juristische fragen

  • Themenstarter Lissy-blue
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  • #41
Gute Entscheidung. Ich wünsch dir viel Glück.





Ach, und weil diese Züchterin so gar nicht geschäftstüchtig ist und das Tier nicht als Gegenstand sieht, möchte sie nicht den Kaufpreis zurückzahlen, sondern das nächste Tier nachschieben.
Ah ja ...

Ein Mensch mit Anstand und Liebe zum Tier (und damit auch Verständnis u.a. für die Trauer der TE) würde niemals auf sowas bestehen.

Soweit ich die TE verstanden habe, war das ein Kullanz-ANGEBOT der Züchterin.

Wie bereits weiter oben zu lesen ist, hat die Züchterin ja u.U, in gutem Glauben und im Vertrauen auf den TA gehandelt, als sie das Kitten übergeben hat... Woher soll die Züchterin wissen, dass das Kitten tatsächlich bei Übergabe bereits erkrankt war und die totbringende Erkrankung (welche auch immer) nicht bei der Käuferin erworben hat?

Wenn die kleine sofort krank war, warum hat sie sich dann nicht sofort an die Züchterin gewendet udn reklamiert?
Wurde die kleinne erst später Krank; woher soll die Züchterin wissen, dass Sie die Krankheit zu verantworten hat? Ich empfinde es als eher großzügig und entgegenkommend, sofort Ersatz anzubieten. Ich habe Züchterreaktionen in ähnlichen Fällen schon ganz anders gelesen und erlebt

Bislang konnte ich nirgendwo lesen, dass FIP nachgewiesen wurde ( dies eht nur im Labor/ der Pathologie- nicht mit den Mitteln einer herkommlichen Tierarztpraxis.
 
A

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  • #42
Soweit ich die TE verstanden habe, war das ein Kullanz-ANGEBOT der Züchterin.

Wie bereits weiter oben zu lesen ist, hat die Züchterin ja u.U, in gutem Glauben und im Vertrauen auf den TA gehandelt, als sie das Kitten übergeben hat... Woher soll die Züchterin wissen, dass das Kitten tatsächlich bei Übergabe bereits erkrankt war und die totbringende Erkrankung (welche auch immer) nicht bei der Käuferin erworben hat?

Wenn die kleine sofort krank war, warum hat sie sich dann nicht sofort an die Züchterin gewendet udn reklamiert?
Wurde die kleinne erst später Krank; woher soll die Züchterin wissen, dass Sie die Krankheit zu verantworten hat? Ich empfinde es als eher großzügig und entgegenkommend, sofort Ersatz anzubieten. Ich habe Züchterreaktionen in ähnlichen Fällen schon ganz anders gelesen und erlebt

Bislang konnte ich nirgendwo lesen, dass FIP nachgewiesen wurde ( dies eht nur im Labor/ der Pathologie- nicht mit den Mitteln einer herkommlichen Tierarztpraxis.

Nein, sie hat das nicht als Kulanz in den Raum gestellt.
Fip ist nachgewiesen, hatte die TE geschrieben.

Und dir als Züchterin muss ich doch wirklich nicht erklären, wie eng der Kontakt zwischen Züchter und TA ist. Entweder hat die Züchterin keine Ahnung von Katzen (wäre ja als Züchterin ja nicht so dolle) oder der TA ist schlecht, dann frage ich mich allerdings auch wieder, warum das eine Züchterin nicht merkt. Oder sie sind sich sehr ähnlich in ihrer Einstellung.

Aber da weder du noch ich weitere Infos haben, belassen wir es doch nun dabei, also ich zumindest. Kann sich jeder sein eigenes Bild daraus machen, gibt ja genug Infos.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #43
Nein, sie hat das nicht als Kulanz in den Raum gestellt.
Fip ist nachgewiesen, hatte die TE geschrieben.
und wir wissen alle, dass ein Coronatest gerne fälschlich als Fip-Test bezeichnet wird.

