Ist es wirklich fair? Ohne freigang?!

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ALF83

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Also, um mal direkt auf den punkt zukommen, habe eine normale hauskatze und ein main coon mix karter, beide sind freigänger, und lieben das auch. Sie kommen heim, wenn ihnen danach ist, ansonsten wird draußen rum gestreunert:D
Heute morgen habe ich ein main coon mädchen bekommen, alice, bild hüpsch und 13 wochen alt:pink-heart: Die leute haben sie mir heute früh gebracht, zum schauen ob sie es auch wirklich gut bei mir haben wird. Habe einen kaufvertrag unterschreiben müssen, in dem stand, das ich sie weder unter aufsicht, noch ohne aufsicht raus lassen darf. Und ich möchte mich wirklich daran halten, aber mir schwirrt als im kopf umher, ob es fair der katze gegenüber ist:( Ich habe einige tiere (hund, kaninchen mit sehr großen ausengehege, schildkröten und auch wie gesagt katzen). Wenn ichmir überlege, niemals raus zudürfen, wird mir ganz anderst, und ich fühle mich schlecht, gegenüber alice:confused:
Wir wohnen auf einen kleinen dorf, eigendlich ganz ruhig, aber denoch wurde unser geliebter lucky vor einigen wochen überfahren. Und dann denke ich, das es vieleicht doch besser ist:sad:

Was sagt ihr dazu?
 
A

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Unser alf ist momentan auch so gut wie nur drin! Ist ihn zu ungemütlich. Morle traut sich leider gar nicht rein, sie ist mir damals zu gelaufen und bekommt im haus panik.
Alice wird natürlich auch noch gesellschaft bekommen für den sommer. Und bis es soweit ist, ist unsere jack russell hündin auch noch da, sie liebt katzen.
Klar, ist nicht das selbe, aber wuie gesagt, sie wird auf keinen fall alleine bleiben.
 
Ob Freigang auch dazu gehört?
Für viele Katzen ist Wohnungshaltung in Ordnung.
Aber die Frage stellt sich ja eigentlich gar nicht mehr, denn Du hast einen Vertrag unterschrieben.
Hast Du denn versucht, das vorab noch einmal zu besprechen?[/QUOTE]



Vergessen: Nein, es ist in ordnung für micht, wenn sie es so wollen, will ich mich auch dran halten, brauch nur meine zeit um mich daran zu gewöhnen. Ich hatte schon immer katzen, und immer als freigänger!
 
Also ganz ehrlich, das hätte ich nicht unterschrieben. Es ist doch wohl die Sache des Katzenhalters, ob er seinen Miezen Freigang gewährt oder nicht. Da bist du bestimmt ganz schön in der Zwickmühle. Ob so ein Vertrag überhaupt rechtlich ganz lupenrein ist, wage ich zu bezweifeln. Steht denn da drin was passieren soll, wenn du dich nicht dran hältst?

LG roka
 
Nein, das nicht. Aber wie gesagt, will den vertrag eigendlich nicht brechen.
 
Also ganz ehrlich, das hätte ich nicht unterschrieben. Es ist doch wohl die Sache des Katzenhalters, ob er seinen Miezen Freigang gewährt oder nicht. Da bist du bestimmt ganz schön in der Zwickmühle. Ob so ein Vertrag überhaupt rechtlich ganz lupenrein ist, wage ich zu bezweifeln. Steht denn da drin was passieren soll, wenn du dich nicht dran hältst?

LG roka
sorry.. aber hast du schonmal Tiere vermittelt? Es wird seine Gründe geben warum manche Tiere keinen Freigang kriegen sollen... wenn man das nicht will soll man ne andere Katze nehmen....
ich als vermittlerin wäre super enttäuscht wenn man das dann doch macht...

Es ist ne gemeinsame Absprache.. bitte daran halten... es wird Gründe geben....
 
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Habe es ja bereits schon erwähnt mich daran zu halten, der gedanke fällt mir nur sehr schwer.
 
Habe es ja bereits schon erwähnt mich daran zu halten, der gedanke fällt mir nur sehr schwer.

ja aber warum ahst du das mäusle dann genommen? dann hätteste nen anderes nehmen können wo du das Problem nciht hast..
 
