Vermieter und Katzenhaltung

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mollymelone

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4. März 2019
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Hallo!
Ich bin Mollymelone und wohne mit meinem Freund momentan in einer Wohnung zur Miete. Wir haben auch 2 Katzen, die jetzt 2 Jahre alt sind.

Ich glaube ich werde hier im Forum gleich gesteinigt werden und das ganz zu Recht.:rolleyes: Mich führt z nämlich ein Problem hierher.

Als ich vor Jahren alleine in die Wohnung gezogen bin, hatte ich keine Katze und mich deshalb nicht für Haustierhaltung interessiert. Später, vor 1.5 Jahren zog dann mein Freund zu mir. Und er brachte 2 Katzen mit. Irgendwie haben wir beide nicht daran gedacht, den Vermieter zu fragen, ob das in Ordnung ist. Irgendwie dachte einfacher keiner daran, dass man das bekannt geben muss. Erst vor kurzem habe ich dann den Passus im Vertrag gelesen, dass Katzen erst genehmigt werden müssen und habe angefragt - der Vermieter hat die Haustierhaltung verboten. Nun, das war dann auch der Grund, wieso wir die Wohnung gekündigt haben und nun nach einer neuen suchen. Allerdings stehen jetzt die nächsten 3 Monate Besichtigungen an und das mindestens einmal pro Woche. Und die Katzen sind ja nun mal schon da. Laut Vertrag würden wir für die Haustierhaltung trotz Verbot 350€ pro Monat zahlen. Daher wollen wir zumindest die ersten 2 Monate die Katzingers noch irgendwie geheim halten. Unsere Idee wäre, dass wir einfach alles wegräumen und je einer mit den Katzen die 30 Minuten spazieren fährt.. Natürlich müsste man dann den Geruch noch irgendwie weg bekommen, mit Lüften alleine geht es leider nicht ganz. Nicht ideal, aber uns fällt sonst keine Lösung ein. Ich weiß schon, es war dämlich, dass wir nicht gefragt haben, aber irgendwie hats auch keinen gestört und jetzt haben wir ja gekündigt. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder Idee, was wir in dieser misslichen Lagen tun können. In 3 Monaten müssen wir sowieso raus aber wir haben noch keine anderen Wohnung und möchten nicht riskieren jetzt schon gekündigt zu werden. In der neuen Wohnung fragen wir natürlich vorab, bei den bisher angeschauten war es aber überall kein großes Problem.
 
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Hallo!
Ich bin Mollymelone und wohne mit meinem Freund momentan in einer Wohnung zur Miete. Wir haben auch 2 Katzen, die jetzt 2 Jahre alt sind.

Ich glaube ich werde hier im Forum gleich gesteinigt werden und das ganz zu Recht.:rolleyes: Mich führt z nämlich ein Problem hierher.

Als ich vor Jahren alleine in die Wohnung gezogen bin, hatte ich keine Katze und mich deshalb nicht für Haustierhaltung interessiert. Später, vor 1.5 Jahren zog dann mein Freund zu mir. Und er brachte 2 Katzen mit. Irgendwie haben wir beide nicht daran gedacht, den Vermieter zu fragen, ob das in Ordnung ist. Irgendwie dachte einfacher keiner daran, dass man das bekannt geben muss. Erst vor kurzem habe ich dann den Passus im Vertrag gelesen, dass Katzen erst genehmigt werden müssen und habe angefragt - der Vermieter hat die Haustierhaltung verboten. Nun, das war dann auch der Grund, wieso wir die Wohnung gekündigt haben und nun nach einer neuen suchen. Allerdings stehen jetzt die nächsten 3 Monate Besichtigungen an und das mindestens einmal pro Woche. Und die Katzen sind ja nun mal schon da. Laut Vertrag würden wir für die Haustierhaltung trotz Verbot 350€ pro Monat zahlen. Daher wollen wir zumindest die ersten 2 Monate die Katzingers noch irgendwie geheim halten. Unsere Idee wäre, dass wir einfach alles wegräumen und je einer mit den Katzen die 30 Minuten spazieren fährt.. Natürlich müsste man dann den Geruch noch irgendwie weg bekommen, mit Lüften alleine geht es leider nicht ganz. Nicht ideal, aber uns fällt sonst keine Lösung ein. Ich weiß schon, es war dämlich, dass wir nicht gefragt haben, aber irgendwie hats auch keinen gestört und jetzt haben wir ja gekündigt. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder Idee, was wir in dieser misslichen Lagen tun können. In 3 Monaten müssen wir sowieso raus aber wir haben noch keine anderen Wohnung und möchten nicht riskieren jetzt schon gekündigt zu werden. In der neuen Wohnung fragen wir natürlich vorab, bei den bisher angeschauten war es aber überall kein großes Problem.

