1. Besuch bei der Züchterin

  • Themenstarter Nordlicht94
  • Beginndatum
  • #81
Hier in der Eigentumswohnanlage heißt es auch "Keine Belästigungen durch die Tiere". Trotzdem hausen hier viele Katzen und Hunde. Manche bellen, und manche miauen oder heulen draußen oder galoppieren fröhlich durch die Wohnung.

Was verstünde er unter "Belästigung"? In Altbauten kommt es durchaus unten an, wenn oben 2 Kater rumhoppeln - die Dame unter mir hört vermutlich eine weiiit entfernte Herde Ponys, im Altbau sinds dann eher zwei spielende junge Budweiser-Pferdchen :muhaha:

Und richtig, nagle ihn schriftlich FEST. Sonst nützt Dir das alles nüscht. Ansonsten: Wir freuen uns alle mit, v. a. für zwei Schmusetiger, die eine liebevolle Dosine finden.
Wenn Katzenhaltung gestattet ist, ist es dann nicht genauso wie mit Kindern das ein Grundlaermpegel ertragen werden muss? Du kannst ja weder Kinder noch Tieren vorschreiben wie Laut oder leise sie zu sein haben?

So ist es bei uns im Haus auf jedenfall.
 
A

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  • #82
War ja nur ein Beispiel: Wie definiert er "Belästigung"?

Markieren oder pieseln die Katzen im Treppenhaus und Eingangsbereich oder graben sie einen Gemeinschaftsgarten systematisch um? DAS wäre durchaus als Belästigung zu bezeichnen.
Genauso wie ich sofort putzen muss, wenn einer meiner 2 sich im TREPPENHAUS oder vorm Aufzug nochmal das Mittagessen durch den Kopf gehen lässt.... völlig klar. Da müssen wir nicht diskutieren.

Aber wenn schon "Grundgetrappel" registriert wird, egal wie einleuchtend oder nicht, könnte es Spannungen geben.
 
  • #83
War ja nur ein Beispiel: Wie definiert er "Belästigung"?

Markieren oder pieseln die Katzen im Treppenhaus und Eingangsbereich oder graben sie einen Gemeinschaftsgarten systematisch um? DAS wäre durchaus als Belästigung zu bezeichnen.
Genauso wie ich sofort putzen muss, wenn einer meiner 2 sich im TREPPENHAUS oder vorm Aufzug nochmal das Mittagessen durch den Kopf gehen lässt.... völlig klar. Da müssen wir nicht diskutieren.

Aber wenn schon "Grundgetrappel" registriert wird, egal wie einleuchtend oder nicht, könnte es Spannungen geben.
Die Gemeinschaftsbereichen (Treppenhaus, Keller, Dachboden, Garten, Hof etc.) sind meist ausgenommen, da duerfen Katzen nicht „automatisch“ rum streunern (das muss extra geregelt werden im Vertrag), aber wegen gehuepfe und co. gelten doch die gleichen Regeln wie fuer Kinder?
 
  • #84
ja klar bisher habe ich sie nur per Mail aber, das würde ja im Zweifel nicht zählen, werde ihn nochmal um ne schriftliche Zusage in Papierform bitten.

@Anna H.
Ich wohne in Schleswig-Holstein, ist ein bisschen zu weit weg.

@ OMalley2
Naja da sie nicht auf den Balkon dürfen... eher den Geruch, also Futter/ Klo oder übertiebenes miauen, getrampel.
Das Haus ist relativ gut isoliert, also ich höre schon die Klospülung und gelegentlich lachen von oben... Aber für ein Haus indem 21 Parteien leben. In meinem WG-Zimmer konnte ich jedes Wort der Nachbarn verstehen.
Mit nem Teppich auf der "Hauptrennstrecke" dürfte das kein Problem sein.:oha:

Hmm wie das mit dem Treppenhaus aussieht, keine Ahnung... Also eigentlich würde ich sie ungern alleine dort rumlaufen lassen, da wird gerne vergessen die Eingangstür zu schließen und weg sind sie.

Achja es sollen nun doch 2 Kater vom Züchter werden, hatte ein super nettes Telefonat und im Septmber geht es zum angucken.:pink-heart:
Liebe Grüße an alle und danke nochmal für eure Hilfe
 
  • #85
ja klar bisher habe ich sie nur per Mail aber, das würde ja im Zweifel nicht zählen, werde ihn nochmal um ne schriftliche Zusage in Papierform bitten.

Mail sollte eigentlich reichen. Ist doch auch schriftlich.
 
  • #86
yep, Mail ist Schriftform, gilt auch im Streitfall.
Ob die Züchter allerdings sich damit zufriedengeben? Oder ein Tierheim? Du kannst da zur Sicherheit mal fragen, ob DIE das so nehmen würden.
 

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