Autounfall mit freigänger, wer zahlt?

  • Themenstarter Themenstarter sgroene
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Ich habe halt in meiner Erziehung genossen, das wenn ich etwas "kaputt" mache, ich dafür gerade zu stehen habe.
..naja..aber deine Sache ist halt unbeaufsichtig draussen rumgelaufen auf der Strasse und hat sich hier nicht an die StVo gehalten.

Da gelten leider andere Regeln als wenn dir Jemand dir das geparkte Auto mit Einkaufswagen zerkratzt oder Onkel Otto bei dir Zuhause die Kristallgläser zerdeppert.
 
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..wenn sie die Katze nicht gesehen hat, den Unfall nicht bemerkt hat, bzw. vielleicht nur ein Geräusch oder sowas wahrgenommen hat ohne gesehen zu haben das ihr ein Tier reingerannt und sie danach langsamer wurde, weil sie am grübeln war: "war da was?" oder "was war das?" sich dann kurz umschaut und nix sieht (weil Katze ja auf und davon) kann es durchaus möglich sein, dass nichts bzw. nicht den Unfall mit einem Tier bemerkt hat. Lediglich eben, dass Irgendwas vielleicht gerade komisch war..


...naja..es muss nicht unbedingt bei so Sachen ein Materialschaden bestehen. Sie kann z.B selber einen Schock erlitten haben oder sowas. Also nur weil am Auto nichts fehlt, heißt das nicht, dass da nicht am Ende nicht was kommen kann, wegen anderer Dinge (Selbstständiger und Arbeitsausfall wegen Schock z.B) ...

Tut mir leid, ich will dich nicht frustrieren. Aber so Auto-Tier Sachen sind meist keine so eindeutig zu beantwortenden Fälle.
Das sie nichts mitbekommen hat, kann sie nicht sagen, da sie zum einen abgebremst hat, nach dem Unfall und dann weiter gefahren ist, und mein Nachbar ist ja quasi hinter dem Atuo hergelaufen und hat sie dann drauf angesprochen, aber auch da war es ihr total egal... sowohl direkt nach dem Unfall, als auch, als ich 30 Minuten später mit ihr versucht habe zu sprechen. Sie ist so ausfällig geworden, das Ihre Mutter versucht hat zu beschwichtigen.
 
Geh eher von Monaten aus, das dauert und die Wahrscheinlichkeit ist leider auch sehr hoch, dass es wegen Geringfügigkeit einfach eingestellt wird.
Ob eingestellt wird oder nicht, wird sich dann zeigen, mir reicht es ja auch, wenn sie in Zukunft langsamer und vorsichtiger fahren würde.
 
Vorwürfe habe ich Ihr überhaupt keine Gemacht, ich habe Sie gefragt, ob das Ihr auto wäre, und als sie das bejaht hat, sagte ich, das wir uns dann wohl mal unterhalten müssten.

Das klingt - so wie ich es mir vorstelle- schon recht bedrohlich...sorry.
Und die Sache mit der Polizei ist nicht deeskalierend....
 
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Das klingt - so wie ich es mir vorstelle- schon recht bedrohlich...sorry.
Und die Sache mit der Polizei ist nicht deeskalierend....
Wieso findest du das bedrohlich? Ich war absolut ruhig dabei, und hatte vorher sogar noch einen "Guten Morgen" gewünscht...

Und das mit der Polizei kam ja erst nachdem sie sich wie eine Furie verhalten hat. Und mal von allem anderen Abgesehen, hat sie halt Fahrerflucht begangen, das steht ja (zum Glück) ausser Frage.
 
Das mit der Fahrerflucht ist Sache des Staatsanwaltes, da kannst du nichts bewirken. Besonders da sich ja deine Katze vom "Unfallort" wegbegeben hat und nicht verletzt liegen geblieben ist ( da wäre die Sache eindeutiger).

Ich erlebe deine Zeilen sehr aufgeregt und wütend, das kann man bei einem Unfall wohl sein, aber das wirkt doch auf andere verschreckend.

