Wohin mit rezeptpflichtigen Medikamenten

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D_Christine

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21. Dezember 2017
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Da unsere Lotte nun nicht mehr da, stellt sich für uns die Frage wohin mit den übrig gebliebenen Medikamenten, wie Floxal 5 ml (Senkung des Augeninnendruckes), Amodip 1,5 mg 40 Stück (Blutdrucksenker) und eine Dose Ipaktine 300g (CNI Phosphatblocker 10 Gramm fehlen).

Gerne würden wir diese, kostenfrei an einem Bedürftigen oder eine Organisation abgeben. Doch darf man das?

Hat jemand Tipps.

Danke ...
 
A

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Ich hatte Medikamente und auch Diätfutter in meiner Tierarztpraxis abgegeben. Dort sind auch Tiere vom TSV in Behandlung und ich sagte, dass ich das gerne an diesen, oder Menschen spenden möchte, wo das Geld knapp ist.

In der Praxis war dann sicher, dass vor allem die Medikamente nach einer tierärztlichen Diagnose abgegeben und verabreicht werden.
 
Ich hatte vor Jahren einmal Medikamente und anderes hierher geschickt:
http://www.fiftyfifty-underdog.de/
Da könntest Du mal fragen.

Ansonsten rate ich auch, rezeptpflichtige Medis an eine TA-Praxis vor Ort abzugeben, die sich im Rahmen von Tierschutzprojekten oder Tiertafeln engagiert. Die benötigen eigentlich immer Medis für die Besitzer, die sich das gar nicht oder nur schwer leisten können.
 
Ja , ich habe das Antibiotikum von Gildo auch bei TA zurückgegeben (fast 60 Tbl.) und habe das Geld zurück bekommen.

Alle anderen Mittel hat mir das Tierheim gerne abgenommen.


Liebe Grüße

Susann
 
Guten Morgen.
Als meine Luna eingeschläfert werden musste hatte ich auch noch ein paar wenige AB-Tabletten übrig. Ich hab die Tierärztin gefragt, ob sie das noch verwenden kann, sie meinte, es ist wohl gesetzlichen nicht mehr erlaubt, verkaufte Medikamente zurück zu nehmen, weshalb die dann bei ihr auch auf dem Müll landen. Bei teuren Medikamenten für Chemotherapie beispielsweise hätte sie das anders gemacht.
Lg und schon mal schöne Weihnachten ;)
 
Betreffend der kostenlosen Weitergabe von Medikamenten möchte ich über nachfolgendes Informieren:
Im Jahre 1998 & 2013 wurde aufgrund von Lobbyinteressen wie z.B. der Apotheker, im Lobbyland Deutschland ein Gesetze erlassen, die die Weitergabe von Medikamenten regeln sollen. Demnach ist es strafbar wenn Personen die nicht Apotheker oder Ärzte sind, Verschreibungspflichtige Medikamente veräußern.

Die kostenlose Rücknahme von Arzneimitteln und die kostenlose Weiterverteilung durch einen Arzt, sind jedoch nicht strafbar!!!

Siehe hierzu : LG Detmold Az.: 8 O 105/00
 
Im Jahre 1998 & 2013 wurde aufgrund von Lobbyinteressen wie z.B. der Apotheker, im Lobbyland Deutschland ein Gesetze erlassen, die die Weitergabe von Medikamenten regeln sollen. Demnach ist es strafbar wenn Personen die nicht Apotheker oder Ärzte sind, Verschreibungspflichtige Medikamente veräußern.
Sorry, aber das hat doch nichts mit Lobbyinteressen zu tun, sondern ist einfach nur vernünftig - stell dir mal vor, jeder könnte verschreibungspflichtige Medikamente einfach beim Privatanbieter auf Ebay kaufen und sich oder sein Tier nach Gusto selber behandeln, ohne wirklich über Indikation, Wirkung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen Bescheid zu wissen. Sowas kann richtig böse enden.
 
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[QUOTE/]stell dir mal vor, jeder könnte verschreibungspflichtige Medikamente einfach beim Privatanbieter auf Ebay kaufen und sich oder sein Tier nach Gusto selber behandeln, ohne wirklich über Indikation, Wirkung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen Bescheid zu wissen. Sowas kann richtig böse enden.[/QUOTE]

Wer macht das denn? In der Regel gehen doch alle zu ihren Ärzten und lassen sich das Medikament verschreiben. Und was spricht dann dagegen, wenn man sich dieses Medikament dann günstig besorgt. Das deutsche Apothekenmonopol ist ein Eingriff in die freie Markwirtschaft. Ich sehe das so, hier wollen sich bestimmte Berufgruppen ihr Einkommen sichern... Das Apothekenmonopol in Deutschland halte ich zudem für überaus fragwürdig!
Wenn schon Globalisierung, dann sollte dieses auch für Medikamente gelten.

