Katzenhaltung trotz Verbot der Vermieterin?

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nawina93

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17. Mai 2016
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Hallo liebe Dosenöffner,

ich wohne seit Ende April mit meinem Freund in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Stockwerken.
Wir hatten eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag unterschrieben, in der stand "Hunde- und Katzenhaltung sind nicht gestattet". Anfangs war das für uns auch kein Problem, obwohl wir beide mit Tieren aufgewachsen sind, da wir uns einfach erst mal auf uns konzentrieren wollten und bei Kuschelbedarf wären wir zu unseren Eltern gefahren. :pink-heart:

Gestern waren wir dann mit eine befreundetem Pärchen unterwegs, die uns sagten, dass Sie ihren 4-jährigen Kater (Britisch Kurzhaar/Scotish Fold) hergeben müssen, da sie arbeitsbedingt keine Zeit mehr haben.
Mein Freund sagte sofort, dass wir ihn nehmen.
Da musste ich ihn erstmal bremsen uns an unseren Mietvertrag erinnern, obwohl ich auch sofort mit dem Gedanken spielte.

Beim gemeinsamen Nachdenken mit den Freunden ist uns die Idee gekommen, dass falls die Vermieterin mal vorbeischaut, wir sagen, dass das die Katze von den Eltern von meinem Freund sind, und die im Urlaub sind für paar Wochen, da der Vermieterin ja das irgendwie nicht verbieten darf, habe ich gelesen. 6 Wochen im Jahr ist das okay. Aber was ist, wenn die Vermieterin im nächsten Jahr wieder vorbeischaut und der Kater ist "ach was ein Zufall" wieder da?

Und dann noch zu der Klausel... irgendwo habe ich gelesen, dass die so nicht wirksam ist, da der Vermieter das nicht generell verbieten darf. Dort müsste eine andere stehen (die ich gerade nicht im Kopf habe), damit es wirksam ist.
Es ist mir schon klar, dass wir dann die Katze trotzdem nicht einfach holen dürften, aber wie verhält sich das dann, da die Vermieterin uns ja triftige Gründe bieten sollte, um das Verbot durchziehen zu können.
Desweiteren hat eine andere Mieterin bei uns auf dem Stock einen großen Hund, sie hat zwar einen anderen Vermieter, aber ist das dann nicht etwas unfair?
Kann mir da jemand etwas konkretes sagen?

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Natürlich kann man jetzt sagen, dass wir uns das vorher überlegen hätten können, aber es hat ja auch niemand gewusst, dass sowas passiert. :stumm:

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße

nawina93
 
A

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Hmm ich würde mal einen Anwalt befragen ob die Klausel so wirksam ist wie ihr sie unterschrieben habt. Dann mal was im Internet gelesen zu haben, darauf würde ich mich nicht verlassen.
Ansonsten würde ich lieber das Gespräch mit dem Vermieter suchen, anstatt es hinter seinem Rücken zu machen,das ist ja fürs Mietverhältnis auch nicht gerade förderlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und die Besuchskatze hat zufällig ihre komplette Einrichtung mitgebracht, inklusive großen Kratzbäumen, etc.? :aetschbaetsch1: Ich halte das für keine gute Idee, versucht lieber, die Vermieterin zu überzeugen.

Und dann gleich von zwei Katzen. Schade, dass deine Freundin ihren Kater alleine hält, Katzen sind sehr soziale Tiere und brauchen einen Partner. Dann fordern sie übrigens auch nicht mehr ganz so viel Aufmerksamkeit, wie ein unausgelastetes Einzeltier, das viel alleine sein muss. Dein Freund und du seid sicher auch berufstätig, oder?
 
Ich gebe mal zu bedenken, dass der Vermieter die Mietsache nicht unangekündigt betreten darf und auch mit Ankündigung nur dann, wenn er einen triftigen Grund dafür hat.

Generelles Tierhaltungsverbot ist in D nicht rechtskräftig. wie das mti dieser unterschriebenen Klausel aussieht, kann ich nicht sagen.