Lass deinen Schock abklingen, kuschle deine Katze und hoffe, dass sie nun die Straße meidet. Unsere Haustiere sind halt einfach nicht für den Straßenverkehr geeignet.

Die KFZ Versicherung ist wohl eine Kaskoversicherung?, ich vermute, es ist gemeint, dass sie auch im Falle einer Kollision den Schaden am eigenen Auto abdecken, weil da ja oft kein "Verursacher" dingfest gemacht werden kann, zB: bei einem Wildschwein oder einem Vogel oder eben einer Katze.
Wenn ich beim Rückwärtsfahren einen angeleinten Hund übersehe ( was Gott verhüten möge) zahlt die normale Haftpflicht den Schaden am Tier.
 
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Fahrerflucht begangen, das steht ja (zum Glück) ausser Frage.
..da wäre ich mir nicht zu sicher, ob das Gerichte dann auch so sehen.
Du sagst der Nachabr hat gesehen wie sie langsamer wurde. Wenn sie in der Zeit geguckt hat nichts auffälliges gesehen hat und dann erstmal einfach ihren Weg fortgesetzt hat. Kann das auch anders ausgelegt werden.

Und ganz ehrlich, wenn mir ein fremder Mann nachläuft, der mich später meint auf einen Parkplatz auch noch ansprechen zu müssen, bin ich als Frau auch erstmal nicht freundlich sondern angespannt und auf Aufpassen getrimmt. Gerade Parkplatz und aufgebrachter fremder Mann, reicht für viele aus in den Panik Modus zu wechseln.

Danach steht Jemand fremdes vor der Tür und fragt mich ob mein Auto mir gehört? Auch hier. Was geht das Denjenigen an, was will der an meiner Haustür..also da wäre ich auch erstmal nicht die Freundlichkeit in Person und dann kommt "wir müssen reden".

Also nicht das es so ist, aber wenn man die Geschichte versucht mal von anderen Seiten zu beleuchten, gibt es hier einfach ein paar so Dinge die mit reinspielen können und auch die Fahrerflucht dann z.B vor Gericht anders entschieden wird.

Ich will dich nicht ärgern ..aber wie gesagt, so eindeutig werden bei Unfallgeschehen mit Haustieren die Dinge meist nicht gewertet. Denn es spielen da einfach verschiedene Szenarien rein.. auch wenn es von deiner Seite aus betrachtet eigentlich ganz logisch und gerecht erscheint.
 
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Das mit der Fahrerflucht ist Sache des Staatsanwaltes, da kannst du nichts bewirken. Besonders da sich ja deine Katze vom "Unfallort" wegbegeben hat und nicht verletzt liegen geblieben ist ( da wäre die Sache eindeutiger).

Ich erlebe deine Zeilen sehr aufgeregt und wütend, das kann man bei einem Unfall wohl sein, aber das wirkt doch auf andere verschreckend.

Lass deinen Schock abklingen, kuschle deine Katze und hoffe, dass sie nun die Straße meidet. Unsere Haustiere sind halt einfach nicht für den Straßenverkehr geeignet.

Die KFZ Versicherung ist wohl eine Kaskoversicherung?, ich vermute, es ist gemeint, dass sie auch im Falle einer Kollision den Schaden am eigenen Auto abdecken, weil da ja oft kein "Verursacher" dingfest gemacht werden kann, zB: bei einem Wildschwein oder einem Vogel oder eben einer Katze.
Wenn ich beim Rückwärtsfahren einen angeleinten Hund übersehe ( was Gott verhüten möge) zahlt die normale Haftpflicht den Schaden am Tier.
Ich hatte vorhin mit meinem versicherungsmenschen gesprochen, was meine Versicherung in so einer Situation macht, also wenn ich eine Katze überfahren würde, und meine Versicherung, und einige andere auch, übernehmen die Kosten. Die Versicherung der Verursacherin übrigens auch lt. deren Homepage
 
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Wieso findest du das bedrohlich? Ich war absolut ruhig dabei, und hatte vorher sogar noch einen "Guten Morgen" gewünscht...
Ich versteh Deine Erregung gut. Bei solchen Leuten brennen bei mir auch die Sicherungen durch. Diese Missachtung einem Lebewesen gegenüber, dass möglicherweise verletzt oder sterbend in den Büschen liegt ist unerträglich und nicht entschuldbar.
Wenn ich mir die Situation hier mit einer meiner Katzen vorstelle, dann könnte schon auch passieren, dass mir Freundlichkeit schwer fällt.
 
