Tierarzt verklagen

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Ambergreen

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29. November 2018
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

leider gibt es die Kategorie "Juristisches" nicht, weshalb ich hier schreibe.

Ich habe meinen kleinen Schatz aufgrund unterlassener Diagnostik verloren und werde die Tierärztin wegen grober Behandlungsfehler verklagen. Hat das hier schon einmal jemand gemacht und kann mir einen guten Anwalt empfehlen?

Bitte keine Kommentare zu meinem Vorhaben, mein Entschluss steht fest.
 
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

leider gibt es die Kategorie "Juristisches" nicht, weshalb ich hier schreibe.

Ich habe meinen kleinen Schatz aufgrund unterlassener Diagnostik verloren und werde die Tierärztin wegen grober Behandlungsfehler verklagen. Hat das hier schon einmal jemand gemacht und kann mir einen guten Anwalt empfehlen?

Bitte keine Kommentare zu meinem Vorhaben, mein Entschluss steht fest.

Eine juristische Kategorie gibt es hier mit Berechtigung nicht, da die (ausführliche) juristische Beratung in Deutschland den Fachleuten (Anwälte und Rechtsbeistände) vorbehalten ist, soweit mir bekannt ist. Im deutschsprachigen Ausland mag das anders sein, aber dieses Forum wird wohl überwiegend von Leuten, die in Deutschland leben, genutzt.

Wenn du in Deutschland eine Klage erheben möchtest, richtet sich dies v. a. nach dem Streitwert. Bei einem Zivilprozess, der sich auf Schadensersatz richtet, müsstest du den Streitwert beispielsweise nach den durch das Unterlassen verursachten zusätzlichen Behandlungskosten berechnen. So in etwa.
Schmerzensgeld etc. kannst du im Fall eines geliebten Haustieres nicht verlangen, da das Affektionsinteresse beim Thema Schadensersatz im Regelfall keine Rolle spielt.

Je nach der Höhe des Streitwerts ist das örtliche Amtsgericht (Ort der Schädigung bzw. Wohnsitz des Beklagten) zuständig. Vor dem Amtsgericht kannst du deinen Prozess selbst führen, also ohne Anwalt.
Bei einem höheren Streitwert musst du vor dem örtlich zuständigen Landgericht Klage erheben lassen, dort herrscht Anwaltszwang, und du musst vor der Klageerhebung einen Anwalt beauftragen.

Als Klägerin bist du für die Behauptungen beweispflichtig, auf die du dein Klagebegehren stützt. So obliegt dir beispielsweise auch der Beweis dafür, dass der Tierarzt fehlerhaft gehandelt hat, als er die von dir als notwendig angesehene Behandlung deiner Katze unterlassen hat. Hierfür wird wahrscheinlich ein Sachverständigengutachten notwendig werden. Die Kosten für das Gutachten (das im Auftrag des Gerichts von einem Sachverständigen, den das Gericht auswählt, erstattet wird) musst du als Klägerin vorstrecken, genauso wie beispielsweise die Gerichtsgebühren für die Klageerhebung.

Zu weiteren klägerseitig beizubringenden Beweisen gehören u. a. Unterlagen über die beim beklagten TA erfolgte (fehlerhafte) Behandlung der Katze, auf die du die Behauptung stützt, dass der TA eine falsche Behandlung durchgeführt habe und dass er eine falsche Diagnose gestellt habe. Weiterhin wäre es gut, wenn du deine Katze hättest obduzieren lassen und die konkrete Todesursache bzw. tatsächliche Krankheit, die eben nicht diagnostiziert wurde, festgestellt wurde. Der Obduktionsbericht dürfte für deine Klage wichtig sein.

All diese Dinge sind nicht kostenlos zu haben, und es gibt auch viele Tierhalter, denen es schon gedanklich ein Graus wäre, ihr geliebtes Haustier nach seinem Tod obduzieren zu lassen.

