Vermieter und Katzenhaltung

  • Themenstarter mollymelone
  • Beginndatum
  • #21
Mein Stand war auch, dass in Deutschland Katzen nicht mehr verboten werden dürfen, nicht nur Kleintiere (Hunde sind was anderes). Außerdem, wenn er andere Tiere erlaubt oder in Vergangenheit schon einmal Tiere erlaubt hat, darf er soweit ich weiß sie euch nicht verbieten. Aber lasst euch da nochmal beraten, ich bin kein Rechtsanwalt und hab mich mit dem Thema schon lange nicht mehr auseinandersetzen müssen.

Mein Tipp: Macht unbedingt datiere Fotos vom Zustand der Wohnung, wegen Kaution, damit er euch nichts unterjubeln kann.

Warum müsst ihr wegen der Katzen lüften? Wie stark riechen sie denn und warum? Sind sie unsauber?

Ich weiß, man gesteht sich das nicht gerne ein, aber selbst die saubersten Wohnungskatzen riechen etwas. Selbst das dreimal am Tag gesäuberte Katzenklo hat einen Eigengeruch. Manch einer ist empfindlich und riecht ALLES - als Halter wird man "immun" dagegen und es fällt einem kaum auf. Eine Tierwohnung riecht immer anders als eine ohne Tiere.

Vor der Wohnungsbesichtigung nicht nur durchlüften, sondern eventuell auch mal Raumduft (einen möglichst neutralen - schau dir auch mal Lampe Berger an) einsetzen. KaKlos nicht nur verstecken sondern raus aus der Wohnung, wenn ihr mit den Katzis spazieren fahrt.

Lass die Katzen da und behaupte, dass das Besuchskatzen sind. Zur Urlaubsvertretung...

Finde ich eine gute Idee! ;) Spontane Vertretung für Familie oder Freunde wegen was auch immer (Krankheit? Geht ihn prinzipiell nichts an)

Viel Glück. Wohnungsbesichtigungen sind furchtbar belastend, vor allem wenn dann noch so ein Unsicherheitsfaktor hinzu kommt.

Und egal ob ihr euch für Katzen da lassen oder spazieren fahren entscheidet, unbedingt lüften/Geruch (siehe oben), damit euch wirklich nichts angehängt werden kann. Vor allem, wenn ihr sie doch als "Besuchskatzen" da lasst, zeigt es dann, dass ihr euch trotzdem gut um die Wohnung kümmert.

Jegliches Spiezleug wegräumen, auch wenn die Katzen dableiben. Es sollte so "steril" und aufgeräumt wie nur irgend möglich wirken.
 
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  • #22
HAHa erst Tierhaltung fragen und dann besuchskatzen haben?
Das kauft einem nur ein Naivling ab.

Ich würde sie wegschaffen, am besten Tage vorher. Notfalls für ein paar Wochen ausquartieren.
Putzen und lüften. Frischer Reiniger überdeckt den Geruch sofern alles aus der Wohnung rauskommt.

Er kann rechtlich vermutlich nicht gewinnen aber er hat die Kaution.
Das darf er zwar nicht benutzen dafür aber in der Realität machen Vermieter genau das. Eine Rechtsschutz scheint ihr nicht zu haben.

Der Herr ist vermutlich schon was älter (ü50) und eventuell dezent irre.

Ich würde mich zwar nicht bekloppt machen aber die Katzen da lassen ? Lieber nicht.

Wie soll er ohne Anzeichen Tierhaltung nachweisen oder glaubhaft unterstellen?
Dann hattet ihr halt 3 Wochen Katzen, daher das Interesse, aber die sind schon lange wieder weg. Aber das wird er gar nicht merken, wenn alles weggeräumt ist, denk ich.

Abstreiten bis aufs letzte würd ich das :D
 
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  • #23
Macht euch noch mal genauer schlau.
Natürlich hat der Vermieter das Recht Tierhaltung außer von Kleintieren zu verbieten. Und eine Katze ist kein Kleintier.

Und so wie es sich anhört hat dieser Vermieter schon ganz schlechte Erfahrungen gemacht sonst würde er nicht solche Klauseln einbauen.

