Hilfe! Schlafzimmer Notfall

  • Themenstarter BKH Mami
  • Beginndatum
  • #41
2. Wie sieht es bei anderen Mietparteien aus? Gibt es Haustiere im Haus?
Wenn ja, kann er nicht einem Mieter etwas erlauben und einem anderen untersagen.
Sorry, aber da liegst Du komplett falsch. Selbstverständlich kann der Vermieter dem einen Mieter etwas erlauben und dem anderen nicht - das ist sogar ziemlich weit verbreitet und dafür gibt es auch gute Gründe.

3. Hat er Haustierhaltung erlaubt (hier Katze) kann er diese nur mit einem (gerichtsfesten) Sachgrund einschränken.
Auch das ist falsch - es reicht schon wenn ein Nachbar sich beschwert.
 
A

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  • #42
@ Louisella.

Was Du beschreiben möchtest sind doch Sachgründe.
Eine Dogge in einer 100 qm Wohnung ist ok, wenn im selben Haus der Bewohner eines 30 qm Appartements ebenfalls eine Dogge halten will kann er das untersagen. Sachgrund: Wohnung zu klein.
Er kann dem Bewohner des Appartements jedoch nicht verbieten, einen Hund in Handtaschenformat zu halten, da er ja schon Hundehaltung erlaubt hat.

Und auch die Beschwerde von anderen Mietern sind Sachgründe (z.B. wenn Hunde während der Abwesenheit der Halter die ganze Zeit bellen, oder lautstarke Katzen die ganze Zeit miauen.

Er kann aber nicht den Mietern der einen 100 qm Wohnung die Haltung einer Dogge erlauben und den Mietern einer anderen, identisch großen Wohnung verbieten nur weil ihm dessen Nase nicht passt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #43
Was Du beschreiben möchtest sind doch Sachgründe.
Eine Dogge in einer 100 qm Wohnung ist ok, wenn im selben Haus der Bewohner eines 30 qm Appartements ebenfalls eine Dogge halten will kann er das untersagen. Sachgrund: Wohnung zu klein.
Ich habe doch garkeine Gründe genannt? Mir ging's darum, dass der Vermieter sehr wohl dem einen Mieter etwas erlauben kann, was er dem anderen verbietet. Dabei geht's nicht nur um Tierhaltung.
Es gibt da kein Gesetz das besagen würde "wenn man A etwas erlaubt muss man es auch B erlauben" - die Annahme dass das so sei ist aber erstaunlich weit verbreitet.

Aber da Du das mit der Wohnungsgröße angesprochen hast: Da es keine offiziellen Richtlinien oder gar Vorschriften gibt wieviel Quadratmeter eine Katze so braucht, muss sich danach auch niemand richten (abgesehen davon hätten Tierheime dann riesige Probleme).
Ich halte zwar auch nichts davon deutsche Doggen auf 30m² unterzubringen, aber das Beispiel hinkt leider, da es ja gerade bei Hunden so ist dass die eigentlich innerhalb der Wohnung garnicht so viel Platz brauchen weil sie sich eben draußen austoben (hab ich zumindest bei Hundeflüsterer gelernt).
Persönlich finde ich 30m² schon für eine Wohnungskatze samt Mensch und dessen Habseligkeiten zu klein. Aber dass ich das finde, wird kein Gericht als "Sachgrund" durchgehen lassen, eben weil's dazu nun mal keine Richtlinien gibt.

Er kann aber nicht den Mietern der einen 100 qm Wohnung die Haltung einer Dogge erlauben und den Mietern einer anderen, identisch großen Wohnung verbieten nur weil ihm dessen Nase nicht passt.
Doch, klar kann er das. Und es geht dabei nicht um die Wohnungsgröße.
Ein Grund z.B. wäre eben dass zwei Hunde im gleichen Haus sich beim Bellen gegenseitig hochschaukeln, also wird kein zweiter Hund im Haus genehmigt.
Der Vermieter muss auch nicht begründen warum er dem einen Mieter Tierhaltung erlaubt und dem anderen nicht.
Kannst ja mal ein bisschen in Urteilen stöbern - Du wirst Dich schwertun eines zu finden bei dem ein Vermieter per Gerichtsurteil gezwungen wurde einem Mieter die Hundehaltung zu erlauben (einzige Ausnahme die ich da kenne sind Begleithunde bzw. Therapiehunde usw.).
 