In welcher Pathologie wurde das Tier denn untersucht? :rolleyes:
 
  • #44
hi.

hab mich jez mal ordentlich mit ner anderen züchterin unterhalten.
vor gericht hätte ich leider nicht viele chancen.
gekauft wie gesehen also habe ich mitschuld daran das samira kleinwuchs hatte etc.
fip ist ja leider ne weitverbreitete krankheit.
dafür kann der züchter auch nix.

aber der züchter hat gewährleistungspflicht.
laut vertrag 2x impfung, aber es gab nur 1.
dafür könnte ich sie haftbar machen weil das betrug ist.

wenn ich die angebotene ersatzkatze nehme
dürfte ich die aber nicht weiter verkaufen weil der züchter vorverkaufsrecht hat.
oder falls die katze krank sein sollte wäre alles meine schuld.

naja alles traurig aber wahr
hab ich jez viel geld verloren
und leider meine kleine maus :(
aber dann muss ich eben mal wieder aus fehlern lernen
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #45
hi.

hab mich jez mal ordentlich mit ner anderen züchterin unterhalten.
vor gericht hätte ich leider nicht viele chancen.
gekauft wie gesehen also habe ich mitschuld daran das samira kleinwuchs hatte etc.
fip ist ja leider ne weitverbreitete krankheit.
dafür kann der züchter auch nix.

aber der züchter hat gewährleistungspflicht.
laut vertrag 2x impfung, aber es gab nur 1.
dafür könnte ich sie haftbar machen weil das betrug ist.

wenn ich die angebotene ersatzkatze nehme
dürfte ich die aber nicht weiter verkaufen weil der züchter vorverkaufsrecht hat.
oder falls die katze krank sein sollte wäre alles meine schuld.

naja alles traurig aber wahr
hab ich jez viel geld verloren
und leider meine kleine maus :(
aber dann muss ich eben mal wieder aus fehlern lernen

Die Gewährleistungspflicht ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers und nur im Rahmen von Privatverkäufen (also zwischen zwei Verbrauchern) abdingbar. Der Züchter gilt in diesem Punkt als Kaufmann (im Sinne von "nicht-Verbraucher").
Die Gewährleistung kommt aber nur dann zum Tragen, wenn der Kaufgegenstand (hier: die Katze) Mängel hat.

Du schreibst ja oben schon, dass ein gewährleistungspflichtiger Mangel (FIP) nicht vorlag bzw. nicht dem Züchter angelastet werden kann. Und den Mangel "Kleinwuchs" hast du selbst in Kauf genommen.

Die zweifache Impfung - sofern sie im Vertrag schriftlich vereinbart war - bedeutet nicht automatisch, dass ein Betrug vorliegt, wenn das Tier vertragswidrig mit nur einer Impfung übergeben wird.

Betrug bedeutet, dass der Betrüger nicht nur die Absicht hat, sich durch die Täuschung einen Vermögensvorteil zu verschaffen, und diesen Vermögensvorteil erhält, sondern er muss auch eine Täuschungsabsicht haben und beim Opfer auch die Täuschung erfolgreich erzeugen, um den Tatbestand des Betruges zu erfüllen.

Da du ja mit Katze und Kaufvertrag auch den Impfpass erhalten hast (so liest es sich jedenfalls in deinen Beiträgen), kann von einer Täuschung keine Rede sein, denn du hast ja selbst geschrieben, dass dir klar war, dass die Katze einen Tag vor der Übergabe geimpft worden war (also offensichtlich die erste Impfung). Auch ein Verbraucher ist gehalten, die Vertragsdokumente vollständig und gründlich zu lesen, wenn er einen Vertrag schriftlich abschließt.

Das in den gängigen Kaufverträgen über Rassekatzen vereinbarte Rückkaufrecht des Züchters bedeutet in erster Linie, dass vor einem geplanten Verkauf des Tieres der Züchter informiert werden muss. Inwieweit diese Vertragsklausel rechtswirksam ist, ist noch eine andere Frage.
Ich kenne diese Klausel beispielsweise aus dem Kaufvertrag über mein Sorgenfellchen (das dauerkranke Blindchen) als Rückkaufrecht mit einem festen vom Züchter festgelegten Preis, auf den seitens des Züchters jegliche tierärztliche Untersuchung, die er nach dem Erhalt der Katze durchführen lässt, anrechnen kann. Damit wäre die Klausel zumindest mit diesem Inhalt wegen Verstoßes gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam wegen Benachteiligung des Verbrauchers.
Für ähnliche Vertragsklauseln zum Rückkaufrecht dürfte dasselbe gelten.

