Autounfall mit freigänger, wer zahlt?

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Ich finde es eher befremdlich, das man etwas kaputt machen darf ohne dafür in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden zu können oder sowas wie eine „teilschuld“ zu bekommen.

Mhh, das Ding ist, die Fahrerin hat hier (rein rechtlich betrachtet, und abgesehen von der Fahrerflucht danach, die steht auf einem anderen Blatt) nichts falsch gemacht. Haftbar machen könnte man sie bei nachweislichem Fehlverhalten (wie schon häufig genannt überhöhte Geschwindigkeit oder Absicht). Das liegt hier aber nicht vor. Ich verstehe aber den Unmut darüber.

Vielleicht mal als Vergleich: wenn du bei Sturm mit dem Auto unterwegs bist und dir kracht ein Baum ins Auto, kann die Gemeinde o.ä. die Kosten für Ersatz oder „Reparatur“ des Baums auch nicht bei dir (bzw. deiner Versicherung) fordern. Anders sieht es aus, wenn du aus Unachtsamkeit z.B. Sekundenschlaf von der Fahrbahn abkommst und dabei einen Baum beschädigst.
 
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Also erst mal alles Gute für deine Katze. Zum Thema Freigang äussere ich mich jetzt nicht...in Österreich besteht nach deine Schilderung, meiner Ansicht nach, folgender Tatbestand: 1.Verstoß gegen §19 TSG --unterlassenen Hilfeleistung ( Strafe bis 3700€)-, 2.es handelt sich (leider nur) um eine Sachbeschädigung . 3.
Fahrerflucht lt.§4 Stvo-- Schuld ist die Lenkerin und ihre Haftpflichtversicherung muss die Tierarztkosten übernehmen...Ein Schaden an ihrem Auto ist Irrelevant! Das Magistrat oder die BH würde den Schaden am Auto auch nicht ersetzen wenn ihr die Leitplanke oder einen Masten beschädigt habt...die TA Kosten wirst du aber natürlich vorstrecken müssen... Wichtig ist es aber das es deinem Liebling gut geht und nichts schlimmeres passiert ist🙏LG Alex

Das ist nicht ganz richtig.

"Tatsächlich wird bei einem Unfall in der Regel der Besitzer zur Verantwortung gezogen und nicht der Lenker. Dieser muss dann über seine Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden am Auto aufkommen, unabhängig von der Frage des Verschuldens. "Kann kein Tierhalter ermittelt werden, greift meist die eigene Kfz-Versicherung", erklärt die Juristin."
Pass auf! Das droht dir, wenn du ein Haustier anfährst | Heute.at

"Rein rechtlich bestehe grundsätzlich keine Verpflichtung, die Polizei nach einem Haustierunfall zu informieren – anders als bei einem Wildtierunfall.
Andererseits müssten Besitzer auf ihr Haustier aufpassen und dafür Sorge tragen, dass keine Gefahr von ihm ausgehe. Die Verantwortung für einen Haustierunfall liege daher in der Regel beim Besitzer oder der Besitzerin des Tieres. Entsprechend müsse der Tierhalter beziehungsweise seine Versicherung für Schäden aufkommen, die durch den Unfall am Auto entstanden sind."
Unfall mit Haustier-was ist zu tun?
 
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Ich finde es eher befremdlich, das man etwas kaputt machen darf ohne dafür in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden zu können oder sowas wie eine „teilschuld“ zu bekommen.

Die Katze rennt über die Straße, wo das Auto fährt. Das Auto ist dir nicht in deinen Garten gefahren. So schnell kann man einfach häufig gar nicht reagieren. Das hat auch nichts mit Teilschuld zu tun.

Da ist tragisch und schlimm, aber in der Regel trifft den Fahrer da nunmal keine Schuld, dich halt im Sinne der rechtlichen Verantwortung schon, weil es nunmal deine Entscheidung ist dieses Risiko einzugehen und diese Möglichkeit durch unbeaufsichtigten Freigang zu schaffen.

Würde man hier die Fahrer in die Verantwortung ziehen hättest du auch schneller ein Freigängerverbot als du schauen könntest 😅
 
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Das ist nicht ganz richtig.

"Tatsächlich wird bei einem Unfall in der Regel der Besitzer zur Verantwortung gezogen und nicht der Lenker. Dieser muss dann über seine Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden am Auto aufkommen, unabhängig von der Frage des Verschuldens. "Kann kein Tierhalter ermittelt werden, greift meist die eigene Kfz-Versicherung", erklärt die Juristin."
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"Rein rechtlich bestehe grundsätzlich keine Verpflichtung, die Polizei nach einem Haustierunfall zu informieren – anders als bei einem Wildtierunfall.
Andererseits müssten Besitzer auf ihr Haustier aufpassen und dafür Sorge tragen, dass keine Gefahr von ihm ausgehe. Die Verantwortung für einen Haustierunfall liege daher in der Regel beim Besitzer oder der Besitzerin des Tieres. Entsprechend müsse der Tierhalter beziehungsweise seine Versicherung für Schäden aufkommen, die durch den Unfall am Auto entstanden sind."
Unfall mit Haustier-was ist zu tun?
Da die Dame den Unfallort verlassen hat, verliert sie jeglichen Anspruch auf eine Haftung meinerseits sollte ein Schaden am Auto sein.

Ansonsten ja, natürlich müsste ich als Halter erstatten was mein Kater „kaputt“ gemacht hätte.
 

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