Katze und Vermieter/Mietwohnung

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bioweibchen

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18. Oktober 2012
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und wollte mich mal über etwas erkundigen.
Ich ziehe jetzt von Bayern nach Baden-Württemberg und soweit ich weiß, darf man in Bayern Katzen ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters halten (so Gerichtsurteile).
Wie ist es in Baden-Württemberg?
Gibt es nicht auch ein deutschlandweites Gesetz?
Es wäre wirklich dringend, da ich mich halt sonst auf Wohnungen spezialisiere, wo man definitiv Katzen mitnehmen darf (das sind dummerweise fast gar keine!).
Deswegen wäre es schön Hilfe zu bekommen.
Danke
 
A

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Der BGH hat die Klausel gekippt, die gerne das halten von Tieren, insbesonder Hunden und Katzen verbietet. Darin ist die rede, dass du Aquarien (also Zierfische) und Ziervögel halten darfst, aber dadurch natürlich ander unproblematische Tiere, wie Hamster und Schildkröten ausschließt.

Daher ist es Verhandlungssache mit deinem Vermieter, ob dir die Katzenhaltung erlaubt wird.

Hier sollen die Interessen aller Parteien berücksichtigt werden. Wenn also ein anderer Mieter eine starke katzenallergie hat, dann ist das eher unwahrscheinlich ^.^

Folglich mußt du dich eigendlich "nur" gut verkaufen ( will sagen argumentieren ), Katzen hört und sieht man in der Regel eher nicht und daher wird oft ja gesagt. ABER nur weil eine andere Mietpartei auch Tiere hält, heißt das nicht das du keine Erlaubnis brauchst. Allerdings wirst du dann eher weniger Probleme haben.


Verhandle gut und behalte deine Katzen *Daumendrück*
 
soweit ich weiß, darf man in Bayern Katzen ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters halten (so Gerichtsurteile).

Auch das stimmt nicht. Man braucht immer die Erlaubnis des Vermieters, da Katzen nicht per Gesetz als Kleintiere gelten (Grauzone) und man somit auf das Wohlwollen des Richters hoffen muß, wenn die Sache vor Gericht landet. Es gibt kein allgemeingültiges Gesetz und solange liegt es im Ermessen der Richter, ob sie für oder gegen den Mieter entscheiden. Das hat nichts mit den Bundesländern zu tun.
Deswegen sollte man die Katzenhaltung immer vom Vermieter genehmigen lassen, denn der hat durchaus das Recht, die Katzenhaltung zu verbieten, solange nicht per Gesetz geregelt ist, ob Katzen nun Kleintiere sind oder nicht.
 
Da würd ich Dir raten, Dich halt von vornherein auf Wohnungen "zu spezialisieren", wo Du eine Genehmigung für die Katzenhaltung (am besten direkt im Vertrag oder schriftlichen Zusatz!) bekommst.
 

Habe letztens in einem Katzenbuch neueren Datums gelesen, dass ein
Vermieter Katzenhaltung nicht verbieten, sondern nur beschränken kann.
Bsp: Höchstens 2 Katzen, darf nicht ins Treppenhaus etc....

In größeren Mietshäusern interessierts eh keinen, solange es keinen
Ärger gibt.

Die "ehrlichste" Variante ist allerdings, es im Vorfeld mit dem Vermieter
zu klären, dann gibts auch keinen Stress :smile:

Viel Glück bei der Wohnungssuche :)
 
Es ist völlig egal was irgendein Autor in irgendein Buch schreibt. Es gibt kein Gesetz, das die Katzenhaltung regelt! Und es gibt kein vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, der die Katzenhaltung regelt. Solang das nicht der Fall ist, liegt es im Ermessen der Gerichte, zu entscheiden. Sich auf anderslautende Aussagen zu verlassen ist riskant - denn es kann einem im Extremfall eine Räumungsklage einbringen.
 
Da gebe ich Nai recht. Wie oft gibt es dann nämlich doch Ärger, weil man keine Erlaubnis hat, die Katzen zu halten und der Vermieter dann dageggen ist und sich nicht erweichen lässt? Und dann ist das Geschrei groß. Wieso denn dieses Risiko überhaupt erst eingehen, wenn man von vornherein so suchen kann, dass man eine geeignete Wohnung mit Erlaubnis Katzen zu halten sucht :confused:
 
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Ich würde das auch immer im Vorfeld abklären, ob Katzenhaltung (und wie viele) erlaubt ist. Es erschwert zwar die Wohnungssuche, aber ich glaube da muss man vor allem gut argumentieren.
Wenn der Vermieter kein Tier"hasser" ist, dann lässt er sich durch die richtigen Argumente bestimmt überzeugen :)
 
Es ist halt so ne Sache, ob man das Risiko auf sich nehmen will. Wenn man ne gute Rechtsschutzversicherung hat, sich den Stress geben will, vor Gericht zu ziehen und im Extremfall mit einer Räumungsklage wieder rauszugehen bereit ist... Ich wärs nicht.
Abgesehen davon finde ich es dem Vermieter gegenüber auch total unfair und würde das nicht machen. Vermieter habens auch nicht immer sooo einfach und wenn sie partout keine Tiere in ihren Wohnungen wollen ist das nunmal ihr gutes Recht, das man ihnen auch zugestehen sollte.
Und ja, die Wohnungssuche mit Katzen ist schwer. Noch schwerer ist es allerdings mit kleinen Kindern oder Babybauch. Schwacher Trost... :oha:
Bei meiner letzten Wohnungssuche waren die Katzen kein Problem, aber schwanger wollten sie mich nicht...
 