In der Praxis wird ein Züchter das Rückkaufrecht nur in besonderen Ausnahmefällen geltend machen wollen und können.
Aber letztlich kann dir das egal sein, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass du eine kranke Katze würdest weiterverkaufen wollen. :confused:

Und krank.... ja, natürlich kann so ein Tierchen auch in deinem Haushalt krank werden! Es ist ein Lebewesen, kein genormtes Produkt mit lebenslänglicher Unkaputtbarkeitsgarantie!
Die Katze ist ein Naturprodukt mit unvorhersehbaren Abweichungen von der Kaufbeschreibung. Isso. :)

Ich glaube auch weiterhin nicht, dass die Züchterin von deiner kleinen verstorbenen Katze so ein fieses Monster ist, wie du sie hier hinstellst.
Ich kann deine Trauer verstehen, aber du kannst das nicht alles der Züchterin in die Schuhe schieben!

Weiter oben hatte ich ja schon geschrieben, dass die Kombination von Impfdruck und Umzug in das neue Zuhause bei deiner Katze den hohen Stress ausgelöst haben könnte, der das Coronavirus mutieren lässt.
Aber das konnte keiner wissen, da die Kleine ja augenscheinlich nicht auf Corona getestet worden war vorher. Und solche Tests sind, wie gesagt, beim Kauf einer Rassekatze auch nicht Standard. Man kann das selbst vorschlagen und den Züchter bitten, auf Kosten des Käufers den entsprechenden Test durchführen zu lassen. Trotzdem stellt ein Coronatiter keinen ausdrücklichen Mangel des Tieres im Sinne von "Krankheit" dar. (Bei einem hohen Titer kann das anders sein.)
Im Grunde könnte sich die Kleine auch bei deiner vorhandenen Katze angesteckt haben, sollte diese Coronaauscheiderin sein (was vermutlich ebenfalls unbekannt - weil nicht getestet - ist). Der Ausbruch von FIP bei deiner kleinen Katze ist letztlich ein Schicksalsschlag, wie er leider vorkommen kann. Bei einer sorgsam gezüchteten und gehaltenen Rassekatze wie deiner, aber auch bei einem Bauernhof- oder Streunerkätzchen.

Trauere um dein kleines Kätzchen, aber verteufele deswegen nicht die Züchterin, die über den Tod der Kleinen mit Sicherheit mindestens genauso traurig ist wie du - denn sie hat ja die Kitten von Geburt an betreut und aufwachsen sehen....
 
  • #46
Also an die Aussage einer anderen Züchterin würde ich mich nicht klammern.

Jupp. Nicht alle Züchter sind Juristen... :rolleyes:

Wenn der TA vom Kleinwuchs wusste und dir der Züchter weismachen wollte sie bekäme noch einen Wachstumsschub, ist das selbstverständlich Betrug und Täuschungsabsicht. Einziges Problem ist die Beweisbarkeit. Ruf doch morgen wirklich mal beim TA der Züchterin an.

Das ist, mit Verlaub, hanebüchener Unsinn!
Natürlich gibt es auch bei Kitten noch Wachstumsschübe - wie bei menschlichen Babys und Kleinkindern auch. Und auch Katzen bekommen von ihren Vorfahren unterschiedliche Gene betreffend die Größe und den Körperbau mit.
Standardmäßig hat die BKH den stämmigen Körperbau, wie ihn auch Hauskatzen aufweisen können (Cobbytyp). Aber natürlich gibt es auch zierlichere und zarter gebaute Exemplare, die genauso reinrassig sind wie ihre stämmigen und großen Artgenossen. Das ist bei allen Rassen so. Z. B. wurde bei den Coons lange Zeit vor allem nach Körpergröße und Ohrpinseln gezüchtet. Andere Züchter hatten sich die eckige Kinnlade vorgenommen. Es wird längst nicht immer alles in einem Tier vereint sein, obwohl alle drei Merkmale zu den gängigen Zuchtzielen der Maine-Coon-Katze zählen.

