Tierschützer vor Gericht: Sachbeschädigung (wegen Kastration einer Katze)

  • Themenstarter Miomomo
  • Beginndatum
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
M

Miomomo

Forenprofi
Mitglied seit
28. Dezember 2008
Beiträge
8.713
Kastration ist für mich eindeutig Tierschutz. Und jede Katze und jeder Kater, der kastriert wurde für mich ein wichtiger Erfolg. Mich k** die jährliche Katzenschwemme so was von an - ich mag es nicht in Worte fassen. Jedes Jahr gibt es hier unzählige Kleinanzeigen in denen x Kätzchen verschenkt werden, meist sind die Tierchen 6 - 8 Wochen alt. Dass sie in den meisten Fällen weder entwurmt noch geimpft sind, ist "normal". Diese haben noch Glück: Ich bin fest davon überzeugt, dass hier auch jedes Jahr welche ertränkt oder erschlagen werden.

Es ist aber sicher auch gängige Praxis, dass sogenannte Streuner oder herrenlose Katzen - oft mit Hilfe eines Tierschutzvereines - eingefangen und kastriert werden. Ich kenne eine Frau, die schon öfter Kater eingefangen und kastriert hat. Das finde ich einfach bewundernswert.

Heute lese ich im sonntäglichen Anzeigeblätchen nun eine Geschichte, die mich unheimlich wütend macht: Eine Frau hat mit Hilfe des Tierschutzvereines eine "zurückgelassene" Katze kastrieren lassen und sich ihrer angenommen. Das Tier soll nach einem Umzug vom Besitzer zurückgelassen worden sein und wurde wohl auch vorher nicht ordentlich versorgt.

Der Besitzer zerrt nun die Frau, die Mitglieder des Tierschutzvereines sowie den Tierarzt vor Gericht. Sie haben nämlich Sachbeschädigung begangen.

Rein vom Gesetzbuch her hat er wahrscheinlich sogar recht. Aber moralisch finde ich das sowas von schäbig. Mich ärgert auch, dass wg. so einer Sache nun das Gericht bemüht werden muss.

Hier kann man nachlesen (Seite 3):

http://www.sonntags-report.de/cms/ausgaben/100425/leer/index.php



Auch, wenn die Tierschützer verklagt werden sollten: Ich hoffe sehr, dass das keine Auswirkungen für die Zukunft hat. Denn ohne Kastration ist in meinen Augen jede Tierschutzarbeit sinnlos!
 
A

Werbung

Kann man nur hoffen, dass die Kastrationspflicht für Freigänger endlich bundesweit eingeführt wird. Dann sind die Tierschützer auch rechtlich abgesichert.

Ich hoffe, dass das ein vernünftiger Richter ist, der dem 'Besitzer' mal so richtig die Meinung geigt.
 
Mich hat man auch schon deswegen angezeigt und ist gut ausgegangen. Allerdings verdanke ich das der Tatsache, dass ich nur die Falle ausgeliehen und die Kosten getragen habe und vorher wegen solcher "Delikte" nie "auffällig" gewesen war. Bei den vielen vorangegangenen Katzen, ich schätze so um fünfzig Wildlinge (die ich eigenhändig gefangen habe) werden es mindestens gewesen sein, ist nie was passiert.
 
Ich drücke der verantwortungsbewußten Tierschützerin ganz fest die Daumen, daß der nachlässige Tierhalter kein Recht bekommt.

Zugvogel
 
Kann man nur hoffen, dass die Kastrationspflicht für Freigänger endlich bundesweit eingeführt wird. Dann sind die Tierschützer auch rechtlich abgesichert.

Ich hoffe, dass das ein vernünftiger Richter ist, der dem 'Besitzer' mal so richtig die Meinung geigt.

DAS hoffe ich auch! :mad:
 
Nun,.... der Kater ist ja dann wohl nicht zurückgelassen worden, wenn der besitzer sich doch noch um ihn bemüht. Das ist das, was ich schon immer sage,.... lasst die Finger von Katzen, die Besitzer haben und überzeugt sie nicht durch solche Aktionen sondern durch Argumente.
Wenn sich Jemand an meinen Katzen vergreift, wird derjenige auch rüchsichtslos angezeigt, da kenne ich keine Freunde.
Meine Tiere werden kastriert, wenn ich die Zeit für richtig halte , sie werden geimpft oder entwurmt oder was weiss ich,... nur dann, wenn ICH es für richtig halte. da hat mir keiner dazwischen zu funken,... und wenn es dieser Mensch 3x richtiger weis.
Das der Kerle unkastriert rusdurfte, finde ich auch nicht prickelnd, aber er hat einen Besitzer und dieser hat ihn wohl doch nicht zurückgelassen, sonst würde er sich ja nicht die Mühe machen und die Frau vor gericht zerren.
 
