Nachkontrolle Tierheim

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Candy Cat

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22. Januar 2021
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im schönen Sachsen
Hallo Katzenfreunde,

ich habe eine Frage an euch.
Vor einem viertel Jahr habe ich einer Katze aus dem Tierheim ein neues Zuhause gegeben.
Nun habe ich im Internet gelesen das die Mitarbeiter auch Nachkontrollen machen können. Wusste ich gar nicht bis jetzt. Hattet ihr Nachkontrollen?
Das Tierheim wo meine Katze her ist, hat sowas nicht erwähnt.
Wegen Corona geht es sicher nicht im Moment mit Kontrolle aber später vielleicht wieder.
Können die dann die Katze einem wieder wegnehmen? Konkret Sorge ich mich, weil ich der Katze Freigang gebe aber die Gegend wo ich wohne, eigentlich nicht so gut geeignet ist für Freigang (Stadtwohnung, Straßen und S-Bahn in der Nähe). Ist das ein Grund sie wieder wegzunehmen?
Ich lasse die Katze hinaus, weil sie mit reiner Wohnungshaltung nicht zufrieden war. Jetzt macht sie einen entspannten Eindruck.
Hat sich gut eingelebt und geniest die Freiheiten offensichtlich gern.

LG
 
A

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Hallo Candy Cat,

ja, Nachkontrollen sind bei Tierheimen und Tierschutzvereinen durchaus üblich. Wir hatten zwar noch keine, aber der Verein, von dem wir unsere Katzen haben, ist auch etwas weiter weg. Und ich schicke auch immer mal wieder Bilder, dass es den Katzen gut geht. Dass es evtl. Nachkontrollen geben kann, steht auch im Schutzvertrag.

Die Tiere einfach wieder wegzunehmen, dürfte, was ich gehört habe, aber auch nicht so ohne Weiteres gehen, da müssen schon eklatante Haltungsmängel oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen (man möge mich korrigieren, wenn dem nicht so ist).

Was natürlich ein bisschen fragwürdig ist, ist die Sache mit dem Freigang. War denn Wohnungshaltung vereinbart? Ich könnte zumindest verstehen, wenn das Tierheim ein bisschen verschnupft reagiert, dass ohne Absprache (?) dann Freigang gewährt wurde. Aber wenn sie sehen, dass es der Katze damit besser geht, ist es vielleicht auch ok für sie. Das kommt immer ein bisschen auf die einzelne Person an.
 
TH Mitarbeiter dürfen bei dir klingeln und fragen wie es deiner Katze inzwischen geht, mit und ohne Vereinbarung auf der Adoptionsurkunde. Was sie aber nicht dürfen ist deine Wohnung betreten (wenn du es nicht willst und auch nicht musst) und schon gar nicht einfach mal so dir das Tier wegnehmen nur weil da ein MA meint das tun zu müssen. Fragen kann die MA, deshalb musst du dich nicht über alles mögliche deines Privatbereiches ausfragen lassen.DAS darf nicht mal die Polizei so ohne weiteres. Genaugenommen musst du nicht mal die Tür öffnen wenn jemand klingelt.
 
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Also bei mir hat noch nie einer nachgeguckt...
 
Ich habe seit 2016 2 Katzen und seit 2019 einen Hund aus dem Tierschutz. In beiden Verträgen steht, dass Nachkontrollen möglich sind. Bisher gab es hier keine. Hast du mal in deinen Schutzvertrag geguckt? Da wird das sicherlich auch drinstehen.

Lediglich bei den Katzen wurde hier einmal nachgefragt, ob sie sich gut eingelebt haben. Da habe ich dann einige Fotos geschickt und damit war dann alles gut :)

Ungesicherter Freigang in eher ungeeigneter Gegend finde ich schwierig. Da ich aber kein Tierheimmitarbeiter bin, kann ich dazu nichts sagen.
 
Ja, meine Meerschweinchen waren früher alle aus dem Tierheim, für die gab es eine Nachkontrolle (allerdings nur für die ersten zwei, danach wussten sie, wo die weiteren hinkamen) und für meine Katzen (aus zwei verschiedenen Tierheimen) gab es auch jeweils eine Nachkontrolle.Ich finde das völlig in Ordnung und hatte kein Problem damit.Ich habe nichts zu verbergen😄
 
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Hallo Vitellia,

ich habe mit dem Tierheim keine konkrete Haltungsform vereinbart. Weder schriftlich noch mündlich.
Ich fragte aber, ob die Katze mit der Wohnungshaltung zufrieden ist (geplant war kein Freigänger) und sie meinten ja, bestimmt.
Im Tierheim konnten die Mitarbeiter zumindest nichts beobachten, dass die Katze extrem raus will.
Sie war dort in so einem Katzenzimmer mit kleiner vergitterter "Terrasse". Es ist ein Fundtier gewesen, ca. 1 Jahr alt.
Bei mir zuhause hat die Katze dann angefangen zu kratzen an den Tapeten und das sehr viel. Außerdem hat sie immer an der Tür gesessen und versucht raus zu schlüpfen oder am Fenster.
Ich habe das mit dem Freigang selbst entschieden ohne im Tierheim nochmal zu fragen. Hatte seit der Abholung der Katze keinen Kontakt zum Tierheim gehabt. Es ist auch ein ziemlich großes TH, also eher unpersönlich.
 