Und was den Körperbau angeht: hier im Forum ist aktuell ein TS-Thread zu einem Wurf Streunerkätzchen, die mit ihrer Mama bei einer Forine aufgenommen wurden. Es gab da einen Kümmerling, der später dann aber mit Riesenschritten aufholte.
Dies nur als Beispiel.

Unsinn ist deine Aussage aber vor allem in Bezug auf die Frage der Strafbarkeit.
Ich hatte oben schon geschrieben, dass eine Täuschungsabsicht sowie die Absicht der Vermögensschädigung im subjektiven Tatbestand beim Täter vorhanden sein muss. Zudem muss beides kausal miteinander verknüpft sein.
Die TE schreibt ja selbst, dass sie unbeschadet der Körpergröße die kleine Katze so, wie sie war, kaufen wollte. Wo, bitte, ist da die Kausalität zwischen Täuschung (selbst wenn eine vorhanden gewesen sein sollte) und Vermögensverschiebung? Die TE hat doch genau die Katze erhalten, die sie kaufen wollte!
Ein krankhafter Zwergenwuchs (in diesem Sinne als Mangel der Kaufsache) ist doch weder behauptet worden noch nachgewiesen.
Von daher kann auch nicht davon die Rede sein, dass ein Betrug vorliege, eine Verurteilung aber an Beweisen scheitere. Hallo? :rolleyes:


Wenn dein Kätzchen nicht ordnungsgemäß geimpft war, ist der Vertrag möglicherweise sowieso nichtig und du könntest dein Geld zurück fordern.

Auch hier hilft der Blick ins Gesetz, in diesem Fall ins BGB.

Nichtig ist ein Vertrag, wenn er gegen Gesetze verstößt oder wenn er erfolgreich angefochten wird. Das sind die gängigsten Beispiele.

Es verstößt weder gegen das Gesetz, Katzen ungeimpft zu verkaufen (sonst würden sich alle Leute freuen, die einem Vermehrer auf den Leim gegangen sind!), noch liegt hierin eine Täuschung vor, denn der Impfpass lag der TE offensichtlich vor. Sie schreibt ja selbst, dass die Katze einen Tag vor der Übergabe beim TA war und untersucht und geimpft wurde.
Wenn die TE dann die Unterlagen und den Kaufvertrag nicht gelesen hat vorm Unterschreiben, ist das ihr Problem und führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrages. :rolleyes:

Aber selbst wenn der Vertrag (aus welchem Grund auch immer) rückabgewickelt werden sollte, gäbe es da ein Problem:
Bei Nichtigkeit, aber auch bei sonstigen Fallgestaltungen der Vertragsrückabwicklung, sind beide Leistungen zurückzugewähren.

Wenn der Kaufpreis zurückverlangt wird, muss auch eine Katze - genau DIE Katze! - zurück gegeben werden.
Spätestens da scheitert also das Verlangen nach einer Kaufpreisrückzahlung....:oha:

Also lies bitte erst (in diesem Fall im BGB), bevor du solchen **** schreibst!



Die Klauseln zum Vorverkaufsrecht sind unwirksam (übrigens auch in Tierschutzverträgen). Nur stellt sich mir die Frage, wieso du das anführst, willst du auch züchten/ Verkaufen?

Was hat das Rückkaufrecht des Züchters mit dem Einsatz der Katze zur Zucht zu tun? :confused:

Ein seriöser Vereinszüchter wird nie wissentlich an einen Nichtzüchter (= nicht im Verein züchtender Käufer) verkaufen, ohne dass im Kaufvertrag eine Kastrationspflicht für die Katze festgelegt und die Produktion von Kitten mit dieser Katze verboten wird.
Der Verkauf als Liebhabertier schließt die Kastrapflicht und das Vermehrungsverbot ein.
Das Rückkaufrecht bezieht sich immer nur auf die verkaufte Katze und kann sich gar nicht auf die potentiellen Früchte (Kitten) beziehen, da diese gar nicht Kaufgegenstand sein können.