Ein generelles Tierhaltungsverbot, auch wenn im Mietvertrag eine Klausel darin steht, galt 2013 für den Bundesgerichtshof als unzulässig, da es das Personlichkeitsrecht des Mieters, sich in der Wohnung frei entfalten zu können einschränkt. Quelle klick ab 0:30 Hast du deine Antwort.

Für etwaige Schäden musst du aber haften.
 
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Ein generelles Tierhaltungsverbot, auch wenn im Mietvertrag eine Klausel darin steht, galt 2013 für den obersten Bundesgerichtshof als unzulässig, da es das Personlichkeitsrecht des Mieters, sich in der Wohnung frei entfalten zu können einschränkt. Quelle klick ab 0:30 Hast du deine Antwort.

Für etwaige Schaden musst du aber haften.

Danke! Das hab ich auch schon gehört allerdings ist die Haustierhaltung nicht allgemein untersagt. Im Mietvertrag steht Haustierhaltung ist bis auf Kleintiere genehmungspflichtig. Und er hat die Katzen ja leider auf die Anfrage verboten. :oops: für die Schäden haften wir, das ist nicht das Problem. Wir wollen uns nur nicht für 12 Wochen noch mit dem Vermieter anlegen.
 
Laut Vertrag würden wir für die Haustierhaltung trotz Verbot 350€ pro Monat zahlen.

Hi,

an deiner Stelle würde ich erst einmal herausfinden ob eine solche Klausel überhaupt zulässig ist. Vor allem in dieser Höhe!

Natürlich müsste man dann den Geruch noch irgendwie weg bekommen, mit Lüften alleine geht es leider nicht ganz.


Warum müsst ihr wegen der Katzen lüften? Wie stark riechen sie denn und warum? Sind sie unsauber?

October
 
Danke! Das hab ich auch schon gehört allerdings ist die Haustierhaltung nicht allgemein untersagt. Im Mietvertrag steht Haustierhaltung ist bis auf Kleintiere genehmungspflichtig. Und er hat die Katzen ja leider auf die Anfrage verboten. :oops: für die Schäden haften wir, das ist nicht das Problem. Wir wollen uns nur nicht für 12 Wochen noch mit dem Vermieter anlegen.

Konflikte sind wohl nicht auszuschließen ich glaube aber kaum, das er euch rechtens vorab fristlos kündigen kann. Er müsste euch vorher schriftlich abmahnen, die Tierhaltung zu unterlassen. Und da ist eben, wie oben bereits erwähnt, die Rechtslage etwas kompliziert, wegen dem Persönlickeitsrecht zum Beispiel.
Achso mal nebenbei. Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, erkundige dich mal ob die Tierschäden mit abdeckt. Unsere macht das nämlich;) Falls etwas kaputt gegangen ist
 
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Ok, das hilft uns schon mal sehr. Ob die Klausel mit den 350€ rechtens ist, ist eine gute Frage. Ich denke nur, dass man länger braucht, um das abzuklären. Und die Besichtigung steht schon übermorgen an. Aber vielleicht haben wir ja Glück und danach sind nicht so viele Bewerber. Meist sind hier erst im letzten Monat viele Bewerber.

Unsere Katzen riechen übrigens nicht stark, aber man merkt schon einen Geruch, wenn man in die Wohnung kommt. Nicht unangenehm, aber man riecht es.
Unsere Haftpflicht denkt aus irgendeinem Grund leider nur Hunde ab (?), aber wir haben auch keine Schäden hier. Zumindest nicht durch Katzingers ;-) Gut zu wissen, dass er uns nicht sofort kündigen kann.

Die Katzenhaltung wurde uns mit der Begründung verboten, dass er schlechte Erfahrungen mit Katzenhaltung gemacht hat.
 
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Konflikte sind wohl nicht auszuschließen ich glaube aber kaum, das er euch rechtens vorab fristlos kündigen kann.

Da mollymelone von sich aus die Wohnung gekündigt hat geht es jetztvorallem darum, dass dieser bei der Wohnungsübergabe keine Probleme bereitet. Sie will schließlich vermutlich ihre Kaution möglichst stressfrei wiederbekommen.

October
 
Ok, das hilft uns schon mal sehr. Ob die Klausel mit den 350€ rechtens ist, ist eine gute Frage. Ich denke nur, dass man länger braucht, um das abzuklären. Und die Besichtigung steht schon übermorgen an. Aber vielleicht haben wir ja Glück und danach sind nicht so viele Bewerber. Meist sind hier erst im letzten Monat viele Bewerber.

