Vermieter und Katzenhaltung

  • Themenstarter mollymelone
  • Beginndatum
  • #41
Ich sag mal so... sofern man auf die Kaution verzichten kann würde ich mich da anschließen. Die ist dann nämlich weg.

Ich hab da leider selbst einiges erleben müssen. Sei gesagt ich bin im Leben schon 14 mal umgezogen.

Als kleine Privatperson ohne Anwälte im Nacken steht man immer hilflos da und muss sich häufig Dinge gefallen lassen, die nicht rechtens sind.
Kaution ist da das letzte Mittel zur Wahl.
Nebenkostenabrechnungen habe ich zu Hauf in absurden Summen gestellt bekommen.
Zwei Vermieter haben auf schriftliche bitte der Belege einfach nie wieder reagiert :oha:

Fairness muss von beiden Seiten kommen.
Es ist fair auszuziehen und zu reinigen.
Mehr ist hier nicht nötig. Aber ich hätte auch Angst davor mit Rechnungen konfrontiert zu werden, sofern der Rechnungssteller noch Kohle von mir hat.
 
A

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  • #42
Ich würde zum aufgebackenen Gebäck noch Kaffee kochen ;)

Jeder der glaubt, Katzen riechen nicht, belügt sich selbst. Ich hab das die letzten paar Monate selber durch mit Besichtigungen wegen Verkauf. Und da war bekannt, dass Katzen im Haus (und erlaubt) sind. Ich hab zwei Tage geputzt geputzt geputzt, gelüftet, alles was irgendwie "unordentlich" aussehen kann (Spielzeug und die Hälfte der Kratzbäume/Körbchen) weggeräumt, Katzenklos reduziert etc. Ich hab Duftkerzen brennen lassen und den Ventilator an.

Unsere Katzen sind sauber. Wir sind sauber. Aber Katzengeruch setzt sich einfach auch in Möbeln etc. fest. Einem selber fällt das nicht auf, man liebt seine Katzen ja, aber das Beispiel mit wenn man aus dem Urlaub kommt, kann ich 100% bestätigen und ebenso die entsprechenden Kommentare von Nicht-Katzenhaltern (inkl. welchen, die keine Katzen mögen).

Warum hab ich mir so nen Kopf gemacht obwohl bei uns Katzen doch erlaubt sind? Weil wir gerne vom Käufer übernommen werden wollen.

@mollymelone: Ich weiß wie gesagt aus Erfahrung, wie anstrengend das ist, aber versucht alles so ordentlich wie möglich zu machen :) Es sollte in der halben Stunde mal ausnahmsweise nicht aussehen, als ob in der Wohnung auch jemand wohnt, sondern eher wie ein Musterhaus. Ihr wollt ja "nur" eure Kaution wieder, aber in je besserem/sterileren Zustand ihr die Wohnung präsentiert, desto weniger wahrscheinlich wird der Vermieter auf dumme Gedanken wegen möglicher vorhandener Katzen kommen :)

Prinzipiell kann ich auch aus Erfahrung sagen, dass Vermieter gerne mal mehr poltern als sie Substanz dahinter haben. Sich nicht einschüchtern lassen ist leichter gesagt als getan (und ich würde es persönlich auch nicht auf einen Konflikt ankommen lassen), aber dennoch rate ich dir, nicht in Angst zu verfallen - damit rechnet er (u.U. auch unbewusst).
 
  • #43
Prinzipiell kann ich auch aus Erfahrung sagen, dass Vermieter gerne mal mehr poltern als sie Substanz dahinter haben. Sich nicht einschüchtern lassen ist leichter gesagt als getan (und ich würde es persönlich auch nicht auf einen Konflikt ankommen lassen), aber dennoch rate ich dir, nicht in Angst zu verfallen - damit rechnet er (u.U. auch unbewusst).

So ist es.

Mein Ex-Vermieter hatte die Miete nach ca. zwei Jahren Wohnzeit von 650 auf 900 Euro erhöht. Da ich eh' umziehen wollte habe ich gekündigt.

Ich bezahle die Miete per Dauerüberweisung im Voraus. Der Vermieter fand zum 15. einen Nachmieter und ich bekam meine Kaution zurück.

Dann wollte ich die zuviel bezahlte halbe Monatsmiete zurückbekommen. Das wollte mir aber mein Ex-Vermieter nicht zurückzahlen, da ich telefonisch schwer zu erreichen war (er selbst hat die Neuvermietung organisiert da ihm wohl ein Makler zu teuer war) und weil er ja dem Nachmieter zum renovieren die halbe Monatsmiete erlassen musste.

Dem Nachmieter wurde die halbe Monatsmiete nicht erlassen und er hat auch nicht renoviert da die Wohnung in Ordnung war :rolleyes:

Da sich der Vermieter einfach stur stellte habe ich ein gerichtliches Mahnverfahren per Mahnbescheid eingeleitet.