  • #10
Ich war heute im Bauverein weil ich ja eine andere Wohnung suche
um dann auch endlich meinen Traum erfüllen zu können.
Momentan gibt es leider nichts freies aber ich gebe so schnell nicht auf :alien:
Ich habe auch sichershalber angesprochen das ich mir eine Mieze anschaffen möchte. Sie fragte auch ob es eine reine Wohnungskatze sein soll oder eine die auch Freigang haben kann und dann sagte ich das es eine Wohnungskatze sein soll. Tja und dann antwortete sie mit einem selbstverständlichen Ton ,,da werden wir sicher eine Vereinbarung finden."
Gut oder eher schlecht?

lg
Miss Kitty
 
  • #11
Wenn sich da aus Sicht der Vermieter eine Vereinbarung finden läßt, dann klingt das doch gut.

Bei Balkon solltest Du gleich die Erlaubnis zur Vernetzung einholen, bzw. den Rahmen abstecken, was da ginge.
 
  • #12
Ich war heute im Bauverein weil ich ja eine andere Wohnung suche
Weiß nicht, wie das in Bawü ist, mein Vermieter ist ein Bauverein, ich hatte meine Kater jahrelang ohne Erlaubnis vom Vermieter gehalten, weil ich dachte, das wird schon in Ordnung so sein :oops:. Dann hatte ich eine zeitlang regen Kontakt zur Verwaltung und es wurde gesagt, besser wäre es, wenn ich mir die Einverständnis von den anderen Mietern im Haus holen würde, dann wäre es "offiziell". So war es dann auch, also völlig unproblematisch.

Im Mietvertrag ist es auch so geregelt, dass größere Haustiere wie Hunde und Katzen nur mit Einverständnis der anderen Mietparteien zu halten sind.

Jeder Vermieter handhabt das anders. Rein gesetzlich kann er die Haltung von Katzen aber gar nicht verbieten, auch wenn das so im Vertrag steht, wäre das eine unzulässige Klausel - so habe ich es nach einigen Rcherchen zu dem Thema verstanden :confused:.
Aber es vorher zu regeln ist sicher besser, als Ärger zu riskieren.
Ich glaube auch, dass die meisten Vermieter da kulant sind.
 
  • #13
Rein gesetzlich kann er die Haltung von Katzen aber gar nicht verbieten, auch wenn das so im Vertrag steht, wäre das eine unzulässige Klausel - so habe ich es nach einigen Rcherchen zu dem Thema verstanden :confused:.
Kann er schon. Mit Glück bekommt man aber vor Gericht Recht, da das ne Grauzone ist. Mit Pech nicht. Wenn im Mietvertrag steht dass Tierhaltung grundsätzlich verboten ist, dann ist die Klausel unzulässig (was einem aber noch lang nicht das Recht gibt, Tierhaltung grundsätzlich als erlaubt anzusehen). Aber nicht, wenn da steht, dass Hunde und Katzen nicht erlaubt sind. Bei Hunden ist die Rechtslage eindeutig, bei Katzen nicht, deswegen hat man als Mieter da erstmal schlechte Karten. Da kommts wie gesagt auf den Einzelfall an: man muß Glück haben.
 
  • #14
Wenn sich da aus Sicht der Vermieter eine Vereinbarung finden läßt, dann klingt das doch gut.

Bei Balkon solltest Du gleich die Erlaubnis zur Vernetzung einholen, bzw. den Rahmen abstecken, was da ginge.

Huhu
Ja ich fände das ganz super toll wenns klappen würde aber noch ist keine Wohnung in sicht.

Ich weiß nicht ob es einen Balkon geben wird ich werds ja sehen wenns vorschläge gibt und ich sie mir anschauen könnte Im Dezember frag ich nochmal nach. Meine Betreuerin ist übrigens auch zahm geworden. :D

lg
Miss Kitty
 
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  • #15
Ich hatte ja auch gerade das Problem, zwei Hunde und zwei Katzen. Bei den Katzen wurde mir immer gesagt, dass das kein Problem sei, da sie geduldet werden müssten. Die Hunde gestalteten sich da schon schwieriger. Am Ende war die Wahl dann aber schwer, da ich dann doch mehrere schöne Wohnungen im Angebot hatte. Du kannst auch bei Immohund schauen, da findest Du nur Wohnungen, wo Tiere erlaubt sind. Kostet allerdings 7€ für 30 Tage. Könnte sich aber unter Umständen lohnen. Ich hatte da viele Wohnungen, wo Katzen erlaubt waren. Manche Vermieter mögen aber lieber Hunde. Viel Glück bei der Suche!
 