Ja, Nachkontrollen sind durchaus üblich und auch echt notwendig. Das ist bei Kaffee und Kuchen oft sogar recht nett
Das Tierheim hat eine einzelne Katze in Wohnungshaltung vermittelt? Das ist absolut nicht artgerecht.

Wie alt ist die Katze?
 
  • #10
Bitte nicht falsch verstehen. Natürlich finde ich Nachkontrollen gut und sinnvoll.
Ich habe auch nichts zu verbergen, ich denke meiner Katze geht es gut.
Ich weis das der Freigang nicht optimal ist, hatte aber keine andere Lösung dafür.
 
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  • #11
Die Katze ist 1 Jahr ca. (Fundtier). Ich habe noch einen Kater.
 
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  • #12
Bei mir wurde nie eine Nachkontrolle gemacht, aber ich habe immer mal wieder Fotos hingeschickt.
 
  • #13
Ich habe das nicht als Kontrolle empfunden, sondern eher als Fürsorge.
Gut geschulte Mitarbeiter sind mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden.
Sie kannten die Katzen am Besten und konnten mir viele hilfreiche Tipps geben.
Dadurch fühlte ich mich gut eingebettet und habe mich nicht im Stich gelassen und alleine
gefühlt. Wird von Tierheim zu Tierheim verschieden sein. :)
 
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  • #14
wir haben Anfang November 2 Kitten aus dem Tierheim adoptiert. Bisher hat sich keiner gemeldet :)
ich glaube auch nicht, dass die da was machen könnten, außer die Katze wäre ausdrücklich für Wohnungshaltung bestimmt gewesen weil sie z.B. eine Behinderung oder eine ansteckende Krankheit hat. Aber das ist ja bei Dir nicht der Fall.
 
  • #15
Wir haben vor 8 Monaten unseren Kater adoptiert und nie wieder etwas vom Tierheim gehört. Im Vertrag steht das aber auch drin, dass es eine Kontrolle geben soll.
 
  • #16
Schön wenn ihr so fürsorgliche Tierheime kennengelernt habt.
Bei mir naja. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich und versuchen sicher alles, haben aber durch die Menge der Tiere mit füttern und putzen soviel zu tun... Da war ich schon mehr auf mich selbst gestellt.
Ich möchte meine Katze nie hergeben. Sie ist so lieb. Mit meinem Katerchen versteht sie sich sehr gut. Sie kuscheln und spielen zu schön zusammen dass einem einfach das Herz aufgeht wenn man zusieht.
 
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  • #17
Ja Candy Cat, ich war froh dass ich nicht auf mich alleine gestellt war.
Ich hatte nämlich ausgewiesene Scheuchen, die nicht leicht zu händeln waren.
Es ist ja auch im Sinne der Katzen.
 
  • #18
Ich hatte bei meinem Kater und bei meinem Hund Nachkontrollen.
Klar macht man sich da Gedanken, aber die Mitarbeiter waren freundlich und haben letztlich nur geschaut, ob die beschriebene Haltung so ist wie der Interessent angegeben hat.
Und ob es tiergerecht ist, zb ob Körbchen vorhanden, saubere Näpfe und Klos, sind Kratzmöglichkeiten vorhanden etc.
Die Mitarbeiter haben kein Interesse daran, Tiere wieder mitzunehmen, daher beraten sie, wenn es etwas zu verbessern ist.
Mitnehmen würden sie nur bei wirklich eklatanten Mängeln, und auch da weiß ich nicht ob sie das einfach so können ohne zb Veterinäramt
Ich denke, du brauchst dir keine Sorgen zu machen.
 
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  • #19
Meine Luna kommt auch aus dem Tierheim und es gab keine Nachkontrolle.
Ich denke, das jedes Tierheim das individuell handhabt und womöglich sogar je nach Zeitpunkt / Mitarbeiterzahl verschieden. Also, wenn sie dir gegenüber nichts erwähnt haben, würde ich nicht davon ausgehen, dass da noch etwas kommt.
 
  • #20
Alle meine Tiere sind aus dem Tierschutz und Nachkontrollen hatte ich noch nie.
Hätte aber natürlich kein Problem, wenn sich wer ankündigt.
(hab das ja auch unterschrieben)
Die TH's haben dafür eigentlich kein Personal und zumindest bei denen wo ich kenne, wird Vor- und Nachkontrolle durch Ehrenamtliche gemacht.
Nachkontrollen hauptsächlich bei Hunden, weil die Zeit für alle vermittelten Tiere nicht reicht.

Es kommt wohl auch drauf an, ob man nach der Übernahme noch Fotos der Tiere schickt und ein wenig berichtet.

Ich glaube, du brauchst dir keine Sorgen machen.
Wenn die Haltung (Wohnung/Freigang) im Vermittlungsvertrag nicht festgehalten ist, dann ist es deine Entscheidung, wie du es handhabst.
 

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