Grundsätzlich solltet ihr euch darüber im Klaren sein, ob ihr notfalls konsequent zu eurer Entscheidung, den Kater aufzunehmen stehen wollt, und bereit seid, euch , wenn es hart auf hart kommt, eine andere Wohnung zu suchen.

Ich habe mir nie Tierhaltung verbieten lassen- egal, was im Mietvertrag stand- und bin auch schon umgezogen, weil mich ein Vermieter erpressen wollte, meine Katze herzugeben. (in DEM Vertrag war die Hundehaltung erlaubt und der Vermieter , der auf der gleichen Hofanlage wohnte züchtete Rottweiler)
 
Ich gebe mal zu bedenken, dass der Vermieter die Mietsache nicht unangekündigt betreten darf und auch mit Ankündigung nur dann, wenn er einen triftigen Grund dafür hat.

Generelles Tierhaltungsverbot ist in D nicht rechtskräftig. wie das mti dieser unterschriebenen Klausel aussieht, kann ich nicht sagen.

Grundsätzlich solltet ihr euch darüber im Klaren sein, ob ihr notfalls konsequent zu eurer Entscheidung, den Kater aufzunehmen stehen wollt, und bereit seid, euch , wenn es hart auf hart kommt, eine andere Wohnung zu suchen.

Ich habe mir nie Tierhaltung verbieten lassen- egal, was im Mietvertrag stand- und bin auch schon umgezogen, weil mich ein Vermieter erpressen wollte, meine Katze herzugeben. (in DEM Vertrag war die Hundehaltung erlaubt und der Vermieter , der auf der gleichen Hofanlage wohnte züchtete Rottweiler)

Ungenehmigte Tierhaltung in der Wohnung kann zu einer Abmahnung und später (wenn das Tier nicht abgeschafft wird) auch zu einer fristlosen Kündigung führen, was bei der gegenwärtigen Wohnungsmarktlage nicht förderlich wäre.

Es gibt immer Gründe, warum Dritte im Auftrag des Vermieters die Wohnung betreten müssen, und da kann es auch zu zufälligen Erkenntnissen des Vermieters kommen (Beispiel: Der Handwerker, der die Gastherme überprüfen oder warten soll, ist allergisch auf Katzenhaare und beschwert sich beim Vermieter über das langhaarige Getier).

Richtig ist, dass ein pauschales Verbot - im Rahmen des AGB-Rechts üblicherweise! - der Tierhaltung unwirksam ist. So die obergerichtliche Rechtsprechung.
Zulässig im Rahmen des AGB-Rechts sind beispielsweise Klauseln, die die Tierhaltung (außer von Kleintieren, zu denen Katzen aber nach jetziger gängiger Meinung nicht gehören) unter Erlaubnisvorbehalt stellen: Verboten, solange es der Vermieter nicht ausdrücklich gestattet.

Es ist möglich, dass die Zusatzvereinbarung eine sog. Individualklausel ist, die nicht dem AGB-Recht unterfällt. Das kann aber nur ein Anwalt oder der juristische Berater beim Mieterverein beurteilen, der die konkrete Klausel und den gesamten Mietvertrag als Gesamtvertragswerk würdigt.

TE, wenn bei euch im Haus schon Hunde oder Katzen wohnen, hast du bessere Chancen, auf Gleichbehandlung zu pochen und ebenfalls Katze oder Hund zu halten. Denn die Genehmigung der Tierhaltung bzw. das Verbot muss insofern schon einer gewissen Gleichbehandlung folgen. Schlecht sieht es allerdings aus, wenn das einzige Tier im Mietshaus ein "Berufshund" ist (Blindenhund, Diensthund des Försters oder Hundeführers im Polizeidienst).