Ich bin Mieter und ich bin auch Vermieter.
Meine Mieter dürfen Katzen halten, ganz klar!
Und da ich aktuell in einer Mietwohnung wohne habe ich auch eine Erlaubnis für Katzenhaltung.

Wenn jemand davon ausgeht das es keine Rolle spielt uns ich vorher keine Gedanken macht muß er meiner Meinung nach hinterher auch die Dinge tragen die auf ihn zukommen können weil er sich nicht darum gekümmert hat.

Wobei ich die 350€ als unangemessen halte!
Das würde ich auch nicht bezahlen wollen und das halte ich nicht für legitim.
Auch ein dampfreinigen der Wohnung nicht grundsätzlich.
Ich würde mir als Vermieter die Wohnung mit den Mietern anschauen und gemeinsam vereinbaren was gemacht werden soll.

Und ich steh total auf Ehrlichkeit!!!!
Wenn meine Mieter ein Problem haben sagen sie mit das klar und ehrlich und wir finden immer eine Lösung.

Ich würde jetzt dem Vermieter sagen daß ihr Katzen aufgenommen habt und deshalb auch ausziehen möchtet und den Vertrag gekündigt habt.

Und ich würde dann versuchen einen gemeinsamen Weg zu finden mit dem beide Parteien zufrieden sind.

Daß ihr jetzt evtl. mehr Kosten nach Auszug habt als ohne Katzen ist grundsätzlich nicht Schuld des Vermieters!
Oder?
 
  • #24
HAHa erst Tierhaltung fragen und dann besuchskatzen haben?
Das kauft einem nur ein Naivling ab.

Ich würde sie wegschaffen, am besten Tage vorher. Notfalls für ein paar Wochen ausquartieren.
Putzen und lüften. Frischer Reiniger überdeckt den Geruch sofern alles aus der Wohnung rauskommt.

Er kann rechtlich vermutlich nicht gewinnen aber er hat die Kaution.
Das darf er zwar nicht benutzen dafür aber in der Realität machen Vermieter genau das. Eine Rechtsschutz scheint ihr nicht zu haben.

Der Herr ist vermutlich schon was älter (ü50) und eventuell dezent irre.

Ich würde mich zwar nicht bekloppt machen aber die Katzen da lassen ? Lieber nicht.

Wie soll er ohne Anzeichen Tierhaltung nachweisen oder glaubhaft unterstellen?
Dann hattet ihr halt 3 Wochen Katzen, daher das Interesse, aber die sind schon lange wieder weg. Aber das wird er gar nicht merken, wenn alles weggeräumt ist, denk ich.

Abstreiten bis aufs letzte würd ich das :D

Solche Mieter wünscht sich jeder Vermieter.
Vielen Dank daß du nicht in meiner Wohnung lebst.

Und was hat das alles mit dem Alter des Vermieters zu tun?
Sind alle Menschen ü50 irre?
:reallysad:
 
  • #25
Die Klausel mit den 350 Euro ist definitv unwirksam. Schäden, die in der Wohnung entstanden sind, müssen jedoch vor dem Auszug beseitigt werden.

Was ich so unglaublich finde, erst wurde geschrieben, dass erst eine Wohnung gefunden werden muss, dann, dass bereits gekündigt wurde.

Auch das mit dem Geruch macht mich stutzig. Ich hab selber 3 Katzen und da riecht man gar nichts, es sei denn da hat eine von denen auf dem Klo mal richtig etwas hinterlassen.

Ich bezweifele stark den Verheitsgehalt von Nimsa.
 
  • #26
Ich gehöre leider zu diesen Mietern, die schon dafür gesorgt haben, dass der Vermieter keine Heimtierhaltung mehr erlaubte. Der Fall geschah, als mein Ex-Freund und ich uns getrennt hatten, er zog frühzeitig aus und nahm seine zwei Katzen und seine 15 Terrarien mit Skorpionen, Schlangen, Fröschen und Bartagamen mit.