Das geht ganz einfach- man holt sich den Mahnbescheid- Formularbogen beim Schreibwarenladen oder füllt ihn einfach online aus.

Das wurde dann meinem Ex-Vermieter per Post zugestellt worauf er sofort bezahlte :)

Denn er wusste genau dass er nicht einfach so die halbe Monatsmiete einbehalten durfte- und dass er vor Gericht nicht damit durchgekommen wäre.


Wenn man eindeutig im Recht ist sollte man sich wehren. Klar braucht man dafür erst einmal etwas Mut und muss sich dazu überwinden. Aber wenn man es gemacht hat stellt man hinterher fest, dass man es kann.

October
 
  • #44
So ist es.

Mein Ex-Vermieter hatte die Miete nach ca. zwei Jahren Wohnzeit von 650 auf 900 Euro erhöht. Da ich eh' umziehen wollte habe ich gekündigt.

Das darf er nicht. Du hättest dem nicht zustimmen müssen.
Es gibt da ganz klare Regeln und Grenzen wie viel die Mieter erhöht werden darf.
Ich habe z.B. ganz viel Ärger mit einer großen Wohnungsbaugesellschaft bei der meine Mutter in einer Mietwohnung seit fast 60 Jahren lebt. Die meinen auch sie könnten die alten Leute über den Tisch ziehen und schicken jedes Jahr eine Mieterhöhung mit fadenscheinigen Begründungen für eine wohnung in der seit Jahrzehnten nix gemacht wurde.
Ich wiederspreche dem seit einigen Jahren, immer mit Erfolg.
Mir wäre lieber meine Mutter wollte woanders leben aber sie will mit über 90 Jahren da nicht mehr weg.

Will heißen, Vermieter sind oft echte Schweine!

Aber eben nicht alle.
;)
 
  • #45
Ich wünsche mir mal ganz schnell, dass Petra 01 dieses Wochenende ein paar Milliarden im Lotto gewinnt und zu Deutschlands größtem Miethai mit Katzenliebe mutiert und in allen Gegenden mit Wohnungsnot einen Haufen Wohnungen mit Erlaubnis zur Katzenhaltung baut! ;)

Gerne, von mir aus schon heute. Ich spiele Lotto, Mittwochs und Samstag. :D

Ich baue aber keine neuen Wohnungen sondern liebe alte Jugendstilhäuser. Davon gibt es hier durchaus noch einige. Da kann man dann wenn man mag aufwändig sanieren oder renovieren, alte Parkettböden abschleifen und so.
:cool:
Ich vermiete nur schöne Wohnungen und suche meine Mieter sorgfältig aus, bei mir wohnen nur nette Leute die meine Mühe dann auch zu schätzen wissen. Und die gerne Katzen oder auch Meerschweinchen haben. Bin immer ganz traurig wenn die Leute keine Tiere haben.

Eine Mieterin hat letztes Jahr ganz vorsichtig nachgefragt ob zu ihren zwei Katzen denn noch eine dritte kleine Katze aus dem Tierschutz einziehen dürfe. Ein Notfall aus dem Ausland.
Da geht mir das Herz auf!!
Und wenn ich Bilder über WhatsApp von den drei Pelznasen sehe bin ich froh daß ich so nette Mieter habe.
Vielleicht habe ich die irgendwie verdient. :cool:
 
  • #46
Wenn man eindeutig im Recht ist sollte man sich wehren. Klar braucht man dafür erst einmal etwas Mut und muss sich dazu überwinden. Aber wenn man es gemacht hat stellt man hinterher fest, dass man es kann.

Viele Vermieter rechnen auch damit, dass die Mieter ihre Rechte nicht kennen und versuchen es halt.

(Was übrigens nicht im Umkehrschluss heißt, dass ale Mieter brave Lämmchen sind und alle Vermieter doof. Es gibt schwarze Schafe auf beiden Seiten - die allermeisten sind weder noch)

Ich hoffe, die Besichtigung heute war nur halb so schlimm
 
  • #47
Zudem müssen Mietzinsänderungen, egal ob es hoch oder runter geht, mind. 3 Monate im Voraus angekündigt werden. Eben deswegen, so dass der Mieter noch vor Änderung kündigen kann, falls er die Änderungen nicht hinnehmen möchte.