..da wäre ich mir nicht zu sicher, ob das Gerichte dann auch so sehen.
Du sagst der Nachabr hat gesehen wie sie langsamer wurde. Wenn sie in der Zeit geguckt hat nichts auffälliges gesehen hat und dann erstmal einfach ihren Weg fortgesetzt hat. Kann das auch anders ausgelegt werden.

Und ganz ehrlich, wenn mir ein fremder Mann nachläuft, der mich später meint auf einen Parkplatz auch noch ansprechen zu müssen, bin ich als Frau auch erstmal nicht freundlich sondern angespannt und auf Aufpassen getrimmt. Gerade Parkplatz und aufgebrachter fremder Mann, reicht für viele aus in den Panik Modus zu wechseln.

Danach steht Jemand fremdes vor der Tür und fragt mich ob mein Auto mir gehört? Auch hier. Was geht das Denjenigen an, was will der an meiner Haustür..also da wäre ich auch erstmal nicht die Freundlichkeit in Person und dann kommt "wir müssen reden".

Also nicht das es so ist, aber wenn man die Geschichte versucht mal von anderen Seiten zu beleuchten, gibt es hier einfach ein paar so Dinge die mit reinspielen können und auch die Fahrerflucht dann z.B vor Gericht anders entschieden wird.

Ich will dich nicht ärgern ..aber wie gesagt, so eindeutig werden bei Unfallgeschehen mit Haustieren die Dinge meist nicht gewertet. Denn es spielen da einfach verschiedene Szenarien rein.. auch wenn es von deiner Seite aus betrachtet eigentlich ganz logisch und gerecht erscheint.
Da es „Verletzte“ gibt ist es egal ob sie nichts unauffälliges gesehen hat, man hätte anhalten, aussteigen und sich versichern müssen. Einfach weiterfahren ist „Entfernung vom Unfall“, sie wäre nur „glimpflich“ aus der Nummer rausgekommen, wenn sie die Polizei gerufen hätte, nach dem Motto „ Ich hab da… konnte aber nicht sehen was es war“… da sie das komplett ignoriert hat, ist es Fahrerflucht.

Und naja, klar wenn jemand hinter einem herrennt, aber es ist eine ruhige Wohnsiedlung, sie wohnt auch hier und er ist ja direkt nach dem „Aufprall“ hinter ihr her, da kann mir niemand sagen, das sie nicht wusste wieso „dieser Mann“ hinterherläuft
 
Welche Verletzungen trug Louie denn davon? Konntest ihn wieder mit nach Hause mitnehmen?
 
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Hey, ich war auch mal in deiner Situation. Die Gegenseite musste keine Kosten übernehmen und wir sind darauf sitzen geblieben. Die haben auch Fahrerflucht begannen und es waren allen egal. Mir wurde dann noch gesagt, ich hätte Glück, dass kein Schaden am Auto sei, ansonsten würden die gegen uns vorgehen.
Ich würde die Sache abhaken und mich freuen, dass meine Katze noch lebt.
 
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Da es „Verletzte“ gibt ist es egal ob sie nichts unauffälliges gesehen hat, man hätte anhalten, aussteigen und sich versichern müssen. Einfach weiterfahren ist „Entfernung vom Unfall“, sie wäre nur „glimpflich“ aus der Nummer rausgekommen, wenn sie die Polizei gerufen hätte, nach dem Motto „ Ich hab da… konnte aber nicht sehen was es war“… da sie das komplett ignoriert hat, ist es Fahrerflucht.