Du gehst insofern ein beträchtliges finanzielles Risiko ein mit einer Zivilklage, und selbst wenn der voraussichtliche Streitwert unter der Zuständigkeitsgrenze für das Landgericht liegen sollte, würde ich dir nicht empfehlen, ohne anwaltlichen Beistand vor dem Amtsgericht eine Klage anzustrengen.

Und bitte sei dir auch im Klaren darüber, dass du die gesamte Beweislast für den behaupteten Schaden trägst. Dazu gehört auch die Kausalität (Ursachenzusammenhang). Du kannst also keinen Schadensersatz verlangen für Schäden, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der unterlassenen Behandlung stehen.
Beispiel:
Deine Katze ist am 01.02. von einem Auto erfasst und überfahren worden, als sie gerade Freigang hatte. Du warst vorher, am 31.01., bei dem beklagten Tierarzt, der fehlerhaft einen einfachen Husten diagnostiziert hatte und nicht die nur im Wege der Operation behandelbare Inhalation eines Fremdkörpers, der den Husten verursacht, aber zu einem Schaden an der Luftröhre führt. Im Fall einer korrekten Diagnose wäre die OP am nachfolgenden Tag, dem 1.2., möglich und notwendig gewesen, so dass deine Katze beim TA im OP gewesen wäre und nicht dem Auto zum Opfer gefallen wäre.
Hier fehlt es an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Autounfall und der Fehlerhaftigkeit der Diagnose, weil zu viele andere kausale Möglichkeiten dazwischen stehen. Das ist wie mit dem Sack Reis in China. ^^


Schon im Bereich der Humanmedizin ist es für den Patienten schwierig, einen sog. Kunstfehler des behandelnden Arztes nachzuweisen und einen Schadensersatzprozess zu führen. Dabei gibt es dort zugunsten der Patienten bereits einige Beweiserleichterungen.
Bei Kunstfehlern in der Tiermedizin gibt es weder solche Beweiserleichterungen noch die ausführlichen Dokumentationspflichten, wie sie in der Humanmedizin vorgeschrieben sind.
Oft bleibt dem TA auch nichts anderes übrig, als im Nebel zu stochern, denn es ist oft auch so, dass die für eine genauere Diagnose notwendige Gerätemedizin vom Patientenbesitzer (Auftraggeber des Tierarztes) nicht angewendet werden soll, weil sie dem Dosi zu teuer ist.
Wo in der Humanmedizin im Regelfall die Krankenkasse diagnostische Verfahren wie CT, MRT etc. bezahlt, muss der Patientenbesitzer beim TA selbst (und sehr tief!) in die Tasche greifen.

Viele Tierhalter wollen oder können das nicht, und so können nicht alle in Frage kommenden Differentialdiagnosen ausgeschlossen werden. Mit der Folge, dass in einem Gerichtsverfahren die Kausalkette u. U. nicht geschlossen werden kann und der Prozess gegen den TA verloren geht.

Wenn du all diese Dinge berücksichtigst und trotzdem sicher bist, dass du Klage erheben willst: nur zu. Aber bitte rechne damit, dass du - ich unterstelle mal einen Streitwert fürs Amtsgericht - trotzdem eine vierstellige Summe in Euro bewegen musst, um für die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtskosten, die du im Unterliegensfall trägst, aufzukommen.
Und falls du die erste Instanz gewinnst und der Tierarzt in Berufung geht, kannst du trotzdem noch verlieren und musst dann für beide Instanzen die gesamten Kosten tragen (in dem Fall dann auch für deinen eigenen Anwalt, da die Berufung vor dem Landgericht verhandelt wird, mit Anwaltszwang).

Mindestens musst du die Gerichtsgebühren für die erste Instanz (Amtsgericht) auslegen sowie die Kosten für das Sachverständigengutachten und die Auslagen für etwa zu vernehmende Zeugen. Falls du dann den Prozess gewinnst und der Tierarzt nicht in Berufung geht, bekommst du deine Auslagen wieder, im Rahmen des sog. Kostenfestsetzungsverfahrens. Aber auch in dem Fall dauert es eine gewisse Zeit, im günstigsten Fall einige Monate, bis du das Geld wieder hast (Dauer des Gerichtsverfahrens sowie anschließend Dauer des Kostenfestsetzungsverfahrens). Im ungünstigen Fall bleibst du trotz vollständigen Obsiegens auf den Kosten sitzen, sollte im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Tierarzt nichts zu holen sein.

Also: Viel Vergnügen mit deinem Tierarztprozess! :)
 
Es fing damit an, dass mein kleiner Schatz nichts mehr fressen wollte. Absolut alles, was ich ihr anbot wurde abgelehnt. Nach zwei Tagen fing das Erbrechen an. Das wurde häufiger. Aber kein Jammern, nur Rückzug. Am dritten Tag bemerkte ich zufällig orangefarbenen Urin.


Wegen Dehydration und Angst vor Nierenversagen zur Tierklinik: Blut abgenommen, Antibrechmittel und Antibiotikum gespritzt und nach Hause geschickt. Danach fing sie sofort an zu jammern, hatte Schmerzen und war offensichtlich erstmals richtig krank. Wenige Stunden später hat sie aufgehört zu atmen und war von eben noch quicklebendig plötzlich tot.

Ich kann es bis jetzt nicht fassen. Meiner Ansicht nach haben die zwei Injektionen zum Tod geführt. Der Ärztin werfe ich unterlassene Hilfeleistung und mangelnde Diagnostik vor.


Sehr spannend! Du selber wartest zwei Tage ab, an denen deine Katze NICHTS frisst. Dann beginnt das Erbrechen, mehrfach(!). Und du? Du wartest weiter zu und bequemst dich dann endlich am 3.(!!!) Tag mit ihr zum TA zu gehen - und das auch erst, nachdem der Urin schon massiv auffällig ist. Und jetzt wirfst du, gerade DU, deinem Tierarzt mangelnde Hilfeleistung vor?

Jungejunge ...

.
 
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das ist schon sehr traurig

aber vielleicht war es einfach schon zu Spät:confused:

ich bin mir nicht sicher ob du klagen solltest
eventuell ziehst Du den kürzeren
und Deine Mitze wird dadurch auch nicht mehr lebendig
 
Ooooops!

Na, dann wünsche ich dir erst recht viel Spaß mit deinem Prozess gegen die Tierklinik! :stumm:

Übrigens bist du in der Kausalkette, die zum Fehlen der Diagnostik geführt hat, genauso mit drin wie die Tierärztin, der du Fehler zur Last legst:
Gründliche Untersuchungen wird der TA nur in Absprache mit dem Patientenbesitzer machen, da gerade bei Katzen dosiseitig häufig die Auffassung vorherrscht, dass sich das Tierchen am besten selbst (und kostenlos) kuriert *hust*.

Du müsstest insofern mindestens beweisen können, dass du auf einer genauen Diagnostik unabhängig von den anfallenden Kosten bestanden hast, dass sich die TÄin aber grundlos über dein Verlangen hinweggesetzt hat.
Denn: Auftraggeber bist erstmal du - und nur du!

Und du musst insofern auch beweisen, dass du all das, was du in deinem Beitrag, den tiha zitiert hat, auch der TÄin gesagt hast: dass du drei Tage abgewartet hast, bevor du zum TA gegangen bist. Dass deine Katze schon lange vor deinem Besuch in der TK anorektisch war und wiederholt erbrach. Dass ihr Urin bereits rötlich verfärbt war. Usw.

Vor Gericht verklagen kannst du im übrigen in erster Linie die Tierklinik, die sicherlich Arbeitgeberin der Tierärztin ist. Und die TÄin ist dann Zeugin, während du als Partei nicht aussagen kannst (du bist ja Klägerin und kannst nur im absoluten Ausnahmefall als "Zeugin" auftreten; Parteivernehmung nennt man das unter Juristen).

Wurde deine Katze denn wenigstens obduziert, wenn du sie schon ohne weitere medizinische Behandlung hast sterben lassen? Wie gesagt: Beweisfrage!

