
Katzenschutz
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Welpen getötet: Bewährungsstrafe
13.10.2009 - GELNHAUSEN
35- und 50-Jährige Brachttalerinnen gestern vor Gericht
(maw). Mit Bewährungsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten für die beiden Angeklagten beendete Richterin Petra Ockert vor dem Gelnhäuser Amtsgericht einen Prozess gegen zwei 35- und 50-jährige Frauen aus Brachttal. Staatsanwältin Juliane Thierbach warf ihnen in ihrer Anklageschrift vor, im Januar zwölf von insgesamt 14 neugeborenen Hundewelpen grausam getötet zu haben.
Der Sachverhalt, wie er sich gestern vor Gericht darstellte: Im Februar wurden die Frauen nach einer Anzeige beim Veterinäramt zu der Tat befragt und zeigten sich sofort geständig. Die beiden Frauen führten die Veterinäre zu der Stelle im Garten, wo sie die Tiere begraben hatten. 13 Welpen wurden daraufhin ausgegraben und im Veterinärmedizinischen Institut Gießen obduziert. Dabei wurde festgestellt, dass eines der Tiere bereits tot geboren wurde, alle anderen wurden durch stumpfe Schläge auf den Schädel getötet.
Entgegen der Aussage der Angeklagten, die neugeborenen Hunde zuvor mit einem Bolzenschussgerät betäubt zu haben, konnten die Mediziner jedoch keine Spuren für die Anwendung eines solchen Geräts finden. Vielmehr hatte die Angeklagte die Tiere, wie sie freimütig eingestand, mit den Köpfen gegen eine Mauer geschlagen. Sie habe aus Angst, die Tiere noch lebend zu begraben, sicher gehen wollen, dass die Welpen wirklich tot seien, sagte die 50-jährige Angeklagte aus.
Beide Frauen gaben übereinstimmend an, die Tiere getötet zu haben, da der Unterhalt für die ursprünglich 14 Welpen von ihnen nicht aufzubringen sei. Ausführlich schilderten die Brachttalerinnen die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem landwirtschaftlichen Betrieb der Jüngeren. Außerdem seien die Tiere alle sehr schwach gewesen und die Mutter der Welpen hätte fast keine Milch gehabt. Sie seien beide davon ausgegangen, dass die jungen Hunde ohnehin voraussichtlich gestorben wären, versuchte die 50-jährige Angeklagte ihre Tat zu begründen.
Einen Welpen ließen die Frauen bei der Hündin der 35-jährigen Angeklagten. Vater der Welpen war der Rüde der 50-jährigen Nachbarin, die die Tiere schließlich tötete. Da der Hund chemisch kastriert worden war, seien beide davon ausgegangen, dass die Hündin nicht schwanger werden könne, beteuerten die beiden Frauen. Um so überraschter seien sie gewesen, als sie die 14 Welpen gefunden hätten, sagte die 50-Jährige aus. Sie beharrte bis zum Schluss der Verhandlung darauf, die Tiere mit dem Bolzenschussgerät, mit dem sie gewöhnlich die Stallhasen tötet, vorher betäubt zu haben. Auf die Idee, das Veterinäramt einzuschalten oder die Tiere im Tierheim abzugeben, seien sie nicht gekommen, räumten beide Angeklagten ein. Sie beteuerten aber mit Nachdruck, dass sie ihre restlichen Tiere gut versorgen würden und dass ihnen die Tat inzwischen Leid tue. Den guten Zustand der andern Haustiere bestätigten auch die Vertreter des Veterinäramtes. Dank dieser Aussage verzichtete Richterin Petra O!
ckert in ihrem Urteil auf ein Tierhaltungsverbot, das den Angeklagten den weiteren Betrieb der Landwirtschaft erschwert hätte. Damit hätte sich die wirtschaftliche Lage der beiden, ebenso wie bei einer Geldstrafe, noch erheblich verschärft, begründete die Richterin.
