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JPsy
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Rechtlich, vertraglich ja - man muss es angeben. Aber welche Auswirkungen bzw. bleibende Probleme sind zu erwarten durch einen Biss? Sprich es hätte für die Versicherung wohl keinen Nachteil, aber gibt man es an könnte man dir trotzdem irgendeinen Ausschluss oder erhöhte Kosten auferlegen.
(Das ist keine Aufforderung es einfach nicht zu erwähnen...)
(Das ist keine Aufforderung es einfach nicht zu erwähnen...)