Katzen auf 40qm

  • Themenstarter Waterfall
  • Beginndatum
  • #41
Noch einmal:
Egal ob es sich um zwei Senioren handelt oder um zwei Kitten: in einer Einzimmerwohnung mit innenliegendem Bad (was der gängige Grundriss für Neubauwohnungen ist) kann man - egal wie viele qm diese Wohnung hat - die Katzen nicht angemessen separieren, sollte dies (Krankheit, nach einer OP, im Falle einer unvorhergesehenen Streitigkeit) erforderlich werden. Die meisten dieser Wohnungen haben kein Tageslichtbad, und die Küche ist meist nicht groß genug, um gesondert einen Kratzbaum zu stellen und geht zudem meist vom Wohnraum ab, nicht vom Flur.

Was verstehst du unter angemessen separieren ? Im meiner damaligen Zweizimmerwohnung von 45qm hatte ich zwei Zimmer, die eine Separation möglich machten und nach einer OP musste die Patientenkatze eh in einen Käfig.

Mein Bad hatte Tageslicht, war aber egal, da ich anders hátte separieren können, wenn ich denn gemusst hätte....

Die Wohnung hatte ausreichens Platz für alles - nur nicht für riesen Möbel. Es gab in Wohn-Ess-Kochbereich seeeehr viel Platz und zwei bodentiefe Fenster - so eine helle und sonnige Wohnung hatte ich glaube ich noch nie gehabt. Ach im Schlafzimmer gab es solch ein riesen Fenster. Ganz toll. Felisa hat abends immer während ihrer tollen Minuten mit unserem Pflegekater (ich hatte damals 3! Katzen) Fangen gespielt - sie sind dann vom Schlafzimmer hinterste Ecke übers /unters Bett durch den Flur und durch das Wohnzimmer gestürmt und sich dann über/unter Sofa wieder zutreffen und dann wieder zurückzusprinten. Die waren da ganz fröhlich und hätten als Freigänger ja auch draussen toben können. Aber neee, sie fanden die Wohnung prima und sind da hindurch getobt.

Soviel also zu begrenzem Wohnungraum und Licht/kein Licht und so.
 
A

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  • #42
(...) und eigentlich geht es hier ja nicht ums Separieren und die Abtrennmöglichkeiten bei solch einer überschaubaren Wohnungsgrösse und so, sondern nur darum, ob die TE sich eine Katze holen soll oder nicht.... .

Indirekt ja schon. Die TE will ja Meinungen dazu, ob Katzenhaltung auf 40qm empfehlenswert/machbar ist oder nicht.
Da aber nur ganz grobe Eckdaten angegeben wurden, kann man ja nur aus der eigenen Sicht schreiben, was sich mehr oder weniger empfehlen würde, welche Probleme es geben kann usw. Die TE muss dann eben selbst schauen, welches Gegebenheiten in ihrer Wohnung vorhanden sind oder eben auch nicht und wie sich gewisse Dinge umsetzen lassen (oder auch nicht).
 
  • #43
Anna, wenn du von Anfang an gelesen hättest, wäre dir klar, dass es mir jeweils um die Einzimmerwohnung geht und deren konkreten Schnitt. Das habe ich in meinem Beitrag oben auch nochmals wiederholt, weil man in einer Einzimmerwohnung mit sehr kleiner Küche und fensterlosen Bad eben NICHT angemessen separieren kann... der zweite Tageslichtraum fehlt.

Und genau das spricht bei dieser Art von Wohnungszuschnitt eben gegen zwei Wohnungskatzen, unabhängig davon, ob es nun 30 oder 50 qm sind.

Weiter oben hatte ich übrigens auch genau von einem Wohnungszuschnitt wie deinem geschrieben: 2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon und 45 qm, wo im konkreten Beispiel drei Katerchen glücklich und zufrieden wohnten (Jaboticabas damalige Berliner Wohnung).