Unwirksam ist auch nicht das Rückkaufrecht als solches, sondern die weiteren Konditionen, also beispielsweise die einseitige Preisfestlegung und die Verrechnung von Tierarztkosten it dem vom Züchter zu zahlenden Kaufpreis, ohne dass der Käufer/Liebhaber sich dagegen wehren kann.

In den Tierschutzverträgen ist die Klausel rechtlich unwirksam, wonach der Käufer an der Katze kein Eigentum erwirbt und aus diesem Grunde die Katze nicht weiterverkaufen können soll.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen, die man nicht einfach in einen Topf werfen kann!

Also auch hier: bitte informiere dich über die rechtlichen Hintergründe, bevor du so etwas hier im Forum schreibst.
Danke! :cool:
 
  • #47
Ein seriöser Vereinszüchter wird nie wissentlich an einen Nichtzüchter (= nicht im Verein züchtender Käufer) verkaufen, ohne dass im Kaufvertrag eine Kastrationspflicht für die Katze festgelegt und die Produktion von Kitten mit dieser Katze verboten wird.
Der Verkauf als Liebhabertier schließt die Kastrapflicht und das Vermehrungsverbot ein.
Ich weiß, es ist OT, aber dazu habe ich eine Frage: Ich war bisher der Meinung, ein Käufer könne nach dem Kauf mit dem Tier machen was er möchte sofern es nicht gegen das (Tierschutz-)Gesetz verstößt. Aus diesem Grund auch die oft ungültigen Klauseln in den Tierheim-Verträgen. Weil mit dem Verkauf auch die Rechte an dem Eigentum/ der Katze abgetreten werden.

Da hätte doch aber auch der Züchter keine rechtliche Handhabe wenn trotz Vertrages das Tier zur Zucht eingesetzt wird? Weil diese Klausel gar nicht gültig wäre?
 
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  • #48
Ach und Nicker... ich kenn das ja schon von dir, mit dem ganz offensichtlichen Missverstehen ;)
Ich hoffe nur die TE lässt sich davon nicht einschüchtern.

Ganz persönlich kaufe ich dir die angebliche "Ausbildung mit Befähigung zum Richteramt" auch nicht ab, aber das nur Nebenbei.

Du kannst dich aber geehrt fühlen, ich eröffne mit dir meine Ingo Liste, auf sowas hab ich keine Lust.

Tja, und ich denke, dass Nicker einfach die Gesetze deuten kann, denn sie sind nie so geschrieben, das Normalo sie versteht.
Deshalb gibt es wohl Rechtsanwälte, die man um Rat bitten kann.
Allerdings gewinnen RA auch nicht immer.

Wenn man eine Katze kauft, wird sie in diesem Moment vom Lebewesen zur Sache.
Egal, was im Tierschutzgesetz steht.
Damit ist eine Katze wandelbar, ersetzbar, reparierbar.

Auch wenn man ein gutes Rechtsgefühl hat, heißt das nicht, dass man damit Recht hat, gerade dann meist nicht.
 
  • #49
Ich weiß, es ist OT, aber dazu habe ich eine Frage: Ich war bisher der Meinung, ein Käufer könne nach dem Kauf mit dem Tier machen was er möchte sofern es nicht gegen das (Tierschutz-)Gesetz verstößt. Aus diesem Grund auch die oft ungültigen Klauseln in den Tierheim-Verträgen. Weil mit dem Verkauf auch die Rechte an dem Eigentum/ der Katze abgetreten werden.

Da hätte doch aber auch der Züchter keine rechtliche Handhabe wenn trotz Vertrages das Tier zur Zucht eingesetzt wird? Weil diese Klausel gar nicht gültig wäre?

aus eben diesem Grund geben seriöse, verantwortungsvolle Züchter inzwischen nur noch kastriert ab.