Wegen der Trennung der Gruppe der zwei andern Katzen lief die Harmonie in der Gruppe aus dem Ruder und mein Kater hat angefangen, meine Katze zu terrorisieren. Sie verkroch sich unter dem Sofa, ass und trank kaum noch und pinkelt und kotete dorthin. Ich habe daraufhin den Kater weggeben und versucht alles zu putzen, aber natürlich war der Parkett an dieser Stelle zerstört. Zudem hatte ich zu diesem Zeitpunkt auch noch Farbmäuse, welche auch noch etwas "gestunken" haben. Auf jeden Fall roch man den Tiergeruch sofort, wenn man die Wohnung betrat.

Als ich dann einige Monate später ausziehen wollte, bemerkte das natürlich der Vermieter bei einem Besuchstermin und verbot mir dann die Tierhaltung. Ich hatte 3 Wochen Zeit, die Tiere loszuwerden. Als ich fragte, was ich denn mit den Tieren tun solle, ich könnte erst in 2 Monaten in die neue Wohnung, war die Antwort ganz trocken "In ein Tierheim geben". Glücklicherweise konnte ich dann bei der neuen Wohnung etwas früher einziehen.

Natürlich verstehe ich den Vermieter, dass er sowas in Zukunft vermeiden möchte, aber ich konnte ja auch nichts dafür, was geschah. Es war 2 Jahre lang sauber in unserer Wohnung und die Pinklerei passierte erst, als mein Ex-Freund auszog und die Katze terrorisiert wurde. Und meine Privathaftpflicht hat eh alles übernommen, so dass für den Vermieter eigentlich gar keine Kosten entstanden.

Er hat dann auch einfall alles, was in der Wohnung irgendwie kaputt aussah, auf die Katzen geschoben. Im Zimmer, in welchem die Terrarien meines Ex-Freundes standen, hatten die Katzen keinen Zutritt. Dort der Parkett in einer Ecke etwas verzogen, wahrscheinlich wegen der Feuchtigkeit, aber meines Wissens war das schon bei unserem Einzug so. Der Vermieter sagte "Hier hat sie auch hingepisst". Unmöglich, das Zimmer war immer katzenfrei! Und überall sah und spürte er noch irgendwelchen eingebildeten Staub und Dreck. Sogar die Putzmannschaft musste darunter leider und zweimal putzen kommen, obwohl es schon sauber genug war.


Ich hoffe für dich, dass der Besuchstermin morgen klappt. Gut lüften und saugen, es dürfen auch keine Tierhaare sichtbar sein. Vielleicht findet sich schnell ein neuer Mieter, so dass nur 2-3 Besuche nötig sind. Auf jeden Fall würde ich wirklich noch mit einem Rechtsschutz abklären, ob das in dieser Form wirklich gültig ist. Vor allem diese Busse...!
 
  • #27
Auch das mit dem Geruch macht mich stutzig. Ich hab selber 3 Katzen und da riecht man gar nichts, es sei denn da hat eine von denen auf dem Klo mal richtig etwas hinterlassen.

Ich bezweifele stark den Verheitsgehalt von Nimsa.

Dann rede dir das nur weiter schön ein. Natürlich riecht man Tiere in der Wohnung, egal wie sauber alles ist. Ich selbst riech das nicht, auch keine meiner Freundinnen mit Katze, aber Nicht-Katzen-Besitzer riechen das :)
Deinen letzten Satz finde ich unverschämt.
 
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  • #28
Die Klausel mit den 350 Euro ist definitv unwirksam. Schäden, die in der Wohnung entstanden sind, müssen jedoch vor dem Auszug beseitigt werden.

Was ich so unglaublich finde, erst wurde geschrieben, dass erst eine Wohnung gefunden werden muss, dann, dass bereits gekündigt wurde.

Auch das mit dem Geruch macht mich stutzig. Ich hab selber 3 Katzen und da riecht man gar nichts, es sei denn da hat eine von denen auf dem Klo mal richtig etwas hinterlassen.

Ich bezweifele stark den Verheitsgehalt von Nimsa.


