Darf Vermieter die Haltung Verbieten?

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Vali&Kevin

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Hallo ihr Lieben, :smile:

mein Freund und ich könnten im Juli eine Kitte von einem Züchter bekommen. Da wir uns sofort in den kleinen Kater verliebt haben und wir sonst schon alles soweit geplant haben, gibt es nur noch ein Problem: In unserem Mietvertrag steht das man keine Katzen und Hunde in den Wohnungen halten darf!:sad:

§ 15 Tierhaltung
Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.B. Zierfische und Ziervögel, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzellfal von den Parteien getroffen werden.

§ 33 Sonstige Vereinbarungen
Hunde und/oder Katzen dürfen nicht gehalten werden.

Jedoch sind vor einiger Zeit, unsere Nachbarn eingezogen und haben einen Hund mitgebracht, ohne das Parteien im Haus dazu gefragt worden sind.

Eigentlich müsste doch jeder Mieter gleich berechtigt werden, so dass wir uns im Prinzip auch eine Katze anschaffen könnten oder?!:aetschbaetsch1:
Leider muss ich zugeben, dass wir nicht den besten Kontakt zu dem Vermieter haben, da mehrmals Probleme mit der Wohnung auftraten und er sich erst nach vielen Telefonaten und Drohung mit Mietkürzung darum kümmerte!:grummel:
Daher könnt ihr euch bestimmt vorstellen, dass wir unseren Vermieter nur ungern um Erlaubnis fragen wollen...
P.S. Wir wohnen im Erdgeschoss, so dass nicht viel Lärm bei den Nachbarn ankommen würde ( Das Verhältnis mit den Nachbarn ist supi... wenn der Hausflur rechtzeitig geputzt wird :aetschbaetsch2: ) Wohnen jetzt seit 1 Jahr hier und der Vermieter war noch nie bei uns zu besuch:aetschbaetsch1:

Ich freue mich auf eure Tipps, Ratschläge und sonstiges :smile:
Liebe Grüße eure Valerie
 
A

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Zwei Katzenkinder lassen sich schlecht verstecken und wenn im Vertrag steht, dass Hunde und Katzen verboten sind, gilt das normalerweise. Wenn auch ein Hund im Haus wohnt, wäre zwar Gleichberechtigung angesagt - aber dazu müsstet ihr schon mit dem Vermieter sprechen.

Ich würde es lieber nicht drauf ankommen lassen und eine Wohnung suchen, in der ihr mit Tieren willkommen seid :). Notfalls die Kitten schon vorher holen - wenn ihr eh umzieht, wäre es ja egal.
 
Also ich würde es auch nicht drauf ankommen lassen. Wenn das so deutlich im Vertrag drinnen steht, dürfen sie euch die Katzen sogar wegnehmen falls ihr sie ohne erlaubnis einfach holt, oder euch aus der Wohnung werfen.
Fragt den Vermieter doch einfach per Brief, dann habt ihr es auch gleich schriftlich und ihr müsst nicht persönlich mit ihm reden. Oder zieht dort aus und sucht euch nen netteren Vermieter der Katzen erlaubt. oder lasst das mit der Katze erstmal.
 
Also ich würde es auch nicht drauf ankommen lassen. Wenn das so deutlich im Vertrag drinnen steht, dürfen sie euch die Katzen sogar wegnehmen falls ihr sie ohne erlaubnis einfach holt, oder euch aus der Wohnung werfen.
Fragt den Vermieter doch einfach per Brief, dann habt ihr es auch gleich schriftlich und ihr müsst nicht persönlich mit ihm reden. Oder zieht dort aus und sucht euch nen netteren Vermieter der Katzen erlaubt. oder lasst das mit der Katze erstmal.


Wegnehmen sicher nicht - es gibt zum Glück immer noch Gesetze, die mehr gelten als Mietverträge. Aber eine Kündigung wäre schon denkbar...
 
Also, ich habe etwas im Kopf, dass Katzen zu Kleintieren zählen und nicht verboten werden dürfen. Allerdings würde ich dennoch den Vermieter über die geplante Anschaffung unterrichten um das Verhältnis nicht zu verschlechtern.
Bei uns steht auch etwas im Mietvertrag dass Tierhaltung verboten ist, aber als wir sagten, dass wir uns Katzen anschaffen wollen war das kein Problem.

Hier noch ein paar Gerichtsentscheidungen, welche aber natürlich immer nur als Richtlinie zu sehen sind!

http://www.123recht.net/Katze-verbieten-__f44473.html
 
Erstmal danke das ihr so schnell geantwortet habt :smile:
ich denke auch das wir um eine Anfrage bei unserem Vermieter nicht drum herum kommen werden... wollen ja schließlich noch länger hier wohnen bleiben:aetschbaetsch1:
nur habe ich Angst das er es ablehnen wird, da wir uns wie gesagt schon vom ersten Aigenblick in den kleinen Racker verliebt haben :pink-heart:
 
Hallo ihr Lieben, :smile:
mein Freund und ich könnten im Juli eine Kitte von einem Züchter bekommen. Da wir uns sofort in den kleinen Kater verliebt haben und wir sonst schon alles soweit geplant haben, gibt es nur noch ein Problem:

1. EINE geht gar nicht
2. ich würde es nicht machen, ohne mit dem vermieter zu reden
3. herzlich willkommen bei uns :)
 
Werbung:
Also... ich wollte jetzt mal einen netten Brief verfassen:aetschbaetsch2:
habt ihr vielleicht so eine Art Vorlage oder wisst ihr wie was man in dem Brief alles reinschreiben sollte damit man ihn überzeugt kriegt?:smile:
 