Allgemein:
AGBen (allgemeine Geschäftsbedingungen) sind landläufig das "Kleingedruckte" im Kaufvertrag, bei der Bank oder der Versicherung oder im Laden. Es gibt sie aber auch im Mietvertrag.
Gerade die großen Wohnungsbaugesellschaften bzw. institutionellen Vermieter (Vonovia, Deutsche Wohnen etc.) haben umfangreiche sog. Allgemeine Vertragsbedingungen, in denen die Schönheitsreparaturen, die Gestattung von baulichen Veränderungen an der Wohnung, die gewerbliche Nutzung, die Tierhaltung usw. für den gesamten Wohnungsbestand des Unternehmens einheitlich geregelt sind. Oft handelt es sich dabei um eine gesonderte Anlage zum eigentlich Mietvertrag (ähnlich wie die Hausordnung und das Merkblatt über richtiges Lüften und Heizen zur Schimmelvermeidung und was der Dinge mehr sind), während der - ebenfalls vorformulierte - Mietvertrag als solcher eigentlich nur die Beschreibung der Mietsache (x-Zimmerwohnung im 0. OG des Hauses Musterstraße 11 a in 123456 Musterstadt, Wohnungsnummer 123.456.789.11, mit 000 qm Wohnfläche, davon 001 qm beheizbar ......), die Höhe der aktuellen Miete und den Zahlungsweg sowie die Zahlungsfristen und das Kündigungsrecht des Vermieters beschreibt.
Das besondere AGB-Recht wird nur dann angewendet, wenn die Vertragsklauseln vorformuliert sind, so dass der private Vertragspartner auf deren Gestaltung keinen oder nur geringen Einfluss hehmen kann, und wenn diese Klauseln gegenüber einer Vielzahl von Vertragspartnern immer wieder verwendet werden vom Geschäftspartner (= in diesem Fall der Vermieter, also beispielsweise die Wohnungsbaugesellschaft).

Jeder Mietvertrag hat einen Passus zu individuell vereinbarten Vertragsregelungen, die u. U. von den AGBen abweichen. Das wäre z. B. die Genehmigung zum Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung oder eben auch zur Tierhaltung.
Diese Klauseln unterliegen dem allgemeinen Vertragsrecht, also nicht dem AGB-Recht. Begrenzt werden solche Regelungen natürlich auch immer vom Gesetz, also wo (wie beispielsweise den Kündigungsfristen des Mieters oder die Höhe und Zahljungsfristen der Kaution) das Gesetz keine Ausnahmen (zum Nachteil des Mieters) zulässt.
Bei Tierhaltung gibt es keine gesetzliche Regelung und so muss die vereinbarte Klausel an der Frage ob AGB oder Individualklausel gemessen werden und dann an der Frage der unangemessenen Benachteiligung des Mieters/Verbrauchers.

Im Fall einer Eigentumswohnung, die das einzige Vermietungsobjekt des Vermieters ist, stellt sich dann zudem die Frage, ob es überhaupt AGBen geben kann, wenn der Vermieter nur dieses eine Objekt hat. Aber auch das sind wieder alles Fragen, die so in die Tiefe und den Sachverhalt reingehen, dass eine Beratung beim Anwalt bzw. beim Mieterverein Sinn macht.

LG
 
Ich würde zunächst mit dem Vermieter sprechen und mich auch bei einem Anwalt oder dem Mieterbund beraten lassen.

Ich habe schon so meine Erfahrung mit Erlaubnis für ein Hund gemacht und das lief auch dann über einen Anwalt und wir konnten uns dann einigen. Aber das kostete ziemlich Nerven.

Daher finde ich es beser wenn ihr euch voher einigen könntet, dem Tier zuliebe.
 
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Ungenehmigte Tierhaltung in der Wohnung kann zu einer Abmahnung und später (wenn das Tier nicht abgeschafft wird) auch zu einer fristlosen Kündigung führen, was bei der gegenwärtigen Wohnungsmarktlage nicht förderlich wäre.
Jepp - bitte bedenken: Wenn im Mietvertrag steht dass die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden muss (das gilt übrigens auch für den Zuzug von Angehörigen und Lebensgefährten), kann allein der Verstoss hiergegen (also die Nicht-Einholung der Erlaubnis) schon zur fristlosen Kündigung führen - SELBST DANN, wenn der Vermieter den Zuzug (die Katze) garnicht verbieten darf bzw. kann. Es handelt sich dann hierbei um einen Verstoß gegen den Mietvertrag, und der kann für eine fristlose Kündigung reichen.