Wir haben bereits gekündigt, aber noch keine Wohnung und das habe ich auch im Anfangspost so geschrieben. :rolleyes:
Und den Geruch bilden wir uns hier auch nicht ein, Katzen haben nun mal einen Eigengeruch. Und nein, sie pinkeln hier nirgendwo hin. Katzen riecht man eben nun mal auch - es riecht ja auch nicht unangenehm, aber fällt wohl auf. Das haben ja nun auch mehrere User hier bestätigt. ;)
Das mit der Klausel lassen wir mal prüfen, aber es steht vertragswidrige Nutzung und ich denke darunter fällt auch das Halten der Katzen ohne Genehmigung.
 
  • #29
.

Und ich steh total auf Ehrlichkeit!!!!
Wenn meine Mieter ein Problem haben sagen sie mit das klar und ehrlich und wir finden immer eine Lösung.

Ich würde jetzt dem Vermieter sagen daß ihr Katzen aufgenommen habt und deshalb auch ausziehen möchtet und den Vertrag gekündigt habt.

Und ich würde dann versuchen einen gemeinsamen Weg zu finden mit dem beide Parteien zufrieden sind.

Daß ihr jetzt evtl. mehr Kosten nach Auszug habt als ohne Katzen ist grundsätzlich nicht Schuld des Vermieters!
Oder?

Du klingst nach einer guten Vermieterin, aber leider ist unser Vermieter da anders eingestellt. ;) Wir sind ja wegen der Katzen auf ihn zugekommen, aber er ist da stur. Er weiß ja schon, dass wir ausziehen werden, da ich schon gekündigt habe.
Mehrkosten wie z.B. für Schäden, die wir nachweislich verursacht haben, sind in Ordnung und ist ja auch die Schuld vom Vermieter. Aber 350€ zahlen wir nicht. Diese Kosten sind nicht gerechtfertigt.

Wir werden nun mal alles sauber machen und verstauen und die Katzen für die morgige Besichtigung wegbringen. Vielleicht haben wir ja wirklich Glück und es klappt bei einer einmaligen Besichtigung gleich. Ansonsten müssten wir sie vermutlich noch ein paar Mal wegbringen oder sie für 2 Monate zu meiner Schwester geben.Die ist nur leider nicht so begeistert :D
 
  • #30
Ich glaube nicht daß mit vertragswidriger Nutzung die Haltung von Katzen gemeint sind. Sicher geht es darum den Wohnraum gewerblich zu nutzen oder ähnliches.
Macht euch mal schlau, ich denke in den letzten drei Monaten kann euch eigentlich nichts passieren da ihr ja schon gekündigt habt.
Und für eine fristlose Kündigung braucht es zum einen mehr und zum anderen kann euch keiner zwingen von einem Tag auf den anderen auszuziehen nur weil ihr Katzen habt.
 
  • #31
Es wurde schon vieles gesagt.

Die Klausel, dass Haustierhaltung genehmigungsbedürftig ist, ist per se nicht unwirksam, aber sie hat natürlich auch ihre Grenzen (z. B. dürfte ein Assistenzhund nicht verboten werden). Und wenn es bereits genehmigte Wohnungskatzen im Haus gibt, hat es der Vermieter schwer, ein Verbot bei anderen Mietern zu begründen (Gleichbehandlung).

Wegen der Vertragsstrafe von 350 Euro monatlich auf die normale Miete drauf habe ich auch schwere Bedenken, dass sowas rechtlich zulässig ist; das gilt umsomehr, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, also um eine Formularklausel, nicht um eine individuell vereinbarte und sozusagen als Annex zu dem konkreten Mietvertrag aufgrund besonderer Umstände genommene Regelung.
Vertragsstrafen, gerade als AGBen, können unter Privatpersonen kaum je wirksam vereinbart werden, umso weniger, wenn eine der Personen Kaufmann ist (wie es bei vielen Vermietern der Fall ist).

