Katzenhaltung in der Mietwohnung

  • Themenstarter Beltane
  • Beginndatum
B

Beltane

Neuer Benutzer
Mitglied seit
2. September 2018
Beiträge
1
Hallo,

ich bin neu hier und plane schon seit längerer Zeit, mir eine Katze zu kaufen. Bisher hatte ich noch keine eigene, habe aber einige Erfahrung mit den unterschiedlichsten Katzen ( und -rassen) durch Freunde und Verwandte, was ihre individuellen Charaktere und Angewohnheiten und auch Krankheiten angeht.

Nun ist es so, dass sich eine Freundin vor längerem eine Zweitkatze gekauft hat, die sich leider trotz viel Geduld und Ausdauer nicht mit der ersten Katze verträgt. Es kommt nicht nur zu den normalen Rangeleien, sondern auch immer wieder zu richtigen Kämpfen, die ausarten und der Erstkatze das Leben sehr schwer machen. Sie zieht sich immer weiter zurück und hat der "Neuen" mittlerweile ihr Revier überlassen. Meine Freundin wird sich also schweren Herzens wieder von der neuen Katze trennen.

Allerdings komme ich mit dieser neuen Katze prima aus und habe sie sehr ins Herz geschlossen. Sobald ich zu Besuch komme läuft sie mir entgegen und ist sehr zutraulich und gesprächig. Wir haben von Anfang an einen Draht zueinander gehabt. Ich möchte diese Katze nun gern bei mir aufnehmen. Es gibt aber einen Haken: Mein Vermieter möchte keine Katzen.
Im Mietvertrag steht es zwar so ausdrücklich nicht drin, aber ich weiß, dass er davon nicht angetan ist.


So steht es im Vertrag:

"(1) Die Haltung von Kleintieren (wie z.B. Wellensittichen, Zierfischen, Hamstern, Kanarienvögeln u.ä.) ist zulässig, soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt und soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält. Nach der Art der Tiere und ihrer Unterbringung dürfen Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen an der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sein.
(2) Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Die Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen versagt werden. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses widerrufen werden."


Die Formulierung "Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen versagt werden" klingt für mich ziemlich schwammig... was sind triftige Gründe?
Ich habe mich sogar schon nach einer anderen Wohnung umgesehen, finde aber nichts hier in der sehr ländlichen Gegend. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mich noch nicht getraut habe, meinen Vermieter zu fragen, ob ich eine Katze halten darf.

Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben, wie ich am besten das Gespräch beginnen kann und wie ich meinen Vermieter davon überzeugen kann?


Viele Grüße
Beltane
 
A

Werbung

Hallo Beltane,
dir wird nichts anders übrigbleiben, als höflich um die Genehmigung zur Haltung einer Katze zu bitten.
Du kannst natürlich vorher anrufen, um schon einmal vorzufühlen, wie der Vermieter dazu steht, aber die Genehmigung brauchst Du schon schriftlich.

Wenn Du sie nicht bekommst - aus welchen Gründen auch immer - bleibt nur die Suche nach einer Wohnung, in der Tierhaltung erlaubt ist.
Wenn Du in einer ländlichen Gegend wohnst, soll die Mieze auch sicher Freigang bekommen, nehme ich an.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und drücke die Daumen, dass es klappt!
 
Naja die Zustimmung in Abs 2 betrifft ja nur "andere Tiere", dh nicht Kleintiere wie eine Katze.

Laut Vertrag ist eine Katze gestattet. Genau genommen sollten es für eine artgerechte Haltung allerdings 2 Katzen sein. Aber auch das ist laut Mietvertrag ok.

Insofern könntest du dir einfach 2 Katzen holen. Allerdings ist es natürlich immer besser, wenn man sich mit seinem Vermieter gut stellt und es insofern erstmal mit ihm abspricht. Da er Kleintierhaltung ja nicht ausgeschlossen hat, stehen die Chancen ja vielleicht nicht so schlecht, dass er nichts dagegen hat, oder? Sonst hätte er das ja wahrscheinlich als Ausschluss mit rein genommen. Wenn es so ist, dann würde ich einfach auf ein freundliches Auftreten setzen. Dadurch, dass du ihn vorher einbezieht, zeigst du ja auch, dass dir seine Meinung wichtig ist - was ja bei den meisten Leuten auch gut ankommt.
Ich würde also einfach das Gespräch mit ihm suchen und ihm das dann ganz ehrlich erklären. Also deinen Wunsch, deine Pläne und dass du auch weißt was für eine Katze du bekommen wirst, sprich, dass es kein Tier ist, das die Wohnung zerkratzt, wildpinkelt usw. Da könntest du alles raus nehmen, was einen Vermieter eben am meisten interessiert (weil es die Wohnung betrifft).

