft" bedeuten. Mit Gesellschaft könnte ich mir auch vorzustellen, dass man es mit einem eingezäunten Garten versuchen könnte. Reine Wohnungshaltung geht nicht (mehr). Wenn er dann unzufrieden wäre mit dem kleinen Garten, könnte man noch immer eine Abgabe in Betracht ziehen.

Darf man fragen, warum das nun so plötzlich kommt? Sowas weiß man doch oft vor Anschaffung des Tieres. Man übernimmt doch auf Lebenszeit die Verantwortung. Es gibt auch Studenten-WGs mit Tieren, müsste man eben außerhalb ziehen usw.
Da du studieren wirst und der Kater erst 3,5 Jahre ist, warst du bei Anschaffung ja auch kein kleines Kind mehr.
 
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