Petra Ockert warf den beiden Angeklagten aber vor, keine Gefühle für das Leid von Tieren zu haben und diese nur als Kosten oder Nutzenbringer zu betrachten. Sie verurteilte sie wegen der grundlosen Tötung eines Wirbeltiers in zwölf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Da beide Angeklagte nicht vorbestraft sind, wurde die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Quelle:
http://www.gelnhaeuser-tageblatt.de/lokales/main-kinzig-kreis/gelnhausen/7679523.htm
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http://ZERGportal.de
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13.10.2009 - GELNHAUSEN
35- und 50-Jährige Brachttalerinnen gestern vor Gericht
(maw). Mit Bewährungsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten für die beiden Angeklagten beendete Richterin Petra Ockert vor dem Gelnhäuser Amtsgericht einen Prozess gegen zwei 35- und 50-jährige Frauen aus Brachttal. Staatsanwältin Juliane Thierbach warf ihnen in ihrer Anklageschrift vor, im Januar zwölf von insgesamt 14 neugeborenen Hundewelpen grausam getötet zu haben.
Der Sachverhalt, wie er sich gestern vor Gericht darstellte: Im Februar wurden die Frauen nach einer Anzeige beim Veterinäramt zu der Tat befragt und zeigten sich sofort geständig. Die beiden Frauen führten die Veterinäre zu der Stelle im Garten, wo sie die Tiere begraben hatten. 13 Welpen wurden daraufhin ausgegraben und im Veterinärmedizinischen Institut Gießen obduziert. Dabei wurde festgestellt, dass eines der Tiere bereits tot geboren wurde, alle anderen wurden durch stumpfe Schläge auf den Schädel getötet.
Entgegen der Aussage der Angeklagten, die neugeborenen Hunde zuvor mit einem Bolzenschussgerät betäubt zu haben, konnten die Mediziner jedoch keine Spuren für die Anwendung eines solchen Geräts finden. Vielmehr hatte die Angeklagte die Tiere, wie sie freimütig eingestand, mit den Köpfen gegen eine Mauer geschlagen. Sie habe aus Angst, die Tiere noch lebend zu begraben, sicher gehen wollen, dass die Welpen wirklich tot seien, sagte die 50-jährige Angeklagte aus.
Beide Frauen gaben übereinstimmend an, die Tiere getötet zu haben, da der Unterhalt für die ursprünglich 14 Welpen von ihnen nicht aufzubringen sei. Ausführlich schilderten die Brachttalerinnen die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem landwirtschaftlichen Betrieb der Jüngeren. Außerdem seien die Tiere alle sehr schwach gewesen und die Mutter der Welpen hätte fast keine Milch gehabt. Sie seien beide davon ausgegangen, dass die jungen Hunde ohnehin voraussichtlich gestorben wären, versuchte die 50-jährige Angeklagte ihre Tat zu begründen.
Einen Welpen ließen die Frauen bei der Hündin der 35-jährigen Angeklagten. Vater der Welpen war der Rüde der 50-jährigen Nachbarin, die die Tiere schließlich tötete. Da der Hund chemisch kastriert worden war, seien beide davon ausgegangen, dass die Hündin nicht schwanger werden könne, beteuerten die beiden Frauen. Um so überraschter seien sie gewesen, als sie die 14 Welpen gefunden hätten, sagte die 50-Jährige aus. Sie beharrte bis zum Schluss der Verhandlung darauf, die Tiere mit dem Bolzenschussgerät, mit dem sie gewöhnlich die Stallhasen tötet, vorher betäubt zu haben. Auf die Idee, das Veterinäramt einzuschalten oder die Tiere im Tierheim abzugeben, seien sie nicht gekommen, räumten beide Angeklagten ein. Sie beteuerten aber mit Nachdruck, dass sie ihre restlichen Tiere gut versorgen würden und dass ihnen die Tat inzwischen Leid tue. Den guten Zustand der andern Haustiere bestätigten auch die Vertreter des Veterinäramtes. Dank dieser Aussage verzichtete Richterin Petra O!
ckert in ihrem Urteil auf ein Tierhaltungsverbot, das den Angeklagten den weiteren Betrieb der Landwirtschaft erschwert hätte. Damit hätte sich die wirtschaftliche Lage der beiden, ebenso wie bei einer Geldstrafe, noch erheblich verschärft, begründete die Richterin.
Petra Ockert warf den beiden Angeklagten aber vor, keine Gefühle für das Leid von Tieren zu haben und diese nur als Kosten oder Nutzenbringer zu betrachten. Sie verurteilte sie wegen der grundlosen Tötung eines Wirbeltiers in zwölf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Da beide Angeklagte nicht vorbestraft sind, wurde die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
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