  • #44
@ Louisella.

Es gibt viele Urteile von diversen Gerichten. Es gibt sogar Urteile, in denen ein Gericht Katzen als "Kleintiere" und somit als "nicht genehmigungspflichtig" eingestuft hat.

In einem Grundsatzsatzurteil des BGH ist allerdings auch festgelegt:
Vermieter können die Tierhaltung nur noch nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten und auch nur dann, wenn die Störfaktoren überwiegen.
(AZ habe ich im Moment nicht zur Hand, müsste ich recherchieren

Aber: ob das o.g. Urteil auch auf die TE zutrifft ist vom Mietvertrag abhängig.
 
  • #45
Es gibt viele Urteile von diversen Gerichten. Es gibt sogar Urteile, in denen ein Gericht Katzen als "Kleintiere" und somit als "nicht genehmigungspflichtig" eingestuft hat.
Na das wurde doch längst eindeutig geklärt - der Gesetzgeber definiert die "nicht genehmigungspfichtigen" Kleintiere als Tiere die in Käfigen, Terrarien, Aquarien etc. gehalten werden und eben NICHT freilaufend sind.
Such mir doch bitte mal das Urteil raus in dem das Gegenteil steht - DAS interessiert mich (ich glaube das verwechselst Du).

Vermieter können die Tierhaltung nur noch nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten und auch nur dann, wenn die Störfaktoren überwiegen.
Nein. Es gibt wie Du ja selbst sagst "nicht genehmigungspflichtige" Tiere - darum darf Tierhaltung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Und (siehe oben) es reicht ein einziger Nachbar der sich beschwert - das ist ja das üble an der angeblich so tollen Entscheidung vor ein paar Jahren die durch die Presse ging von wegen "Tierhaltung darf nicht mehr verboten werden", da hat die Presse nämlich den ganz üblen Teil des Urteils einfach unterschlagen... Der Vermieter hat jetzt weniger zu sagen als der Nachbar - ganz toll...

Aber: ob das o.g. Urteil auch auf die TE zutrifft ist vom Mietvertrag abhängig.
In den meisten Standardmietverträgen steht "Tierhaltung nach Absprache" - das bedeutet de fakto dass die Absprache durchaus ein NEIN sein kann...
 
  • #46
@Louisella

bei dem Urteil des BGH geht es um Hunde- und Katzenhaltung. Nicht um "nicht genehmigungspflichtige Kleintiere"
AZ: BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12

und ich kenne den Mietvertrag der TE nicht. Kann mir daher kein Urteil darüber erlauben, ob es Standardmietvertrag oder die Tierhaltung individuell geregelt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #47
bei dem Urteil des BGH geht es um Hunde- und Katzenhaltung. Nicht um "nicht genehmigungspflichtige Kleintiere"
Ich rede da von der Diskussion aus den 80ern - von wegen Katzen seien Kleintiere... Das ist wirklich lange her dass das noch diskutiert wurde, damals gab's aber dann gleich mehrere Urteile die das klargestellt haben. Daran erinnere ich mich noch gut, weil ich mich damals erstmalig mit dem Thema auseinandersetzen musste...

Ich nehme an Du meinst das BGH-Urteil das durch die Presse ging von wegen "Katzenhaltung darf nicht mehr verboten werden"? Das ist für alle Beteiligten das blödeste was passieren konnte. Die Vermieter sitzen danach in der Klemme wenn sich jemand beschwert und er Katzenhaltung erlaubt hat - damit ist er dann nämlich von beiden Seiten angreifbar geworden. Leider ziehen viele Vermieter daraus die Konsequenz garkeine Tierhaltung mehr zu erlauben (abgesehen von den fraglichen "Kleintieren" die ja nicht verboten werden dürfen).
Die Mieter mit Katzen können nicht mehr auf die Erlaubnis des Vermieters verlassen - denn letztendlich sitzt der Nachbar am längeren Hebel als dere Vermieter, der sich nach dem "gestörten" Nachbarn richten muss.
Und die Katzen? Tja, die sind die großen Leidtragenden...