@molly Berichte bitte, wie die Besichtigung lief. :)
 
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  • #48
Die Besichtigung lief gut! Der Vermieter hat kein Wort gesagt, obwohl ich mir fast sicher bin, dass er es gerochen haben muss. Aber es war so klinisch sauber und aufgeräumt bei der Besichtigung :cool:, als würde keiner in der Wohnung leben. :D
 
  • #49
Die Besichtigung lief gut! Der Vermieter hat kein Wort gesagt, obwohl ich mir fast sicher bin, dass er es gerochen haben muss. Aber es war so klinisch sauber und aufgeräumt bei der Besichtigung :cool:, als würde keiner in der Wohnung leben. :D

Das Ding ist ja auch, dass der sowas immer erstmal beweisen muss. Da hat er wahrscheinlich keinen Bock drauf, sollte er das merken. Die Mühe macht er sich nicht für die kurze Zeit. Bis der irgendwas machen kann seit ihr längst weg und er muss die Wohnung für neue Mieter fein machen.^^

Also bei mir gibt's auch ne ähnliche Klausel nur das da im Grunde sowas steht wie, "Ab zwei Katzen oder einem Hund braucht man ne Genehmigung". Wenn man die nicht hat, muss man tatsächlich eine Strafe zahlen. Ich weiß gerade gar nicht, wie hoch die bei mir wäre. Soweit ich weiß darf man nämlich erst eine Zweitkatze verbieten. Könnte jetzt aber keine Quelle nennen.
Ich hab dann z.B. meine Vermieter angerufen und die wussten gar nicht, dass das in dem Vertrag steht und bedankten sich das ich nachgefragt habe :oha:
Die meinten dann solange ich keine Katzenzucht aufmache, is das schon ok :D
 
  • #50
Soweit ich weiß darf man nämlich erst eine Zweitkatze verbieten. Könnte jetzt aber keine Quelle nennen.

Das ist eine falsche Info.
Auch die erste Katze muß genehmigt werden.
Wie schon geschrieben, der Vermieter darf nicht grundsätzlich Tierhaltung verbieten, Kleintiere!! sind erlaubt.
Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen der Genehmigung.
Egal ob eine oder zwei oder zwanzig.
 
  • #51
Das ist eine falsche Info.
Auch die erste Katze muß genehmigt werden.
Wie schon geschrieben, der Vermieter darf nicht grundsätzlich Tierhaltung verbieten, Kleintiere!! sind erlaubt.
Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen der Genehmigung.
Egal ob eine oder zwei oder zwanzig.

klick
Auszug: Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB* unwirksam ist

Hängt vom Fall ab. Ich würde mich vorab immer mit dem Vermieter verständigen, ob ich Tiere in der Wohnung halten darf, damit es gar nicht erst Probleme gibt.
Man muss sich ja nicht mögen, aber ich hab zumindest das Bedürfnis mit dem Vermieter "klar zu kommen".
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #52
Die von dir zitierte BGH-Entscheidung, Katzen-Duke, bedeutet aber nur, dass genau diese Klausel unwirksam ist. Andere Klauseln, die Tierhaltung in der Wohnung unter Vorbehalt stellen, sind durchaus wirksam, so v. a. die Klausel, wonach Tierhaltung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf.
Hier liegt die Grenze v. a. dort, wo die Zustimmung dann seitens des Vermieters willkürlich versagt wird.

Und natürlich muss ein Assistenztier (Blindenhund z. B.) IMMER mit in der Wohnung des Betreuten leben dürfen! ;)
 
  • #53
Die von dir zitierte BGH-Entscheidung, Katzen-Duke, bedeutet aber nur, dass genau diese Klausel unwirksam ist. Andere Klauseln, die Tierhaltung in der Wohnung unter Vorbehalt stellen, sind durchaus wirksam, so v. a. die Klausel, wonach Tierhaltung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf.
Hier liegt die Grenze v. a. dort, wo die Zustimmung dann seitens des Vermieters willkürlich versagt wird.

Und natürlich muss ein Assistenztier (Blindenhund z. B.) IMMER mit in der Wohnung des Betreuten leben dürfen! ;)

Wie ich selbst gesagt habe es hängt vom Fall ab.
Zitat:
Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht.

Also, ja
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #54
Es geht doch vor allem darum daß jemand der sich mit dem Thema nicht auskennt und dann hier mitliest sich ein falsches Bild macht.

Es geht nicht um einzelne Urteile sondern darum daß man IMMER erst den Vermieter um Erlaubnis fragen sollte. Im Interesse der Katze(n) die dann evtl. doch nicht erlaubt sind. Das gibt doch immer wieder Streß der sich vermeiden läßt.

Erst fragen und dann eine oder mehrere Katzen anschaffen, das ist der einzig richtige Weg.
Oder sehe ich das falsch?
 