  • #16
Wenn im Mietvertrag steht dass Tierhaltung grundsätzlich verboten ist, dann ist die Klausel unzulässig (was einem aber noch lang nicht das Recht gibt, Tierhaltung grundsätzlich als erlaubt anzusehen). Aber nicht, wenn da steht, dass Hunde und Katzen nicht erlaubt sind. Bei Hunden ist die Rechtslage eindeutig, bei Katzen nicht, deswegen hat man als Mieter da erstmal schlechte Karten. Da kommts wie gesagt auf den Einzelfall an: man muß Glück haben.

Ich habe mal nachgeschaut. Bei uns steht, das Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen generell nicht erlaubt sei, es sei denn, etwas anderes würde im nachfolgenden vereinbart werden. Es folgt ein Käschten zum anhaken. Darunter steht dann noch, dass die Haltung von Tieren, die in Behältern gehalten würden, eh erlaubt sei, also Zierfische, -vögel und Hamster.
Das ist ein ziemlich eindeutiges "Wir möchten keine Haustiere", was auch 'richtig' im Vertrag formuliert ist, oder?
Wobei uns auf eine Nachfrage hin aber zugesagt wurde, dass der Hund der Eltern auch mal ein paar Tage lang zu Besuch kommen darf (wenn die Eltern verreisen o.ä.).

Hach, ich hab ja Angst, ich verscherz es mir mit den Vermietern, wenn ich anrufe und nachfrage ._.
 
  • #17
Das ist seltsam formuliert, aber ja, da Kleintiere (=Käfigtiere) explizit erlaubt sind, ist das rechtens.
 
  • #18
Das ist seltsam formuliert, aber ja, da Kleintiere (=Käfigtiere) explizit erlaubt sind, ist das rechtens.

Das scheint auch irgendwie so eine Art Musterexemplar zu sein. Da steht beispielsweise auch, dass keine Fahrräder ins Haus dürfen und man keine Wäsche außerhalb der Trocknungsräume aufhängen soll, oder so ähnlich. Als ich das gelesen hatte, hatte ich nämlich noch mit großen Augen nachgefragt, wo ich denn das Fahrrad im Winter hintun soll und ob auch eine kleine Wäschespinne auf dem Balkon verboten sei. Da hat die Vermieterin groß geguckt und gemeint, dass man beides doch ganz selbstverständlich tun könne.

Hach *seufz* Das das alles immer so umständlcih sein muss...
 
  • #19
Hach, ich hab ja Angst, ich verscherz es mir mit den Vermietern, wenn ich anrufe und nachfrage ._.
Sieh es mal so: Die Vermieter, mit denen Du es Dir verscherzt, wenn Du vorab Haustiere ansprichst, mit denen würdest Du es Dir noch viel mehr verscherzen, wenn Du es nicht tust und einfach welche anschleppst. ;)

Und noch ein kleiner Tip: Frag gleich wegen zwei Katzen - gibt Vermieter, die da Unterschiede machen. Aber nach meiner Erfahrung sind zwei Katzen "wohnungskompatibler" - soll heißen: Sie machen weniger kaputt und lasten sich auch tagsüber in Abwesenheit der Dosenverdiener aus und nicht nur nachts, wenn die Dosenverdiener noch den Alleinunterhalter für die Mieze machen müssen ;)

ps: Ich werde diesen Thread noch ein wenig im Auge behalten, da mir demnächst wohl ein (arbeitsbedingter) Umzug und somit eine Wohnungssuche mit vier Wohnungskater bevor steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #20
Sieh es mal so: Die Vermieter, mit denen Du es Dir verscherzt, wenn Du vorab Haustiere ansprichst, mit denen würdest Du es Dir noch viel mehr verscherzen, wenn Du es nicht tust und einfach welche anschleppst. ;)

Warum glauben alle, ich würde einfach was Verbotenes tun? Ich bin ein liebes Mädchen ;) Also, einfach Kätzchen herholen würd ich garantiert nicht, allein schon deshalb, weil ich rausgeschmissen werden könnte.

Und noch ein kleiner Tip: Frag gleich wegen zwei Katzen - gibt Vermieter, die da Unterschiede machen. Aber nach meiner Erfahrung sind zwei Katzen "wohnungskompatibler" - soll heißen: Sie machen weniger kaputt und lasten sich auch tagsüber in Abwesenheit der Dosenverdiener aus und nicht nur nachts, wenn die Dosenverdiener noch den Alleinunterhalter für die Mieze machen müssen ;)

Steht schon auf der Argumenteliste :)
 

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