Und wie kommst du auf die Idee, dass ausgerechnet die beiden Injektionen für den Tod deiner Katze verantwortlich sein sollen?
Sowas wie ein allergischer Schock wegen des Antibiotikums?

Auch das würdest du beweisen müssen im Gerichtsverfahren, und das ist noch schwieriger zu beweisen als ein reines Fehlverhalten bei der Diagnostik. Denn in der Tiermedizin werden vielfach Medikamente eingesetzt, die aus der Humanmedizin bereits bekannt sind und wo für die Zulassung im humanmedizinischen Bereich umfangreiche Studien (Anwendung am Menschen) durchgeführt wurden. D. h. dass solche Medis häufig sehr gut erforscht sind und die Risiken auch bekannt sind.

Weiterhin:
Worin genau soll dein Schaden bestehen, wenn du letztlich nur diesen einen Besuch in der TK gemacht hattest. Es gibt keine Folgekosten, die dir infolge der angeblichen Falschbehandlung in der Klinik entstanden sind.
Da deine Katze zivilrechtlich als "Sache" gilt, ist ihr Tod (sollten die Injektionen tatsächlich kausal gewesen sein) dem gleichzusetzen, dass beispielsweise ein Auto "kaputt" wäre, Totalschaden beispielsweise.
Nur.... eine Katze dürfte nur dann einen signifikanten Wert erreichen, wenn es sich um eine hochprämierte Zuchtkatze handeln würde. Ansonsten liegt der "Wiederbeschaffungswert" für eine durchschnittliche Lastrami vielleicht bei 100 oder 200 Euro, also Tierheimpreise.

Und was die Behandlungkosten in der TK angeht:
Auch bei korrekter Behandlung wären mindestens die Blutuntersuchung und die allgemeine Untersuchung angefallen, d. h. es kann in diesem Punkt des Schadens dann nur um die Kosten für die Injektionen gehen, und das mögen vielleicht 30, 40 Euro sein incl. Medi.

Demgegenüber bezahlst du bereits für die Erstberatung beim Anwalt (eher allgemein gehalten) locker das Doppelte....


Wenn wir also einmal zusammenfassen:

200 Euro Schadensersatz für die "kaputte" (tote) Katze
40 Euro für die falschen Medikamente

Das bekommst du bei einem Erfolg deiner Klage.

Kosten:
Gerichtskosten Amtsgericht (einzige Instanz; nicht berufungsfähig): 105 Euro
Anwaltskosten der Tierklinik: knapp 160 Euro (nur gerichtlich, nicht vorgerichtlich)

Das musst du bezahlen (als Streitwert habe ich 250 Euro angenommen), wenn deine Klage abgewiesen wird (was sehr wahrscheinlich wäre) und du dich vor Gericht selbst vertrittst.
Sollten Zeugen und Sachverständige dazu kommen, wird es weitaus teurer; ein Sachverständigengutachten kann locker etliche Hundert Euro kosten.
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner

Wie gesagt: viel Freude beim Klagen. :)
 
Ich bin schon daran gescheitert einem TA bei nachgewiesener Fehldiagnose!!! (Der Honk konnte eine Blasenentzündung nicht von einem Bandscheibenvorfall mit Blasenspasmen unterscheiden...eine simple Röntgenaufnahme hätte Klarheit gerbacht und auf der Röntgenaufnahme hatte ich bestanden; der Schlaubischlumpf hielt diese aber für unnötig) eine schlechte Bewertung bei Jameda zu verpassen...ich glaube nicht, dass dein Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird.
 
@ A (nett)

das ist jetzt ein bisserl Off Topic...und eine doofe Frage noch dazu.
Du hattest in irgendeinem Tread mal geschrieben, dass du mit einem Tierheim verbandelt bist..bzw. dich da in irgendeiner Form engagierst. Deshalb vermute ich, dass wir Beide wahrscheinlich nicht zu weit voneinander entfernt sind und ggf. bei ähnlichen TA's aufschlagen.
Mich würde deshalb interessieren, welcher TA das war (per PN natürlich) ..aber nur wenn dir das nichts ausmacht. Keine Sorge, ich renne nicht lautschreiend durch die Gegend und bringe den TA in Veruf..

Ich hatte hier leider auch schon bei dem einem oder anderen TA nicht so gute Erfahrungen gesammelt (was jetzt sehr höflich von mir ausgedrück ist).
Ich habe zwar Mittlerweile eine gute Praxis an der Hand..aber was wenn die mal nicht können ..dann wird hier die Luft etwas eng ..je mehr man im Vorfeld schon weiss ob TA A oder TA B was taugt oder nicht, desto besser für den Notfall....
 
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Meine Erfahrung (ohne deinen konkreten Fall zu kennen):
Laß es.
Unser Kater Sam war in der Tierklinik und wurde mit Falschdiagnose als geheilt entlassen. Bei der Not-OP eine Woche später konnte unser TA ihn nur noch einschläfern. Er hat für uns die Beweise gesichert und einen entsprechenden Bericht geschrieben. Er wäre auch bereit gewesen vor Gericht auszusagen.

Nach diversen Briefen und Anwaltsberatung haben wir es gelassen.

Die Aussichten auf den Ersatz der Behandlungskosten und Schadensersatz war null. Obwohl wir Beweise hatten. Ein Feld-Wald-Wiesenkater ist für die Rechtschutzversicherug nicht prozesswert. Die Kosten für den Rechtsanwalt bis zu diesem Zeitpunkt wurden allerdings übernommen.

Wir haben dann beschlossen nichts mehr zu machen. Auch um selbst mit der Sache abzuschließen.

So traurig und schlimm es war und immer noch ist.
 
Sehr spannend! Du selber wartest zwei Tage ab, an denen deine Katze NICHTS frisst. Dann beginnt das Erbrechen, mehrfach(!). Und du? Du wartest weiter zu und bequemst dich dann endlich am 3.(!!!) Tag mit ihr zum TA zu gehen - und das auch erst, nachdem der Urin schon massiv auffällig ist. Und jetzt wirfst du, gerade DU, deinem Tierarzt mangelnde Hilfeleistung vor?

Jungejunge ...

.

Und ich dachte schon, ich sei die einzige die genau DAS dachte.:(

Bei den Symptomen drei!Tage zu warten, ehe man was unternimmt, grenzt für mich auch an unterlassener Hilfeleistung.
Was erwartest du dir überhaupt von einer Anzeige?
Es bringt dir dein Tier nicht zurück und ändert auch nichts am Geschehen.

Tut mir leid für deine Katze.:(
 
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  • #10
Vielen Dank für eure Beiträge

Hallo liebe Leute,

zunächst einmal vielen Dank für eure Beiträge.

Leider wurde meine Anfrage aber nicht richitg verstanden.

1. Ich suche keine juristische Beratung hier im Forum, sondern habe lediglich nach positiven Erfahrungen mit "Anwälten", bzw. Empfehlungen gefragt.

2. Habe ich noch keine Details geschildert, weshalb hier niemand mein Erfolgsaussichten einschätzen könnte.

3. Wenn eine Katze mal nichts frisst, weil sie Verstopfung hat o.ä., ist das erst einmal nichts Dramatisches. Mir kann man keine unterlassenen Hilfeleistung vorwerden, weil ich sofort als ich das mit dem Erbrechen und Urin bemerkt habe, in die Tierklinik gefahren bin. Dort wurden mir aber notwendige Maßnahmen wie eine Infusion oder Urinuntersuchung verweigert und weiterführende Diagnostik auf den nächsten Tag verschoben. Mit keinem Wort hat die Tierärztin auch nur erwähnt, dass mein Schatz sich in einem kritischen Zustand befand oder dass ich auf irgendetwas achten müsse. Allein durch die Tatsache, dass sie uns nach Hause schickte und meinen Schatz nicht aufnahm, zeigte, dass ihrer Ansicht nach kein Notfall vorlag.
Natürlich habe ich ihr geglaubt und das führte nach 10 Stunden nach zwei Injektionen zum Tod. Für mich ist das grobe Fahrlässigkeit und unterlasssene Hilfeleistung.

4. Es geht mir nicht um Schadensersatz, da Haustiere ja keinen Wert in unserem Rechtssystem haben., sondern dass ihr die Approbation entzogen wird. Und natürlich habe ich Kosten von weit über 1000 € bisher, da ich von der Ärztin einfach ignoriert wurde und die Todesursache selbst feststellen lassen musste. In diesem Prozess bin ich noch immer.

5. So sarkastische Kommentare, wie "Viel Glück beim Klagen", setzen voraus, dass ich Spaß daran hätte. Was ich nicht wirklich habe. Es belastet mich sehr, genau wie der unerwarete Tod meines Schatzes. Ich bin völlig fertig und möchte Gerechtigkeit. Dass Einige hier bösartig werden und mir Schuldvorwürfe machen, hätte ich nicht gedacht. Ich bedauere sehr, hier geschrieben zu haben.
 
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  • #11
Da hier meiner Meinung nach Löschgefahr besteht, konserviere ich hier den Eingangspost für die Nachwelt:
Hallo liebe Forumsmitglieder,

leider gibt es die Kategorie "Juristisches" nicht, weshalb ich hier schreibe.

Ich habe meinen kleinen Schatz aufgrund unterlassener Diagnostik verloren und werde die Tierärztin wegen grober Behandlungsfehler verklagen. Hat das hier schon einmal jemand gemacht und kann mir einen guten Anwalt empfehlen?

Bitte keine Kommentare zu meinem Vorhaben, mein Entschluss steht fest.

Was Du getan hast :stumm:
 
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  • #12
Ambergreen..zunächst lass dich mal kurz in der Arm nehmen. Ich lese deine Zeilen und weiss, welcher Schock, welche Emotionen in dir aufkommen. Auch mir hat Tierarztpfusch zwei geliebte Weggefährten zu früh, zu unsanft, völlig unnötig über die Regenbogenbrücke befohlen.

Auch ich, habe mir gewünscht diese TA's aus dem Verkehr zu ziehen. Leider, leider, wenn ich es bis vor das Gericht getrieben hätte, hätte es dennoch nichts gebracht. Ein Vergleich maximal und die TA's hätten denoch ungeniert weiter paktizieren dürfen.

Ich persönlich finde es hier auch für alle Tierbesitzer sehr schade, dass sich "Verbraucherrechte" bis in diesen Winkel noch nicht so dolle durchgesetzt haben.
D.h die Beweispflicht immer irgendwie beim Tierbesitzer liegt und man keine Chance hat gegen die Tiermediziener.
Tierärzte die ohne Belege/Nachweise behaupten, den Tierbesitzer richtig aufgeklärt zu haben und der Tierbesitzer dieses vermutlich aufgrund seiner "emotionalen Verfassungslage" nicht richtig verstanden/aufgenommen hat. Das Totschlagargument vor Gericht der TA's schlechthin..dagegen kommt man vor Gericht einfach nicht an.
Dazu der Fingerzeig auf den Tierbesitzer, welcher sein Tier ja am besten kennt, sich zu spät an den TA gewendet zu haben, zuwenig zweckdienliche Angaben gemacht zu haben etc.

Schlicht und ergreifend, so bitter und ungerecht es dir auch erscheinen mag, du hast keine Chance. Dein TA wird auch noch die nächsten 20 Jahre munter weiter praktizieren dürfen ..

In meinen Fall (und das widerstrebt mir sehr, da ich meine Kämpfe im Leben immer gerne mit offenen Visier, oberhalb der Gürtellinie und Angesicht zu Angesicht ausfechte) habe ich mich auf schäbige Guerillataktik verlagert.
D.h wenn ich gefragt werde welchen TA ich empfehle, dann diese TA's als Negativbeispiele anführe.
Somit gehen die fragenden Bekannten dort wahrscheinlich nicht hin. Diese wiederum behalten meine Empfehlung im Hinterkopf und geben diese wahrscheinlich weiter, wenn sie nach TA's gefragt werden...
Eine Faustregel im Verkauf besagt: ein verärgerter Kunde vergrault dir 10 weitere..