LG
 
  • #44
Es muss nicht jetzt unbedingt eine Katze sein. Im TH sitzen schon passende Kandidaten. Ich schaue auch fleißig hier im Forum, generell im Internet nach Katzen. Es muss einfach passen. Ich möchte nichts überstürzen. Erstmal muss ich mir selber klar werden ob jetzt der richtige Zeitpunkt für eine oder zwei Katzen ist. :)

Mein Vater hat wirklich kein Problem damit den TA oder das Futter zu bezahlen. Es wird ja nicht ewig so weitergehen.

Er hat sich bei unseren Katzen nie beschwert oder gemeint das etwas unnötig ist. Warum sollte er das plötzlich nach all den Jahren machen?

Da habe ich ehrlich ein schlechtes Gewissen was das finanzielle angeht bei anderen Dingen.

Was mein Badezimmer angeht das hat leider wirklich kein Fenster. Meine Wohnung ist ein Plattenbau. Schön ist leider etwas anders. Zumindest von außen. ;)
 
  • #45
Hallo Waterfall, ich denke auch, es gäbe ein passendes älteres Katzenpärchen für Dich.
Zum Fenster: In meiner Nachbarschaft habe ich gesehen, dass ein ganzes Fenster vernetzt ist, so dass die Katzen bei offenem Fenster dort sitzen können und raus schauen.

Was mich allerdings irritiert ist der Satz von Dir, dass Du normal arbeitest und danach nicht gleich nach Hause gehst...

Ich nehme an, Du bist noch sehr jung und gehst dann aus?
Und Wochenende?

Das heißt, Du bist generell nicht viel zu Hause?

Das wäre für eine Einzelkatze todlangweilig.

Ich verstehe dann nicht, warum Du Katzen haben willst oder überhaupt Tiere, wenn Du so wenig zu Hause bist. Oder ist bei mir ein falscher Eindruck entstanden?

Das nächste Problem ist, dass Deine jetzige Wohnsituation nur vorübergehend ist. Dann mußt Du eine Wohnung suchen, je nachdem wo Du Arbeit bekommst? Da bist Du mit Katzen schon sehr eingeschränkt, es sei denn, dein Vater würde sie notfalls aufnehmen?Wenn nicht, was passiert dann mit den Katzen?

Diese zwei Punkte - dass Du wenig zu Hause bist und in nicht allzulanger Zeit eine andere Wohnung suchen wirst - solltest Du Dir besonders durch den Kopf gehen lassen.

Es gibt schon genug Katzen, die zu Hause allein vor sich hin dümpeln. Das ist nicht schön. Die Besitzer fahren weg, gehen am Abend noch aus, usw. Ich finde, wenn man sich für ein Tier entscheidet, dann muß man auch sein Leben ändern, sich Zeit für sein Tier nehmen. Wenn Du dazu nicht bereit bist, dann lege Dir lieber kein Tier zu.
 
  • #46
Ich gehe nicht immer weg. Nur ab und zu. :) Wenn gehe ich meistens am Wochenende weg. Da das abends ist sind die Katzen dann nur ein paar Stunden alleine. Ganz normal wie jeder andere auch. Keiner hockt 24h Zuhause. ;)

Ich denke wenn dann bleibe ich hier in der Stadt. Zur Wohnungssuche ich habe keinen Druck und kann in Ruhe suchen. Wenn es eine andere Stadt wird pendle ich die erste Zeit bis ich was passendes gefunden habe. Das habe ich vorher auch getan bevor ich meine jetzige Wohnung hatte.

Zur Not können die Katzen zu meinem Vater.
 