Eine fristlose Kündigung wegen der Katzen müsst ihr nicht fürchten, denn das ist nicht gleichzusetzen mit sofortiger Obdachlosigkeit. Erstmal müsste der Vermieter euch dann eine Räumungsfrist setzen und danach Räumungsklage erheben, die wiederum im Regelfall je Instanz etliche Monate dauert. Und auch wenn das Räumungsverlangen begründet ist und durchgeht, würde es, wenn man danach immer noch nicht auszieht, weitere Monate dauern, bis der Gerichtsvollzieher mit dem Umzugswagen käme, um die Räumung tatsächlich zu vollstrecken.

So ärgerlich solche Zeitdauer für einen gebeutelten Vermieter sein kann, der einem Mietbetrüger aufgesessen ist und Null Miete für die ganzen Monate und Jahre gesehen hat und sehen wird, so wichtig ist die Räumungsfrist und das Verfahren und alles für den Mieter, weil das Dach über dem Kopf eine sehr wichtige und heikle Sache ist. Deswegen kann der Vermieter nicht einfach das Schloß der Wohnungstür auswechseln und dem Mieter seine Sachen direkt vor die Tür stellen, sondern muss den Rechtsweg beschreiten.

Von daher, Mollymelone, lasst euch von eurem Vermieter nicht ins Bockshorn jagen mit dem Begriff der fristlosen Kündigung!
Und bitte lasst unbedingt diese ominöse Vertragsstrafe rechtlich prüfen!


Ich wünsche mir mal ganz schnell, dass Petra 01 dieses Wochenende ein paar Milliarden im Lotto gewinnt und zu Deutschlands größtem Miethai mit Katzenliebe mutiert und in allen Gegenden mit Wohnungsnot einen Haufen Wohnungen mit Erlaubnis zur Katzenhaltung baut! ;)
 
  • #32
Dann rede dir das nur weiter schön ein. Natürlich riecht man Tiere in der Wohnung, egal wie sauber alles ist. Ich selbst riech das nicht, auch keine meiner Freundinnen mit Katze, aber Nicht-Katzen-Besitzer riechen das :)
Deinen letzten Satz finde ich unverschämt.

Das kann ich so bestätigen. Vor allem Wohnungskatzen sind nunmal den ganzen Tag in der Wohnung drin. Sie atmen die Raumluft ein und aus, sie verlieren Haare und Hautschuppen, sie furzen und haben Mundgeruch. Im Gegensatz zu tierlosen Wohnungen ist da nunmal ständig ein Lebewesen, das Gerüche ausstösst. Auch während deiner Abwesenheit. Man kann es auch mit der bekannte „stickigen“ Luft im Raum vergleichen.... Wenn z.B. 6 Mitarbeiter einen ganzen Tag im Büro sitzen und arbeiten, verändert sich die Luft darin anders, als wenn keiner drin wäre. Während man drin hockt, merkt man nichts. Sobald man raus geht und wieder rein kommt, merkt man, wie stickig es eigentlich ist.

Wenn ich längere Zeit im Urlaub war (mehr als zwei Wochen), bemerkte ich den Geruch beim Heimkommen jeweils. Meine Wohnung roch sogar ungewohnt... nach ein paar Tagen merke ich es bereits nicht mehr.

Ich kann somit davon ausgehen, dass Nicht-Katzenhalter meine Wohnung also anders riechen als ich. Und das wird deswegen bei der Wohnungsbesichtigung von molly eine Herausforderung sein.
 
  • #33
Kleiner Tip: Vor dem Besuch etwas Gebäck im Ofen backen (oder auch nur aufbacken?). Das übertüncht die Gerüche und sorgt für sehr positives Raumklima ;-)
 
  • #34
Solche Mieter wünscht sich jeder Vermieter.
Vielen Dank daß du nicht in meiner Wohnung lebst.

Und was hat das alles mit dem Alter des Vermieters zu tun?
Sind alle Menschen ü50 irre?
:reallysad:


Ähm momentchen bitte? Ich hab schön brav vorher gefragt ich bin der Traum eines jeden vermieters !

