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| Gefundene Katzen Jeder, der eine heimatlose Katze gefunden hat, kann sich hier melden. |
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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Ort: Kreis Giessen
Beiträge: 2.743
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Hallo,
nicht alles wissen wie sich bei einer Fundkatze verhalten sollten/müssen. Es gibt einmal die rein rechtlichen Aspekt, dann aber auch die moralischen Aspekte. Hier alle Dinge im Detail aufzuführen wäre zu aufwendig. Sehr gute und ausführliche Tipps zum Thema Fundkatzen gibt es hier: http://www.tierschutzverzeichnis.de/...ugelaufen.html Nochmal extra zu den rechtlichen Aspekten möchte ich hervorheben: Die 6-monatige Frist fängt ab dem Zeitpunkt an zu laufen, ab dem das Tier ordnungsgemäß als Fundtier gemeldet wurde. Für gewöhnlich ist dies das Fundbüro der entsprechenden Gemeinde. ACHTUNG: Nicht überall reicht eine Fundmeldung bei dem örtlichen Tierschutzverein zur gesetzlichen Absicherung aus! Es kommt darauf an, ob das zuständige Fundbüro alle Rechte und Pflichten welche die Fundtiere betreffen vertraglich auf den ortsansässigen Tierschutzverein übertragen hat. Diese Information habe ich von der KHWW auf Nachfrage erhalten. Die KHWW hat zum Beispiel keinen Vertrag mit einer Behörde und eine Fundmeldung nur an die Katzenhilfe würde in diesem Fall nicht ausreichen. Also bitte sicherheitshalber ganz genau nachfragen , bzw. gleich eine Meldung an das örtliche Fundbüro machen.(Die Gemeinden nehmen übrigens auch "Vermisstenmeldungen" auf, bei unserer Gemeinde habe ich das bezüglich Sonny gemacht). Eine Fundmeldung an das örtliche Fundbüro könnte so aussehen (Zitat aus der Antwort von der KHWW): "Nach § 965 BGB ff. melden wir nachstehendes Fundtier. Das Tier ist derzeit bei uns artgerecht untergebracht und wird betreut. Anfallende Fütterungs-, Tierarzt- u. Kastrationskosten f. d. Aufbewahrungszeit von 6 Monaten (nach § 973 BGB) werden von uns in Rechnung gestellt (§ 2, § 3 Nr. 3, § 6 Nr. 5 TierSchG). Dann kommt Beschreibung d. Tieres etc. Es wird Anspruch - auf Eigentumserwerb erhoben (§ 973 BGB ) - auf Finderlohn geltend gemacht - ein Aufwendungsersatz geltend gemacht (§§ 970, 971 BGB) Wir bitten Sie, uns die Fundanzeige zu bestätigen." Dies erstmal zur rein rechtlichen Seite bezüglich Fundkatzen. Bei dem o.g. Link gibt es viele gute Tipps was ihr sonst noch tun könnt/solltet,um einen etwaigen Besitzer zu finden. Bitte stellt Fundtiere, auch tot aufgefundene Katzen, wenn irgendmöglich mit Bild auch auf folgenden Seiten rein: www.katzensuchdienst.de und www.tierschutzverzeichnis.de Bitte, geht niemals sofort davon aus, das eine Katze ausgesetzt oder ohne Besitzer ist nur weil sie abgemagert, verzeckt, verfloht usw. ist. Bedenkt, die Maus könnte auch schon länger unterwegs sein. Zu dem Thema gechipt und/oder tätowiert und nicht registriert: 1.Nicht alle Katzen sind bei Tasso registiert, so einige Tiere sind auch "nur" beim deutschen Tierschutzbund registriert. 2. Bei einer gechipten, jedoch nicht registrierten Katze ist es so gut wie unmöglich über die Chipnummer einen Besitzer zu finden. 3. Bei einer tätowierten und nicht registrierten Katze ( evtl. ist auch das Tätoo nicht mehr gut lesbar), bitte nicht nur einmal bei Tasso anrufen. Bei Tasso sitzen auch nur Menschen, manche sind neu und/oder kommen mit dem Programm nicht so gut zurecht. Bei Tasso wird im Schichtdienst gearbeitet. Zu einer anderen Zeit "erwischt" man dann vielleicht einen fixeren Mitarbeiter. Tasso-Mitarbeiter können auch anhand des Tätoos evtl. den tätowierenden TA nennen. Manche Besitzer melden ihre Tiere leider auch erst später bei Tasso als vermisst. Bei Tasso sind auch nicht gekennzeichnete Tiere registriert. Bitte bei Tasso anrufen - keine Mails. Mit den Mails tut sich Tasso schwer. Selbst wenn Tasso nicht weiterhelfen kann: mit vielen Tätoos kann man doch noch den Besitzer finden. Das Tiere nicht registriert wurden, liegt leider häufig an schlechter Information, viele denken der TA würde die Registrierung automatisch machen. Es gibt leider auch genügend Besitzer, die bei einem Chip davon ausgehen, das beim einlesen die Halterdaten abzulesen sind. Dies hat mit mangelnder Information, nicht mit mangelnder Liebe zu dem Tier zu tun. Wieviel ein Finder macht um einen evtl. Besitzer zu finden liegt im Ermessen jedes Einzelnen. Eine Überlegung sollte dabei jedoch sein: Was würde ICH mir von einem Finder wünschen, wenn MEIN Tier vermisst wird. Da nicht alles so einfach ist wie es manchmal scheint, kurz meine Beweggründe weshalb ich mich so für die Fundtiergeschichte einsetze: Unsere Sonny ist tätowiert und registriert. Ebenso als vermisst gemeldet. Die Tätowierung ist nicht mehr gut lesbar. Ein Finder der "nur" (wenn überhaupt) bei Tasso angerufen hat, kann sehr gut die Auskunft bekommen haben: nicht registriert. ![]() Ich habe hier genau die Situation hier bei einem Fundkater erlebt. Nur eine Ziffer schien falsch. Bei Tasso hieß es nicht registriert. Wir haben dann mit rumprobieren über TÄe den Besitzer gefunden. Der Kater war sehr wohl bei Tasso registriert.