  • #47
Aber mal ganz ehrlich: im TH haben Katzen in aller Regel nichtmal 2 Quadratmeter Platz, sind 23 h am Tag alleine und eine alte Katze wird dort sterben ohne je wieder ein zu Hause gesehen zu haben. Wären dann 40 Quadratmeter wirklich so schlimm? Arbeiten ist ja nunmal jeder, so dass alle Einzelkatzen tags alleine sind. (meine Rudeltiere übrigens auch, weil jeder in einer anderen Ecke pennt, das entscheiden sie aber natürlich selbst).
Hallo, ich möchte Dir nicht die Hoffnung verderben, aber Du wirst im Tierheim keine Katze bekommen, auch keine alte oder Einzelkatze. Seit mir ein "lieber" Nachbar das Veterinäramt geschickt hat,kommen die öfter mal vorbei, und klären mich über die neuen Regeln zur Katzenhaltung auf.Da gilt z.B. dass eine Wohnungskatze 50m2 zur Verfügung haben muss, 2 Katzen sogar 60m2. Es wird nur der reine "Laufplatz" gemessen,also alle mit Möbeln oder Gegenständen vollgestellten Flächen abgezogen,ebenso Räume ohne Fenster ,wie evtl.Fur oder Bad. Auch müssen genaue Mengen und große Abstände bei Toiletten und Näpfen beachtet werden, was in einer kleinen Wohnung kaum möglich ist. Ich persönlich finde es gut,dass Du einer älteren Einzelkatze ein zu Hause geben möchtest. Aber wenn überhaupt, Frage bei privaten Tierschützern z.B. auf Facebook an, und gib Acht auf Deine Nachbarn - oder entscheide Dich doch für den Hamster.Der ist sowieso Einzelgänger und nachtaktiv,und wird Dich nicht unbedingt vermissen, wenn du arbeitest.Eine oder mehrere Katzen wegen des neuen Tierschutzgesetzes weggeben zu müssen, ist traumatisch für Mensch und Tier.😿😢
 
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  • #48
Ist das in Deutschland? Kann ich mir nicht vorstellen.
Bei der Schwester von meinem Mann wohnt nebenan ein Paar, das eine Katze im Keller eingeschlossen hält. Da hat das Vetamt kurz vorbeigeschaut, aber nichts unternommen. Solange die Katze gesund und versorgt ist können die glaub ich nichts tun.
 
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  • #49
Ich finde auch ,dass es wichtigeres für das Veterinäramt zu tun gäbe.Vielleicht auch mal etwas gegen Welpenvermehrer und Exotenschmuggler zu unternehmen, die gerade Hochkonjunktur haben. Die greifen aber scheinbar nur ein, wenn eine Anzeige vorliegt, dann aber eben auch, wenn diese vom katzenhassenden Nachbarn ist.- Das steht tatsächlich so im Tierschutzgesetz.Gnädigerweise durfte ich einige Katzen behalten, werde aber jedes Jahr kontrolliert, ob sie gut gehalten werden, und ich keine neuen aufgenommenen habe.Wenn meine alten Katzen sterben, darf ich keine neuen mehr adoptieren.Meine 57m2 Wohnung mit Balkon ist nach den neuen Regeln für Katzenhaltung zu klein.Dabei habe ich 2 große Kratzbäume, ein extra Sofa für die Katzen, Kletterbretter an der Wand, und sie dürfen überall hin, auch auf Schränke und Regale .Jetzt habe ich noch 2 ruhige alte Katzen, und 3 "Schüchtis" aus Ungarn,Mutter mit 2 inzwischen ausgewachsenen Söhnen.Die waren alle 3 extrem scheue Streuner, und sind jetzt hier total zutraulich und verkuschelt. geworden.Ich habe nicht den Eindruck, dass die Katzen unter Platzmangel leiden .( Wenn alle Katzenhalter ihre Tiere abgeben würden, deren Wohnungen nicht den Verordnungen entsprechen, hatten die Tierheime ein großes Problem.) 🤔-Die Nachbarn Deiner Schwägerin haben anscheinend einen Keller, der groß genug ist, das ist ja anscheinend die Hauptsache...😿😣
 
  • #50
Das steht tatsächlich so im Tierschutzgesetz
Gibt es dazu auch eine Quelle? In Deutschland steht das so definitiv nicht drin und was ich eben ergoogelt habe in Österreich (deren Tierschutzgesetz wesentlich strenger ist als unseres) auch nicht.
Für Deutschland kann man als Orientierungspunkt unter anderem das Merkblatt Nr. 189 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz "Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen" nehmen. Dort ist von 20qm Wohnfläche für 1-2 Katzen die Rede.

