Schutzvertrag

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Ich finde das Geschriebene vom Threadersteller sowie so etwas "merkwürdig".:massaker:

Selbst wenn ich das mal aus dem Zusammenhang zitiert habe.:confused:

Auch als " Junge Zucht " im angeblichen größten Verein Deutschland sollte man sich schon einen Anwalt leisten können oder zumindest über Rechtsschutz wenn nicht schon vorhanden sein sollte ,nachdenken.

Da könnte man schon "auf falsche Gedanken " dann kommen,worum es tatsächlich geht.


Natürlich kann hier gerne auch offen über Probleme Gerricht oder auch Anwälten geredet werden zum Schutz der Katze und uns Züchtern!

Hallo wir sind eine Junge Zucht !#

Oder wollt Ihr alles TOT schweigen wie das Thema Fiv

Bin im grössten Verein Deutschlands, dies muss reichen !
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #23
Bin im grössten Verein Deutschlands, dies muss reichen !

Das wäre wohl der ADAC, vermute ich. ;) :p
(Da bin ich übrigens auch Mitglied.... ;))


Wenn du ein vereinsgebundener Züchter bist, sind deine Kaufverträge im Zweifel Formularverträge, die den Vorschriften des AGB-Rechts unterliegen. Das sog. "Kleingedruckte", das die Rechte der Verbraucher (die Käufer deiner Kitten) schützen soll.

Allein das schon spricht dafür, die Vertragsgestaltung auf jeden Fall mit einem spezialisierten Anwalt zu besprechen. Die Beratung muss übrigens gar nicht so teuer sein, wie das häufig gedacht wird.

Wichtig ist, dass einzelne Klauseln des Kaufvertrages durchaus logisch sein können, dass aber eine Kombination oder die Gesamtheit der AGBen dazu führt, dass etwas, was einzeln ok wäre, in der Gesamtschau zweifelhaft oder sogar rechtsunwirksam ist. Gerade für solche Dinge ist eben auch der Blick des Anwalts sinnvoll.
Bitte keinen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt; einer, der auf Zivilrecht bzw. Vertragsrecht spezialisiert ist, macht da deutlich mehr Sinn!

Mal als Beispiel:
Die Auflage, das gekaufte Kitten bis zum Alter von.... kastrieren zu lassen oder alternativ eine bestimmte Summe an den Züchter bezahlen zu müssen (Vertragsstrafe) ist im AGB-Recht meist unwirksam, soweit Verbraucher betroffen sind.
Ebenso die in Rassekatzenkaufverträgen gern verwendete Klausel, dass der Weiterverkauf der Katze nicht gestattet ist, ohne dass der Züchter ein Vorkaufsrecht geltend machen kann. Beim Vorkaufsrecht wird dann gern ein bestimmter Kaufpreis vorgegeben bzw. wird festgelegt, dass vom Rückkaufpreis eine bestimmte Summe x für Untersuchung der Katze durch den Tierarzt anlässlich der Rückgabe abgezogen wird. Etc.
Solche Klauseln verstoßen gegen das AGB-Recht, wenn beispielsweise auf diese Weise dem Kittenkäufer der Nachweis abgeschnitten wird, dass der Aufwand bzw. Schaden des Züchters (wie z. B. die tierärztliche Untersuchung, bevor die Rassekatze wieder in das Züchterrudel eingegliedert wird) geringer ist als die Summe x.

Sowas alles, und da ist der Vertragsrechtsspezialist deutlich besser aufgestellt als ein Anwalt, der meinetwegen das öffentliche Recht betreffend das TSchG aus dem FF kennt. ;)

Letztlich sind sehr viele Vertragsklauseln, mit denen in Schutzverträgen gearbeitet wird (besonders die, die das Eigentum an dem Tierchen beschränken sollen, aber auch die vielen Verhaltensmaßregeln, die das Tierchen schützen sollen), rechtlich zweifelhaft, weil sie eben unzulässig in das Recht des Eigentümers eingreifen, mit der gekauften Sache *seufz* zu verfahren, wie es ihm beliebt.
Dazu gehören Regelungen wie das Verbot von Freigang oder vorzuschreiben, dass das Tierchen Freigang bekommen muss (obwohl es gerade für Katzen, die Freigang gewohnt sind, besonders wichtig ist). Oder die Kastrationspflicht, das Verbot der Vermehrerei... auch wenn mir persönlich allein schon der Gedanke daran absolut grässlich ist! :alien:

Solche Klauseln gehen bestenfalls im Wege der individuellen Vereinbarung, also außerhalb der AGBen, durch, aber im Grunde gibt es - solange Tiere weiterhin vorrangig unter den Begriff der Sache fallen! - leider nur vergleichsweise wenige Möglichkeiten, Vertragsklauseln zum Wohl des Tieres zu vereinbaren.

Generell schließe ich mich auch dem Tipp der anderen Mitschreiber an, dass sicherlich dein Verein Anwälte vor Ort empfehlen kann, was das Thema Kaufvertrag angeht.
Und unabhängig von der Frage der Rechtswirksamkeit der Vertragsklauseln würde ich sie einfach in den Vertrag reinschreiben und zusehen, dass ich den Kaufinteressenten so gut wie möglich vor den Kopf schaue, dass ich Vorkontrollen durchführen lasse (sowas kann man sicherlich auch mit tierschutzmäßigen Kontakten vereinbaren, nötigenfalls entgeltlich) und vor allen Dingen meine Kitten, die nicht an andere Vereinszüchter gehen, ausschließlich bereits kastriert verkaufe!!!

Auch ich bin neugierig und frage gern, welche Rasse du züchtest oder züchten möchtest. :)
Ich persönlich bin besonders den orientalischen Rassen verfallen und habe aktuell zwei Siamesen und eine Peterbald (straight). :pink-heart:
 
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