  • #10
eine Frage an Maren:aetschbaetsch1:
Geht es denn nicht wenn wir erst den Kater holen und ca. 2 Monate später noch ein anderen dazu?
lg Valerie
 
  • #11
Hallo,

Katzen sind KEINE Kleintiere. In §33 steht leider drin, dass Katzen und/oder Hunde verboten sind. Und dann ist das halt so. Fragen kann man natürlich immer. Wenn andere Mietparteien nicht erlaubte Tierarten halten, würde ich hieraus kein Recht für die Allgemeinheit oder für Dich ableiten wollen. (auch wenn es ein gewisses Maß an Gleichberechtigung geben sollte)

Ganz ehrlich? Rein vertraglich habt Ihr hier meiner Meinung nach sehr schlechte Karten.

Aber wie schon geschrieben: Fragen kostet nix - naja vielleicht etwas Überwindung.

Viele Grüße
Ilka
 
  • #12
gehen geht alles. aber wenn du geschwister holst ist die maus nicht die ersten 8 wochen alleine und du hast dir eine (bei welpen einfache) zusammenfürung erspart.
 
  • #13
Es gibt ein neues Gerichtsurteil, Katzenhaltung darf der Vermieter
nicht verbieten, wenn es im Vertrag steht ist es rechtswidrig. Das Urteil
ist von diesem Jahr. Ich würde aber trotzdem niemals ohne schriftliche
Genehmigung zwei Katerchen zu mir holen. Also bitte mit Genehmigung.
 
  • #14
Es gibt ein neues Gerichtsurteil, Katzenhaltung darf der Vermieter
nicht verbieten, wenn es im Vertrag steht ist es rechtswidrig. Das Urteil
ist von diesem Jahr. Ich würde aber trotzdem niemals ohne schriftliche
Genehmigung zwei Katerchen zu mir holen. Also bitte mit Genehmigung.

Das habe ich auch schon gelesen...und mich erst riesig gefreut:smile: habe aber dann gehört das es nicht stimmt und der Vermieter es sehr wohl verbieten darf...:sad:
 
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  • #15
Unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem verfassungsrechtlich geschützten Besitzrechts des Mieters an der gemieteten Wohnung kommt das Amtsgericht Köln zu dem Ergebnis, dass die Haltung von Hunden und Katzen nicht nur in Eigentumswohnungen, sondern auch in Mietwohnungen zum Wohnen gehört und damit bei Mietverträgen über Wohnungen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt. Ein einschränkungsloses Verbot der Haltung von Hunden und Katzen benachteiligt den Mieter gegen die Gebote von Treu und Glauben unangemessen, da es dem Vertragszweck zu wieder läuft.
Amtsgericht Köln, 13.07.1995, Az.: 222 C 15/95, JW-RR 1995, 1416

Gleichbehandlung von Mietern bei Haustierhaltung
Der Vermieter darf die Erlaubnis der Katzen- oder Hundehaltung nicht versagen, wenn andere Hausbe-wohner eine Katze oder einen Hund haben. Er kann jedoch die Haltung eines Kampfhundes verbieten.

Landgericht Gießen, AZ.: 1 S 128/94

http://www.vergleichen-und-sparen.de/mietrecht_paragraphen_teil2.php

Wirderspruch dazu:

http://www.sibiland.de/Recht/katzen_und_Mietwohnung.htm

... ich würd notfalls mal einen Anwalt nach den richtigen Paragraphen fragen.

Du kannst ja auch mal selbst im BGB nachlesen, ab §535: http://www.gesetze.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000102377
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #16
Das stimmt aber es gibt ein neues Urteil vom BGH.
 
  • #17
ja am liebsten würde ich ja auch direkt 2 Kitten holen nur mein Freund wollte unbedingt eine Rassekatze und 500 euro sind ja nicht wenig also 2 aus diesem Wurf können wir uns leider nicht mal eben leisten....:sad: natürlich wollte ich schon zusehen das ich schnellstmöglich noch einen Spielgefährten für den Kleinen finde:smile:
 
  • #18
ja am liebsten würde ich ja auch direkt 2 Kitten holen nur mein Freund wollte unbedingt eine Rassekatze und 500 euro sind ja nicht wenig also 2 aus diesem Wurf können wir uns leider nicht mal eben leisten....:sad: natürlich wollte ich schon zusehen das ich schnellstmöglich noch einen Spielgefährten für den Kleinen finde:smile:

frag doch mal ob sie dir (entschuldige das doofe wort)
mengenrabatt geben....
 
  • #19
Eine Katze allein ist ein No Go! Dann schaut halt, dass ihr Notfellchen
nehmt. Ist doch eine tolle Sache, da gibt es so schöne, liebe Rassekatzen, die ein schönes Zuhause verdient haben. Da wird auch nur eine Schutzge-
bühr bezahlt und ihr tut ein gutes Werk.
 
  • #20
so weit ich weiß können freigänger verboten werden wegen "störung der nachbarn" aber wohnungskatzen bis zu 2 pro wohneinheit nicht mehr...
war glaub ich von dem gleichen beschluß der hier schon erwähnt wurde

meine ersten beiden hab ich mir ne genehmigung eingehohlt weil ich auch so nen § in der HO drinhatte...
meine wurde dann aber kurze zeit später geändert und nun steht da nur noch was von "hunde nur nach vereinbarung" alle neuen mieter haben aber noch die alte klausel drin stehen...
 

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