Unsere Katzen riechen übrigens nicht stark, aber man merkt schon einen Geruch, wenn man in die Wohnung kommt. Nicht unangenehm, aber man riecht es.
Unsere Haftpflicht denkt aus irgendeinem Grund leider nur Hunde ab (?), aber wir haben auch keine Schäden hier. Zumindest nicht durch Katzingers ;-) Gut zu wissen, dass er uns nicht sofort kündigen kann.

Die Katzenhaltung wurde uns mit der Begründung verboten, dass er schlechte Erfahrungen mit Katzenhaltung gemacht hat.

Sind deine Katzen kastriert?

In 3 Monaten müssen wir sowieso raus aber wir haben noch keine anderen Wohnung und möchten nicht riskieren jetzt schon gekündigt zu werden.


Das war aber auch ihre Sorge gewesen, @October
 
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  • #10
Das hab ich mir auch als erstes gedacht.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass eine Privatperson einfach mal eben eine solche Strafe erheben darf.
Nur weil was in nem Vertrag steht, heißt das nicht, dass es gesetzlich gültig ist. Z.B. eine Schwangere im Arbeitsvertrag dazu zu verdonnern bis zum Tag der Geburt arbeiten zu müssen, kann in nem Vertrag stehen wies lustig is, rechtswirksam wird es deswegen noch lange nicht. Auch nicht wenn frau das unterschrieben hat.

Und vergesst beim Auszug das Übergabeprotokoll nicht. Nicht dass der Vermieter Euch im Nachhinein irgendwelche Pseudoschäden aufbrummen will, die die Katzen angeblich verursacht haben.

Eben. Das hört sich sehr abenteuerlich an. Ich empfehle der TE eine Rechsberatung in Anspruch zu nehmen.
 
  • #11
Ok, das hilft uns schon mal sehr. Ob die Klausel mit den 350€ rechtens ist, ist eine gute Frage. Ich denke nur, dass man länger braucht, um das abzuklären.

Nö, das solltest du innerhalb von 1-2 Tagen klären können, z.B. indem du einen (online?) Anwalt befragst oder eine Internetrecherche durchführst.

Mir kommt diese Klausel schon sehr, sehr merkwürdig vor.

Und die Besichtigung steht schon übermorgen an.

WER kommt zur Besichtigung? Der Vermieter oder Interessenten,die sich die Wohnung ansehen wollen?


Unsere Katzen riechen übrigens nicht stark, aber man merkt schon einen Geruch, wenn man in die Wohnung kommt. Nicht unangenehm, aber man riecht es.

Hm, das mit dem Geruch habe ich immer noch nicht verstanden.


Die Katzenhaltung wurde uns mit der Begründung verboten, dass er schlechte Erfahrungen mit Katzenhaltung gemacht hat.

Damit kommt der Vermieter vor Gericht als alleiniger Grund nicht durch!

Ich habe auch noch nicht verstanden, ob ihr von euch aus die Wohnung gekündigt habt oder nicht?

October
 
  • #12
Danke! Wir lassen uns morgen gleich einmal wegen der Klausel beraten. Finde das auch ganz schön hoch, aber habe mir nicht viele Gedanken darum gemacht, ob es rechtens ist. Es stehen auch einige Dinge darin, wie dass bei Haustierhaltung, die nicht genehmigt ist, die Wände neu ausgemalt werden müssen und man die Wohnung dampfreinigen muss und eben diese Summe zahlen muss :confused:

Unsere Sorgen sind zusammengefasst dass wir vorher rausgeworfen werden bevor die 3 Monate um sind (was ja offensichtlich schon einmal nicht geht), dass wir diese hohe Summe wegen der Katzen Haltung zahlen müssen und dass wir Streit anzetteln und die Kaution nicht mehr bekommen. Die Katzen haben aber keine Schäden angerichtet, ich denke das sollte kein Problem sein. Protokolle machen wir natürlich.

October: Wir haben gekündigt. Wir wollten erstens nicht, dass Katzingers verboten sind und dann später Probleme bekommen und zweitens hätten wir uns sowieso bald auf Wohnungssuche gemacht. Zu Besuch kommt der Vermieter mit potentiellen Nachmieter. Hier bringen wir die Katzen vorher weg und reinigen alles. Wir hoffen jedoch, dass die Besichtigungen danach nicht zu häufig sind oder zB über einen Makler laufen, da wäre es uns dann auch egal.. Die Katzen sind übrigens kastriert. Wie gesagt der Geruch ist nicht unangenehm, aber man merkt es als Fremder doch. Sie pinkeln aber nur im Klo also das it's nicht.
 
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  • #13
Es stehen auch einige Dinge darin, wie dass bei Haustierhaltung, die nicht genehmigt ist, die Wände neu ausgemalt werden müssen und man die Wohnung dampfreinigen muss und eben diese Summe zahlen muss :confused:

Das wird ja immer besser. Geh am besten zu einem Anwalt und mach ne Rechtsberatung.
 
  • #14
Danke! Wir lassen uns morgen gleich einmal wegen der Klausel beraten. Finde das auch ganz schön hoch, aber habe mir nicht viele Gedanken darum gemacht, ob es rechtens ist. Es stehen auch einige Dinge darin, wie dass bei Haustierhaltung, die nicht genehmigt ist, die Wände neu ausgemalt werden müssen und man die Wohnung dampfreinigen muss und eben diese Summe zahlen muss :confused:

Du solltest dich jetzt DRINGEND mit dem Mietrecht beschäftigen, denn dein Vermieter hat da sehr eigenwillige Vorstellungen davon, was so deine Pflichten sein sollen.

Dampfreinigen??? :rolleyes: Das musst du mit Sicherheit nicht. Je nachdem wie lange du da wohnst musst du vielleicht noch nicht einmal neu streichen...

Unsere Sorgen sind zusammengefasst dass wir vorher rausgeworfen werden bevor die 3 Monate um sind (was ja offensichtlich schon einmal nicht geht), dass wir diese hohe Summe wegen der Katzen Haltung zahlen müssen und dass wir Streit anzetteln und die Kaution nicht mehr bekommen. Die Katzen haben aber keine Schäden angerichtet, ich denke das sollte kein Problem sein. Protokolle machen wir natürlich.

Die hohe Strafzahlung wegen der Katzenhaltung dürfte nicht rechtens sein. Rausschmeißen kann er euch auch nicht und das wird auch nicht passieren.

Die problemlose Rückzahlung der Kaution könnte ein Problem sein. aber um alles andere musst du dir keinen Kopf machen.

October
 
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  • #15
Renovierungspflicht bestünde, soweit ich das weiß, wenn die Wände von dir/deinen Katzen grob verschmutzt werden würden bzw. bei Fahrlässigkeit. Gewöhnliche Gebrauchsspuren bzw. Abnutzung zählt nicht dazu.
Hat dir dein Vermieter ein Übergabeprotokoll, in dem bereits vorhandene Schäden dokumentiert sind, beim Einzug gegeben?
 
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  • #16
Ja ich habe eine Übergabeprotokoll. Damals lief alles über eine Maklerfirma, deshalb habe ich mir um rechtens oder nicht auch keine Gedanken gemacht. Auf jeden Fall lassen wir das als erstes prüfen. Da ich die Wohnung damals auch über einen Makler bekommen habe, hatte ich die Hoffnung, dass er es diesmal auch über eine Firma ausschreibt- dann hätten wir den direkten Konflikt nicht. :oops:
 
  • #17
Den Punkt, dass er schlechte Erfahrung gemacht hat, kann ich schon nachvollziehen.

Wer einmal in einer Wohnung war, die, sorry, vollgeschissen ist von oben bis unten und dort Katzen rausholen musste...der versteht sowas.
Die wohnung war zuvor noch frisch renoviert gewesen.
Der Vermieter blieb auf den Kosten sitzen.
Den Gestank da wieder auszubekommen....phu, fast unmöglich.
 
  • #18
Den Punkt, dass er schlechte Erfahrung gemacht hat, kann ich schon nachvollziehen.

Wer einmal in einer Wohnung war, die, sorry, vollgeschissen ist von oben bis unten und dort Katzen rausholen musste...der versteht sowas.
Die wohnung war zuvor noch frisch renoviert gewesen.
Der Vermieter blieb auf den Kosten sitzen.
Den Gestank da wieder auszubekommen....phu, fast unmöglich.

Navollziehbar ist es auf jeden Fall, aber eher kein Grund ein generelles Verbot auszusprechen oder Klauseln in einen Mietvertrag zu stecken, die nicht mit der Gesetzeslage überinstimmen
 
  • #19
Den Punkt, dass er schlechte Erfahrung gemacht hat, kann ich schon nachvollziehen.

Wer einmal in einer Wohnung war, die, sorry, vollgeschissen ist von oben bis unten und dort Katzen rausholen musste...der versteht sowas.
Die wohnung war zuvor noch frisch renoviert gewesen.
Der Vermieter blieb auf den Kosten sitzen.
Den Gestank da wieder auszubekommen....phu, fast unmöglich.

Klar, ich verstehe es auch. Deswegen ziehen wir ja auch aus. Aber voll geschissen ist es hier defintiv nicht. Unsere Katzingers benutzen brav das Klo. ;)
 
  • #20
Lass die Katzen da und behaupte, dass das Besuchskatzen sind. Zur Urlaubsvertretung...
 

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