Wenn du jetzt "nur" noch 5 Katzen auf 57qm hast und es vorher noch mehr waren, wird es wohl eher andere Gründe haben, dass man deine Tierhaltung moniert hat und entsprechende Auflagen erteilt. Das ist dann sicher nicht vergleichbar mit jemandem, der ein oder zwei Katzen auf 40qm halten möchte.
 
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  • #51
Gibt es dazu auch eine Quelle? In Deutschland steht das so definitiv nicht drin und was ich eben ergoogelt habe in Österreich (deren Tierschutzgesetz wesentlich strenger ist als unseres) auch nicht.
Für Deutschland kann man als Orientierungspunkt unter anderem das Merkblatt Nr. 189 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz "Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen" nehmen. Dort ist von 20qm Wohnfläche für 1-2 Katzen die Rede.

Wenn du jetzt "nur" noch 5 Katzen auf 57qm hast und es vorher noch mehr waren, wird es wohl eher andere Gründe haben, dass man deine Tierhaltung moniert hat und entsprechende Auflagen erteilt. Das ist dann sicher nicht vergleichbar mit jemandem, der ein oder zwei Katzen auf 40qm halten möchte.
Ich hatte noch 4 Pflegekatzen,die ich wegen einer plötzlich aufgetretenen schweren Krankheit nicht zeitnah vermitteln konnte.Moniert würde vom Nachbarn, dass eine der Katzen ins Treppenhaus entwischt ist, und ich mit meinem offenen Bein nicht schnell genug hinterher war, sie wieder einzufangen.Vom Veterinäramt wurde eben hauptsächlich der Platzmangel moniert. Die Tiere waren gesund , kastriert und gut versorgt, sonst wären sie beschlagnahmt worden, und ich dürfte gar keine Tiere mehr halten.Aber klar, wenn man mit dem Veterinäramt zu tun hatte, ist man ja gleich ein Tierquäler.😣 Es stimmt tatsächlich, und es gibt mehrere Beiträge dazu ( mal googeln), und die Tierärztin vom Veterinäramt würde mich wohl nicht deswegen anlügen.Das mit den 20m2 ist leider
veraltet. Z.B. hier nachzulesen: httpps://www.klugo/blog/de.was-katzenbesitzer- bei-der-haltung-beachten-müssen
 
  • #52
O.K.ich bin dann mal wieder weg, worüber Ihr sicher froh seid.Immer schön weiter alles nach äußerem Anschein betrachten.Ich wünsche Euch Glück,dass Ihr tolerantere Nachbarn habt.
 
  • #53
Nun gut, 9 Katzen würde ich jetzt auf 57qm auch nicht halten. Aber dass das Vetamt bei 2 Katzen auf 50qm angeblich schon einschreitet halte ich für weit hergeholt, da gibts wirklich wesentlich schlimmere Misstände. Dein Link funktioniert leider nicht.
 
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  • #54
Nun gut, 9 Katzen würde ich jetzt auf 57qm auch nicht halten. Aber dass das Vetamt bei 2 Katzen auf 50qm angeblich schon einschreitet halte ich für weit hergeholt, da gibts wirklich wesentlich schlimmere Misstände. Dein Link funktioniert leider nicht.

Ich denke, man muss auch nochmal differenzieren zwischen privaten Haustieren und Pflegetieren. Bei Pflegetieren ist das VetAmt tatsächlich sehr hinterher. Wenn Tiere legal aus dem Ausland eingeführt werden wird das zuständige VetAmt automatisch über die Einfuhr informiert. Im Fall unserer Pflegekatze Arielle aus Rumänien haben sie sich beispielsweise umgehend mit dem Verein in Verbindung gesetzt um nähere Informationen abzufragen. Außerdem steht dem VetAmt das Recht zu die eingeführte Pflegekatze innerhalb der ersten 48 Stunden unangekündigt vor Ort zu besichtigen.