Aber in Sachen Mietrecht gibt's ja leider so einige behämmerte Urteile...

und ich kenne den Mietvertrag der TE nicht. Kann mir daher kein Urteil darüber erlauben, ob es Standardmietvertrag oder die Tierhaltung individuell geregelt ist.
Klar, den kennen wir alle nicht. Und ob einer der vielen, vielen "Standardmietverträge" als Vorlage gedient hat wissen wir auch nicht.
Aber wenn wir mal annehmen dass da drin steht "nach Absprache" (was schon deshalb Standard ist, weil Katzenhaltung ja nicht grundsätzlich verboten werden darf) tut man gut daran das tatsächlich abzusprechen, denn sich daran nicht zu halten wäre ein Verstoß gegen den Mietvertrag und der kann tatsächlich für eine fristlose Kündigung schon reichen.
Ist ähnlich wie wenn der Lebensgefährte dazu ziehen will - das darf der Vermieter nicht verbieten. Aber er muss gefragt werden. Wird er nicht gefragt bevor der Lebensgefährte einzieht, kann das zur Kündigung führen... Schwer nachvollziehbar, aber juristische Realität.

Aber das Thema bleibt schwierig - wenn man sich Katzen zulegen möchte, sollte man am besten von vornherein eine Wohnung mieten in der das auch erlaubt wird. Blöd nur dass man womöglich vor Jahren, als man die Wohnung gemietet hat, noch nicht wusste dass man sich irgendwann Katzen zulegen möchte... Letztendlich tut man sich keinen Gefallen wenn man gegenüber dem Vermieter die Erlaubnis erzwingen will - wenn der Vermieter das nicht möchte, wird das in jedem Fall Konsequenzen haben, womöglich an ganz anderer Stelle...

Was ich nicht verstehe ist diese Entscheidung "nur eine Katze" - da ist für mich klar dass der Vermieter keine Ahnung von Katzen hat.

Andererseits: Ich bin schon richtig hart angegangen worden weil ich gefragt habe ob die Katzen denn kastriert seien. Das ginge mich nichts an. OK, dann halt nicht, es gibt auch andere Mieter... Klingt jetzt scheiße, ich weiss. Aber wir hatten schon mal einen Schaden durch zwei unkastrierte Kater, da mussten wir nicht nur den Bodenbelag sondern auch den Estrich darunter komplett austauschen und außerdem noch den Putz an den Wänden...
Und da wären wir auch wieder bei der Frage ob der Vermieter "artgerechte Haltung" fordern kann. Ich werde sicher keine Katzenhaltung in unserer kleinsten Wohnung unterm Dach erlauben - die ist meiner Meinung nach einfach zu klein. Das schreib ich jetzt hier, das würde ich aber nie zu den fraglichen Interessenten sagen, denn dafür könnte ich wirklich Ärger kriegen.
Wieviel man sich da einmischen darf bzw. muss als Vermieter ist weniger eine juristische Frage als eine moralische. Und letztendlich natürlich eine der eigenen Einstellung dazu - es könnte mir ja egal sein wenn in der Winzwohnung eine Katze in Einzelhaltung vor sich hin vegetiert.
Es gibt halt keine allgemeingültigen oder irgendwie "von oben" abgesegneten Richtlinien zur "artgerechten Haltung". Und selbst wenn es die gäbe wäre es fraglich ob sich Vermieter da überhaupt einmischen sollten bzw. überhaupt dürften...
 
