Gesetz gegen Handel mit Katzenfelle

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Typ-17

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1. Januar 2007
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1.646
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Aurich
Halloooo...

Hab heute in einer Zeitschrift folgendes gelesen:

Die EU-Kommission hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Produktion,
den Handel und den Verkauf von Hunden- und Katzenfellen in Europa verbieten
soll.
Das EU-Parlament und der EU-Rat müssen in einer Abstimmtung noch zustimmen.


Hoffentlich kommt dieses Gesetz tatsächlich durch und es wird dann auch dafür gesorgt, dass es eingehalten wird....

lg
mel
 
A

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Es tut gut, das zu hören. Hoffentlich wird was draus, dann werde ich "Dauer-Beschwerdeeinreicher" bei eBay u.a..

Danke, Mel
 
Also das wär ja wirklich ein riesen Fortschritt!!!!
Dann hätte die EU auch mal was Sinnvolles entschieden...:D
lg Heidi
 
Guten Morgen,

hoffentlich kommt dieses Gesetz bald, ohne Einschränkungen, Fußangeln und Schlupflöcher...

Ich traue dem Frieden nämlich noch nicht so recht. Wenn auch nur ein Arbeitsplatz dranhängt, wird doch oft schon modifiziert :(.
 
Ja, mit einen Gesetz wären zumindest einige Grundlagen geschaffen. Viel wichtiger sind aber Überprüfungen auf Einhaltung dieses Gesetzes und da glaube ich nicht das man in absehbarer Zeit eine nennenswerte Änderung der bisherigen Praxis herbeiführen wird. Viele Hunde- und Katzenfelle die nach Europa kommen sind als solche doch gar nicht erkennbar weil sie vorher umgearbeitet und gefärbt werden, so das selbst Fachleute bei der Benennung Schwierigkeiten haben. Ich glaube nicht das ein Gesetz daran etwas ändert.
 
Lieber Frank -
du desillusionierst mich ja wieder sofort!:D

Aber leider hast Du wohl recht! Trotzdem halte ich gesetzliche Grundlagen zum Schutz für wichtig - dann kann gegebenenfalls dagegen angegangen werden!

lg Heidi
 
hallo Frank

bin auch deiner meinung, das gesetz wird eine reine augenwischerei gegenüber der bevölkerung im allgemeinen.
es kann beschlossen werden, es kann eine inkraftsetzung angeordnet sein, klar, weiss ich. aber, es gibt eine sogenannte übergangsfrist und die muss nicht für alle 26 staaten die gleiche sein. als beispiel möchte ich frankreich erwähnen das in der regel 10-15 jahre übergangsfrist aushandelt. auch werden sondervereinbarungen und ausnahmen von den ausnahmen gemacht, das ist üblich weil die verarbeitende industie das braucht wegen der gefährdung von arbeitsplätzen.
all diese juristischen feinheiten werden dann nicht mehr veröffentlicht, sie sind nur noch in den EU unterlagen auffindbar und da musst du mehrere 10 000 seiten durchackern.
ist die ware erstmal über die EU aussengrenze ist sie frei und unkontrolliert handelbar, legal, halblegal oder illegal interessiert dann nicht mehr. ( Polen, Rumänien, Bulgarien, Baltische Staaten ??? oh weia.......)

gruss Kaya
 
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Mel, kannst Du den Artikel mal einscannen und hier reinsetzen? ich würde den gerne mal lesen oder in welcher Zeitschrift war das denn abgedruckt?:confused:
 
Ich finde, das ich ein wichtiger und guter Anfang ...
Hoffentlich kommt es durch!
 
  • #10
Hallo....

Das stand in der Zeitschrift "Mein Tier" unter notizen....

lg
mel
 

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