Katze vermittelt-Auskunftspflicht Tierheim?

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Dani

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6. Januar 2009
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Hallo liebe Foris!

Vor ca. 3,5 Jahren ist meine Katze innerhalb von drei Stunden spurlos aus dem Garten verschwunden. Trotz dem Besuch diverser Tierheime in der Nähe und Aushängen blieb sie spurlos verschwunden.
Ich habe sehr sehr lange gebraucht, um damit fertig zu werden. Besonders, da ihr Kater-Bruder sie ebenfalls sehr vermisst hat. Meine größe Angst war und ist, dass sie getötet wurde.
Ab und zu surfe ich nun im www herum auf den Seiten der Tierheime unter der Liste der vermittelten Tiere. Was finde ich da? Zu 90% meine Katze. Sie wurde vor einem dreiviertel Jahr vermittelt.
Nun würde ich sie so gerne live sehen, um mich davon zu überzeugen, dass sie es ist und sie lebt! Das wäre sooo schön...
Wiederhaben kann und will ich sie nicht. Mein Kater lebt jetzt in seiner neuen Lebensgemeinschaft und sie würde sich mit Sicherheit dort schwer einleben.
Wie síeht es nun aus? Habe ich ein Recht darauf, Kontakt mit den neuen Besitzern herzustellen? Habe beim Tierheim per Mail angefragt. Bin gespannt...
Es wäre so schön... Ach so: Sie ist leider werder gechippt noch tätowiert.
Liebe Grüße, Dani
 
A

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Hallo Dani,
wenn ein Tier aufgefunden wird, hat der "rechtmäßige" Besitzer
ein 6monatiges Recht auf Rückgabe.

Sollten in dieser Zeit TA Kosten angefallen sein (Unfall oder ähnl.) muß der
Besitzer diese übernehmen oder der neue Halter kann das Tier bis zur endgültigen Zahlung "zurückbehalten".
Soweit, glaube ich, ist die Rechtslage.

Wenn Du dir sicher bist, dass es Dein Tier ist und Du nur schauen willst wie es ihm geht? Versuche Dich mit den neuen Besitzern in Verbindung zu setzen, schildere ihnen die Lage. Auch, dass Du ihn nicht zurückverlangst (kommt rein rechtlich ja nicht mehr in Betracht)
Vielleicht sind sie so nett und Du kannst nachsehen ob er es ist.Das liegt aber ganz im Ermessen der Leute.

Und ein TH muß keine Auskunft, bzw. darf die Adresse der neuen Halter nicht herausgeben...

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Danke für die Antwort.

Nach einem Jahr habe ich dann langsam die Suche aufgegeben...

Wenn das Tierheim Kontaktdaten (z.B. auch Telefon) nicht herausgeben darf, kann ich wohl kaum Kontakt herstellen. Wo sie jetzt lebt, weis ich natürlich nicht. Aber wenn nach 6 Monaten eh die Frsit abläuft, brauchen die neuen Besitzer ja schon mal keine Angst haben, dass ich sie zurückverlangen werde.

Da es sich um eine weiße Katze mit getiegerten Flecken handelt, ist sie aber eindeutig erkennbar! Im Netz gab es leider nur ein Kopfportrait.
 
Hallo Dani,

also ich würde beim Tierschutzverein anrufen und mit denen sprechen, eine Mail ist da recht unpersönlich.;)
 
Nun, auch wenn das Tierheim evtl. die Daten nicht rausgeben darf, so könnte es doch Kontakt mit den Leuten aufnehmen und ihnen die Sachlage schildern.

Wenn von vornherein klar ist, daß du die Katze nicht zurückhaben willst, sondern nur wissen willst, wie es ihr geht, sollte das doch möglich sein.

Ich kann mir gut vorstellen, daß es für dich leichter ist zu wissen, die Katze hat einen Platz, wo es ihr gut geht als diese Ungewissheit.
 
Ich würde an deiner stelle mal mit Foto's ins Tierheim fahren,
wie die anderen geschrieben haben,
wenn sie sehen wie engagiert Du bist rufen sie vielleicht für dich bei dem neuen Besitzer mal an.
Und selbst wenn Du damit nur die Gewissheit bekommst das es Ihr gut geht...das wäre doch schonmal was :smile:
 
Und selbst wenn Du damit nur die Gewissheit bekommst das es Ihr gut geht...das wäre doch schonmal was

finde ich auch und wir würden uns freuen, dann von Dir zu hören.