Das passt irgendwie nicht zusammen. Ein Besitzer, der seine Katze "zurücklässt", unternimmt doch nicht rechtliche Schritte?


Kann man nur hoffen, dass die Kastrationspflicht für Freigänger endlich bundesweit eingeführt wird. Dann sind die Tierschützer auch rechtlich abgesichert.

Ich hoffe, dass das ein vernünftiger Richter ist, der dem 'Besitzer' mal so richtig die Meinung geigt.

Puh, das wußte ich noch gar nicht, dass die Kastrationspflicht dazu da ist, Katzen von Besitzern einzufangen und kastrieren zu lassen. Wie weit gehen diese Rechte dann, können die Katzenschützer dann auch auf fremde Grundstücke? Zählt der Garten zum Haus, die Einfahrt, auf der die Katze sitzt? Können Katzen von Besitzern auch zu Kontrollzwecken eingefangen werden, wenn sich die Tierschützer nicht sicher sind, ob die Katzen kastriert sind oder nicht:eek:?
 
Werbung:
Das passt irgendwie nicht zusammen. Ein Besitzer, der seine Katze "zurücklässt", unternimmt doch nicht rechtliche Schritte?
Doch...wenn derjenige nur auf Schadensersatz auf ist, dann schon...:mad:
 
Nun,.... der Kater ist ja dann wohl nicht zurückgelassen worden, wenn der besitzer sich doch noch um ihn bemüht. Das ist das, was ich schon immer sage,.... lasst die Finger von Katzen, die Besitzer haben und überzeugt sie nicht durch solche Aktionen sondern durch Argumente.
Wenn sich Jemand an meinen Katzen vergreift, wird derjenige auch rüchsichtslos angezeigt, da kenne ich keine Freunde.
Meine Tiere werden kastriert, wenn ich die Zeit für richtig halte , sie werden geimpft oder entwurmt oder was weiss ich,... nur dann, wenn ICH es für richtig halte. da hat mir keiner dazwischen zu funken,... und wenn es dieser Mensch 3x richtiger weis.
Das der Kerle unkastriert rusdurfte, finde ich auch nicht prickelnd, aber er hat einen Besitzer und dieser hat ihn wohl doch nicht zurückgelassen, sonst würde er sich ja nicht die Mühe machen und die Frau vor gericht zerren.

Hi Anna,
ich kann doch davon ausgehen, daß Deine Freigänger nicht nur medizisch versorgt sind, sondern auch gekennzeichnet? Ich denke, das ist auch in solchen Fällen ein gewaltiger Aspekt, der die Rechtslage näher definieren kann. Man wünscht sich nur, daß ein Tierarzt bei einem Kastra-Auftrag an einem Streuner nachguckt, ob ein Besitzer einwandfrei zugeordnet werden kann.

Zugvogel
 
  • #10
Realistisch gesehen kann da ja kein großer "Schaden" entstanden sein - es handelt sich ja nicht um einen Champion deren Kitten man verkaufen kann.... daher glaube ich eigentlich nicht, dass es hier um den Versuch geht, Geld per Gericht zu bekommen.
Sondern wohl eher um einen Konflikt zwischen den unterschiedlichen Vorstellungen von Katzenhaltung zwischen der "Tierschützerin" und dem "Besitzer".
Die tatsächlichen Vorgänge wird man allerdings sicherlich nicht aus einem Zeitungsbericht erfahren - hier ist ja nur die Sicht der Tierschützerin dargestellt. Der Besitzer behauptet ja, die Katze habe bewußtlos vor seiner Tür gelegen...

So wie das da steht, ist man automatisch auf Seiten der Frau, klar, aber so muß es nicht ganz gewesen sein.... vielleicht ein Uuups-Wurf (wie so viele hier im Forum ...)...vielleicht eine übereifrige Tierschützerin, die ärgerlicherweise alles füttert und anlockt, was im Umkreis von zig Kilometern Schnurrhaare hat...eine Freilaufkatze die eigentlich jetzt bei dem Sohn wohnt, aber wegen der Fütterung in ihrem alten Revier bleibt...also da kann ich mir eine ganze Menge Szenarien denken.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
Realistisch gesehen kann da ja kein großer "Schaden" entstanden sein - es handelt sich ja nicht um einen Champion dessen Zuchtkaterdienste man verkaufen kann.... daher glaube ich eigentlich nicht, dass es hier um den Versuch geht, Geld per Gericht zu bekommen.
Sondern wohl eher um einen Konflikt zwischen den unterschiedlichen Vorstellungen von Katzenhaltung zwischen der "Tierschützerin" und dem "Besitzer".
Die tatsächlichen Vorgänge wird man allerdings sicherlich nicht aus einem Zeitungsbericht erfahren.