Es ist möglich, dass die Zusatzvereinbarung eine sog. Individualklausel ist, die nicht dem AGB-Recht unterfällt. Das kann aber nur ein Anwalt oder der juristische Berater beim Mieterverein beurteilen, der die konkrete Klausel und den gesamten Mietvertrag als Gesamtvertragswerk würdigt.
Genau, das ist hier ganz wichtig ob es sich um eine Klausel im eigentlichen Mietvertrag (meist ja Standard-Formulare) oder eben um eine Individual-Klausel handelt. Bei Individual-Klauseln hast Du normalerweise ganz ganz schlechte Karten, die definieren sich unter anderem übrigens auch dadurch, dass sie von beiden Parteien zusammen vereinbart wurden und eben NICHT nur eine Standard-Klausel im Mietvertrag sind.
Die meisten "Zusatz-Vereinbarungen" in Mietverträgen sind Individualklauseln, wobei es durchaus auch als "zwischen den Parteien besprochene besondere Vereinbarungen" handeln kann, wenn die Mieter den Vertrag vorab zum Durchlesen zugesendet bekommen haben, denn dann hatten sie die Möglichkeit darauf Einfluss zu nehmen.

TE, wenn bei euch im Haus schon Hunde oder Katzen wohnen, hast du bessere Chancen, auf Gleichbehandlung zu pochen und ebenfalls Katze oder Hund zu halten. Denn die Genehmigung der Tierhaltung bzw. das Verbot muss insofern schon einer gewissen Gleichbehandlung folgen.
Das wage ich zu bezweifeln - dieses Argumentation fällt vor Gericht regelmässig mit Pauken und Trompeten durch. Im Mietrecht gibt es auch kein "Gewohnheitsrecht" oder ähnliches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte den Vermieter fragen ob die Katze einziehen darf!
Wenn er hart beim nein bleibt laßt es bitte bleiben.
Denn er kann euch die wohnung kündigen wenn ihr unerlaubterweise eine Katze haltet.

Und es ist einfach nicht fair dem Vermieter gegenüber!
Er hat einen Vertrag mit euch geschlossen, es ist seine Wohnung und ihr nutzt sie nur gegen eine Gebühr.

Ich vermiete auch eine Wohnung, wenn mich die Mieter nach etwas freundlich fragen sage ich nie nein!
Wenn sie mich aber hintergehen und belügen werde ich sauer, dann ist das Vertauensverhältnis nachhaltig gestört.

Keiner will belogen und hintergangen werden auch Vermieter nicht.

Und wenn dort keine Tierhaltung erlaubt ist und ihr das ja vorher wußtet und unterschrieben habt und nun etwas anderes wollt müßt ihr notfalls umziehen und euch damit den Wunsch nach einem Tier erfüllen.

ABER erst mal freundlich fragen.
 
  • #10
Und es ist einfach nicht fair dem Vermieter gegenüber!
Besonders krass übrigens auch, wenn man noch nicht mal einen Monat da wohnt und es sich dann schon anders überlegt hat. Da kann sich der Vermieter schon gewaltig verarscht vorkommen.
Vielleicht hat er Euch ja jemand anderem vorgezogen, der ihm eigentlich lieber gewesen wäre, aber eben mit Tier(en) einziehen wollte?
Und jetzt hat er nach grad mal 3 Wochen trotzdem genau das was er nicht wollte.
Da würden wohl die meisten Leute verärgert reagieren...
 
  • #11
Das wage ich zu bezweifeln - dieses Argumentation fällt vor Gericht regelmässig mit Pauken und Trompeten durch. Im Mietrecht gibt es auch kein "Gewohnheitsrecht" oder ähnliches.