LG
 
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Nur noch eine kurze Korrektur:
Du hast rechtlich sogar einen Anspruch darauf, die Katze zurückzubekommen. Das schließt in der Praxis auch ein, dass du den Aufenthaltsort erfährst oder das Tier anders zurückbekommst. Diesen Anspruch hast du 30 Jahre lang.

Da du ja gar nicht so weit gehen willst, sollte das Tierheim dir einfach entgegenk kommen und Kontaktdaten austauschen (zumindest deine Daten weitergeben).

Einziges Problem noch: du müsstest dein Begehren natürlich irgendwie glaubhaft machen. Ein Chip wäre natürlich ideal, ansonsten sollten da schon mehr sein als "ich glaube..."

Aber schau mal, was du im Guten geregelt bekommst. Ist der beste Weg
Viele Grüße
Nils
 
Wenn der chip nicht drin war, dann ist das eh ausgeschlossen.

Ich hoffe für dich, dass sie dir ermöglichen, das zu überprüfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass man froh ist, überhaupt eine Gewissheit zu erfahren, ob gut oder schlecht. Und dafür sollte ein Tierheim und die neuen Besitzer auch Verständnis haben.
 
  • #10
Da 30 Jahre??


Bitte hier lesen:
Zugelaufenes Tier

Bei einem zugelaufenen Tier ist Halter, wer die Sachherrschaft nicht nur kurzzeitig übernimmt. Nicht derjenige, der das Tier dem Eigentümer wieder zurückbringen will, worauf er sich aber nach einer Frist von sechs Monaten nicht mehr berufen kann (Eigentumserwerb kraft Gesetzes).


Zugelaufenes Tier beinhaltet auch Tiere, die durch welche Umstände auch imer ins TH kommen.

LG
 
  • #11
Und wie ist das, wenn man sich von Anfang an bemüht und die TH abgeklappert hat nach dem Tier, und es halt leider erst nach Ablauf der 6 Monate findet? Dann kann man ja nix dafür, daß die Frist abgelaufen ist.

wenn z. B. im Nachbardorf jemand meine Katze mag und einkassiert, ihr den Freigang also verweigert, und ich finde erst nach sagen 9 Monaten heraus, daß meine Katze dort lebt, was mach' ich dann? Hab' ich dann auch Pech gehabt?
 
  • #12
Genauso! Es sei denn, Du klagst und findest einen Richter, der
Deiner Meinung ist!
Dann kommt aber ein evtl. neues Verfahren auf, weil sich ja die "Neuen" Dosenöffner so an ihr Tier gewöhnt haben.
So würde es Pingpongmäßig hin- und hergehen.:wow:

In den meisten Verhandlungen versuchen die Richter, ein Urteil zu finden, dass dem Wohl des Tieres dient. Und oft geht es gegen die "Altbesitzer" - es sei denn die "Neuen" sehen von selbst ein, dass die Kläger ältere Rechte haben.

LG
 
  • #13
Also, um das nochmal zu vertiefen:
Zugelaufenes Tier

Bei einem zugelaufenen Tier ist Halter, wer die Sachherrschaft nicht nur kurzzeitig übernimmt. Nicht derjenige, der das Tier dem Eigentümer wieder zurückbringen will, worauf er sich aber nach einer Frist von sechs Monaten nicht mehr berufen kann (Eigentumserwerb kraft Gesetzes).

Bei deinem Zitat handelt es sich um eine Definition des "zugelaufenen Tieres". Das stammt aus dem Deliktsrechts, hat aber leider null mit dem Anspruch zu tun. Auch völlig aus dem Zusammenhang gerissen ist "Eigentumserwerb kraft Gesetzes". Man kann an einer entlaufenen Katze "kraft Gesetzes" Eigentum erwerben. Allerdings - nehmt es mir nicht übel - z.B. durch Verarbeitung oder Vermischung.
Hier geht es um das sog. "Eigentümer-Besitzer-Verhältnis". Ein Eigentumserwerb an verlorenen Sachen über das Tierheim ist NIE NIE NIE NIE NIE möglich. Zumindest bleibt der Herausgabeanspruch 30 Jahre bestehen. Das ist seit dem Jahr 1900 so. Selbst ein sog. "gutgläubiger Erwerb" ist nicht möglich. Wenn das Tierheim also verschweigt, dass es ein Findelkind ist, ändert das nichts.