▷ Katze überfahren © „Droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht?“
 
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Welche Verletzungen trug Louie denn davon? Konntest ihn wieder mit nach Hause mitnehmen?
Nur Hämatome am Kopf, Schock und Trauma.

Die Tierärztin vermutet, da es ein SUV war das er mit dem Kopf vorne vor die Schürze gekommen ist und dann unters Auto, aber glücklicherweise nicht unter die Reifen und aufgrund der bodenfreiheit unterm Auto auch nicht weiter verletzt wurde
 
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Also auf die Gefahr hin, jetzt nicht sehr sympathisch zu sein:

Erstmal möcht ich natürlich betonen, dass Fahrerflucht gar nicht geht, egal bei was und ich froh bin, dass eurem Kater nichts Schlimmeres dabei passiert ist.
Für mich ist es der absolute Albtraum mir vorzustellen, mal eine Katze unter die Räder zu bekommen. Ich wäre wahrscheinlich komplett aufgelöst und unter Schock.
Auf meinem Heimweg ist eine sehr belebte Ecke und ich fahr da immer weit unter 30, vor allem nach der Spätschicht, achte extrem auf Gehwege und unter Autos. Gestern sah ich eine Katze unter einem Auto liegen, seitlich.. hab angehalten und abgecheckt, ob ihr was passiert ist oder sie nur chillt nach diesem heißen Tag.

Aber:
Das sind die Risiken, die man mit einem Freigänger eingeht und man kann halt nunmal wirklich nicht erwarten, dass einem dann jemand die TA Kosten übernimmt. Und es wäre auch ne verdammt bescheidene Welt, wenn das so wäre. Dein (unbeaufsichtigtes) Eigentum beschädigt im Zweifelsfall durch auf die Straße rennen fremdes Eigentum (Auto). Und es wäre auch richtig, wenn dieser Schaden dann vom Halter bezahlt werden muss, auch wenn das emotional schwer zu ertragen ist. Und dass das rechtlich so ist, ist schon richtig so. Auch wenn das eine nüchterne Sicht darauf ist. Bei dem Teil geht es aber auch nicht um Emotionen. Dann sollte man keinen Freigänger halten, wenn man dieses Risiko nicht versteht und trägt.

Andersrum sollten natürlich die Strafen für die Leute, die wirklich Schuld sind (zu schnell oder gar Absicht) oder Fahrerflucht begehen um ein Vielfaches höher sein. Es ist aber auch objektiv betrachtet gut, dass man als Beschuldigter in solchen Fällen NICHT in der Beweispflicht ist. Sonst hätten wir alle ganz schnell die Arschkarte...

Ich find die Reaktion der Frau empathielos und ein no go, aber ich find's auch irgendwie befremdlich, davon auszugehen, dass sie die Tierarztkosten übernehmen müsste..
 
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Also auf die Gefahr hin, jetzt nicht sehr sympathisch zu sein:

Erstmal möcht ich natürlich betonen, dass Fahrerflucht gar nicht geht, egal bei was und ich froh bin, dass eurem Kater nichts Schlimmeres dabei passiert ist.
Für mich ist es der absolute Albtraum mir vorzustellen, mal eine Katze unter die Räder zu bekommen. Ich wäre wahrscheinlich komplett aufgelöst und unter Schock.
Auf meinem Heimweg ist eine sehr belebte Ecke und ich fahr da immer weit unter 30, vor allem nach der Spätschicht, achte extrem auf Gehwege und unter Autos. Gestern sah ich eine Katze unter einem Auto liegen, seitlich.. hab angehalten und abgecheckt, ob ihr was passiert ist oder sie nur chillt nach diesem heißen Tag.

