Keine Auskunft über den Verbleib meiner 3 Schätze!

  • Themenstarter ExKatzenMami
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  • #41
Moment bitte!
 
A

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  • #42
Die salvatorische Klausel besagt, dass, wenn ein Paragraph des Vertrages nicht den Sitten oder Gepflogenheiten entspricht oder sonstwarum ungültig ist, die anderen trotzdem ihre Gültigkeit behalten.

Reg Dich bitte nicht wegen einiger "merkwürdiger" Kommentare hier auf, manche Leute kommen sich mal wieder besonders schlau vor :rolleyes:
 
  • #43
Mit seiner Unterzeichnung verpflichtet sich der Übernehmer des Tieres gegenüber dem Übergeber
1. ...das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, täglich frisches Wasser und
seine Futterration zu geben, es im Wohnbereich zu halten und ihm liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen,
jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, das Tier nicht – auch nicht vorübergehend – im
Freien zu halten oder dort anzubinden.
2. ...das Tier weder zu verkaufen, noch zu verschenken oder in die dauernde Obhut einer anderen Person zu überlassen,
ohne schriftlich die Genehmigung des Übergebers. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden
kann, so ist der Übergeber davon in Kenntnis zu setzen und behält sich das Recht vor, das Tier zurückzunehmen.
3. ...mit dem Tier nicht zu züchten, sondern es VOR dem Eintreten der Geschlechtsreife (also mit 4-6 Monaten!!) auf eigene
Kosten kastrieren zu lassen.
4. ...das Tier bei auftretenden Krankheitssymptomen unverzüglich beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen und alle
notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort sowie die erforderlichen Impfungen regelmäßig und auf eigene Kosten
vornehmen zulassen.
5. ...dem Übergeber zu ermöglichen, das Tier jederzeit (auch unangemeldet) zu kontrollieren und sich am Ort der Haltung
vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsbestandteile zu überzeugen.
6. Werden die Vertragsbedingungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, so ist der Übergeber berechtigt, die Herausgabe des
Tieres zu verlangen.
7. Für den Fall einer Nichterfüllung der Vertragsbedingungen erkennt der Übernehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,-
Euro an.
8. Der Übernehmer entrichtet eine Schutzgebühr in Höhe von: .....................
9. Mündliche Abreden neben diesem Vertrag haben keinerlei Gültigkeit.
10. Zusätzliche Vereinbarung (sofern erforderlich):
.....................................................................................................................................................................
.....................................................................................................................................................................
Nach Abgabe des Tieres an den Übernehmer entfällt jede Haftung des Übergebers für Schäden, die das Tier verursacht. Der
Übernehmer ist Halter des Tieres im Sinne von § 833 BGB.
Den Vertragstext habe ich genau gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.
 
  • #44
Ich würde doch hinfahren und unangemeldet vor der Tür stehen. Das ist eigentlich meist das Wirkungsvollste. Nimm Dir einen Zeugen mit.
Wenn es wirklich Katzenfreunde sind, werden sie Deine Sorge verstehen und Auskunft geben. Wenn sie unfreundlich sind, glaube ich allerdings nicht, dass Du viel machen kannst.

Du schreibst, Du hättest auch noch eine Geldforderung an sie, wenn ich richtig verstanden habe? Das wäre ja dann noch eine andere Situation und ein Besuch mehr als angebracht.

Kenne mich im Privatrecht nicht aus, was solche Verträge nun wirklich wert sind und was man rechtlich in solchen Fällen machen kann.
 
  • #45
Die salvatorische Klausel besagt, dass, wenn ein Paragraph des Vertrages nicht den Sitten oder Gepflogenheiten entspricht oder sonstwarum ungültig ist, die anderen trotzdem ihre Gültigkeit behalten.
Reg Dich bitte nicht wegen einiger "merkwürdiger" Kommentare hier auf, manche Leute kommen sich mal wieder besonders schlau vor :rolleyes:
Meinst du mich jetzt damit? :confused: Ich habe das nicht ohne Grund gefragt, und die Klausel ist wichtig, sonst sind Verträge oft nichts wert, wenn nur eine Kleinigkeit nicht stimmt. Dann kann der Besitzer machen, was er will. Bei Abschnitt 5 z.B. vermute ich, daß er rechtlich gar nicht durchsetzbar wäre.
 
  • #46
zeigen wo der frosch die locken hat

Sorry, OT: also das hab ich noch nie gehört! Find ich super
rotfl.gif
 
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  • #48
Ich würde einfach mal beim tierschutz in deiner nähe anfragen, die können dir sicherlich bei den fragen helfen:)
 
  • #49
Aufregen mach ich schon lange nicht. Danke :)

Nein, eine Geldforderung habe ich nicht.

Wenn ich hinfahren kann, dann werde ich sowieso einen oder besser noch 2 Zeugen mitnehmen.
 
  • #51
Werde morgen noch mal ein wenig telefonieren...

Danke für Eure Antworten! :grin:
 
  • #52
ja mach das, und halt uns auf dem laufenden.....
 
  • #53
Ich würde da hin fahren und zeigen wo der frosch die locken hat,

das ist ja wirklich :muhaha:

Ich schreibe sobald ich was neues weiß!
 
  • #54
War das so ausgemacht, dass sie Dir keine Schutzgebühr bezahlt? Oder wollte sie partout nicht? Sowas lockt natürlich Menschen mit schlechten Absichten. Und erzählen kann man leider viel..

Schade bzw grosser Mist, da ist Einiges bei der Vermittlung schiefgelaufen:mad:.
TH wäre auch nicht viel besser gewesen, da sie Freigang gewohnt sind...

Aber noch besteht die Hoffnung, dass sie noch dort sind. Fahr hin!
Viel Glück!
 
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  • #55
War das so ausgemacht, dass sie Dir keine Schutzgebühr bezahlt? Oder wollte sie partout nicht? Sowas lockt natürlich Menschen mit schlechten Absichten. Und erzählen kann man leider viel..

Schade bzw grosser Mist, da ist Einiges bei der Vermittlung schiefgelaufen:mad:.
TH wäre auch nicht viel besser gewesen, da sie Freigang gewohnt sind...

Aber noch besteht die Hoffnung, dass sie noch dort sind. Fahr hin!
Viel Glück!

War so ausgemacht, weil ich ja "nur" ein schönes Zuhause wollte! Wohnung hatte gepasst, Freigang war geplant (so schnell zwar nicht!)...

Ja erzählen können manche Menschen! Ich habe mir auch schon genug "Horrorvorstellungen" gemacht...
 
  • #56
Leider guckt man den leuten nur vor dem kopf:(

Wünsch dir viel glück
 
  • #57
Mach Dich nicht verrückt. Und bleib dort ganz ruhig, sonst erfährst Du nichts.

Auch wenn sie sie verkauft haben sollten, (nur mal angenommen) sagt das ja noch nicht, dass es den Katern schlecht geht!!!!!
Wer Geld für Katzen ausgibt, hat doch eine gewisse Wertschätzung.

Verschenken von Tieren ist falsch. Aber hinterher ist man immer schlauer:).
 
  • #58
Mach Dich nicht verrückt. Und bleib dort ganz ruhig, sonst erfährst Du nichts.

Auch wenn sie sie verkauft haben sollten, (nur mal angenommen) sagt das ja noch nicht, dass es den Katern schlecht geht!!!!!
Wer Geld für Katzen ausgibt, hat doch eine gewisse Wertschätzung.

Verschenken von Tieren ist falsch. Aber hinterher ist man immer schlauer:).

Ich hätte sofort hinfahren sollen, als ich "schlechte" Gedanken bekommen habe. Ich ärgere mich gerade schwarz!
 
  • #59
Ja, man sollte auf sein Bauchgefühl hören:).

Aber sooo lange ist das nun auch nicht her. Und wer weiss, vielleicht stellt es sich heraus, dass die Leute wirklich nur von Dir genervt sind und Deine ehemaligen Kater es dort gut haben.

Hol Dir Gewissheit, nur so wirst Du damit fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #60
Also, ich finde es ja generell ganz nett, dass du dich um den Verbleib der beiden sorgst. Aber, ganz ehrlich: es sind drei KASTRIERTE Hauskater (Ehk), was soll sie da großartig verkaufen? Ich meine es wirklich nicht böse, aber, da es nichtmal mehr Kitten sind, würde da doch keiner mehr als ein paar Euro geben. Mal davon abgesehen könnte sie die Kater auch wieder abgeben, wenn sie z.B. kein Geld mehr hat oder andere Gründe vorliegen.
Ich finde, man sollte nicht so eine Welle machen. Du hast keinerlei Anzeichen (nachweisliche), dass sie z.B. die Katerchen misshandelt/schlecht behandelt/vernachlässigt o.Ä. Wenn ich mich in ihre Lage hineinversetze: manchmal hat man einfach viel zu tun und keine Zeit, sich um andauernde Fotos und Emails zu kümmern.
Mal davon abgesehen, vlt ist ihr Mann genervt, weil er das Gefühl hat, dass du noch immer denkst, es seien "deine" Katzen und sie wären nur so eine Art Pflegestelle für die Ferien.
Fakt ist, du hast ihnen die Tiere überlassen.
Natürlich kann ich deine Angst auch verstehen, aber, die beiden müssen dir ja jetzt nicht 20 Jahre weiterhin Auskunft geben.
Ich persönlich fände das zwar auf menschlicher Ebene sehr schön, aber, so denkt nunmal nicht jeder...


EDIT: Ich hoffe, dass deine böse Ahnung nicht der Realität entspricht und sich bald alles aufklärt. Drücke die Daumen. :)
 
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