Wenn er allerdings doch eher contra ist, wird es glaube ich schwierig ihn zu überzeugen. Auch da würde ich aber die eben genannten negativen Sachen entkräften, die mit der Wohnung zu tun haben. Auch ist positiv an Katzen, dass Sie zB nicht laut sind und somit keine Nachbarn gestört werden.

Also im Ergebnis ist es glaube ich nicht blöd, wenn du alle Vorteile benennst und Nachteile ausschließt.

Viel Glück:)

Und plane gleich eine 2. Katze mit ein! Sonst hast du doch nur irgendwann einen Wildpinkler in der Bude :dead:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Beltane,
dir wird nichts anders übrigbleiben, als höflich um die Genehmigung zur Haltung einer Katze zu bitten.

... aber die Genehmigung brauchst Du schon schriftlich.

Die haben ja schon vertraglich vereinbart, dass Katzen ok sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, weil Katzen juristisch nicht zu den Kleintieren zählen.


Wenn Du Dir die Genehmigung vom Vermieter holst, klär vorher ab, ob im Haus jemand wohnt, der eine Tierallergie hat.
Nicht, dass das später als Grund hergenommen wird, die Katze(n) wieder zu verbieten.

Genau, Kleintiere sind Tiere, die man in einem extra Käfig oder sonstigen Behältnis hält, wie Fische, Reptilien, Insekten und Gliedertiere, Mäuse, Hamster, Kleinvögel und dergleichen. Katzen hält man nun mal in der Regel nicht in einem Kennel, sondern frei in der Wohnung.

Ich würde ausdrücklich um die schriftliche Genehmigung zur Haltung von 2 Katzen bitten.
Triftige Gründe, die eine Tierhaltung untersagen, wären evtl. Tiere, die bei uns ein wenig unüblich sind, wie z.B. ein Hängebauchschwein (Schweine in der Wohnung sind ja regional bedingt groß in Mode), und ich verstehe auch, wenn man einen entsetzlichen Kläffer von Hund hat, daß andere Mietparteien, die z.B. Nachtschicht arbeiten, die weitere Haltung trotz anfänglicher Erlaubnis sich verbitten. Oder daß die eine oder andere Familie mit Kleinkindern nicht begeistert ist, wenn ein Mieter sich einen bereits auffällig gewordenen Listenhund anschafft. Oder ein Kangal in einer 50 qm Neubauwohnung muß auch nicht auf Zustimmung treffen.

Daß sich Vermieter da große Freiräume im Vertrag lassen, ist also verständlich. Gegen 2 Katzen sollte aber nichts sprechen, es sei denn der Vermieter ist ein wenig machtbesessen oder hat schon sehr schlechte Erfahrung gemacht.
 
Lass Dir ruhig auch im Vorfeld von Deiner Hausratversicherung bestätigen, dass eventuelle Schäden durch die Katzen abgedeckt sind.
Wenn der Vermieter solche Bedenken hat, kannst Du ihn sofort beruhigen.
 
Werbung:
Anfragen ist sicherlich kein Problem und mit dem Argument der Versicherung kann gar nichts schiefgehen. Solange es kein Elefant ist, wird dein Vermieter nichts dagegen haben.
 
Da wirst du anfragen und dir die Genehmigung deines Vermieters schriftlich erteilen lassen müssen. Auch ich würde vorher schon mal ergründen, ob im Haus jemand wohnt der gegen Katzen allergisch ist oder was gegen Katzen hat, sonst werden schnell Gründe gefunden um die Genehmigung wieder rückgängig zu machen.
 
  • #10
Ein generelles Tierhalteverbot ist so ne Streitsache. Dazu gab es 2013 schon ein Urteil vom Bundesgerichtshof. Streitfall war damals die Haltung eines Hundes. Der Vermieter hatte trotz Klausel im Mietvertrag, kein Recht dies zu unterbinden, da es aus Sicht der Richter, das Persönlichkeitsrecht des Mieters, sich in der Wohnung "frei entfalten" zu können, einschränkt. Ein generelles Tierhalteverbot bestünde bei exotischen bzw. giftigen Tieren und wenn andere dadurch gestört werden würden z.B. durch ständigen Lärm eines bellenden Hundes, die zu Schlafstörungen führen könnten. Ich würde das dennoch immer mit dem Vermieter abklären um Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein passendes Video mit genauer Erklärung dazu gibt es auf Youtube von Solmecke klick
 
  • #11
Bitte immer zwei passende Katzen oder keine! Einzelhaltung ist Tierquälerei .
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #12

Ähnliche Themen

Z
Antworten
5
Aufrufe
8K
zirakat
Z
L
Antworten
5
Aufrufe
4K
Uschi-Joda
U
N
Antworten
12
Aufrufe
2K
NekoSocke
N
K
Antworten
15
Aufrufe
918
Fan4
Fan4
L.u.Mi
Antworten
57
Aufrufe
12K
schnabeltier
schnabeltier

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben