Katzenhaltung in einer Wohnung - Hilfe!! Vermieter!!

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  • #21
Wäre es nicht vielleicht sinnvoll, einfach um die Erlaubnis zu bitten? Die kann der Nachlassverwalter erteilen. Wenn Frau R weder Erbin ist, noch Nachlassverwalterin hat sie ja sowieso nichts zu bestimmen. Ihre Meinung, ob sie Tierhaltung wünscht oder nicht, ist also egal.

Ich gehe mal davon aus, ihr habt den Mietvertrag so verstanden, dass Katzen Kleintiere sind von denen keine Belästigungen ausgehen und daher kein Einverständnis erforderlich ist? Das kann man ja erklären, nicht jeder Mieter muss wissen, dass das von der Rechtsprechung womöglich anders gesehen wird (gibt da ja auch Gerichte die das anders als der BGH sehen...).

Und wenn ihr jetzt noch erklären könnt, warum eure Katzen nicht stören und keinen belästigen - also kein vernünftiger Grund übrig bleibt sie zu verbieten - habt ihr schonmal bessere Karten als wenn man jetzt dicht macht.
Der Anwalt müsste ja als Nachlassverwalter einen vernünftigen Grund nennen warum kein Einverstännis erteilt wird... Frau R will das nicht, würde da wohl kaum reichen.

Ich drücke euch jedenfalls die Daumen...Wir warten hier selber gerade auf das "GO" unserer Hausverwaltung um 2 Katzis anzuschaffen. Wir haben zB aufgeschrieben, dass die Tiere stubenrein sind, nichts zerkratzen, keine Freigänger sind und daher keine Belästigung der Nachbarn, Nachbarn halten auch eine Katze, Haftpflichtversicherung besteht etc...

Ich drücke die Daumen!!
 
A

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  • #22
Ich würde erstmal ergründen, warum Frau R. sich dort überhaupt einmischt. Vielleicht glaubt sie ja, sie erbt. Anders kann man sich das ja nicht logisch erklären?
Schlechte Nachricht: Die bei euch formulierte Klausel ist wohl wirksam.
Gute Nachricht: Euch kann die Katzenhaltung trotzdem nicht einfach untersagt werden. Gibt es andere Mieter mit Hautieren, wenn ja, welche? Davon ab muss das Verbot im Einzelfall begründet werden. Es gibt Urteile, da genügte zB nichtmal eine Allergie anderer Mieter.

Dann noch nicht ganz unwichtig, es gab schon Urteile, in denen bei Tierhaltung ohne Erlaubnis (trotz entsprechender Klausel im Vertrag) die fristlose Kündigung als wirksam angesehen wurde. Es wurde aber auch schon gegenteilig entschieden.

Persönliche Meinung: man sollte immer vorher fragen, egal, was man eventuell gerichtlich durchboxen könnte. Aber nun ist das Kind sowieso schon in den Brunnen gefallen.;)
 

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