Ich rede ja auch nicht von "Gewohnheitsrecht", Louisella, sondern davon, dass dem einen Mieter sein Haustier genehmigt wird und dem anderen nicht. Willkürlich handeln darf der Vermieter auch nicht; zudem gilt auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) im Mietrecht. D. h. niemand darf wegen seines Geschlechts, Hautfarbe, Religion usw. usw. benachteiligt werden.

Klar ist der größte Anwendungsbereich des AGG hier die eigentliche Vermietung, also der Abschluss des Mietvertrages, aber der Vermieter darf die Tierhaltung (ich rede immer von dem Erlaubnisvorbehalt, nicht von dem Fall, dass es sich bei dem generellen Tierhaltungsverbot der TE um eine Individualklausel handelt!) nicht dem einen gestatten, weil dieser Deutscher ist und der TE verbieten, weil sie meinetwegen Ausländerin ist oder Brillenträgerin oder blaue Augen hat. ^^

Und es ist einfach nicht fair dem Vermieter gegenüber!
Er hat einen Vertrag mit euch geschlossen, es ist seine Wohnung und ihr nutzt sie nur gegen eine Gebühr.

Ich vermiete auch eine Wohnung, wenn mich die Mieter nach etwas freundlich fragen sage ich nie nein!
Wenn sie mich aber hintergehen und belügen werde ich sauer, dann ist das Vertauensverhältnis nachhaltig gestört.

Keiner will belogen und hintergangen werden auch Vermieter nicht.

Und wenn dort keine Tierhaltung erlaubt ist und ihr das ja vorher wußtet und unterschrieben habt und nun etwas anderes wollt müßt ihr notfalls umziehen und euch damit den Wunsch nach einem Tier erfüllen.

ABER erst mal freundlich fragen.

Das ist auch ein wichtiger Punkt: die Erschütterung der Vertragsgrundlage durch vertragswidriges Handeln. Wenn das Vertrauen zerrüttet ist zwischen Mieter und Vermieter, ist das zwar nicht so gravierend wie beim Arbeitsverhältnis, aber es ist bei privaten Vermietern mindestens im persönlichen Umgang dann schwierig.

Wenn es nicht ohnehin zu der Kündigung kommt.

LG
 
  • #12
Bitte den Vermieter fragen ob die Katze einziehen darf!
Wenn er hart beim nein bleibt laßt es bitte bleiben.
Denn er kann euch die wohnung kündigen wenn ihr unerlaubterweise eine Katze haltet.

hmmm... ICH würde sagen: soll er doch ;)

Wenn ich sehe, wieviele Wohnungen leerstehen, muss der Vermieter eben abwägen, ob ihm sein Tierhaltungsverbot, oder ein ordentlich zahlender Mieter wichtiger ist

Grundsätzlich kommt es , denke ich, da aber immer auf die persönliche Einstellung und die persönliche Lebenssituation an...

Hat man als potenzieller Tierhalter eine Superwohnung in Traumlage zum Spottpreis, sollte man sicherlich weniger hoch pokern, als in einer Gegend mit hohem Wohnungsleerstand

Ich gebe euch allerdings Recht, dass es einfach eine Sache der Fairness ist, nach eienr Genehmiging zu fragen.

Wenn man allerdings schlafende Hunde weckt, muss man auch damit leben, wenn sie beissen
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
FAS, wo wohnst du, dass in deiner Gegend haufenweise Wohnungen leer stehen? :eek::confused:

In sehr ländlichen Gegenden, wo sich sinnbildlich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, mag es so sein, dass der Vermieter händeringend nach sinnvollen Mietern sucht, aber ob man dort dann so scharf ist auf einen Mieter, der so grob vertragswidrig handelt......

LG
 
  • #14
Ich rede ja auch nicht von "Gewohnheitsrecht", Louisella, sondern davon, dass dem einen Mieter sein Haustier genehmigt wird und dem anderen nicht.
Das ist mir schon klar - das mit dem "Gewohnheitsrecht" war nur ein ähnliches Beispiel. Da glaubt auch so mancher sich darauf berufen zu können, nur bringt ihm das im Mietrecht eben absolut garnichts (außer möglicherweise Minuspunkten vor Gericht).

Willkürlich handeln darf der Vermieter auch nicht; zudem gilt auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) im Mietrecht. D. h. niemand darf wegen seines Geschlechts, Hautfarbe, Religion usw. usw. benachteiligt werden.
Das greift erst ab 30 Wohnungen.

Aber ich glaube nicht dass sich das AGG auch auf Tierhalter / Nichttierhalter bezieht. Selbst wenn: Der Vermieter darf das sehr wohl auch von der einzelnen Wohnung abhängig machen ob er da Tierhaltung erlaubt oder nicht.
Die Argumentation "Aber XYZ darf das doch auch" ist es, auf die ich raus wollte als ich schrieb dass mit dieser Argumentation schon etliche vor Gericht mit Pauken und Trompeten untergegangen sind.

Klar ist der größte Anwendungsbereich des AGG hier die eigentliche Vermietung, also der Abschluss des Mietvertrages, aber der Vermieter darf die Tierhaltung (ich rede immer von dem Erlaubnisvorbehalt, nicht von dem Fall, dass es sich bei dem generellen Tierhaltungsverbot der TE um eine Individualklausel handelt!) nicht dem einen gestatten, weil dieser Deutscher ist und der TE verbieten, weil sie meinetwegen Ausländerin ist oder Brillenträgerin oder blaue Augen hat. ^^
Auf die Idee bin ich garnicht gekommen dass man es tatsächlich vom Mieter abhängig machen könnte (wobei das natürlich durchaus Sinn ergibt, denn wie wir ja alle wissen ist das eigentliche Problem ja häufig "am anderen Ende der Leine" zu finden, das lässt sich auch auf Katzenhalter anwenden).
Dass ein Vermieter die Erlaubnis zur Katzenhaltung aber von der Wohnung selbst abhängig macht, ist denke ich absolut nachvollziehbar (z.B. Freigängerhaltung in einer EG-Wohnung oder keine Erlaubnis zur Katzenhaltung in einer 25m²-Dachwohnung ohne Balkon oder keine Tierhaltung in einer Wohnung mit mitvermietetem Teppichboden usw.).

Das ist auch ein wichtiger Punkt: die Erschütterung der Vertragsgrundlage durch vertragswidriges Handeln. Wenn das Vertrauen zerrüttet ist zwischen Mieter und Vermieter, ist das zwar nicht so gravierend wie beim Arbeitsverhältnis, aber es ist bei privaten Vermietern mindestens im persönlichen Umgang dann schwierig.

Wenn es nicht ohnehin zu der Kündigung kommt.
Ich glaube die Kündigung wegen Verstößen gegen den Mietvertrag (wie es eben der Fall ist wenn man die Erlaubnis nicht einholt, obwohl das mietvertraglich vorgegeben ist) ist als Kündigungsgrund leichter durchzusetzen als das "zerrüttete Vertrauen" - obwohl letzteres durchaus einen offiziellen Kündigungsgrund darstellt, es ist nur sehr viel schwerer nachweisbar. Aber da kommt dann wieder der Spruch zum Tragen von wegen "Vor Gericht und auf hoher See...".
 
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  • #15
FAS, wo wohnst du, dass in deiner Gegend haufenweise Wohnungen leer stehen? :eek::confused:

In sehr ländlichen Gegenden, wo sich sinnbildlich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, mag es so sein, dass der Vermieter händeringend nach sinnvollen Mietern sucht, aber ob man dort dann so scharf ist auf einen Mieter, der so grob vertragswidrig handelt......