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  • #48
AZ: BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
Da wird z.B. der Unterschied zwischen "nicht genehmigungspflichtigen" Kleintieren (Käfighaltung) wieder aufgenommen...
Und klargestellt dass man Katzen- bzw. Hundehaltung nicht grundsätzlich verbieten darf.
Man fragt sich aber doch automatisch warum die Klägerin den ausdrücklichen Wunsch des Vermieters dass eben KEINE Hunde oder Katzen gehalten werden sollen einfach ignoriert. Die Klausel war natürlich nichtig - aber warum mietet man denn eine Wohnung an bei der von vornherein klar ist dass Hundehaltung nicht erwünscht ist, wenn man einen Hund mitbringen will? Das wird mir ewig ein Rätsel bleiben, der Ärger ist da doch vorprogrammiert...
 
  • #49
Nein. Es gibt wie Du ja selbst sagst "nicht genehmigungspflichtige" Tiere - darum darf Tierhaltung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Und (siehe oben) es reicht ein einziger Nachbar der sich beschwert - das ist ja das üble an der angeblich so tollen Entscheidung vor ein paar Jahren die durch die Presse ging von wegen "Tierhaltung darf nicht mehr verboten werden", da hat die Presse nämlich den ganz üblen Teil des Urteils einfach unterschlagen... Der Vermieter hat jetzt weniger zu sagen als der Nachbar - ganz toll...

Ganz ehrlich, so lange meine Tiere objektiv niemanden auch nur irgendwie belästigen ginge mir dieser ominöse Nachbar so am A..... vorbei. Und so würde ich das auch mit meinen Mietern halten deren Tiere objektiv niemanden belästigen.
Solche querulenten 'Nachbarn' würden bei mir aber sowas von auf der Abschussliste stehen und bei sich nächst bietender erfolgversprechender Gelegenheit die Kündigung bekommen .....
 
  • #50
Ach Leutz, das ist ja echt lieb, dass Ihr Euch so reinbeugt, aber hier ging es eigentlich um ein Schlafzimmerproblem. Wollte ich in Erinnerung rufen. ;)
 
  • #51
Hi BHK_Mami,

da der Kleine so jung ist sehe ich nur die Abgabe, wenn du nicht deinen Vermieter und Mann dazu überreden kannst einen zweiten zu holen.

Was die Futtermenge angeht so sehe ich es so. Du solltest ihm soviel Nassfutter zur Verfügung stellen wie er fressen kann. Das wird in den nächsten Monaten massig zunehmen.
Sei nicht verwundert, wenn der Kleine mehr als 1kg Nassfutter am Tag frisst.

Wenn du willst, dass der Kleine nicht ins Bett geht, solltest du Rituale einbauen.
Katzen lieben Rituale. Ein Ritual wäre z.B. vor dem schlafen gehen immer den Kleinen auszutoben. Dann könntest du eine Decke vor dem Bett legen und ihm da Leckerlis geben wenn er drauf geht. Später solltest du ihm, wann immer er ins Bett geht, ihn wieder auf die Decke setzen. Immer und immer wieder. Irgendwann lernt er es.
 
  • #52
Also wenn Ihr hier schon wieder vom Leder zieht - hier ist ein Katzenanfänger ganz schlecht beraten worden inklusive bekam eine Katze verpasst, die zu jung war/ist. Woher will so jemand wissen, welche Vorschläge von welchem Klugsch*** jetzt richtig sind? Z. B. Wasserpistole - dachte ich früher auch mal.
Und nein, ich habs nie angewendet.

In diesem Fred mal wieder lernbestätigt worden: Einigen Forenbewohnern darf man nie, never ever widersprechen! Sonst Endlosfred ... *kicherduckundrenn*

Übrigens: Auch wer 2 Katzen hat, hat keine Garantie, dass die unbedingt gegenseitig Fellpflege machen und kuscheln!!! Meistens klappt das bei Katzingern aus einer "Familie", Wurfgeschwistern und wenn sie jung genug zusammenkommen. Trotzdem gibts glaube ich keine Garantie dafür.
Wenn tatsächlich der Vermieter keine Zweitkatze gestattet, gebt den Zwerch doch in gute Hände weiter zu anderen Miezen und holt Euch einen erwachsenen "Einzelgänger" aus dem Tierheim? Viele solche Exemplare sitzen in Tierheimen herum und ich kenne mehrere, die mit anderen Katzen aufgrund ihrer Lebenserfahrungen so gar nichts am Hut haben.
Ja, erwachsene Katzen sind nicht sooo niedlich wie Kätzchen - aber sie machen weniger kaputt, sind um Einiges ruhiger im Gemüt, kennen alle Spielregeln des Zusammenlebens und schenken einem trotzdem ihr ganzes Katzenherz! Ich hab hier 2 lebende Beispiele dafür.
Kann ein bisschen dauern, aber sie tun es und sie machen Freude. :yeah:
 