Falls kein Verein dahintersteht wird es nochmal komplizierter. Je nachdem welches VetAmt zuständig ist, muss man sehr viele Auflagen erfüllen, um überhaupt Pflegekatzen aufnehmen zu dürfen.
 
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  • #55
Es stimmt tatsächlich, und es gibt mehrere Beiträge dazu ( mal googeln), und die Tierärztin vom Veterinäramt würde mich wohl nicht deswegen anlügen.Das mit den 20m2 ist leider
veraltet. Z.B. hier nachzulesen: httpps://www.klugo/blog/de.was-katzenbesitzer- bei-der-haltung-beachten-müssen
Der Link bezieht sich auf ein Urteil des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 1991 😉 In dem Urteil ging es um die Haltung von zeitweise vierzehn Katzen auf 41qm und das Ergebnis war, dass mehr als vier Katzen nicht zulässig sind, weil es dann kein ordnungsgemäßer Gebrauch des Wohneigentums mehr ist. Es ging also nicht mal um Tierschutz, sondern um Nachbarschaftsrecht.
Eine seriöse Quelle für die 50 bzw. 60qm liefert der von dir verlinkte Artikel nicht, zumal dort von "sollte" gesprochen wird. Gesetze sind aber keine "sollte"-Vorschriften, sondern "muss"-Vorschriften, die (sofern sie denn existieren) auch entsprechend veröffentlicht werden. Im Grundsatz muss nämlich jeder nachschauen und erkennen können, welche Vorschriften für ihn gelten.

Wenn man sich in Deutschland von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt, kann man übrigens immer auch gerichtlich dagegen vorgehen.

O.K.ich bin dann mal wieder weg, worüber Ihr sicher froh seid.Immer schön weiter alles nach äußerem Anschein betrachten.
Du bist herzlich Willkommen hier im Forum zu bleiben. Allerdings musst du damit rechnen, dass man dir hier nicht einfach nur beipflichtet wie furchtbar das alles ist, sondern auch den Wahrheitsgehalt deiner Aussagen anzweifelt, wenn diese nicht stimmig sind. Ein Forum lebt vom Austausch und Hinterfragen.
 
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  • #56
Hallo, ich möchte Dir nicht die Hoffnung verderben, aber Du wirst im Tierheim keine Katze bekommen, auch keine alte oder Einzelkatze. Seit mir ein "lieber" Nachbar das Veterinäramt geschickt hat,kommen die öfter mal vorbei, und klären mich über die neuen Regeln zur Katzenhaltung auf.Da gilt z.B. dass eine Wohnungskatze 50m2 zur Verfügung haben muss, 2 Katzen sogar 60m2. Es wird nur der reine "Laufplatz" gemessen,also alle mit Möbeln oder Gegenständen vollgestellten Flächen abgezogen,ebenso Räume ohne Fenster ,wie evtl.Fur oder Bad. Auch müssen genaue Mengen und große Abstände bei Toiletten und Näpfen beachtet werden, was in einer kleinen Wohnung kaum möglich ist. Ich persönlich finde es gut,dass Du einer älteren Einzelkatze ein zu Hause geben möchtest. Aber wenn überhaupt, Frage bei privaten Tierschützern z.B. auf Facebook an, und gib Acht auf Deine Nachbarn - oder entscheide Dich doch für den Hamster.Der ist sowieso Einzelgänger und nachtaktiv,und wird Dich nicht unbedingt vermissen, wenn du arbeitest.Eine oder mehrere Katzen wegen des neuen Tierschutzgesetzes weggeben zu müssen, ist traumatisch für Mensch und Tier.😿😢
Du weisst schon, dass du auf ein Posting von 2017 geantwortet hast?
 