LG

Rheinland, mittelgroße Kreisstadt am Ortsrand
 
  • #16
Ich gebe euch allerdings Recht, dass es einfach eine Sache der Fairness ist, nach eienr Genehmiging zu fragen.
In diesem Fall ist es weit mehr als das - man hat sich VERTRAGLICH darauf geeinigt dass keine Katzen oder Hunde gehalten werden. Da geht's nicht um Fairness, da geht's um einen VERTRAG.

Wenn man schon ein paar Jahre in einer Wohnung wohnt und sich dann überlegt vielleicht doch noch Tiere halten zu wollen, obwohl man das ursprünglich anders geregelt hatte, dann mag das anders aussehen.
Aber hier wohnt man ja grad mal 3 Wochen in der Wohnung und hat sich's schon anders überlegt - da würde ich als Vermieter doch automatisch davon ausgehen dass das von Anfang an so geplant war und man die Wohnung unter "Vortäuschung falscher Tatsachen" angemietet hat.

Mir ist sowas auch mal passiert - eine Wohnung für die ausdrücklich ein Single als Mieter gesucht wurde, wurde dann letztendlich innerhalb einer Woche eben doch von zwei Leuten bewohnt. Da fühlt man sich schon ganz schön verarscht, nicht nur weil die Betriebskostenvorauszahlung dann natürlich entsprechend viel zu niedrig ist, sondern weil da ganz offensichtlich bewusst der Vermieter getäuscht wurde, denn ihm wurde ja erzählt dass man ganz sicher alleine einziehen würde. Und sowas ist dann auch schade für die anderen - EHRLICHEN - Bewerber. Letztendlich führt sowas dann doch nur zu Ärger, denn auch in Mietverhältnissen gibt es sowas wie Aktion und Reaktion und sowas wird sich immer darauf auswirken, wie der Vermieter bei künftigen Wünschen oder Problemen reagiert (oder auch wie lange es bis zur nächsten Mieterhöhung dauert usw.).
 
  • #17
Hallo,

mir ging es vor einiger Zeit fast ähnlich. Ich bin 2012 hierhin gezogen und habe dringend eine Wohnung gesucht, was hier in der Stadt ziemlich schwierig ist. Ich habe dann ne schöne Wohnung gefunden und im Mietvertrag war die Tierhaltung verboten. Da ich die Wohnung brauchte (und noch keine Tiere hatte), habe ich trotzdem unterschrieben.
Ich wollte schon seit meinem Auszug von zu Hause (2004) immer Tiere haben, aber die Umstände haben es einfach nie hergegeben. Dann wohnte ich jetzt in einer Wohnung, alles passte, aber die Tierhaltung war verboten.
Ich habe mich dann - wie du - über die Rechtslage informiert, aber das wäre mir persönlich alles viel zu heikel gewesen, die Tierhaltung ohne Einverständnis des Vermieters.

Also habe ich dann 2014 einen Brief geschrieben, erzählt wie gerne ich mir Katzen wünsche, dass ich zwei nehme, damit sie gut ausgelastet sind, dass ich versichere mich gut um sie zu kümmern, sodass keine Schäden an der Wohnung entstehen und die Nachbarn nicht belästigt werden. Außerdem habe ich einen Auszug aus meiner Hausratsversicherung ( ... äh, ich meinte natürlich die Haftpflicht. sorry!) beigelegt, die mögliche Schäden übernehmen würde.
Kurze Zeit später hat mich meine Vermieterin angerufen und gesagt, dass sie es mir erlaubt (und später auch schriftlich gegeben hat) und das nur im Vertrag stand, weil es eben so üblich ist oder ihr empfohlen wurde... Sogar den Balkon durfte ich ohne Probleme vernetzen..

Im Nachhinein bin ich froh, dass es so gelaufen ist. Es sind meine ersten Katzen und ich bin überrascht wie laut die sind (Sprung vom Regal/Schrank/Tisch/Kommode, Jagen durch die ganze Bude..), sodass ich sie niemals heimlich hätte halten können/wollen!

