nicker
Forenprofi
- Mitglied seit
- 28. Dezember 2013
- Beiträge
- 15.199
- Ort
- Klein-Sibirien
Ich finde das ist ein klarer Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Spart euch das.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird verwaltungstechnisch gekennzeichnet von den Drei F:
Formlos
Fristlos
Fruchtlos
Ich sage nicht, dass die Vet-Amtsdame sich nicht völlig taktfrei und in Bezug auf die Thematik unkastrierte Streuner sehr blauäugig verhalten hat.
Aber Parvo ist keine (ordnungsrechtlich) meldepflichtige Tiererkrankung wie etwa Hühner- oder Schweinepest.
Das hat seinen Grund u. a. darin, dass - egal wie hoch die Ansteckungsgefahr bei Parvo sein mag - Katzen eben nicht als Schlachttiere für den menschlichen Verzehr in großen Populationen auf engem Raum (Batterie, Stall) gehalten werden.
Und es gibt, soweit ich weiß, keine Zoonose in diesem Zusammenhang.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bringt effektiv in 99% der Fälle.... nichts.
Wenn ihr mögt, könnt ihr diese als Möglichkeit zum Dampfablassen nutzen. Allerdings.... wenn ihr weiter Tierschutz in DD betreiben wollt und dann evtl. doch einmal auf das Vet-Amt angewiesen wäret, könnte das nach hinten losgehen, soweit du nicht gerade Lisa Müller heißt (= einen so häufigen Vor- und Nachnamen hast, dass man sich das kaum merken kann).
Ich habe in meinen rd. dreißig Jahren Verwaltungspraxis Massen an Dienstaufsichtsbeschwerden gesehen. Begründete und grundlose. Die faktisch begründeten, wo man am Verwaltungshandeln etwas hätte ändern können oder müssen, machen vielleicht fünf Prozent aus, wenn überhaupt. Und in den Fällen wurde - vielleicht, wenn überhaupt - mal etwas gemacht. Meist wurde der betreffende Bearbeiter ausgewechselt (nicht arbeitsplatztechnisch, sondern zuständigkeitstechnisch), und ein neuer Bearbeiter hat die Sache dann glatt gezogen.
Bei den grundlosen (also objektiv unbegründeten, weil das Verwaltungshandeln soweit ok, mindestens rechtlich vertretbar, war ---- menschlich ist wieder ein ganz anderes Thema!) DA´en wurde bestenfalls eine kurze Antwort geschrieben, dass alles in Ordnung war und die DA nicht begründet ist. GGf. wurde der Beschwerdeführer auf den Rechtsweg verwiesen (Widerspruch einlegen oder Klage erheben).
Geändert hat das aber auch nichts. Daher: die Drei F. *hust*
edit:
Wenn ihr (ich denke, das macht mehr Sinn) die Fakten dem Vet-Amt rüberbringen wollt, würde ich einfach ein höfliches Schreiben an das Amt aufsetzen und dort die dürren Fakten schildern:
- in der Kolonie Dingsbums gibt es unkastrierte Streunerkatzen
- du, Latifa, hast dort ein Mütterchen aufgelesen und mitsamt den Kitten bei dir aufgenommen
- es hat sich nun herausgestellt, dass das Mütterchen die Kleinen mit Parvo infiziert hat, einer der Welpen ist bereits verstorben
- es besteht allgemein die Gefahr, dass der Platz verseucht ist und andere Katzen - kastriert oder nicht - sich anstecken und die Seuche auch anders weiterverteilen könnten
Damit gebt ihr dem Amt die Infos an die Hand, die die Leute benötigen, um einzuschreiten. Wenn und falls sie dies denn wollen und können.
Mehr kann man, glaube ich, in dem Fall nicht tun. Außer die anderen TS-Orgas in DD zu informieren.
Zuletzt bearbeitet: