Katzen Verbot

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jim-

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Hey ichwollte mal fragen ob ihr Erfahrungen mit verboten von katzenhaltung habt? Es gibt ja nun gesetzliche Regelungen das man das so einfach gar nicht mehr verbieten kann!? Wer weiß mehr oder hat solch einen fall erlebt


Lg:D
 
A

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In meiner alten Bude hatte ich das Problem. Allerdings war die auch über einen kirchen Verein mitgestiftet. Da durfte ich nur Zierfisch und -vögel halten..:rolleyes:

In meiner neuen Wohnung stehen nur Kleintiere im Mietvertrag. Und Katzen zählen nicht dazu. Ich hab dann einfach die Hausverwaltung gefragt und es war kein Problem, obwohl es nicht explizit im Mietvertrag stand.
Allerdings musst du dir dann auch bewusst sein, dass entstandene Schäden von dir bezahlt werden müssen (also sowas wie tiiieeefe Krallenfurchen im Echtholzboden von den groooßen Raubkatzen..:eek::D).
 
😄Hehe ja gut das seh ich eh als selbstverständlich, also dafür aufzukommen
Bei uns ist es so, das auch Katzen als Verbot aufgelistet sind. Allerdings gibt es ja seit kurzem das Gesetz das man Katzen und sogar Hunde nicht ihne triftigen Grund verbieten kann. Ich will soooo gerne irgendwann Katzen haben und muss mir was einfallen lassen😄😁
 
Und einfach mal anfragen, weswegen dieses Verbot besteht?
 
Ja irgendwie muss es echt schon ein sehr gute Grund sein um da ganze zu verbieten! Deshalb hab ch Hoffnung warte aber noch da wir erst vorkurzem eingezogen sind vielleicht hab ich aber Glück. Vielleicht erlauben die Vermieter e ja. Die Wohnung wäre so perfekt
 
😄Hehe ja gut das seh ich eh als selbstverständlich, also dafür aufzukommen
Bei uns ist es so, das auch Katzen als Verbot aufgelistet sind. Allerdings gibt es ja seit kurzem das Gesetz das man Katzen und sogar Hunde nicht ihne triftigen Grund verbieten kann. Ich will soooo gerne irgendwann Katzen haben und muss mir was einfallen lassen😄😁

Hast du mit deinem Vermieter schon einmal über die Katzenhaltung gesprochen?

Bzw: weiss er von der neuen Regelung? Ich habe jetzt schon einige Male gehört, dass dieser Neuerung an einigen Vermietern vorbeigegangen ist.

Wenn es aktuell wird mit dem Katzenwunsch würde ich erstmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen, ihn nach den Gründen des Haltungsverbotes fragen, die du dann versuchen kannst, sachlich zu entkräften.

Desweiteren könnte man fragen, mit welchem driftigen Grund die Katzenhaltung verboten wird.

In deinem Mietvertrag sind Kleintiere erlaubt? oder ist die generelle Tierhaltung verboten?
 
Ja also wie gesagt wie wohnen erst zwei Monate hier und ich wollte wenn auch erst einmal Anfragen , also genauso Vorgehen wie du es sagtest 👍ich hoffe auch darauf das es einfach noch so neu ist das sie das neue Gesetz noch nicht kennen. Und ja leider steht extra Hunde oder Katzen sind unerwünscht im Mietvertrag sonst sehe das ganze ja wieder anders aus.
Es wäre einfach so toll wenn man das erreichen konnte😁
 
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solche pauschalen tierverbotsklauseln im mietvertrag sind zwar nicht wirklich gültig, allerdings würde ich dringend davon abraten, einfach `heimlich` tiere anzuschaffen. das sollte unbedingt vorher mit dem vermieter geklärt werden.

die tierhaltung wird auch meistens nur unter vorbehalt genehmigt. also solange es keinen mitmieter stört, hat man auch keine probleme.
fühlt sich aber ein mitmieter gestört, sei es durch nächtlichen lärm, haare oder gerüche im hausflur, dann sieht es schlecht aus.
 
Es gibt kein "neues Gesetz". Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass pauschale Verbote der Tierhaltung in Mietverträgen den Mieter unangemessen benachteiligen und diese Klauseln somit unwirksam sind.

