Hallo zusammen,
Wir (meine Freundin und ich) haben einen verweisten Baby Kater auf einer viel befahrenen Hauptstraße gefunden und daraufhin alle nebenstehenden Häuser abgeklingelt um einen Besitzer ausfindig zu machen. Leider erfolglos. Darauf hin haben wir den Kater mit nach Hause genommen und am selbigen Tag den örtlichen Tierschutz informiert sowie anzeigen auf Facebook und Flyer in der Fundgegen ausgehängt.
Der Kater wurde daraufhin von uns an eine Dame vom Tierschutz zum aufziehen gegeben mit dem Hinweis dass wir, falls sich kein Besitzer findet, gerne das Tierchen nehmen würden.
Soweit so gut..
Nachdem wir trotz Nummernaustausch und klarer Kommunikation sowohl mit der Pflegedame als auch dem Chef des tierschutzVereines keine Nachricht nach 8 Wochen erhalten habe, habe ich mühsam die Nummer der Dame (Sie hatte nur meine) rausgefunden.
Jetzt aber war Sie dermaßen frech und will das Kätzchen selber behalten und weigert sich immens diese zurück zu geben, da es sich hierbei um ein wirklich sehr schönes Tier handelt.
Jetzt zu meiner Frage:
Wie ist das Juristisch geregelt?
Wir haben alle rechtlichen Regelungen eingehalten und sind laut Recht auch die Finder. In meinen Augen ist das Unterschlagung auch da wir sowohl dem Chef als auch der Dame mitgeteilt haben den Kater nach der Pflegezeit zu nehmen. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Katze, blöd gesagt, auch meiner Oma zum großziehen bringen können. (Kater war ca. 4 Wochen erst alt)
Würde mich über konstruktiven Rat sehr freuen.
Das wichtigste fehlt in meinen Augen, wo ist die polizeiliche Meldung in schriftlicher Form, statt bei der Polizei geht auch das Fundbüro. Auf die kommt es an, das ist die Grundlage vom Recht.
Naja, mündlicher Vertrag unter Zeugen würde ich das ganze mal nennen.
Man kann kann wirklich nicht damit rechnen dass es eine so große Sache wird.
Selbstverständlich hätte ich mit mir reden lassen wenn man wie abgemacht uns kontaktiert und über einen verbleib des Katers redet. Allerdings alles unter den Tisch kehren und sich a. Nicht melden trotz Abmachung. B. Freches Verhalten und c. War das klar kommuniziert sonst hätte ich wiegesagt eine Alternative gefunden wenn die gleich die Katze behalten will. Die Dame hat mehrere Pflege Tiere regelmäßig da und mit Sicherheit auch Katzen die abgegeben werden ohne Wunsch diese zu behalten seitens des finders. Hierbei geht es einfach um anstand und halten von Versprechungen. Wir haben uns völlig richtig mit dem Fundtier verhalten und erwarte dann auch einen fairen Umgang. Denn um Grunde sind/waren wir bereit das Findelkätzchen dem Besitzer selbstverständlich zurück zu geben. Und was die Frau jetzt macht ist genau das Gegenteil und Unterschlagung. Wäre genauso wenn wir das Kästchen nicht rausgerückt hätten wenn sich der Besitzer meldet. Nur eben in anderer Konstellation. Moralisch aber das gleiche. Insofern habe ich absolut kein Verständnis für das Verhalten. Wiegesagt. Hätte man vernünftig mit uns geredet wäre das ganze keine große Sache. So jedoch macht uns das sehr wütend da wir uns verständlicherweise seit Wochen darauf freuen
Nur mal angenommen, daß die Pflegestelle bzw. das Tierheim eine schriftliche Fundanzeige bei der behördlichen Stelle gemacht hat, ist als Finder das Tierheim schriftlich festgehalten mit allen Konsequenzen.
In Berlin gilt: Tiere beim nächsten Polizeirevier abgeben als Fundstelle, die verbringen einmal am Tag von allen Revieren diese dann ins Tierheim Berlin, die für die Unterbringung zuständig sind.
Wer als Privatperson ein Fundtier abgibt und eine Fundanzeige macht wird ausdrücklich danach gefragt, ob Fundansprüche geltend gemacht werden. Wer verneint kann das Tier nicht bekommen. Nur ein JA sichert dir als Finder die Option, das Tier nach dem gesetzlichen halben Jahr zu bekommen, sofern man ALLE Auslagen der Unterbringungsstelle (Tierheim, Pflegestelle) bezahlt.
So weit zum allgemeinen Recht. In anderen Bundesländern ist im Zweifelsfall grundsätzlich das örtliche Fundbüro zuständig, auch was die Fundanzeige betrifft.
Hallo coinean
Haben Sie hierbei Quellen? Denn ich habe etwas anderes in Erfahrung gebracht. Da Tiere juristisch als "Sache" behandelt werden ist es wie bei dem Fund von Gegenständen. D.h. Nach Einhaltung der Pflichten (melden, etc) hat der Besitzer ein Recht auf sein Eigentum. Nach 6 Monaten kann der Finder den Fund /Fundtier als "Eigentum" nennen mit Vertrag mit dem. Tierschutz um genau dies abzudecken.
Siehe ausführlich obige Hinweise von mir.
Erst mal danke für eure Antworten.
Das finanzielle ist hierbei kein thema, sowie Haus mit Garten, es gibt also um sie zu beruhigen keinen anderen Grund. Der Grund ist lediglich dass die Pflegerin die Katze einfach selber behalten möchte.
Wiegesagt. Ich kann das auch alles nachvollziehen und bin der letzte der da jetzt einen "terror" macht.
Hätte mich die Dame wie abgemacht einfach darüber rechtzeitig informiert dann kann man doch über alles reden. Ich bin einfach nicht davon ausgegangen dass es so kommt.
Für das Tier ist es sicherlich gut da zu bleiben aber persönlich kann man denke ich den Unmut verstehen zumal eben schon alle Vorbereitungen, Anschaffungen etc getätigt worden.
Selbstverständlich wär ich auch der Pflegerin finanziell entgegengenommen und dankbar gezeigt. Das ist ja Gar nicht das Thema.
Ich bedanke mich für eure Nachrichten und wünsche euch noch einen schönen Sonntag
Jeder Anspruch von dir steht und fällt mit einer behördlichen Meldung deiner Fundsache (Kleinteilkatze). Nur wenn du davon eine DIN A4 Seite hast mit einem Aktenzeichen kannst du überhaupt die Herausgabe deiner Fundsache (vorausgesetzt du hast Finderansprüche mit ja beantwortet) herleiten. Ist dies nicht der Fall gingen alle Besitzansprüche mit Pflichten und Lasten auf den Verein über, bei dem die Polizei oder Fundbüro das Tier abgeben würde.
Und das ist geltendes Recht nach BGB
§ 965 Anzeigepflicht des Finders (Fundanzeige)
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als 10 Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
§ 971 Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
§ 973 Eigentumserwerb des Finders
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerbe des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2) Ist die Sache nicht mehr als 10 Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechtes bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerbe des Eigentums nicht entgegen.
§ 974 Eigentumserwerb nach Verschweigung
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Alle §§ haben dazwischen, und auch die nachfolgenden haben mit Fundsachen zu tun und regeln dies im BGB ausführlich.