Das wäre auch für uns alle günstiger, sinkende Krankenkassenbeiträge, usw..

Zumal die Lobby ja schon versucht hat, den Bezug von Arzneimitteln aus den EU Ausland zu verbieten. Und zum Glück ist diese damit gescheitert, sprich der Bezug von Arzneimitteln aus der EU ist erlaubt.

Siehe hierzu:
(Az. BVerwG 3 C 30.13)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer macht das denn? In der Regel gehen doch alle zu ihren Ärzten und lassen sich das Medikament verschreiben. Und was spricht dann dagegen, wenn man sich dieses Medikament dann günstig besorgt. Das deutsche Apothekenmonopol ist ein Eingriff in die freie Markwirtschaft. Ich sehe das so, hier wollen sich bestimmte Berufgruppen ihr Einkommen sichern... Das Apothekenmonopol in Deutschland halte ich zudem für überaus fragwürdig!
Wenn schon Globalisierung, dann sollte dieses auch für Medikamente gelten.

Das wäre auch für uns alle günstiger, sinkende Krankenkassenbeiträge, usw..

Zumal die Lobby ja schon versucht hat, den Bezug von Arzneimitteln aus den EU Ausland zu verbieten. Und zum Glück ist diese damit gescheitert, sprich der Bezug von Arzneimitteln aus der EU ist erlaubt.

Siehe hierzu:
(Az. BVerwG 3 C 30.13)

Wen es dir verordnet/ verschrieben wurde dann hast du auch ein Rezept dafür. Einlösen kannst du das ja wo du willst...ob in der Apotheke vor Ort oder online.

Hier geht es aber inzwischen (deinem letzten Beitrag zufolge), ja eher darum, übrige Medikamente an andere, die nicht unbedingt eine solche Verordnung vorweisen können, abzugeben.

Das halte ich für höchst fahrlässig!
Dann könnte man die Rezeptpflicht ja auch abschaffen. Die hat aber durchaus ihre Berechtigung.

Die Sache dass man sich Medikamente in einer Apotheke besorgt hat schon auch ihre Berechtigung...ich würde mir niemals solche Medikamente aus dubiosen Quellen im Internet besorgen nur weil das billiger wäre.
Aus der EU gerne...aus einer Apotheke.

Und Krankenkassenbeiträge lassen sich wohl kaum senken nur weil man Medikamente frei um sich werfen kann.

Übrige Medikamente meiner Tiere gebe ich maximal im Freundes-/ Bekanntenkreis ab und auch nur an die Leute bei denen ich weiß dass der Tierarzt es ihnen bzw. ihren Tieren verordnet hat. Somit die Verordnung/ Verschreibung vorliegt.
Augentropfen natürlich nur unangebrochen und alles entsprechend den Vorschriften gelagert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #10
Ich gebe meine verschreibungspflichtigen Tier-Medis auch in "unserer" Tierklinik zurück, die engagieren sich für ein Tierschutzprojekt mit TA-Station in Ungarn und nehmen die Medis (und andre Sachspenden) dann dorthin mit ... Ärzte von der TK fahren mehrmals im Jahr da rüber und helfen vor Ort.

Früher konnte man in unserer TK nichts gegen Geld-Erstattung zurückgeben, inzwischen nehmen sie volle Blister zurück.

Homöopathische Sachen (auch SUC) und Nahrungsergänzung hab' ich in der Regel im Freundeskreis verschenkt, ein paar Sachen mit MHD auch weggeschmissen, weil ich nicht wußte wohin ... hier im Flohmarkt darf man das ja leider nicht zum Verschenken anbieten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
Da unsere Lotte nun nicht mehr da, stellt sich für uns die Frage wohin mit den übrig gebliebenen Medikamenten, wie Floxal 5 ml (Senkung des Augeninnendruckes), Amodip 1,5 mg 40 Stück (Blutdrucksenker) und eine Dose Ipaktine 300g (CNI Phosphatblocker 10 Gramm fehlen).

Gerne würden wir diese, kostenfrei an einem Bedürftigen oder eine Organisation abgeben. Doch darf man das?

Hat jemand Tipps.

Danke ...

Floxal zum senken des Augeninnendrucks? Bist du sicher?
 
  • #12
Wie soll man denn eine Verschreibungspflicht kontrollieren / durchsetzen, wenn jeder Medikamente verkaufen darf?
Von Pharmakovigilanz und Krankenkassenerstattung mal ganz abgesehen.
Nee... Das hat schon alles seinen Sinn so ;)
 

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