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Grüße von Bea mit ![]() und SONNY - vermisst seit 16.04.2007 Von Katzen versteht niemand etwas, der nicht selbst eine Katze ist (Natsume Soseki) ![]() www.katzenschutzverordnung.de.vu |
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#2 (permalink) |
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die mit dem Nero tanzt
Registriert seit: -
Ort: Gundelfingen an der Donau
Alter: 42
Beiträge: 18.325
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Tolle Idee!
lg Heidi
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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" Bertolt Brecht stolze Patin von Fischi11´s Ludentier, Cäsar, Cuqui und Zahra Nepi von Leann; ![]() Mehr von uns unter www.NellasMiriel.de.vu (Stand 13.09.2008) Mitglied der "Barfer Sekte" unter www.dubarfst.eu |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Ort: Kreis Giessen
Beiträge: 2.743
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Aus aktuellem Anlass noch eine Ergänzung:
1. Fundkatzen nicht nur bei einem , nächstgelegenen, TH melden. Gibt es mehrere TSV vor Ort, sollte das Fundtier bei jedem TH gesondert ge- meldet werden! Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass ein TH/TSV die Fundmeldung an die weiteren TSV weitergibt. 2. Fundmeldung an TASSO nur telefonisch, eine direkte Nachfrage, machen. Tasso bekommt täglich sehr viele Vermissten- und Fundmeldungen, da scheinen Mails leider etwas unterzugehen.
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Grüße von Bea mit ![]() und SONNY - vermisst seit 16.04.2007 Von Katzen versteht niemand etwas, der nicht selbst eine Katze ist (Natsume Soseki) ![]() www.katzenschutzverordnung.de.vu Geändert von Bea (20.07.2008 um 13:57 Uhr) |
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#4 (permalink) |
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Bastelfee
Registriert seit: -
Ort: OWL
Beiträge: 5.057
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Das finde ich mal eine gute Idee.
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![]() Melanie mit dem Tigerduo Lucky & Luna Stolze Patentante von... Selaihas Schiwa daydays4 Daylight Nicoles Dia & Jozis Luna & Corry ![]() Meine Homepage |
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#5 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Beiträge: 7.954
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Zitat:
! Zum Glück habe ich keine Probleme, mein Gegenüber auch richtig anzuherrschen, so dass auch beim denkfaulsten "Tierschützer" der Groschen fällt. Also niemals abwimmeln lassen, wie es gerne gemacht wird, sondern im Interesse des Fundtieres und deren Besitzer auf Aufnahme in die Vermisstendatei bestehen!
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Viele Grüße von Moritz und Maxi mit Kai ![]() Offizieller Schutzengel von Tannarattes süßer Hexe
Geändert von Barbarossa (20.07.2008 um 14:06 Uhr) |
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Ort: Kreis Giessen
Beiträge: 2.743
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Fundsachen, dazu zählen auch Fundtiere, und die Gesetzeslage laut BGB:
§ 965 Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht. § 966 Verwahrungspflicht (1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet. (2) Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen. Vor der Versteigerung ist der zuständigen Behörde Anzeige zu machen. Der Erlös tritt an die Stelle der Sache. § 967 Ablieferungspflicht Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern. § 970 Ersatz von Aufwendungen Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen. § 971 Finderlohn (1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht. § 973 Eigentumserwerb des Finders (1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache. (2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen. § 975 Rechte des Finders nach Ablieferung Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös an die Stelle der Sache. Die zuständige Behörde darf die Sache oder den Erlös nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben.
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Ort: Braunschweig
Beiträge: 1.113
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NAja, was mache ich denn wenn hier ein halbverhungertes etwas schon länger rumstreunt, und einfach kein Bild machbar ist
.. Sobald ich auf dem Balkon erscheine ist die Katze/ Kater verschwunden...
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Liebe Grüsse von William, Lilly und Elke
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#8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Ort: Kreis Giessen
Beiträge: 2.743
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Zitat:
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#9 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Ort: im Wichtelland
Alter: 27
Beiträge: 2.065
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ich finde den thread sehr gut!
ich hatte bis jetzt das problem zwar nicht, aber gut wissen, wenn etwas ist. hab ihn direkt abonniert. @huntress: futter hinstellen & damit ablenken? scheint ja sehr scheu zu sein.
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Liebe Grüße, Michaela mit Joe & Sissi Tizian, mein süßer roter kleiner Kater, ich vermisse dich immer noch!!!
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: -
Ort: Braunschweig
Beiträge: 1.113
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Zitat:
Wenn das Tier nicht so schreckhaft wäre *seufz*...Inzwischen habe ich das Fellchen wenigsten sowei das es nicht mehr Nachts um halb Eins kommt, sondern um 22:00 Uhr rum
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Liebe Grüsse von William, Lilly und Elke
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