Meine Lehren daraus? Ich gehe nie alleine zum TA, entweder meine bessere Häflte und ich schlagen zu zweit dort auf. Kann einer von uns Beiden nicht, begleiten uns tiererfahrene Freunde. Vier Augen und Ohren sind einfach besser!

So und nun ein offenes Wort zum Schluss:
"1. Ich suche keine juristische Beratung hier im Forum, sondern habe lediglich nach positiven Erfahrungen mit "Anwälten", bzw. Empfehlungen gefragt.

2. Habe ich noch keine Details geschildert, weshalb hier niemand mein Erfolgsaussichten einschätzen könnte"

Eben, du hast in deinem Eingangspost nicht geschrieben, was du hier erwartest und höhren willst.
Du hast nicht alle Details geschildert und somit Raum für Spekulationen gegeben.
Deshalb finde ich es schade, dass du auf den Antworten hier nun etwas "rum haust".
Jeder hat versucht seine Sicht beizusteuern und keiner wollte dir Böses..wenn die Antworten dir zu ungenau oder unpassend waren, dann liegt es auch mitunter daran, dass du selber sehr offen/ungenau formuliert hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
4. Es geht mir nicht um Schadensersatz, da Haustiere ja keinen Wert in unserem Rechtssystem haben., sondern dass ihr die Approbation entzogen wird. Und natürlich habe ich Kosten von weit über 1000 € bisher, da ich von der Ärztin einfach ignoriert wurde und die Todesursache selbst feststellen lassen musste. In diesem Prozess bin ich noch immer.

Wenn dein Ziel ist, dass der TÄin die Approbation entzogen wird, ist eine Zivilklage der falsche Weg. Eine Beschwerde an die Tierärztekammer wäre dann sinnvoller.
Die Approbation ist ein öffentlich-rechtlicher Vorgang zwischen dem Arzt und der Behörde, in den der unbeteiligte Bürger insofern nicht eingreifen kann. Und eine Entziehung, die insofern einem Berufsverbot gleichkommt und Grundrechte beeinträchtigt (freie Berufswahl), ist ein ausgesprochen scharfes Schwert, das nur ganz ausnahmsweise und in Zusammenhang mit gravierendem Fehlverhalten angewendet werden wird.
Daher sehe ich in Bezug auf den Sachverhalt, den du in deinem anderen, hier zitierten Beitrag geschildert hast, wenig Aussichten auf Erfolg mit deinem Ziel.


Was mich nun wiederum wundert: Was sind das für Maßnahmen, die du ergreifen musstest, um "die Todesursache selbst feststellen" zu lassen? :confused:

Die gründliche Obduktion einer Katze in einer Uniklinik kostet nach meiner Erfahrung keine 200 Euro. Aktuelle Preise. ;)




5. So sarkastische Kommentare, wie "Viel Glück beim Klagen", setzen voraus, dass ich Spaß daran hätte. Was ich nicht wirklich habe.

Jedweden Kommentar deiner Entscheidung, "die Tierärztin wegen grober Behandlungsfehler" zu verklagen (was ohnehin nur auf dem Zivilrechtsweg möglich wäre), hast du dir in deinem ersten Beitrag hier ausdrücklich verbeten:

Bitte keine Kommentare zu meinem Vorhaben, mein Entschluss steht fest.

Jemand, der von seinem Handeln so überzeugt ist wie du in dem Beitrag, tut gut daran, sich dann entsprechend gut mit den Fachfragen, die die Grundlage für seine Entscheidung bilden sollten, auszukennen. Bzw. sollte es dann auch aushalten, wenn diese Entscheidung dann letztlich doch hinterfragt oder die insofern vom Wunschdenken abweichende Realität geschildert wird.