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  • #55
Nein Petra das sieht du schon richtig.
Ich würde das Risiko auch nicht eingehen wollen. Zudem sollte es im Idealfall ein Vertrauensverhältnis geben. Das Glück hatte ich persönlich aber nicht so häufig. Meine derzeitigen Vermieter sind ein Glücksfall, aber das sind halt auch Kollegen meines Vaters die hier ebenfalls wohnen und keine Fremden.
Ich würde mir trotzdem wünschen das weniger Vermieter das generell ablehnen. Hier herrscht ein regelrechter Kampf um bezahlbare gute Wohnungen. Da werden häufig absurde Bedingungen gestellt (Handyvertrag muss übernommen werden, Küchen übernommen für mehrere tausend Euro, weißen macht hier eh kein Mensch und Haustiere sind bei 19 von 20 Wohnungen verboten).
Ich hab aber erst vor kurzem geflunkert und erst mal nur von einer Katze gesprochen. Ich würde aber dennoch vor Einzug noch zugeben das es zwei sind.
Ich würde auch in keine Wohnung ziehen wollen für die ich falsche Angaben machen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #56
  • #57
Nein Petra das sieht du schon richtig.
Ich würde das Risiko auch nicht eingehen wollen. Zudem sollte es im Idealfall ein Vertrauensverhältnis geben. Das Glück hatte ich persönlich aber nicht so häufig. Meine derzeitigen Vermieter sind ein Glücksfall, aber das sind halt auch Kollegen meines Vaters die hier ebenfalls wohnen und keine Fremden.
Ich würde mir trotzdem wünschen das weniger Vermieter das generell ablehnen. Hier herrscht ein regelrechter Kampf um bezahlbare gute Wohnungen. Da werden häufig absurde Bedingungen gestellt (Handyvertrag muss übernommen werden, Küchen übernommen für mehrere tausend Euro, weißen macht hier eh kein Mensch und Haustiere sind bei 19 von 20 Wohnungen verboten).
Ich hab aber erst vor kurzem geflunkert und erst mal nur von einer Katze gesprochen. Ich würde aber dennoch vor Einzug noch zugeben das es zwei sind.
Ich würde auch in keine Wohnung ziehen wollen für die ich falsche Angaben machen muss.

Handyvertrag? Wozu? Warum? Was hat das überhaupt mit der Wohnung zu tun?
In der Schweiz ist die Küche zum Glück ja Teil der Wohnung und im Mietpreis inbegriffen. Da fällt sowas schonmal weg...

Als ich noch 3 Katzen hatte, habe ich bei Wohnungsbewerbungen manchmal auch nur 2 angegeben. Mit der Option, dass es dann „nachträglich“ nach Einzug 3 wurden. :rolleyes:

Hier haben noch einigermassen viele Vermieter ein Herz für eine Katze. Zwei sind oft auch noch ok. Aber bei drei schrecken dann doch viele zurück. Selbst Freunde und Bekannte finden „3 Katzen extrem viel“. :oops:

Trotzdem habe ich bei Wohnungsinseraten auch schon sowas gelesen: Nur ruhige Paare ohne Kinder, Haustiere nicht erlaubt, nur Nichtraucher, Schweizer Bürger bevorzugt, keine Musikinstrumente... Am liebsten also ein gutverdienendes Doppeleinkommen-Paar, das die meiste Zeit gar nicht Zuhause ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #58
Trotzdem habe ich bei Wohnungsinseraten auch schon sowas gelesen: Nur ruhige Paare ohne Kinder, Haustiere nicht erlaubt, nur Nichtraucher, Schweizer Bürger bevorzugt, keine Musikinstrumente...
Ich frag mich dann ja immer, was passiert, wenn sich die Lebensumstände des idealen Mieters verändern? Man wohnt 10 Jahre in der Wohnung und plötzlich entsteht der Wunsch, Klavier spielen zu lernen. Fliegt man da dann raus?
 
  • #59
Ich frag mich dann ja immer, was passiert, wenn sich die Lebensumstände des idealen Mieters verändern? Man wohnt 10 Jahre in der Wohnung und plötzlich entsteht der Wunsch, Klavier spielen zu lernen. Fliegt man da dann raus?

Ganz einfach:
Man fragt beim Vermieter nach, wie das mit dem Musizieren genau aussieht. Wenn das Feedback negativ ist, kündet man die Wohnung und sucht eine neue. Egal wie vorbildliche Mieter man jahrelang war.

Achtung: Falls man bereits mit dem neuen Hobby angefangen hat, unbedingt bei der Wohnungsbesichtigung das Klavier, die Notenständer und alles, was die Liebe zur Musik aufdecken könnte, verstecken.
:rolleyes:
 
  • #60
Ich habe nur die ersten beiden Seiten gelesen, habe gleich Feierabend ^^

Ihr müsst nur drei Besichtigungen pro Monat dulden, max. 45 mins.
Wenn ihr nicht früher aus dem Vertrag wollt, würde ich darauf bestehen :)
Und vor allem drei Tage vorher als Ankündigung
 

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