Denkbar ist auch eine Ratenzahlungsvereinbarung, bei der die dritte Rate gegen die Vorlage der Katrationsbescheinigung innerhalb eines gewissen Zeitraumes erlassen wird.
Hier ist aber die Formulierung der Vereinbarung immens wichtig
 
  • #50
aus eben diesem Grund geben seriöse, verantwortungsvolle Züchter inzwischen nur noch kastriert ab.
Genau das erscheint mir auch am sinnvollsten. Ich habe mit meinem Youri auch die Unterlagen von der Vorbesitzerin bekommen. Da ist schon auf dem Abstammungsnachweis eine Art Stempel "nicht zur Zucht" und Youri wurde vor dem Verkauf noch kastiert.

"Seriöser" Züchter der aber potentiell potente Tiere mit einem ungültigen Vertrag abgibt und damit riskiert, dass genau mit solchen Tieren dann vermehrt wird, schließt sich für mich irgendwie aus.
 
  • #51
Im Grunde könnte sich die Kleine auch bei deiner vorhandenen Katze angesteckt haben, sollte diese Coronaauscheiderin sein (was vermutlich ebenfalls unbekannt - weil nicht getestet - ist). Der Ausbruch von FIP bei deiner kleinen Katze ist letztlich ein Schicksalsschlag, wie er leider vorkommen kann. Bei einer sorgsam gezüchteten und gehaltenen Rassekatze wie deiner, aber auch bei einem Bauernhof- oder Streunerkätzchen.

Trauere um dein kleines Kätzchen, aber verteufele deswegen nicht die Züchterin, die über den Tod der Kleinen mit Sicherheit mindestens genauso traurig ist wie du - denn sie hat ja die Kitten von Geburt an betreut und aufwachsen sehen....


wie oft soll ich dir noch sagen
LISSY und die kleine sind sich nie begegnet
also kann die kleine sich nicht bei lissy angesteckt haben !!!!!
 
  • #52
Ach und Nicker... ich kenn das ja schon von dir, mit dem ganz offensichtlichen Missverstehen ;)
Ich hoffe nur die TE lässt sich davon nicht einschüchtern.

Ganz persönlich kaufe ich dir die angebliche "Ausbildung mit Befähigung zum Richteramt" auch nicht ab, aber das nur Nebenbei.

Du kannst dich aber geehrt fühlen, ich eröffne mit dir meine Ingo Liste, auf sowas hab ich keine Lust.


DA GEB ICH DIR RECHT POPSICLE !!!!
die rechthaberein von nicker können einem echt aufn keks gehen
 
  • #53
wie oft soll ich dir noch sagen
LISSY und die kleine sind sich nie begegnet
also kann die kleine sich nicht bei lissy angesteckt haben !!!!!

für eine Ansteckung ist es grundsätzlich ausreichend, dass erst die eine udn dann die andere Katze auf deinem Schoß sass oder an deiner K#hose langgestrichen ist
 
  • #54
DA GEB ICH DIR RECHT POPSICLE !!!!
die rechthaberein von nicker können einem echt aufn keks gehen

Grundsätzlich ist es egal, ob dir die Äusserungen von Nicker auf den Keks gehen, oder nicht... Eigentlich solltest du dich über diese Äusserungen freuen, denn sie bereiten dich auf das vor, womit du konfrontiert wirst, wenn du dir anwaltlichen Rat einholst, oder gar gegen den Züchter klagst.
 
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  • #55
Da das alles eben nicht so stimmt wie Nicker es behauptet, bereitet es sie auch nicht auf irgendwas vor. ;)
Soviel noch dazu und dann auch nicht mehr.

Was mich aber noch interessiert und irgendwie unter gegangen ist, du hattest auch geschrieben, dass schon mehr Kätzchen aus dem Wurf (oder war es generell bei der Züchterin?) gestorben sind.
Weißt du dazu genaueres? Hatte sie dir das selbst erzählt, oder kennst du andere Betroffene?
Weißt du, woran die anderen gestorben sind?

andere aus DIESEM wurf sind gestorben
das war der 1.wurf dieser katzenmami
hat nicht geklappt und deswegen wurde sie jetzt auch kastriert
warum das geschwisterchen gestorben ist hat sie nicht verraten
 
  • #56
Auch wenn ich mich jetzt auch wieder unbeliebt mache, weil ich nicht einfach ja sage zu allem, was gehört werden will:

Es ist leider normal, dass bei einer Zucht immer wieder Kätzchen sterben- oft schon während der Geburt, oft kurz danach- selbst wenn sie bestens medizinisch versorgt werden....ist leider so....auch dass Katzen immer wieder Kaiserschnitte brauchen oder ihre Kätzchen nicht annehmen usw....jeder der damit zu tun hat oder hatte, auch Leute vom Tierschutz, die sich um Mütter kümmern, werden das bestätigen...