  • #53
Ach Leutz, das ist ja echt lieb, dass Ihr Euch so reinbeugt, aber hier ging es eigentlich um ein Schlafzimmerproblem. Wollte ich in Erinnerung rufen. ;)
Ich wollte nur davor warnen dem Vermieter gegenüber die falschen Argumente zu bringen. Das mit der Haftpflicht z.B. - da wissen einfach viele nicht dass da standardmässig Schäden am Gemieteten NICHT mitversichert sind. Vermieter wissen das aber sehr wohl - also Kniefick-Argumentation, das geht nach hinten los sofern man nicht wirklich entsprechend versichert ist.
Auch die Vorstellung dass ein Vermieter einem etwas erlauben müsse, was er anderen erlaubt hat ist so ein typisches Mietermärchen, das stimmt einfach nicht.
Sind doch nur Tipps fürs Gespräch mit dem Vermieter - man muss ja nicht in jedes Fettnäpfchen tappen.
Klar - ich seh das gezwungenermaßen (auch) von Vermieterseite, aber warum sollte es schaden da Argumentationshilfe zu geben?

Ansonsten empfehle ich den Blick in die diversen Vermieterforen - da gibt es immer auch diverse Tierhaltungs-Threads, da kann man sich ganz gut einen Überblick verschaffen wovor Vermieter Angst haben.

Und bevor jemand fragt: Wir (bzw. ich) erlauben sowohl Hunde- als auch Katzenhaltung auch nicht grundsätzlich sondern immer nur individuell. EFEs halt.
 
  • #54
Äh, meine Haftpflicht hat die Katzenschäden in der Mitwohnung bezahlt - und ich habe nix extra drin stehen... :confused:

Aber sicher ist es besser, das vorher mit der Haftpflicht zu klären.
 
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  • #55
Äh, meine Haftpflicht hat die Katzenschäden in der Mitwohnung bezahlt - und ich habe nix extra drin stehen... :confused:
wenn sie bezahlt hat, ist doch gut, dann scheint das doch in den Versicherungsbedingungen drin zu stehen ;) - ob Haftung bei Tierhaltung drin steht sollte man übrigens in seinen Vertragunterlagen und nicht (weil es evtl schneller und leichter ist) in den aktuellen (online) nachschauen ;)
 
  • #56
Ich wollte nur davor warnen dem Vermieter gegenüber die falschen Argumente zu bringen. Das mit der Haftpflicht z.B. - da wissen einfach viele nicht dass da standardmässig Schäden am Gemieteten NICHT mitversichert sind. Vermieter wissen das aber sehr wohl - also Kniefick-Argumentation, das geht nach hinten los sofern man nicht wirklich entsprechend versichert ist.

Oooh ja, obwohl mein alter Vater seit einem halben JH bei seiner Versicherung ist, hat er beim Auszug aus der Mietwohnung den Drecks-Kühlschrank, den kaputt gegangenen, aus eigener Tasche bezahlen müssen. *knurr*
(nach so langer Zeit hätten die auch mal kulant sein können?)
Hat man die Police so lang, und hatte man vorher Wohneigentum, gehen einem solche Feinheiten schon mal durch die Lappen.
(ich hoffe, die Vermieterin kriegt noch ganz mieses Karma für diverse Dinger, die sie sich leider leisten durfte in diesem Mai... *knurr*)

Sorry, ot, aber das war zum Thema Haftpflicht-Policen, die eben Gemietetes nicht mit einschließen.
 

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