Fragen zum Freigang

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NeroTheCat

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Hallo Forum,
vor 4 Wochen habe ich einen 1jàhrigen Kater bei mir aufgenommen und möchte ihm demnächst Freigang gewähren. Dazu habe ich drei Fragen:

1. Gibt es eine Art Verkehrserziehung für Katzen, die funktioniert? Ich habe irgendwo gelesen, dass ein Beschuss aus einer Wasserpistole aus einem fahrenden Auto während die Katze mit Leine auf dem Trottoir geführt wird, der Katze ein entsprechend nachhaltiges Erlebnis bietet, dass sie Autos fürchten lernt (leider ist mein Kater ein ziemlich furchtloses Exemplar und alles sich bewegende unabhängig von der Grösse muss tendentiell mit Angriffen rechnen)

2. Ist eine Balkonsicherung noch nötig, wenn die Katzenleiter installiert ist?

3. Wie kann ich verhindern, dass er in Nachbars Garten kackt? Der Süditaliener ist schon alleine deshalb eingeschnappt, weil überhaupt eine Katze im Haus ist. ich befürchte emotionale Ausbrüche falls Katerchen seine Gartenbeete beschmutzt.

Wäre super, einige Tipps zu erhalten.

Gruss
NeroTheCat
 
A

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Hallo,

1. Ich habe noch nie von dieser Art Erziehung gehört oder gelesen. Auch wenn sie sehr kreativ klingt, denke ich nicht dass du damit erreichst dass er Angst vor Autos entwickelt. Die Situation an der "Leine + langsam vorbei fahrendes Auto + Spritzer" wird er nicht mit den Situationen an den Straßen draußen verbinden, wenn er da allein rumläuft. Sobald eine Katze im Freigang ist, ist sie allen Gefahren ausgesetzt.
Gut ist schon Mal, dass er ein Jahr alt ist weil da für gewöhnlich die Tiere etwas ruhiger, aufmerksamer und nicht mehr so kopflos drauf sind.

2. Kommt auf deinen Balkon sowie das Stockwerk an. Aus dem ersten Stock würde ich nicht unbedingt den Balkon sichern, aus dem dritten defintiv + Sicherung der Leiter. Oder falls sonst die Möglichkeit besteht auf das Dach zu kommen oder es Stellen gibt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu führen können, dass er leicht abrutschen könnte.

3. Kannst du nicht (außer der Nachbar sorgt selbst dafür, dass da kein Tier rein kommt mithilfe eines hohen Zauns oder so). Das verlangt aber auch keiner von dir, also du bist nicht gesetzlich dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass dein Kater nicht in den Garten geht und da hin macht.
Zu Streit kann es natürlich dennoch kommen mit deinem Nachbar.
 

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