Die Frage ist daher, wie sieht Euer Mietobjekt aus? Habt ihr ein freistehendes Einfamilienhaus gemietet, dürfte es für den Vermieter unmöglich werden, Katzenhaltung zu verbieten. Wohnt Ihr in einem Haus mit mehreren Parteien, kommt es auf die Argumente des Vermieters, ein Verbot der Katzenhaltung auszusprechen, an. Es steht ledigliche Eines fest: "Ich will keine Tiere im Haus" reicht nicht.
 
  • #10
Falls hier jemand den tatsächlichen Fundort dieses neuen Gesetzes angeben kann, würde mich das sehr interessieren, vielleicht habe ich da ja wirklich was verpasst. Wenn es sich nicht um ein neues Gesetz sondern nur um das letzte wichtige Urteil dazu handelt: da steht nur drin, dass Tierhaltung nicht generell verboten werden kann, also es darf nicht im Mietvertrag stehen, dass überhaupt keine Tiere erlaubt sind. Kleintiere z.B. Müssen erlaubt werden. Katzen und Hunde zählen nicht dazu.

Die Schäden die durch eine Katze an einer Mietsache entstehen können sollte man übrigens nicht unterschätzen. Ich betreue eine Patientin mit einem Einzelkater, in deren Wohnung gibt es keinen einzigen unversehrten Türrahmen mehr. An manchen Stellen hat er durch das Holz bis auf die Wand darunter gekratzt. Sollte er noch ein oder zwei Jahre leben, wird er wohl auch die Wohnungstür durchgekratzt haben.
 
  • #11
Falls hier jemand den tatsächlichen Fundort dieses neuen Gesetzes angeben kann, würde mich das sehr interessieren, vielleicht habe ich da ja wirklich was verpasst. Wenn es sich nicht um ein neues Gesetz sondern nur um das letzte wichtige Urteil dazu handelt: da steht nur drin, dass Tierhaltung nicht generell verboten werden kann, also es darf nicht im Mietvertrag stehen, dass überhaupt keine Tiere erlaubt sind. Kleintiere z.B. Müssen erlaubt werden. Katzen und Hunde zählen nicht dazu.

Wie gesagt, das steht in der Tat nicht in einem Gesetz, sondern ist "Richterrecht". Der Hut mit der "Kleintierhaltung" ist noch was älter, seitdem steht z.B. in den Formularverträgen sinngemäß drin, dass Tiere in Aquarien, Terrarien und Käfigen ohne Belästigung der Mitmieter gehalten werden dürfen, alles andere aber der Erlaubnis des Vermieters bedarf. Die neuere Entscheidung des BGH präzisiert dahingehend, dass diese Erlaubnis nicht pauschal und grundlos verweigert werden darf, sondern, dass der Vermieter in jedem Einzelfall eine Interessenabwägung zu treffen hat.

Ich persönlich halte dies zwar vor dem Hintergrund der §§ 305 ff. BGB für sach- und rechtslogisch, jedoch hilft die Entscheidung dem ratsuchenden Mieter nich adhoc, vielmehr den Gelbeuteln der Anwaltschaft, die jetzt wieder was gefunden haben, um auf Teufel komm raus Prozesse zu führen.
 
  • #13
Auf Rd.Nr. 21 des Urteils wird verwiesen.
 
  • #14
Ist mir klar, wollte mich nur mal kurz doof stellen. Man liest ja ständig von angeblichen neuen Gesetzen, da wollte ich doch mal schauen, ob sich auch mal jemand dazu äußert, wo dieses neue Gesetz angeblich zu finden sein soll. Ich hab zwar auf das zweite Staatsexamen verzichtet, aber für das lesen von Urteilen reichte trotzdem :D

Ich hoffe ja immer noch, dass irgendwann mal jemand genauer nachliest statt auf die Mär die da ständig produziert wird anzuspringen.
 
