Einbehaltene Fundkatze/Gerichtsurteil und Zeitungsartikel

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tweezel

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Hallo ins Forum!
Gerade in der Lokalpresse gefunden und ich dachte, ich verlinke das mal hier, weil sowas ja immer wieder auch hier Thema ist, dass eine Katze vom Finder einbehalten wird oder ehemalige Besitzer ein Tier zurückfordern, wo gar nicht klar ist, ob das überhaupt deren Tier ist/war.
http://www.nordbayern.de/region/ans...atze-muss-vor-gericht-1.3699659?searched=true
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Abgesehen von der wirklich schwachsinnigen "Beweisaufnahme" (Katze auf de Parkdeck frei lassen und schauen zu wem sie läuft :massaker::grr:) steht in der Papierversion unserer Zeitung noch, dass normalerweise das Eigentum nach 6 Monaten übergeht, jedoch die Katze nicht als Fundtier gemeldet wurde. Die Finder hatten sich vielmehr darauf berufen, dass sie keine Kinder haben und die Katze deshalb behalten wollen.:stumm:

lg tweezel
 
A

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Und deswegen muss man einen Rechtsstreit anfangen???? Kann man das nicht auch so klären? Heieiei.... Aber andererseits schön, dass die echten Dosis so an ihrer Katze hängen...
 
Abgesehen von der wirklich schwachsinnigen "Beweisaufnahme" (Katze auf de Parkdeck frei lassen und schauen zu wem sie läuft :massaker::grr:)

Naja, irgendwie muss das Gericht ja zu einer Entscheidung kommen. Zum Glück hatten die Besitzer ja wenigstens Fotos. Mit einer vernünftigen Kennzeichnung und Registrierung wäre die Beweisführung wohl etwas einfacher gewesen. Ergo, chippen, tätowieren und noch fotografieren.


steht in der Papierversion unserer Zeitung noch, dass normalerweise das Eigentum nach 6 Monaten übergeht, jedoch die Katze nicht als Fundtier gemeldet wurde.

Das ist auch so im BGB geregelt (§ 973 Abs. 1 S. 1 BGB), setzt jedoch wie bereits beschrieben voraus, dass der Fund angezeigt wurde.


Die Finder hatten sich vielmehr darauf berufen, dass sie keine Kinder haben und die Katze deshalb behalten wollen.:stumm:

Und genau das ist nicht nur moralisch verwerflich, da man ja damit rechnen kann, dass jemand sein Tier vermisst und sucht, sondern GsD auch strafbar (§246 Abs. 1 StGB).
 
Wenn die Finder schon "Kinderersatz" suchen sollen sie sich doch zwei Minzis aus dem Tierheim holen oder vom Züchter. Dann haben sie auch ihre eigenen Katzen. 🙄

Ich würde auch durchdrehen, wenn jemand unsere Stubentiger behalten würde... Bei Simba hatte ich ja den Verdacht, dass er irgendwo aufgenommen wurde (2 Monate weg, als er zurückkam etwas verstört aber tip top gepflegt und *räusper* superfett...) Man kann doch nicht einfach etwas behalten was einem nicht gehört....
 
Die Frage:

Und deswegen muss man einen Rechtsstreit anfangen???? Kann man das nicht auch so klären?

beantwortest Du dir doch eigentlich selber:

Ich würde auch durchdrehen, wenn jemand unsere Stubentiger behalten würde... (...) Man kann doch nicht einfach etwas behalten was einem nicht gehört....

Ich nehme an, Du würdest dir auch vor Gericht erstreiten, dass man die Deine Katzen herausgibt, wenn der unehrliche Finder dies nicht von sich aus macht.
 
Naja, irgendwie muss das Gericht ja zu einer Entscheidung kommen. Zum Glück hatten die Besitzer ja wenigstens Fotos. Mit einer vernünftigen Kennzeichnung und Registrierung wäre die Beweisführung wohl etwas einfacher gewesen. Ergo, chippen, tätowieren und noch fotografiert.
Klar - da hast du recht. Bei einer gechippten Katze wäre sowas sicher nicht nötig gewesen. Es gibt ja immer noch Leute, die meinen, Wohnungskatzen bräuchten das nicht, dabei sind es gerade entlaufene Wohnungskatzen, die dann völlig planlos draußen rumirren und gar nicht mehr selbst heim finden können.
lg tweezel
 
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