Was ich nicht verstehe ist, dass per se die Züchterin jetzt böse ist- du schreibst aber eigentlich gar nichts, wie es dort wirklich war- du warst doch mehrmals dort, hast dir alles angesehen, mit ihr gesprochen, wirst dir ja vielleicht auch angesehen haben, in welchem Verein sie ist, wie dort die Statuten sind usw....wenn ich mir ein Tier bei einem Züchter, um so viel Geld kaufe, dann schau ich doch genau hin, va. weil ja da soviel Schindluder bekannter Massen ablaufen kann....
das soll nicht heissen, du bist schuld...

Dass das Kätzchen an FIP gestorben ist, ist furchtbar- aber daran muss nicht der Züchter Schuld sein, noch du selbst- egal wo sie sich angesteckt hat... es ist einfach nur tragisches Pech....
das Coronavirus an sich, ist so, wie wenn wir mit dem Grippevirus in Kontakt kommen- im besten Fall ist gar nichts- im Schlimmsten Fall können auch wir daran sterben- dass die Viren mutiert sind, ist auch einfach nur Pech....

Dass sie Flüssigkeit im Bauch hatte, wie du im ersten Post bevor er gelöscht wurde, geschrieben hast und auch dem Züchter ankreiden wolltest, ist ein Symptom von FIP....

Versteh mich nicht falsch- deine Trauer kann ich verstehen- aber bei aller Trauer sollte man fair bleiben....
wenn jemand an einer Lungenentzündung stirbt, hat auch nicht automatisch der Arzt schuld- auch wenn man vielleicht im ersten Moment so empfinden mag- in der Wut und Verzweiflung

Vielleicht ist die Züchterin wirklich unseriös und furchtbar...aber das können wir alle nicht beurteilen, weil wir nie dort waren- falls das so ist, solltest du aber nicht nur dafür sorgen, dass du sie in diesem Einzelfall klagst, sondern auch ihren Verein, das Vet-Amt, den Tierschutz hinzuziehen....

Aber wenn es nur darum geht, hier abzulästern, dann ist das natürlich auch okay- die Emotionen müssen halt irgendwo hin....

Aber nicker hat meiner Meinung nach nur sehr logisch und rational versucht, deine Fragen zu beantworten....darum ging es aber offensichtlich gar nicht...
 
  • #57
DA GEB ICH DIR RECHT POPSICLE !!!!
die rechthaberein von nicker können einem echt aufn keks gehen

Das finde ich echt schräg - du nennst deinen Thread “juristische Fragen“, bekommst von nicker kostenlos fundierte rechtliche Hinweise und pöbelst dann im Windschatten von Popsicle gegen nicker rum? :confused:

Klar isses nicht schön, wenn die eigenen Erwartungen rechtlich nicht umsetzbar sind, aber so undankbar muss man sich auch nicht zeigen. :rolleyes:

Da das alles eben nicht so stimmt wie Nicker es behauptet, bereitet es sie auch nicht auf irgendwas vor. ;)
Soviel noch dazu und dann auch nicht mehr.

Und Popsicle, ich bin gespannt auf deine rechtliche Subsumtion, wenn du es soviel besser weißt. Einfach behaupten, der andere habe Unrecht, ist leicht. Lass mal deine Argumente hören!
 
  • #58
ob nun FIP oder nicht...

und meinetwegen bin ich auch die dümmste käuferin von allen,
aber als züchterin eine 14-wöchige katze unter 800g zu verkaufen
und als kerngesund zu bezeichnen ist auch nicht nett.

ich halt in diesem forum am besten meinen mund.

dieser thread kann gern geschlossen werden.
 
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