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  • #15
Ist mir klar, wollte mich nur mal kurz doof stellen. Man liest ja ständig von angeblichen neuen Gesetzen, da wollte ich doch mal schauen, ob sich auch mal jemand dazu äußert, wo dieses neue Gesetz angeblich zu finden sein soll. Ich hab zwar auf das zweite Staatsexamen verzichtet, aber für das lesen von Urteilen reichte trotzdem :D

Ich hoffe ja immer noch, dass irgendwann mal jemand genauer nachliest statt auf die Mär die da ständig produziert wird anzuspringen.

Ganz schlimm war es doch am Tag der Urteilsverkündung. Ich habe ob der Euphorie schon Scharen von Tierbesitzern in spe feiern sehen, bis man Ihnen mal gesagt hat, dass jetzt nicht reflexhaft die Tierhaltung erlaubt ist. Daraufhin wurde ich geradezu mit Links von n-tv, dpa, faz und hau mich blau zugespamt, um mir das Gegenteil zu beweisen.:rolleyes:
 
  • #16
Danke euch erst mal für die schnellen Antworten. Also es sind mehrere Wohneinheiten unter uns wir sind unterm Dach . Genau soetwas hatte ich auch gelesen, das es halt wirklich du en Grund geben muss, wie konnte der aussehen, wäre das schon das beschädigen der Wohnung durch eben solche kratzspuren oder wäre dies kein Grund wenn wir eben diese bei Auszug beheben wurde
 
  • #17
Genau soetwas hatte ich auch gelesen, das es halt wirklich du en Grund geben muss, wie konnte der aussehen, wäre das schon das beschädigen der Wohnung durch eben solche kratzspuren oder wäre dies kein Grund wenn wir eben diese bei Auszug beheben wurde

Ich glaube nicht, dass bereits die abstrakte Möglichkeit einer Beschädigung ausreicht. Es müsste sich schon um eine konkrete Beeinträchtigung der Mietsache oder der Mitmieter durch das Halten von Katzen handeln. Wie z.B. zwei Hauskatzen in einer ausreichend großen Wohnung bei artgerechter Haltung solche Beeinträchtigungen herbeiführen könnten, fällt mir ehrlich gesagt nicht ein. Da Ihr wahrscheinlich eine Kaution gezahlt habt, kann man unterstellen, dass bei Euch bereits ein monetäres Interesse besteht, eventuelle Schäden vor Übergabe der Wohnung an den Vermieter wieder zu beheben.

Man könnte dem Vermieter ja eine schriftliche Zusatzvereinbarung folgender Art vorschlagen:

1. Das Halten von soundsoviel Katzen wird dem Mieter bis auf Widerruf erlaubt.

2.Der Vermieter ist berechtigt, die Erlaubnis zu widerrufen, wenn durch die Tierhaltung

a) die Mietsache beeinträchtigt wird,

b) Mitmieter mehr als nur unwesentlich belästigt werden.

3. Der Mieter verpflichtet sich, für durch die Tierhaltung entstandenen Schäden aufzukommen.


Schau mal in die Unterlagen Deiner Privathaftpflichtversicherung, bei uns ist z.B. die Haltung von Katzen mitversichert. Wenn Du das Deinem Vermieter nachweisen kannst, hat er eine zusätzliche Sicherheit, dass genügend finanzielle Masse vorhanden ist, um eventuelle Schäden in der Wohnung zu beheben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #18
Ja Super da hast du recht da werd ich mich doch mal schlau machen . Bin gespannt wie das ganze ausgeht:))
 
  • #19
Du könntest uns ja auf dem Laufenden halten.
 
  • #20
Hallo,
der Vermieter kann zwar durch das "neue Gesetz" :)rolleyes:) nicht mehr sagen: "Ich will keine Katze/n in meinem Haus", aber wenn er eine Mietpartei oder sich selbst (sollte er denn als Vermieter mit im Haus wohnen) ins Spiel bringt mit der Behauptung, der Mieter oder er selbst habe eine Tierhaarallergie, hat sich die Katzenhaltung damit schon wieder erledigt.
Vor 2 Jahren hatte ich mich auf ein Wohnungsinserat gemeldet. Der Vermieterin teilte ich schon gleich am Telefon mit, daß ich eine Freigängerkatze habe. Ihre Antwort: "Kommt gar nicht in Frage, wir haben in dem Haus einen Mieter, der hat eine Tierhaarallergie".
 

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