Aber diese Vertragsstrafe festzusetzen ist IRRE. So ein Verhalten stammt von einer älteren Person mit entsprechender Erfahrung. Tippe ich zumindest. Den Rest hast du wohl dazu gedacht

der Vermieter hat da garantiert kein Ohr für Ehrlichkeit und te zieht eh freiwillig aus.
Warum sich also unnötig mit dem Kerl anlegen wenn die Wohnung astrein hinterlassen wird?
Bleib halt aufm Teppich
 
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  • #35
Die Klausel mit den 350 Euro ist definitv unwirksam. Schäden, die in der Wohnung entstanden sind, müssen jedoch vor dem Auszug beseitigt werden.

Was ich so unglaublich finde, erst wurde geschrieben, dass erst eine Wohnung gefunden werden muss, dann, dass bereits gekündigt wurde.

Auch das mit dem Geruch macht mich stutzig. Ich hab selber 3 Katzen und da riecht man gar nichts, es sei denn da hat eine von denen auf dem Klo mal richtig etwas hinterlassen.

Ich bezweifele stark den Verheitsgehalt von Nimsa.

Es geht hier nicht um mich.
Und Menschen können kündigen ohne eine neue Wohnung in Aussicht zu haben.
Nicht sehr clever, aber das war der Fall ja von Anfang an nicht.
Katzen riecht man sehr wohl. Besonders das Futter.

Edit ist übrigens nicht böse gemeint. Vielleicht herrscht bei euch nicht so ein wohnraummangel. Hier wär so ein Verhalten ein Garant für Obdachlosigkeit
 
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  • #36
Danke für die vielen Tipps noch einmal. Ich werde den Vertrag prüfen lassen - hat jemand Tipps wo das günstig geht? Anwälte verlangen ja ein Vermögen für sowas :confused:
Gut, dass er uns nicht fristlos kündigen kann.

Wegen der Wohnung: Wir hatten eine andere in Aussicht, sie uns eigentlich versprochen wurde, aber der Vermieter entschied sich doch für den Verkauf. Nachdem wir gekündigt hatten, aber wir können es ja nun nicht mehr ändern. Im Übrigen ist es hier in der Gegend aber sowieso üblich zuerst zu kündigen und dann zu suchen, da die meisten Wohnungen leider ab sofort zu beziehen sind. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten findet man hier nichts. Fragt nicht, wieso das hier so ist. Aber hier werden nur ganz wenige Wohnungen schon 2 Monate oder früher vor Auszug angeboten. Meist ca. ein Monat davor oder nach Auszug. Ich denke Wohnungsnot herrscht hier tatsächlich nicht, vor allem in dem m2 Bereich wo wir suchen.

Das mit dem Geruch wird leider wirklich eine Herausforderung. Wir räumen morgen mal alles Katzen Inventar weg, schaffen die Katzen 1h vor der Besichtigung raus und dann geht's ans Raumspray, dauerlüften und Gebäck aufbacken (Danke für den genialen Tipp übrigens :)!). Wird schon hinhauen und vielleicht klappt es dann ja gleich bei dem Mieter, ansonsten müssen wir sowieso schauen in welchem Intervall die Besichtigungen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #37
Im Übrigen ist es hier in der Gegend aber sowieso üblich zuerst zu kündigen und dann zu suchen, da die meisten Wohnungen leider ab sofort zu beziehen sind. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten findet man hier nichts.

Ist bei uns in der Stadt auch so. Viele Wohnungen sind per sofort oder ab nächsten Monat frei.
In der Stadt werden oft direkt Nachmieter gesucht. Sprich: jemand hat Anfang März eine Wohnung per 1. April gefunden, kann aber erst auf Ende Juni kündigen und sucht einen Nachmieter ebenfalls ab 1. April, damit er nicht 3 Monate weiter zahlen muss. Wenn er jemanden gefunden hat, wird derjenige meist dasselbe Problem haben und selbst wiederum einen Nachmieter stellen müssen. Das spinnt sich dann so weiter...

Auf dem Land findest du interessanterweise eher Wohnungen, die erst nach Kündigungsfrist frei werden. Da kann man locker nach Wohnungen suchen, die erst in 3-4 Monaten bezogen werden können und dann gemütlich kündigen. Das ist ein völlig anderes Tempo, da geringere Nachfrage.
 