Sprich mit dem Vermieter! Schreib einen persönlich Brief, sichere zu, dass du dich gut kümmerst und du und die Versicherung für Schäden aufkommt. Auch wichtig, dass du zwei Katzen hast, damit sie sich gemeinsam beschäftigen können! Und bitte gleich mit um die Balkonvernetzung, falls ihr einen Balkon habt.

Etwas unglücklich finde ich allerdings, dass ihr ja grade mal 3 Wochen da wohnt... Da kann es dem Vermieter natürlich schon sehr komisch vorkommen... Würde ich ihm Brief auch gleich mit ansprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
Mir ist sowas auch mal passiert - eine Wohnung für die ausdrücklich ein Single als Mieter gesucht wurde, wurde dann letztendlich innerhalb einer Woche eben doch von zwei Leuten bewohnt. Da fühlt man sich schon ganz schön verarscht, nicht nur weil die Betriebskostenvorauszahlung dann natürlich entsprechend viel zu niedrig ist, sondern weil da ganz offensichtlich bewusst der Vermieter getäuscht wurde, denn ihm wurde ja erzählt dass man ganz sicher alleine einziehen würde. Und sowas ist dann auch schade für die anderen - EHRLICHEN - Bewerber. Letztendlich führt sowas dann doch nur zu Ärger, denn auch in Mietverhältnissen gibt es sowas wie Aktion und Reaktion und sowas wird sich immer darauf auswirken, wie der Vermieter bei künftigen Wünschen oder Problemen reagiert (oder auch wie lange es bis zur nächsten Mieterhöhung dauert usw.).

na,.heutzutage geht das schonmal schnell mit dem zusammenziehen..
mein Exmann und ich sind auch nahezu sofort zusammengezogen... und innerhalb kürzester Zeit nachdem er in seine damalige Wohnung gezogen ist.
Allerdings kannten wir uns zum Zeitpunkt der Wohnungsanmietung nicht mal näher

Abgesehen davon kann und DARF der Vermieter den Zuzug eines Lebenspartners nicht untersagen- schon gar nicht, wenn eine Wohnung ausreichend Platz für 2 Personen bietet. Er kann (und sollte) lediglich die Betriebskosten anpassen.
Man könnte als Frau ja auch schwanger sein und ein Baby bekommen...
 
  • #19
Also in meinem MV steht, dass Kleintiere zwar nicht gezüchtet werden darf, aber Haltung ist ok.

Bei Hund und Katze nur mit Einverständnis d.V. , da im Einzelfall geschaut werden muss, ob ein Grund einer Ablehnung vorliegen könnte.

Als ich V. anrief und fragte, wa die Antwort , dass ich richtig gehandelt habe, da es Nachbarn geben kann, die Allergien haben oder Wohnungen offen, blablubb. Ich bekam das Ok auch nur weil ich versichern musste, dass Speedy nicht auf den Laubengang streunert und das Streu nicht ins Klo werfe.
Von daher :cool:
 
  • #20
Also habe ich dann 2014 einen Brief geschrieben, erzählt wie gerne ich mir Katzen wünsche, dass ich zwei nehme, damit sie gut ausgelastet sind, dass ich versichere mich gut um sie zu kümmern, sodass keine Schäden an der Wohnung entstehen und die Nachbarn nicht belästigt werden. Außerdem habe ich einen Auszug aus meiner Hausratsversicherung beigelegt, die mögliche Schäden übernehmen würde.
Kurze Zeit später hat mich meine Vermieterin angerufen und gesagt, dass sie es mir erlaubt (und später auch schriftlich gegeben hat) und das nur im Vertrag stand, weil es eben so üblich ist oder ihr empfohlen wurde... Sogar den Balkon durfte ich ohne Probleme vernetzen..
.

So war es bei uns auch. Also ruhig nett fragen und Verantwortungsbewusstsein zeigen. (allerdings haben wir auch schon fast zehn Jahre hier gewohnt, das macht es natürlich für alle Beteiligten einfacher, sich einzuschätzen)
 

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