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Cologneboy2018
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- Mitglied seit
- 2. August 2018
- Beiträge
- 9
Hallo Zusammen,
habe eine ganz dringende Frage.
Wir haben vor 2 Wochen eine kleine Katze geholt. Zunächst lief alles super aber seit knapp einer Woche hat meine 5jährige Tochter plötzlich eine Angst gegen die Katze entwickelt. Möchte nicht mehr aus dem Zimmer etc. Aber darum geht es mir eigentlich nicht.
Im Schutzvertrag steht einmal:
Der Übernehmer verpflichtet sich bei vorliegen persönlicher oder sonstiger Gründe, die ihm das halten des Tieres nicht mehr ermöglichen, den bisherigen Eigentümer über die Gründe zu informieren und ein Rücknahmerecht des Tieres einzuräumen.
Beim Punkt Schutzgebühr steht dann:
Als Schutzgebühr wird ein Betrag in Höhe von 400 EUR erhoben.
Dieser Betrag wird bei Reservierung zum Teil fällig.
Der Restbetrag wird bei Übernahme des Tieres fällig. Ein Anspruch auf Rückzahlung bei Rückgabe oder bei Nichtabholung des Tieres besteht nicht.
Ich hatte das mit dem Anspruch auf Rückzahlung nur auf den Betrag bei einer eventuellen Anzahlung bezogen.
Jetzt hat mir die Verkäuferin aber eben geschrieben, dass wenn ich den Kleinen zurückbringe, ich nichts erhalten werde.
Ist das so richtig? Es kann doch nicht sein, das sie ihn dann neu vermittelt und dann nochmal die 400 EUR kassiert oder liege ich hier falsch?
Vielen Dank schon mal.
habe eine ganz dringende Frage.
Wir haben vor 2 Wochen eine kleine Katze geholt. Zunächst lief alles super aber seit knapp einer Woche hat meine 5jährige Tochter plötzlich eine Angst gegen die Katze entwickelt. Möchte nicht mehr aus dem Zimmer etc. Aber darum geht es mir eigentlich nicht.
Im Schutzvertrag steht einmal:
Der Übernehmer verpflichtet sich bei vorliegen persönlicher oder sonstiger Gründe, die ihm das halten des Tieres nicht mehr ermöglichen, den bisherigen Eigentümer über die Gründe zu informieren und ein Rücknahmerecht des Tieres einzuräumen.
Beim Punkt Schutzgebühr steht dann:
Als Schutzgebühr wird ein Betrag in Höhe von 400 EUR erhoben.
Dieser Betrag wird bei Reservierung zum Teil fällig.
Der Restbetrag wird bei Übernahme des Tieres fällig. Ein Anspruch auf Rückzahlung bei Rückgabe oder bei Nichtabholung des Tieres besteht nicht.
Ich hatte das mit dem Anspruch auf Rückzahlung nur auf den Betrag bei einer eventuellen Anzahlung bezogen.
Jetzt hat mir die Verkäuferin aber eben geschrieben, dass wenn ich den Kleinen zurückbringe, ich nichts erhalten werde.
Ist das so richtig? Es kann doch nicht sein, das sie ihn dann neu vermittelt und dann nochmal die 400 EUR kassiert oder liege ich hier falsch?
Vielen Dank schon mal.