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  • #57
Hallo, ich habe jetzt auch mal versucht zu googeln und da hat sie anscheinend recht:

Geltende Vorschriften gemäß Tierschutzgesetz

Grundsätzlich muss jeder Tierhalter dafür Sorge tragen, dass die individuellen Bedürfnisse seines Tieres zu jeder Zeit befriedigt sind. Hierzu zählen laut § 2 TierSchG nicht nur eine korrekte Ernährung, die gründliche Pflege und tägliche Beschäftigung, sondern auch die gegebenenfalls anfallende medizinische Versorgung sowie die Verantwortung, das seelische Wohlergehen des Tieres zu schützen.

Für Katzen im Speziellen gibt es im Tierschutzgesetz kaum gesonderte Vorschriften. Festgelegt ist jedoch laut Rechtsprechung, dass der Haltungsraum bestimmten Vorgaben entsprechen muss (vgl. Beschluss vom Kammergericht Berlin Az.: 24 W 6272/90). Der Lebensraum der Katze sollte entsprechend mindestens 50 Quadratmeter umfassen und Rückzugs- sowie Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Folglich muss es vor Ort eine erhöhte oder gar abgedunkelte Ruhefläche geben, auf die sich die Katze zurückziehen kann. Außerdem sind Kletter- und Kratzgelegenheiten wichtig, damit sich die Katze selbst in reiner Haus- bzw. Wohnungshaltung genügend austoben kann. Wohnen zwei Katzen im Haus, ist es Pflicht, dass jede Katze ein eigenes Klo hat. Zudem erhöht sich das Minimum der zur Verfügung stehenden Fläche auf 60 Quadratmeter.
 
  • #58
Für Katzen im Speziellen gibt es im Tierschutzgesetz kaum gesonderte Vorschriften. Festgelegt ist jedoch laut Rechtsprechung, dass der Haltungsraum bestimmten Vorgaben entsprechen muss (vgl. Beschluss vom Kammergericht Berlin Az.: 24 W 6272/90). Der Lebensraum der Katze sollte entsprechend mindestens 50 Quadratmeter umfassen und Rückzugs- sowie Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Folglich muss es vor Ort eine erhöhte oder gar abgedunkelte Ruhefläche geben, auf die sich die Katze zurückziehen kann. Außerdem sind Kletter- und Kratzgelegenheiten wichtig, damit sich die Katze selbst in reiner Haus- bzw. Wohnungshaltung genügend austoben kann. Wohnen zwei Katzen im Haus, ist es Pflicht, dass jede Katze ein eigenes Klo hat. Zudem erhöht sich das Minimum der zur Verfügung stehenden Fläche auf 60 Quadratmeter.
Das ist genau der Link, den sie auch gepostet hatte. Schau dir mal das Urteil an (übrigens aus 1991, von wegen aktuell und "neues Tierschutzgesetz"), da ist mit keinem Wort erwähnt was im weiteren Text steht. Das Gericht hat die Haltung auf vier Katzen in der 41qm-Wohnung beschränkt. Das wäre ja nicht passiert, wenn das tierschutzrechtlich nicht zulässig wäre.
Außerdem zitiere ich mich mal selbst:
Eine seriöse Quelle für die 50 bzw. 60qm liefert der von dir verlinkte Artikel nicht, zumal dort von "sollte" gesprochen wird. Gesetze sind aber keine "sollte"-Vorschriften, sondern "muss"-Vorschriften, die (sofern sie denn existieren) auch entsprechend veröffentlicht werden. Im Grundsatz muss nämlich jeder nachschauen und erkennen können, welche Vorschriften für ihn gelten.
 
  • #59
  • #60
Hab das jetzt auch nochmal gegoogelt, das ist eher eine Empfehlung, aber keine gesetzliche Vorgabe:

Für die artgerechte Tierhaltung ist es dennoch essentiell, dass genug Platz vorhanden ist.
  • Für die richtige Katzenhaltung in einer Wohnung werden im Schnitt 50 Quadratmeter angegeben, bei der sich eine Katze wohlfühlt und die dieser ebenfalls zur Verfügung stehen kann.
  • Bei zwei Katzen sollten mindestens 60 Quadratmeter vorhanden sein, damit reichlich Platz für die Tiere geboten wird und sich die dort lebende Person ebenfalls frei bewegen kann
 

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