  • #10
Habe es ja bereits schon erwähnt mich daran zu halten, der gedanke fällt mir nur sehr schwer.
Ich kann dich gut verstehen!
Mit welcher "Begründung"verweigert man einer Katze die frische Luft???
Das Kätzchen tut mir jetzt schon leid...aber sowas von!
Auch könnte es später Probleme zw. den Katzen geben.Freigänger bringen jede Menge frische Gerüche mit von draussen.
Aber gut ,du hast entschieden.Musst du halt mit dem schlechten Gewissen leben.
Was möchtest du denn nun fuer einen Rat hier??;)
 
  • #11
Ich würde nach den Gründen fragen und wenn es keine besonderen gibt auf den Vertrag pfeifen und sie rauslassen, wenn sie alt genug ist.
Ist doch jetzt deine Katze und du bist verantwortlich.
 
  • #12
Eigendlich keinen direkten rat, wollte mich euch miteilen, und vielleicht auch etwas mut zu gesproch bekommen, das es eigendlich gar nicht so schlimm ist, eine katze im haus zu halten.
Immerhin hat sie hier 170qm wohnfläch zu verfügung.
Weiß auch nicht. Ich wusste es ja von anfang an, bevor sie gebracht wurde, aber seit paar stunden kommt mir der gedanke.

Sorry, wollte keine heisse diskussion hervor rufen.
 
  • #13
@ mianmar: Nein, ich habe noch keine Katzen vermittelt. Ich hätte auch keine Katze adoptiert, die keinen Freigang haben darf. Mir schleicht sich in diesem Fall aber das Gefühl ein, dass das Kätzchen von einem "Züchter" kommt, der meint, Zuchtkatzen gehören nicht in den Freigang, weil sie viel zu schön/wertvoll sind. Wie es den Katzen dabei geht, wenn die Katzenkumpel zu jeder Zeit nach draußen dürfen und mit fremden Gerüchen wieder nach Hause kommen, scheint egal zu sein.
Und meine Frage danach, was passieren soll, wenn der Vertrag gebrochen wird, war keine Aufforderung, diesen zu brechen, sondern weil es mich interessiert.
Ich kann mir auch grad keinen Grund vorstellen, warum ein 13 Wochen altes, gesundes Kätzchen in einer ruhigen Gegend keinen Freigang bekommen sollte, wenn es geimpft, kastriert und später dann alt genug ist. Sorry, aber das ist meine Meinung dazu.

LG roka
 
  • #14
reine wohnungshaltung mit beschäftigung und passender Gesellschaft ist defintiv nicht schilmm..

und an den Rest... dann nehmt halt solche Katzen nicht die ncith raus sollen...
Ich lasse zb keine super zutraulichen Flaschis raus... eben weil sie jeder einsacken kann und sie keinerlei Angst vor Menschen haben..

Und Züchter lassen ihre Katzen nciht raus weil sie zu schön sind.. sondern weil sie schlicht und einfach dann lieber "geklaut" werden.. oder fremde Menschen sie "adoptieren"... das gibt es leider häufiger das solche Tiere dann wieder in Kleinanzeigenportalen auftauchen weil jemand damit Geldmachen möchte.. das geht mit ner normalen EHK nicht...

ich hätte übrigens keine rein eWohnungshaltung vermittelt wenn die anderen raus gehen.. das finde ich was komisch an der Geschichte.. sowas ist meiner Meinnung nach super schwierig durchzusetzen im täglichen Leben..
 
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  • #15
Echt super :rolleyes:

Machst Du das im allgemeinen so, dass Du Verträge erst unterschreibst und dann brichst?
Hättest Du gerne, dass der andere einen Vertrag bricht, in dem Dinge geregelt wurden, die Dir wichtig sind?

Nach Gründen fragen: Klar, aber bevor man etwas unterschreibt.

Ich kenne mich mit dieser Praxis der Verträge nicht aus, aber ich zweifle mal an ihrer Gültigkeit. Man verletzt höchstens die Norm, ein Versprechen halten zu müssen.
Tiere sind rechtlich doch Dinge und wenn ich das Eigentum an einem Ding erwerbe kann ich grundsätzlich damit erstmal machen was ich will.

Ich meinte ja nur, wenn es der TE so wichtig ist, dann kann sie die Katze schon rauslassen.
Wie wichtig einem das Versprechen retrospektiv ist, muss man selbst entscheiden.
 
  • #16
Ich kenne mich mit dieser Praxis der Verträge nicht aus, aber ich zweifle mal an ihrer Gültigkeit. Man verletzt höchstens die Norm, ein Versprechen halten zu müssen.

*hm* wenn ich einen Vertrag eingehe und in dem sind Bedingungen festgehalten, dann sind sie auch bindend, sollte die Züchterin dahinterkommen, dass der Halter vertragsbrüchig ist, kann sie die Katze wieder zurückfordern und m.E. auch entschädigungsfrei (also keine Rückzahlung des Kaufpreises). Und Züchter haben einen guten Grund ihre Kitten nicht in (ungesicherten) Freigang abzugeben, denn Rassekatzen sind ein Vielfaches mehr diebstahlgefährdet als EHK.

Meine CoonieDiva und auch die BKH-Kronprinzen habe ich jeweils nur unter der Bedingung bekommen "keinen ungesicherten Freigang", das wusste ich von Anfang an, also kamen bzw kommen sie auch nicht ungesichert raus - reine Wohnungskatzen sind deswegen auch nicht unglücklicher als Freigänger.
 
  • #17
Ich kenne mich mit dieser Praxis der Verträge nicht aus, aber ich zweifle mal an ihrer Gültigkeit. Man verletzt höchstens die Norm, ein Versprechen halten zu müssen.
Tiere sind rechtlich doch Dinge und wenn ich das Eigentum an einem Ding erwerbe kann ich grundsätzlich damit erstmal machen was ich will.

Ich meinte ja nur, wenn es der TE so wichtig ist, dann kann sie die Katze schon rauslassen.
Wie wichtig einem das Versprechen retrospektiv ist, muss man selbst entscheiden.

Das hat wohl mit Moral zu tun.
Gebe ich ein Versprechen- gerade in Bezug auf ein Lebewesen- dann halte ich es auch. Ohne wenn- und aber.

Wenn ich damit nicht leben kann, dann entscheide ich VORHER anders.

Dann stellt sich die Frage nach "Eigentum" und "Rechtmäßigkeit" nicht mehr.
 
  • #18
Da ich ohne einen wirklich vernünftigen Grund, (z.B. schwere ansteckende Krankheit) eine Vermittlung oder Zuchtverkauf mit Verbot auf Freigang ansich einfach abartig finde, sehe ich persönlich auch kein Problem, die Katze rauszulassen. Eine Art Grund-Menschen-Katzen-Recht sozusagen.

In so einem Fall sehe ich das auch nicht als Vertragsbruch sondern als Meinungsänderung an die Umstände angepasst. Aber ich würde es dem Verkäufer (abgesehen davon, dass ich mich auf so was erst gar nicht einlassen würde) sagen, dass die Katze Freigang bekommt. Soll er doch klagen, wenn er meint...Einfangen darf er sie auch nicht, sie gehört dir. Und noch bleibt sie doch eh erst mal drinnen.

Zuspruch, die Katze drinnen zu lassen, wirst du von mir zumindest nicht bekommen-. Weil wie du schon sagst, die Vorstellung nie raus zu können, nie in Freiheit zu kommen, - mit der könnte ich nicht guten Gewissens leben.
 
  • #19
wie wäre die alternative mit eingezäuntem Garten?
aber das macht richtig Magenaua wie schnell so viele Leute hier einfach mal so nen Vertrag brechen... jetzt weiß ich warum vermitteln mir so schwer im Magen liegt weil man sich auf Aussagen von menschen nie verlassen kann.. (gerade passiert... die hat die Kitten nach 2 Wochen rausgelassen.... Freigang war ab Frühjahr geplant)
 
  • #20
*hm* wenn ich einen Vertrag eingehe und in dem sind Bedingungen festgehalten, dann sind sie auch bindend, sollte die Züchterin dahinterkommen, dass der Halter vertragsbrüchig ist, kann sie die Katze wieder zurückfordern und m.E. auch entschädigungsfrei (also keine Rückzahlung des Kaufpreises). Und Züchter haben einen guten Grund ihre Kitten nicht in (ungesicherten) Freigang abzugeben, denn Rassekatzen sind ein Vielfaches mehr diebstahlgefährdet als EHK.

Okay, kommt mir komisch vor, aber gut...
Da muss ich dann noch aufgeklärt werden; warum interessiert es den Züchter ob die Katzen irgendwann vielleicht geklaut werden? Er hat sie doch verkauft... Das wäre doch dann eher das Problem des neuen Eigentümers.

Wir haben normale Hauskatzen :D bin mit Rassekatzenhandelgepflogenheiten nicht vertraut.
 

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