Und es geht dabei auch nicht allein um dich und deine Ankündigung. Sondern so, wie du es in deinem Eingangspost schreibst, wirkt es so, als ob es eine einfache Sache, vielleicht sogar eine Selbstverständlichkeit sei, einen Tierarzt einfach so erfolgreich verklagen zu können. Da ist es angebracht darauf hinzuweisen, dass eine Zivilklage gegen einen Tierarzt wegen Kunstfehlern eben gerade nicht einfach, sondern im Gegenteil außerordentlich kompliziert und letztlich auch kostenintensiv ist.
Ich denke, dass eine gewisse Ironie dabei auch nachvollziehbar ist. ;)


Dass du aufgrund der Trauer um deine Katze den Wunsch hast, die Tierärztin, die die Behandlung aus deiner Sicht verbockt hat, irgendwie zu "bestrafen", ist nicht ungewöhnlich. Aber der Weg, den du in deinem Eingangspost in Erwägung ziehst, ist insofern nicht sehr aussichtsreich, wie bereits von mehreren Usern geschildert wurde. Und auch das mit der Approbationsentziehung dürfte angesichts der Sachlage, wie sie sich aufgrund deines von Tiha zitierten Beitrages darstellt, nicht erfolgreich sein.

Wahrscheinlich würde eine Beschwerde an die Tierärztekammer die einzige Möglichkeit sein, der Tierärztin einige unangenehme Stunden zu bereiten (sie muss gegenüber der Kammer Stellung nehmen und kann von dort im übrigen auch sanktioniert werden, z. B. mit einer Rüge oder einer Geldbuße). Du könntest dich auch bei der Kammer informieren, ob es so eine Art Schiedsverfahren für vermutete Kunstfehler gibt, wie es im Bereich der Humanmedizin geregelt ist.

Aber letztlich spielt auch dein eigenes Verhalten vor dem Arztbesuch eine Rolle - dass du (laut deiner eigenen Aussage) drei Tage zugesehen hast, wie deine Katze das Futter verweigert und unter Erbrechen leidet, bevor du mit ihr einen Arzt aufgesucht hast, trägt zum Erfolg einer Kritik am Verhalten der Ärztin nur begrenzt bei. Denn auch du hast durch den Zeitablauf Ursachen gesetzt dafür, dass eine Behandlung deiner Katze wahrscheinlich schwieriger gewesen wäre, als wenn du eher zum TA gegangen wärest.

Ich gehöre übrigens auch zu den Leuten, die beim ersten Schnaufen ihrer Katze direkt zum Tierarzt rennen..... ^^



edit:
Lirumlarum, deine Idee mit der Guerillataktik, also die betreffende Praxis als Negativbeispiel zu nennen, finde ich gut. Auf diese Weise wird der betreffende TA deutlich mehr geschädigt, als es gerichtlich oder bei der Kammer der Fall sein könnte. (Außer es würden sich Scharen empörter Patientenbesitzer an die Kammer wenden... dann werden die sicherlich auch tätig werden. ;))
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #14
Ambergreen .... ich kann völlig deine Wut, Trauer, Rachegedanken verstehen.
Aber nachvollziehen kann ich nicht, was du vorhast.
Die TÄ hat sicher nicht böswillig gehandelt.
So furchtbar das ist, es passieren Fehler und das ist in solchen Fällen tragisch.

Die Energie und das Geld, das du jetzt dafür investierst wäre viel viel besser im Tierschutz angelegt.
Deine Katze bringt es nicht zurück.
Du machst nur Anwälte damit reich.
 
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  • #15
Ambergreen .... ich kann völlig deine Wut, Trauer, Rachegedanken verstehen.
Aber nachvollziehen kann ich nicht, was du vorhast.
Die TÄ hat sicher nicht böswillig gehandelt.
So furchtbar das ist, es passieren Fehler und das ist in solchen Fällen tragisch.

Die Energie und das Geld, das du jetzt dafür investierst wäre viel viel besser im Tierschutz angelegt.
Deine Katze bringt es nicht zurück.
Du machst nur Anwälte damit reich.

Danke für den Beitrag!
 

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