Nevasblue
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- Mitglied seit
- 3. Januar 2018
- Beiträge
- 13
Guten Abend,
wir sind blutige Züchteranfänger der Rasse Neva Masquarade und hatten gerade den A-Wurf. Alle Kitten hatten vorerst ihre neuen Dosenöffner gefunden, die letzen zwei Kitten, um die es geht, haben uns im Dezember mit 14,5 Wochen verlassen. Zuerst alles in Ordnung, süße Fotos unter dem Weihnachtsbaum im neuen Heim etc. Knapp 11 Tage später bekomme ich Nachricht von der Besitzerin, dass sie beide zurückgeben will, da einer der beiden angeblich ihren Hubd attackiert und sie haben schon alles versucht und will nun die beiden zurückgeben. Ich persönlich halte 11 Tage für eine Eingewöhnung ziemlich knapp bemessen... ein Angriff auf den Hund kann ich mir schwer vorstellen, zum einen sind sie mit einer Dogge aufgewachsen und zum anderen Haben sie total liebes, sanftes Wesen. Naja, ich erspare mir weitere Kommentare darüber...
Nun meine eigentliche Frage: im Kaufvertrag ist kein Rückgaberecht vereinbart, lediglich mein Vorkaufsrecht zu 1/3 des Kaufpreises. Diesen werde ich jetzt ausüben und die Dame ist damit ja auch einverstanden. Ich würde gern noch einen Zweizeiler wegen der Rückgabe aufsetzen und benötige Formulierungshilfe bzw. freue mich über Ratschläge. Die Kleinen werden morgen zurückgebracht.
Liebe Grüße
wir sind blutige Züchteranfänger der Rasse Neva Masquarade und hatten gerade den A-Wurf. Alle Kitten hatten vorerst ihre neuen Dosenöffner gefunden, die letzen zwei Kitten, um die es geht, haben uns im Dezember mit 14,5 Wochen verlassen. Zuerst alles in Ordnung, süße Fotos unter dem Weihnachtsbaum im neuen Heim etc. Knapp 11 Tage später bekomme ich Nachricht von der Besitzerin, dass sie beide zurückgeben will, da einer der beiden angeblich ihren Hubd attackiert und sie haben schon alles versucht und will nun die beiden zurückgeben. Ich persönlich halte 11 Tage für eine Eingewöhnung ziemlich knapp bemessen... ein Angriff auf den Hund kann ich mir schwer vorstellen, zum einen sind sie mit einer Dogge aufgewachsen und zum anderen Haben sie total liebes, sanftes Wesen. Naja, ich erspare mir weitere Kommentare darüber...
Nun meine eigentliche Frage: im Kaufvertrag ist kein Rückgaberecht vereinbart, lediglich mein Vorkaufsrecht zu 1/3 des Kaufpreises. Diesen werde ich jetzt ausüben und die Dame ist damit ja auch einverstanden. Ich würde gern noch einen Zweizeiler wegen der Rückgabe aufsetzen und benötige Formulierungshilfe bzw. freue mich über Ratschläge. Die Kleinen werden morgen zurückgebracht.
Liebe Grüße