Ist es denn nicht so, daß eine Kastration wie im vorliegenden Fall rein rechtlich als 'Beschädigung fremden Eigentums' gesehen wird, wo man auch auf 'entgangenen Gewinn' (Vermögensschaden?) klagen kann? Wieweit die Gewinnabsicht tatsächlich vorhanden war, muß wohl bewiesen werden?


Zugvogel
 
  • #12
§ 303
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.
-------------------------------------------
Meiner Meinung nach ist eine Kastration eines fremden Tieres, welches einen Besitzer hat, zurecht Sachbeschädigung.

Auch wenn ich der Meinung bin, dass unkastrierte Kater nicht in den Freigang gehören, finde ich es unglaublich, dass einfach jemand der Meinung ist, diesen Kater kastrieren zu dürfen:mad:

Auch wenn es eine Kastrationspflicht gäbe, ist das Sache des Besitzers. Alles andere wäre Selbstjustiz und auch diese ist gittseidank verboten.

Demnächst kommt noch so ein Tierschützer auf die Idee, dass Freigang gefährlich ist und sammelt unsere Katzen einfach ein.
 
  • #13
Ist es denn nicht so, daß eine Kastration wie im vorliegenden Fall rein rechtlich als 'Beschädigung fremden Eigentums' gesehen wird, wo man auch auf 'entgangenen Gewinn' (Vermögensschaden?) klagen kann? Wieweit die Gewinnabsicht tatsächlich vorhanden war, muß wohl bewiesen werden?


Zugvogel

Guter Einwand! Da bin ich überfragt.
Mir spuken da nur diese unsäglichen Urteile im Kopf herum, nachdem der Wert einer (Haus)Katze von Richtern mal so bei 30,- festgelegt wurde (nach Tötungen), meine Quelle dafür sind allerdings Katzenzeitschriften, also absolut nicht seriös.
Man könnte vielleicht geltend machen, dass man Kitten verkaufen wollte und dann so zwischen 20,- und 50,- pro Kitten geltend machen - was ein gängiger Preis für Hauskatzenbabys ist. Das könnte von der Gegenseite dann entkräftet werden, da allein die Aufzucht von Kitten bis zur 12. Woche ja mehr kostet, also kein Gewinn vorhanden ist.

Es würde mich jedenfalls sehr interessieren, wie der Fall ausgeht!

PS: nächste Woche diskutiert der Rat der Stadt Göttingen über eine von der CDU geplante Verordnung zur Kennzeichnung und Kastration von Freigängern in der Stadt - die FDP will nur eine Empfehlung - ich hoffe das kommt hier in Gang, damit solche Fälle sich nicht häufen. Die Katzenschutzvereine hier sind nämlich letztes Jahr fast in die Pleite gegangen....und dies Jahr sind auch schon wieder die Pflegestellen für ausgesetzte und verwaiste Straßenkatzenwürfe fast voll!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #14
Meiner Meinung nach ist eine Kastration eines fremden Tieres, welches einen Besitzer hat, zurecht Sachbeschädigung.

Auch wenn ich der Meinung bin, dass unkastrierte Kater nicht in den Freigang gehören, finde ich es unglaublich, dass einfach jemand der Meinung ist, diesen Kater kastrieren zu dürfen:mad:

Vivie, Du tust ja so, als hätte jemand einfach einen Freigänger eingefangen und kastriert, weil er der Meinung ist, freilaufende Katzen gehören kastriert.

Laut Zeitungsbericht ist der Besitzer weggezogen und hat die Katze dort gelassen. Sie hatte vorher Junge bekommen, die spurlos verschwunden sind.

Im Prinzip hat er sein Eigentum an der Katze also aufgegeben und müsste eigentlich wegen Aussetzens verknackt werden.
 
Werbung:
  • #15
Vivie, Du tust ja so, als hätte jemand einfach einen Freigänger eingefangen und kastriert, weil er der Meinung ist, freilaufende Katzen gehören kastriert.