  • #38
Danke für die vielen Tipps noch einmal. Ich werde den Vertrag prüfen lassen - hat jemand Tipps wo das günstig geht? Anwälte verlangen ja ein Vermögen für sowas :confused:
Gut, dass er uns nicht fristlos kündigen kann.

Wegen der Wohnung: Wir hatten eine andere in Aussicht, sie uns eigentlich versprochen wurde, aber der Vermieter entschied sich doch für den Verkauf. Nachdem wir gekündigt hatten, aber wir können es ja nun nicht mehr ändern. Im Übrigen ist es hier in der Gegend aber sowieso üblich zuerst zu kündigen und dann zu suchen, da die meisten Wohnungen leider ab sofort zu beziehen sind. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten findet man hier nichts. Fragt nicht, wieso das hier so ist. Aber hier werden nur ganz wenige Wohnungen schon 2 Monate oder früher vor Auszug angeboten. Meist ca. ein Monat davor oder nach Auszug. Ich denke Wohnungsnot herrscht hier tatsächlich nicht, vor allem in dem m2 Bereich wo wir suchen.

Das mit dem Geruch wird leider wirklich eine Herausforderung. Wir räumen morgen mal alles Katzen Inventar weg, schaffen die Katzen 1h vor der Besichtigung raus und dann geht's ans Raumspray, dauerlüften und Gebäck aufbacken (Danke für den genialen Tipp übrigens :)!). Wird schon hinhauen und vielleicht klappt es dann ja gleich bei dem Mieter, ansonsten müssen wir sowieso schauen in welchem Intervall die Besichtigungen sind.


Es gibt Rechtsanwälte die eine kostenlose Beratung anbieten, da musste mal nachfragen. Ansonsten kannste bei geringem Einkommen/Vermögen einen Beratungsgutschein z.B. beim Amtsgericht beantragen.

Haben die Katzen denn irgendetwas beschädigt? Wenn die Wohnung sauber ist und nichts beschädigt wurde hast du eigentlich nichts zu befürchten. Der Gewöhnliche Katzengeruch sollte mit der Zeit durch mehrmaliges Lüften verschwinden. Da deine Katzen ja kastriert sind und wahrscheinlich nicht markiert haben, muss auch nichts abgeklopft werden.
 
  • #39
Ich ärger mich immer über solche Themen, einfach, weil viele Vermieter mehr Raubritter als Vermieter zu sein scheinen. Natürlich stellt das Mietobjekt, also die Wohnung, einen Wert dar, den man erhalten möchte, aber was da in Wahrheit alles verboten werden will, ist ja ein Zustand. Keine Katzen, weil die könnten wo hinpinkeln - kann man eigentlich kleine Kinder und Großeltern auch verbieten?
Vielleicht eine Klausel, dass die Katze nur so lange erlaubt ist, wie sie gesund ist, wenn sie mal alt ist und vielleicht ihr Kistchen nicht immer rasch genug findet, muss sie weg.... mich ärgert sowas echt.
 
  • #40
Die Geschichte nimmt nun ihren Lauf.

Allerdings wenn ihr eh schon gekündigt habt und im Hinblick, dass Räumungsklage und Gerichte dem Vermieter ja auch viel, viel Geld und Nerven kosten, würde ich die Katzen nicht ausquartieren.

Bevor der Vermieter die Kosten von Prozess, Räumungsklage nebst der langen Zeit die Selbiges dauert durchzieht, seit ihr ja laut eigener Kündigung längst ausgezogen.
Auch die Enteignung der Tiere kostet in diesem Zusammenhang mehr Geld und Nerven, als die Situation zu ertragen bis ihr weg seid.

Euren Katzen und euch kann also gar nichts passieren (ausser ihr würdet keine neue geeignete Wohung finden).

Insofern, würde ich den Katzen den Stress des Ausquartierens unter gegebener Situation gar nicht mehr antun.

Die Klausel mit den 350,00 Euro halte ich rechtlich für gegenstandslos , ebenso die Pflicht die Wohnung zu dampfstrahlern.
 

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