Aber:
Das sind die Risiken, die man mit einem Freigänger eingeht und man kann halt nunmal wirklich nicht erwarten, dass einem dann jemand die TA Kosten übernimmt. Und es wäre auch ne verdammt bescheidene Welt, wenn das so wäre. Dein (unbeaufsichtigtes) Eigentum beschädigt im Zweifelsfall durch auf die Straße rennen fremdes Eigentum (Auto). Und es wäre auch richtig, wenn dieser Schaden dann vom Halter bezahlt werden muss, auch wenn das emotional schwer zu ertragen ist. Und dass das rechtlich so ist, ist schon richtig so. Auch wenn das eine nüchterne Sicht darauf ist. Bei dem Teil geht es aber auch nicht um Emotionen. Dann sollte man keinen Freigänger halten, wenn man dieses Risiko nicht versteht und trägt.

Andersrum sollten natürlich die Strafen für die Leute, die wirklich Schuld sind (zu schnell oder gar Absicht) oder Fahrerflucht begehen um ein Vielfaches höher sein. Es ist aber auch objektiv betrachtet gut, dass man als Beschuldigter in solchen Fällen NICHT in der Beweispflicht ist. Sonst hätten wir alle ganz schnell die Arschkarte...

Ich find die Reaktion der Frau empathielos und ein no go, aber ich find's auch irgendwie befremdlich, davon auszugehen, dass sie die Tierarztkosten übernehmen müsste..
Wieso findest du es befremdlich?

Das man für Schäden die die Katze verursacht aufkommt, sollte selbstverständlich sein.

Fakt ist doch, wenn man etwas beschäftigt hat man dafür gerade zu stehen, nicht mehr und nicht weniger.

Ich finde es eher befremdlich, das man etwas kaputt machen darf ohne dafür in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden zu können oder sowas wie eine „teilschuld“ zu bekommen.
 
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Also erst mal alles Gute für deine Katze. Zum Thema Freigang äussere ich mich jetzt nicht...in Österreich besteht nach deine Schilderung, meiner Ansicht nach, folgender Tatbestand: 1.Verstoß gegen §19 TSG --unterlassenen Hilfeleistung ( Strafe bis 3700€)-, 2.es handelt sich (leider nur) um eine Sachbeschädigung . 3.
Fahrerflucht lt.§4 Stvo-- Schuld ist die Lenkerin und ihre Haftpflichtversicherung muss die Tierarztkosten übernehmen...Ein Schaden an ihrem Auto ist Irrelevant! Das Magistrat oder die BH würde den Schaden am Auto auch nicht ersetzen wenn ihr die Leitplanke oder einen Masten beschädigt habt...die TA Kosten wirst du aber natürlich vorstrecken müssen... Wichtig ist es aber das es deinem Liebling gut geht und nichts schlimmeres passiert ist🙏LG Alex
 
Ich finde es eher befremdlich, das man etwas kaputt machen darf ohne dafür in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden zu können oder sowas wie eine „teilschuld“ zu bekommen.
Bei einer Kollision einer Katze mit einem Auto (in Deutschland) hat meist die Katze in ungünstigem Moment die Fahrbahn gequert. Sie kommt so klein und für den Fahrer unvorhersehbar vor oder unter das Auto gesprungen, dass die Vermeidung des Unfalls kaum möglich ist. Sollte der Fahrer wegen einer Katze ausweichen oder bremsen und dabei selber den Verkehr gefährden bzw einen Unfall bewirken, wird ihm hierfür die Schuld zugerechnet.

Unsere Emma ist so ums Leben gekommen. Wir waren am Boden. Geholfen hat, dass die Fahrerin sofort angehalten hat und selber weinend bei Emma kniete und so gern geholfen hätte. Wäre sie weiter gefahren, wären wir emotional wohl eine Weile aus der Spur gekippt und hätten Wut gehabt statt trauern zu können.
Aber das Verhalten des Fahrers ändert nichts an der Grundsituation der Haftung.
 
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Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG)
BGBl. I Nr. 118/2004 idF BGBl. I Nr. 80/2013∗12

Nicht in Unterkünften untergebrachte Tiere
§ 19.
Tiere, die vorübergehend oder dauernd nicht in Unterkünften untergebracht sind, sind
soweit erforderlich vor widrigen Witterungsbedingungen und soweit möglich vor Raubtieren
und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen.
 

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