Laut Zeitungsbericht ist der Besitzer weggezogen und hat die Katze dort gelassen. Sie hatte vorher Junge bekommen, die spurlos verschwunden sind.

Im Prinzip hat er sein Eigentum an der Katze also aufgegeben und müsste eigentlich wegen Aussetzens verknackt werden.

Und warum taucht er dann wieder auf??

Schadenersatz wird er nicht bekommen, denn eine Schadenssumme kann er nicht nachweisen.

Mich stört aber hier im Thread eher die ganze Stimmung dass man "einfach" fremde Katzen kastrieren können soll.

Ich bin ja auch für eine Kastrationspflicht, aber gegen Selbstjustiz und Sachbeschädigung.
 
  • #16
Ich bin auch gespannt, was dabei raus kommt, weiß nicht so Recht, was ich von der ganzen Geschichte halten soll :confused:

Mal ganz davon abgesehen, das ich auch bei Freigänger Katzen Kastra befürworte...aber

das Freigänger sich auch von anderen füttern lassen, ist doch nichts neues mehr und wenn Sie Tierschützerin ist, müsste gerade sie das wissen, das sie durch jede Fütterung der Katze, die Katze mehr an sich bindet und sie ihrem Heim somit entfremdet, weshalb sonst, sind die Besitzer von Freigangkatzen sauer, wenn man ihre Katze füttert, zurecht eben, weil sie dann seltener nachhause kommt und man sich sorgt und an die schlimmsten Dinge denkt, die Katze so zustoßen können.

Ich wäre wohl auch schockiert, wenn einer meiner Katzen raus ginge und dann noch im Delirium vor meiner Haustür liegen würden :eek: Muss man sich mal vorstellen, vor allem wenn man nicht weiß, das die Katze unterm Messer war. :eek:

Ich kann mir nicht vorstellen, das die Tierschützerin gewinnt, seid wann darf man selbst urteilen was Recht ist und was nicht ? Aber mal schauen.
 
  • #17
Und genau wegen solchen Fällen muss es endlich eine Kastrationspflicht in Deutschland geben!
Uns hat zwar noch keiner verklagt, aber wir fragen bei Kastrationsaktionen an Futterstellen die Katze auch nicht erst, ob sie denn eventuell einen Besitzer haben. Was in die Falle marschiert, wird kastriert. Sollte doch mal ein Besitzer auftauchen, kann er gerne die Tierarztrechnung bekommen.
Wir haben jetzt schon die ersten Kitten im Tierheim. Das Jahr wird wieder lustig werden. :mad:
 
  • #18
Hier gab es schon mal sowas
Hahnstätten / Rhein Lahn Kreis
Vermisste trächtige Katze operiert - Jungen weg

Ein ungewöhnlicher Fall wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz beschäftigt derzeit die Polizei in Diez. Die Beamten suchen Unbekannte, die eine vermisste trächtige Katze operiert und ihr die Jungen aus der Bauchhöhle entnommen haben. Die Katze ist außerdem fachmännisch sterilisiert worden. Das Tier gehört einer Familie in Hahnstätten. Sie hatte die Katze vier Tage lang vermisst. Die Polizei bittet um Hinweise auf mögliche Täter.

http://www.katzen-forum.net/frust-u...abys-aus-dem-bauch-dem-bauch-geschnitten.html
ebenfalls eine Katze mit Zuhause, und da kamen auch einige Kommentare, dass dies gute Tierschutzarbeit gewesen sei und noch besser werde mit der Kastrationspflicht:eek:

Aber auch gekennzeichnete landeten schon unter dem Messer, da gab es mal einen Kater, der schon narkotisiert war, als der Chip abgelesen wurde. Was, wenn der Kater nun herzkrank gewesen wäre?
 
  • #19
Hi Anna,
ich kann doch davon ausgehen, daß Deine Freigänger nicht nur medizisch versorgt sind, sondern auch gekennzeichnet? Ich denke, das ist auch in solchen Fällen ein gewaltiger Aspekt, der die Rechtslage näher definieren kann. Man wünscht sich nur, daß ein Tierarzt bei einem Kastra-Auftrag an einem Streuner nachguckt, ob ein Besitzer einwandfrei zugeordnet werden kann.

Zugvogel

Selbst wenn meine Katzen vor ihrer Kastra entwischt wären , wäre es kein Grund gewesen sie zwangskastrieren zu lassen. Mir geht es hier im Forum einfach schwer auf den Geist, dass man erst mal anfüttert, einfängt und weitervermittelt und kastriert und sich dann ( wenn überhaupt) Gedanken macht, ob das katzerl vielleicht doch nicht ausgesetzt worden ist, ......

versteh mich nicht falsch,... ich bin für Kastra, aber gegen Selbstjustiz und solange es keine Gesetz gegen unkastrierte freigänger gibt, solange ist es strafbar und muss auch verfolgt werden. Wo kämen wir denn hin, wenn hier jeder einfach fremde Tiere einsackt und behauptet,... die ist zurückgelassen worden und dann ganz überrascht tut, wenn sich doch ein Besitzer meldet.

§ 303
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Auch wenn es eine Kastrationspflicht gäbe, ist das Sache des Besitzers. Alles andere wäre Selbstjustiz und auch diese ist gittseidank verboten.

Demnächst kommt noch so ein Tierschützer auf die Idee, dass Freigang gefährlich ist und sammelt unsere Katzen einfach ein.

Darauf warte ich ja schon lange,... aber so wie sich das entwickelt wird das auch nicht mehr lange dauern,... deshalb reagiere ich auf so " Tierschützer" auch so empfindlich.

Und warum taucht er dann wieder auf??

Schadenersatz wird er nicht bekommen, denn eine Schadenssumme kann er nicht nachweisen.

Mich stört aber hier im Thread eher die ganze Stimmung dass man "einfach" fremde Katzen kastrieren können soll.

Ich bin ja auch für eine Kastrationspflicht, aber gegen Selbstjustiz und Sachbeschädigung.

Da kann ich nur zustimmen, jedem einzelnen Wort. Mir kam es auch sehr seltsam vor, dass der vermeindlich desinteressierte Besitzer so eine Aktion startet, wenn er sich doch gar nicht mehr für die Katze interessiert.

So wie es im Artikel stand,hatten die Beiden sehr unterschiedliche Ansichten und die Frau wird sich einfach über sein Wort hinweggesetzt
haben und da ist es auch absolut in Ordnung , wenn sie nun die Konzequenzen tragen muss. Wer sich mutwillig an fremden Tieren vergreift, der MUSS bestraft werden.
Zumal sie die Katze ja schon seit längerem angefütter hat, obwohl sie wusste, dass sie die Katze dadurch an ihr Haus bindet.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #20
Der "vermeintlich" desinteressierte???

Was ist das, wenn Menschen umziehen und ihre Tiere zurücklassen?
Interesse?? Fürsorge für ihre Tiere?
Seltsam das es Ihnen sooooo spät einfäält und das ist beileibe kein Einzelfall.

Ein Kater unserer Tochter wurde auch so in einer Wohnung zurückgelassen, über 2-3 Wochen. Bis Nachbarn Geräusche bemerkten und dem Vermieter Bescheid gaben....

Nach meiner Einschätzung will da jemand sein "Eigentum" und sein "Recht" an diesem Gegenstand! (Sache) zum Ausdruck bringen.
Bei solche Typen geht es niemals um das Tier - es geht um ihr Ego. Nicht mehr und nicht weniger.
Menschen diesen Schlages nehmen sich viel zu wichtig....

Hätte er sein Tier mitgenommen, sich selbst schon beizeiten um eine Kastra gekümmert - könnte mal wieder ein teurer, unwichtiger Prozeß unterbleiben.

Sollte es mir je passieren, Verantwortung für ein zugelaufenes oder zurückgelassenes Tier übernehmen zu müssen, wäre eine Kastra (wenn sie noch nicht erfolgte) die erste Unternehmung.


Im Prinzip hat er sein Eigentum an der Katze also aufgegeben und müsste eigentlich wegen Aussetzens verknackt werden.
So paßt es schon besser!
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Nicht offen für weitere Antworten.

Ähnliche Themen

H
Antworten
53
Aufrufe
12K
Blume Anna
Blume Anna
H
2
Antworten
21
Aufrufe
6K
Tadi
T
Taskali
Antworten
130
Aufrufe
13K
nurgast
N
momochico
Antworten
3
Aufrufe
1K
momochico
momochico
O
Antworten
31
Aufrufe
3K
Neol
Neol

Über uns

Seit 2006 stehen dir in unserem großen Katzenforum erfahrene Katzenhalter bei Notfällen, Fragen oder Problemen mit deinem Tier zur Verfügung und unterstützen dich mit ihrem umfangreichen Wissen und wertvollen Ratschlägen.
Zurück
Oben