Genehmigung vom Vermieter

  • Themenstarter Young Sapphire
  • Beginndatum
  • #21
silvia nö hängt es nicht!
Katze wird zu den Kleintieren gezählt und die dürfen in vertretbarer Menge in der Wohnung gehalten werden ohne explizite Genehmigung. Ist einfach so!
Wenns Freigänger sind, kommt es auf die Nachbarn an. Möglicherweise muss man den Freigang nämlich wenn die sich belästigt fühlen verwehren.

Dann google doch mal nach Gerichtsurteilen. Und schau dich mal in Juraforen um, da wird das Thema ausführlich behandelt. Ein Großteil der Richter sieht Katzen eben nicht als Kleintiere an. Du kannst Glück haben und einen katzenfreundlichen Richter haben, du kannst aber auch Pech haben und musst die Katzen dann abschaffen.

LG Silvia
 
A

Werbung

  • #22
Als wir damals gefragt haben, ob wir Katzen halten dürfen in unserer Wohnung (Mehrfamilienhaus, 5. Etage), wurde uns erzählt, dass Katzen zu den Kleintieren gehören und obwohl ausdrücklich in unserem Mietvertrag steht, dass wir keine halten dürfen, dürfen wir (mit mündlicher Genehmigung) trotzdem, weil es nicht verboten werden DARF!
Das gilt aber anscheinend nur dann, wenn die Tiere ausschließlich Wohnungskatzen sind und nicht im Treppenhaus rumlaufen. Tut hier im Haus auch keine Katze, weder unsere, noch die von anderen Mietern...
 
  • #23
Ich hab jetzt eine Weile gegooglet und es ist alles wahnsinnig diffus. Es wird das eine, aber auch das andere geschrieben. Hier z.B.:
Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/88); AG Schöneberg (AZ: 6 C 550/89); AG Mannheim (AZ: 11 C 269/78). Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten. LG Braunschweig (AZ: 6 S 458/99). Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist. AG Bonn (AZ: 8 C 731/93)
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html

Die Regelung in einem Mietvertrag, wonach "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen,...der Zustimmung des Vermieters" bedarf, ist nach Auffassung des BGH gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Der Mieter, der den Vermieter auf Zustimmung zur Haltung von 2 Katzen gebeten hatte, werde dadurch unangemessen benachteiligt. Denn die Ausnahme vom Zustimmungserfordernis lediglich für Ziervögel und Zierfische sei nicht ausreichend, da noch mehr Tiere vom Kleintierbegriff umfasst seien, die ohne Zustimmung gehalten werden dürften.
http://www.pro-wohnen.de/Tierhaltung-Mietvertrag.htm

Dann aber wieder:

Die weit verbreitete Ansicht, dass die Haltung von Haustieren, die keine Kleintiere sind, grundsätzlich erlaubt sein müsse, ist falsch.
Die Haltung größerer Tiere wie Hunde oder Katzen bedarf der Zustimmung bzw. der Erlaubnis des Vermieters, auch wenn nichts im Mietvertrag steht.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

Hunde und Katzen sind keine Kleintiere:
Auch größere Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) dürfen unter Umständen in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (siehe oben). Die Formulierung im Urteil des BGH (siehe oben) deutet aber darauf hin, dass die Haltung größerer Tiere in der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters oder Gestattung im Mietvertrag die Ausnahme sein muss. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen für die Haltung in der Mietwohnung der Zustimmung des Vermieters (entweder generell im Mietvertrag oder als gesonderte Erklärung).
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Die Frage ist ja auch, ob der Satz "bittet Sie abzusehen" auch gleich ein Verbot bedeutet oder eben nur eine Bitte ist (der man ja auch nicht nachkommen muss - immerhin hat die Wohnung 84m² mit 3 Zimmern und 2 Balkonen! Platzwäre da schon vorhanden).
 
  • #24
Alexa, genau das ist das Problem, es gibt da keine einheitliche Rechtssprechung. Deshalb würde ich so etwas immer ganz detailliert in den Mietvertrag aufnehmen lassen.

LG Silvia
 
  • #25
Wollte nur berichten, dass ich über eine Tierhilfe einen Prinzen-Kater gefunden habe und den wohl auch kriege, wenn die Vorkontrolle ihr OK gibt! Termin ist am 18.11. in der neuen Wohnung - kann nämlich schon zum 15.11. rein.
Somit würde ich mir dann selbst ein Weihnachtsgeschenk machen
:)
 

Ähnliche Themen

Cathyblub
Antworten
11
Aufrufe
2K
Scherasade
S
N
  • Nicht registriert
  • Gesuche
2
Antworten
20
Aufrufe
3K
tigerlili
tigerlili
M
Antworten
116
Aufrufe
12K
Cat Fud
Cat Fud

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben