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Beltane
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- Mitglied seit
- 2. September 2018
- Beiträge
- 1
Hallo,
ich bin neu hier und plane schon seit längerer Zeit, mir eine Katze zu kaufen. Bisher hatte ich noch keine eigene, habe aber einige Erfahrung mit den unterschiedlichsten Katzen ( und -rassen) durch Freunde und Verwandte, was ihre individuellen Charaktere und Angewohnheiten und auch Krankheiten angeht.
Nun ist es so, dass sich eine Freundin vor längerem eine Zweitkatze gekauft hat, die sich leider trotz viel Geduld und Ausdauer nicht mit der ersten Katze verträgt. Es kommt nicht nur zu den normalen Rangeleien, sondern auch immer wieder zu richtigen Kämpfen, die ausarten und der Erstkatze das Leben sehr schwer machen. Sie zieht sich immer weiter zurück und hat der "Neuen" mittlerweile ihr Revier überlassen. Meine Freundin wird sich also schweren Herzens wieder von der neuen Katze trennen.
Allerdings komme ich mit dieser neuen Katze prima aus und habe sie sehr ins Herz geschlossen. Sobald ich zu Besuch komme läuft sie mir entgegen und ist sehr zutraulich und gesprächig. Wir haben von Anfang an einen Draht zueinander gehabt. Ich möchte diese Katze nun gern bei mir aufnehmen. Es gibt aber einen Haken: Mein Vermieter möchte keine Katzen.
Im Mietvertrag steht es zwar so ausdrücklich nicht drin, aber ich weiß, dass er davon nicht angetan ist.
So steht es im Vertrag:
"(1) Die Haltung von Kleintieren (wie z.B. Wellensittichen, Zierfischen, Hamstern, Kanarienvögeln u.ä.) ist zulässig, soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt und soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält. Nach der Art der Tiere und ihrer Unterbringung dürfen Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen an der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sein.
(2) Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Die Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen versagt werden. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses widerrufen werden."
Die Formulierung "Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen versagt werden" klingt für mich ziemlich schwammig... was sind triftige Gründe?
Ich habe mich sogar schon nach einer anderen Wohnung umgesehen, finde aber nichts hier in der sehr ländlichen Gegend. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mich noch nicht getraut habe, meinen Vermieter zu fragen, ob ich eine Katze halten darf.
Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben, wie ich am besten das Gespräch beginnen kann und wie ich meinen Vermieter davon überzeugen kann?
Viele Grüße
Beltane
ich bin neu hier und plane schon seit längerer Zeit, mir eine Katze zu kaufen. Bisher hatte ich noch keine eigene, habe aber einige Erfahrung mit den unterschiedlichsten Katzen ( und -rassen) durch Freunde und Verwandte, was ihre individuellen Charaktere und Angewohnheiten und auch Krankheiten angeht.
Nun ist es so, dass sich eine Freundin vor längerem eine Zweitkatze gekauft hat, die sich leider trotz viel Geduld und Ausdauer nicht mit der ersten Katze verträgt. Es kommt nicht nur zu den normalen Rangeleien, sondern auch immer wieder zu richtigen Kämpfen, die ausarten und der Erstkatze das Leben sehr schwer machen. Sie zieht sich immer weiter zurück und hat der "Neuen" mittlerweile ihr Revier überlassen. Meine Freundin wird sich also schweren Herzens wieder von der neuen Katze trennen.
Allerdings komme ich mit dieser neuen Katze prima aus und habe sie sehr ins Herz geschlossen. Sobald ich zu Besuch komme läuft sie mir entgegen und ist sehr zutraulich und gesprächig. Wir haben von Anfang an einen Draht zueinander gehabt. Ich möchte diese Katze nun gern bei mir aufnehmen. Es gibt aber einen Haken: Mein Vermieter möchte keine Katzen.
Im Mietvertrag steht es zwar so ausdrücklich nicht drin, aber ich weiß, dass er davon nicht angetan ist.
So steht es im Vertrag:
"(1) Die Haltung von Kleintieren (wie z.B. Wellensittichen, Zierfischen, Hamstern, Kanarienvögeln u.ä.) ist zulässig, soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt und soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält. Nach der Art der Tiere und ihrer Unterbringung dürfen Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen an der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sein.
(2) Andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Die Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen versagt werden. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses widerrufen werden."
Die Formulierung "Zustimmung darf nur aus triftigen Gründen versagt werden" klingt für mich ziemlich schwammig... was sind triftige Gründe?
Ich habe mich sogar schon nach einer anderen Wohnung umgesehen, finde aber nichts hier in der sehr ländlichen Gegend. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mich noch nicht getraut habe, meinen Vermieter zu fragen, ob ich eine Katze halten darf.
Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben, wie ich am besten das Gespräch beginnen kann und wie ich meinen Vermieter davon überzeugen kann?
Viele Grüße
Beltane