Wer es genau wissen möchte: Jede beliebige juristische Fachlitteratur, für das Thema braucht man allerdings ein gutes halbes Jahr Zeit (und manche Juristen haben es bis heute nicht verstanden :aetschbaetsch2:).

Viele Grüße
Nils
 
  • #14
Genauso! Es sei denn, Du klagst und findest einen Richter, der
Deiner Meinung ist!
Dann kommt aber ein evtl. neues Verfahren auf, weil sich ja die "Neuen" Dosenöffner so an ihr Tier gewöhnt haben.
So würde es Pingpongmäßig hin- und hergehen.:wow:

In den meisten Verhandlungen versuchen die Richter, ein Urteil zu finden, dass dem Wohl des Tieres dient. Und oft geht es gegen die "Altbesitzer" - es sei denn die "Neuen" sehen von selbst ein, dass die Kläger ältere Rechte haben.

LG

Oi. Das öffnet ja denen Tür und Tor, die sich auf der Straße eine Mietze aussuchen und sie einstecken. Man muß ja nur ein halbes Jahr lang dafür sorgen, daß sie nicht rauskommt.
Super.:stumm:
 
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  • #15
Oi. Das öffnet ja denen Tür und Tor, die sich auf der Straße eine Mietze aussuchen und sie einstecken. Man muß ja nur ein halbes Jahr lang dafür sorgen, daß sie nicht rauskommt.
Super.:stumm:

So einfach ist das nun auch nicht.;)

Rein rechtlich zählt eine Fundkatze als Fundsache und ist somit geregelt durch die Bestimmungen über Fundsachen - §§ 965 ff.BGB.

Danach musst du eine Fundkatze dem örtlichen Fundbüro melden. Erst ab dieser Fundmeldung fängt die 6-monatige Frist an zu laufen.
Die Gemeinden sind grundsätzlich für Fundsachen zuständig. Normalerweise schließen diese aber Verträge über Fundtiergelder, Versorgung von Fundtieren etc. mit dem ortsansässigen bzw. zuständigen Tierschutzverein ab.

Wenn du ein Fundtier zu dem zuständigen Tierschutzverein bringst, ist es sinnvoll zu fragen ob diese eine Fundmeldung an das zuständige Fundbüro machen.Das machen nämlich nicht alle.

Ist es ein Verein der keine Fundmeldungen an die zuständige Gemeinde macht, sollte man selber eine Fundmeldung zur eigenen Absicherung beim örtlichen Fundbüro machen.

Weil: Wer eine Fundkatze aufnimmt diese behält und den Fund nicht bei der zuständigen Stelle meldet macht sich strafbar ( Fundunterschlagung, ggf. Diebstahl).
 
  • #16
Richtig, nur dass das Tierheim selten der Finder ist.
Und als Verwahrer hat man nun noch weniger rechte.

Aber ich glaube, wir verstricken uns hier unnötig in ein Thema, das - wie gesagt - sicherlich nicht in einem Forum zu ergründen ist. Für alles weitere verweise ich jetzt einfach z.B. auf Manfred Wolf, Sachenrecht, Verlag C.H. Beck :zufrieden:

Ciao, liebe Grüße und:
verdammt, kümmert euch um diesen reiskorn-großen Chip! Kostet nicht viel, tut dem Tier kaum weh (behaupt ich) und hilft eine Menge.

Viele Grüße
Nils
 
  • #17
mein Kater ist gechippt. Das überprüft nur leider nicht jeder.
 
  • #18
mein Kater ist gechippt. Das überprüft nur leider nicht jeder.

Genau. Ich habe vor einiger Zeit den TA gewechselt und obwohl keiner die Katze kannte, wurde Ihre Identität nicht überprüft.
Mein alter TA überprüfte vor jeder Behandlung die Chipnummer mit dem Impfausweis.
 
  • #19
Das ist dann allerdings wirklich eine Sauerei.
Macht das so viel Mühe? In jedem Tierheim gibt es doch auch einen betreuenden Arzt, der zumindest ab und an mal vorbei schaut. Der kann doch sein Lesegerät mitbringen, wenn nicht das TH sowieso eines hat.
Keine weiteren Kosten, vielleicht 5 Sekunden Zeit, dafür sehr hohe Sicherheit. Und auch einem Tierheim oder einem Arzt sollte viel daran liegen, die Tiere an den Eigentümer zurückzugeben.

Kann ich nur den Kopf schütteln und allen anderen die Daumen drücken, dass der Chip im Notfall seinen Zweck erfüllt.

Viele Grüße
Nils
 
  • #20

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